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   VG Oldenburg, 09.11.2012 - 13 A 3804/12   

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VG Oldenburg, 09.11.2012 - 13 A 3804/12 (https://dejure.org/2012,38905)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 09.11.2012 - 13 A 3804/12 (https://dejure.org/2012,38905)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 09. November 2012 - 13 A 3804/12 (https://dejure.org/2012,38905)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.11.1990 - 1 C 8.89

    Ausländerrecht: Rechtsfolgen der "Ungültig"-Stempelung einer

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.11.2012 - 13 A 3804/12
    Unklarheiten gehen zu Lasten der Verwaltung (Urteile vom 17. August 1995 - BVerwG 1 C 15.94 - BVerwGE 99, 101 und vom 20. November 1990 - BVerwG 1 C 8.89 - Buchholz 402.24 § 9 AuslG Nr. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.08.1995 - 1 C 15.94

    Insolvenzsicherungsträger - Betriebliche Altersversorgung - Beitragsrechnung -

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.11.2012 - 13 A 3804/12
    Unklarheiten gehen zu Lasten der Verwaltung (Urteile vom 17. August 1995 - BVerwG 1 C 15.94 - BVerwGE 99, 101 und vom 20. November 1990 - BVerwG 1 C 8.89 - Buchholz 402.24 § 9 AuslG Nr. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.11.2009 - 4 C 3.09

    Factory-Outlet-Center; benachbarte zentrale Orte; Klagebefugnis; Ziele der

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.11.2012 - 13 A 3804/12
    Der Inhalt eines Verwaltungsaktes ist entsprechend den zu §§ 133, 157 BGB entwickelten Maßstäben nach seinem objektiven Erklärungswert zu beurteilen (vgl. BVerwG Urteil vom 5. November 2009 - 4 C 3/09 -, BVerwGE 135, 209).
  • VG Hannover, 13.03.2014 - 3 A 4605/12

    Arbeitgeberweisung; Attest; Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz;

    Dagegen, dass die Beklagte insoweit dem Grunde nach unter Berufung auf die Begründung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (BT-Drs. 16/10996) auf den zeitlichen Umfang der Teilnahme abstellt und im Weiteren eine Unterscheidung zwischen entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten vornimmt, bestehen keine grundsätzlichen Bedenken (so auch VG Oldenburg, Urt. vom 09.11.2012, 13 A 3804/12, juris).

    bb) Es kann offen bleiben, ob - wie das VG Oldenburg annimmt (Urt. vom 09.11.2012, 13 A 3804/12, a.a.O.), die Beurteilung der Frage einer regelmäßigen Teilnahme und in dem Zusammenhang die Beurteilung der Frage einer genügenden Entschuldigung von Fehlzeiten von Gesetzes wegen grundsätzlich und primär dem Fortbildungsträger obliegt.

  • VG Düsseldorf, 03.11.2022 - 21 K 2235/22

    Aufstiegsfortbildung, Rückforderung, regelmäßige Teilnahme, Teilnahmenachweis,

    "Dass rechtlich regelmäßig die mittels Teilnahmenachweis des Fortbildungsträgers nachgewiesene Teilnahmequote maßgeblich ist (in diesem Sinne nach altem Recht auch VG Oldenburg, U.v. 9.11.2012 - 13 A 3804/12 - BeckRS 2012, 60486, wonach es in der Regel für die Frage der regelmäßigen Teilnahme bzw. der Entschuldigung von Fehlzeiten auf die Bescheinigung des Fortbildungsträgers ankomme), ergibt sich bereits aus dem klaren Wortlaut von § 16 Abs. 3 und 4 AFBG.

    Hier kommen etwa Fälle der Kollusion zwischen Teilnehmern und Fortbildungsträgern in Betracht (so VG Oldenburg, U.v. 9.11.2012 - 13 A 3804/12 - BeckRS 2012, 60486).

  • VG Ansbach, 08.09.2021 - AN 2 K 21.00194

    Rückforderung von Förderungsbeiträgen bei Aufstiegsfortbildungsförderung wegen

    Dass rechtlich regelmäßig die mittels Teilnahmenachweis des Fortbildungsträgers nachgewiesene Teilnahmequote maßgeblich ist (in diesem Sinne nach altem Recht auch VG Oldenburg, U.v. 9.11.2012 - 13 A 3804/12 - BeckRS 2012, 60486, wonach es in der Regel für die Frage der regelmäßigen Teilnahme bzw. der Entschuldigung von Fehlzeiten auf die Bescheinigung des Fortbildungsträgers ankomme), ergibt sich bereits aus dem klaren Wortlaut von § 16 Abs. 3 und 4 AFBG.

    Hier kommen etwa Fälle der Kollusion zwischen Teilnehmern und Fortbildungsträgern in Betracht (so VG Oldenburg, U.v. 9.11.2012 - 13 A 3804/12 - BeckRS 2012, 60486).

  • VG Ansbach, 08.10.2015 - AN 2 K 14.01547

    Intendierte Ermessensentscheidung nach § 47 Abs. 2 SGB X i.V.m. § 9 AFBG

    Zwar sind über Krankheit oder Schwangerschaft hinausgehende wichtige Verhinderungsgründe denkbar, was § 7 Abs. 3a Satz 1 AFBG und der Rechtsprechung zum BAföG entnommen werden kann (so auch OVG Bautzen, B.v. 23.11.2012, 1 B 351/12 - juris, VG Oldenburg, 13 A 3804/12, U.v. 9.11.2012 - juris), jedoch stellen die berufliche Tätigkeit, die neben der Teilzeitfortbildung, ausgeübt wird und die sich daraus ergebenden Härten, den Regelfall der Berufsfortbildung in Teilzeit dar und keinen Umstand, der unerwartet und untypisch eintritt.
  • VG Würzburg, 17.04.2015 - W 3 K 14.1120

    Rechtmäßige Rückforderung von Meister-Bafög

    Vorliegend kann offen bleiben, ob - wie vom Kläger unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des VG Oldenburg (U. v. 9.11.2012 - 13 A 3804/12 - juris) vorgetragen - die Beurteilung der Frage einer genügenden Entschuldigung von Fehlzeiten von Gesetzes wegen grundsätzlich und primär dem Fortbildungsträger obliegt.
  • VG Augsburg, 16.10.2014 - Au 3 K 14.1079

    Aufstiegsfortbildungsförderung; Maßnahmebeitrag; Vorbehalt der Rückforderung

    Präsenzunterrichtsstunden hat der Kläger aber gerade nicht versäumt (vgl. zu "unentschuldigten Fehlzeiten" bzw. unentschuldigtem Unterrichtsversäumnis als maßgeblichem Kriterium für die Rückzahlungspflicht nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 AFBG: SächsOVG, B.v. 23.11.2012 - 1 B 351/12 - SächsVBl 2013, 74; VG Hannover, U.v. 13.3.2014 - 3 A 4605/12; VG Oldenburg, U.v. 9.11.2012 - 13 A 3804/12 - beide juris).
  • VG Stuttgart, 07.01.2015 - 11 K 4299/14

    Rückforderung von Vorschussleistungen nach dem

    Aus der Gesetzesbegründung (BT-DrS. 16/10996, S. 27: "Von einer regelmäßigen Teilnahme kann ausgegangen werden, wenn die Teilnehmer oder Teilnehmerinnen nicht mehr als 10% der Gesamtunterrichtsstunden der Fortbildungsmaßnahme unentschuldigt gefehlt haben") folge, dass die Voraussetzungen für die Einstellung der Förderung insoweit nur bei einem unentschuldigten Fehlen erfüllt sind (vgl. auch Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil vom 09.11.2012, - 13 A 3804/12 -, ).
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