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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.11.1983 - 13 A 56/83   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.11.1983 - 13 A 56/83 (https://dejure.org/1983,1195)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.11.1983 - 13 A 56/83 (https://dejure.org/1983,1195)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. November 1983 - 13 A 56/83 (https://dejure.org/1983,1195)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schülerbeförderungskosten - Besuch von Waldorfschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 812
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 04.02.1982 - 7 B 143.81

    Erstattung von durch den Besuch eines privaten Gymnasiums entstehenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.11.1983 - 13 A 56/83
    Diese Begrenzung auf die Kosten, die beim Besuch der nächstgelegenen öffentlichen Schule mit dem gewählten Bildungsgang entstanden wären, steht mit dem Recht der Eltern auf freie Schulwahl (Art. 6 Abs. 2 GG) sowie der Privatschulgarantie des Art. 7 Abs. 4 GG in Einklang und verstößt auch nicht gegen das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG, weil die Anknüpfung der Erstattungsfähigkeit der Beförderungskosten an den kürzesten Weg zwischen Wohnung des Schülers und Schule, die er zur Erfüllung der Schulpflicht besuchen muß, oder der nächstgelegenen Schule, die den gewählten Bildungsgang anbietet, nicht sachwidrig ist (BVerwG, B. v. 04.02.1982 1) 7 B 143.81 , DVBl. 1982, 729).
  • OVG Niedersachsen, 04.06.2008 - 2 LB 5/07

    Zumutbarkeit von Schulwegezeiten beim Besuch einer außerstädtischen öffentlichen

    Mit Blick auf die Zumutbarkeit der zeitlichen Dauer für Wegezeiten hat der 13. Senat des erkennenden Gerichts in seinem Grundsatzurteil vom 30. November 1983 (13 A 56/83), NVwZ 1984, 812) ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07

    Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg durch den Träger der

    Ferner hat er in ständiger Rechtsprechung den Waldorfschulen das Vorliegen eines eigenständigen Bildungsgangs zuerkannt und dementsprechend die Schülerbeförderung bzw. die Erstattung der entstandenen notwendigen Kosten - auch im Grundschulbereich - zugesprochen (Urteil vom 30. November 1983, - 13 OVG A 56/83 -, NVwZ 1984, 812; Urteil vom 16. September 1984, - 13 OVG A 172/83 - Urteil vom 17. Oktober 1984, - 13 OVG A 173/83 - Urteil vom 27. November 1989, - 13 OVG A 148/87 -, V.n.b.; zur Rechtsprechung des 13. Senats vgl. auch Ladeur, Schulvielfalt und Schülerbeförderung, RdJB 1995, 335).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7880/94

    Schülerbeförderung; Anspruch; Anzuwendendes Recht; Private Ersatzschule;

    Unterschiedliche landesrechtliche Regelungen sind eine zwangsläufige Folge des föderalistischen Staatsaufbaus (vgl. z.B. hinsichtlich der Waldorf-Schulen OVG Lüneburg NVwZ 1984, 812 einerseits, OVG Rh.-Pf. SPE IV 670 Nr. 49 andererseits).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist deshalb i.S.d. § 94 Abs. 3 Satz 1 NSchG als "Bildungsgang" die besondere fachliche Schwerpunktbildung in einem schulischen Angebot anzusehen, die sich im allgemeinen zugleich in einer besonderen Gestaltung des Abschlusses auswirkt (Urt. vom 30.11.1983 - 13 A 56/83 - NVwZ 1984, 812; Urt. vom 20.8.1986 - 13 A 51/85 und 13 A 184/84 - Urt. vom 30.8.1990 - 13 A 136/88 - Urt. vom 30.9.1991 - 13 L 71/90 - zustimmend Klügel/Woltering, NSchG, 2. Aufl., Rn. 15 zu § 94; Rn. 4 zu § 43; ebenso zu § 34 HSchVG Hess. StGH, Beschl. vom 25.7.1984 - P St. 952 - NVwZ 1984, 788, 790; Hess. VGH, Urt. vom 25.9.1987 - 6 UE 265/85 - SPE IV 670 Nr. 30).

    Auf der Grundlage der dargelegten Abgrenzungskriterien - unterschiedliche fachliche Schwerpunktbildung; spezifischer Abschluß - hat der Senat den mit dem Besuch Freier Waldorfschulen verfolgten Bildungsgang gegenüber Öffentlichen Schulen als eigenständigen Bildungsgang anerkannt (Urt. vom 30.11.1983, a.a.O.; nicht aber Waldorfschulen untereinander mit unterschiedlichen Angeboten: Beschl. vom 28.4.1992 - 13 L 8720/91 -).

  • VG Meiningen, 13.04.2000 - 1 K 872/99

    Tragung der Schülerbeförderungskosten (Waldorfschule); Begriff des Bildungsgangs

    Im Allgemeinen wird unter Bildungsgang eine besondere (fachliche, methodische, didaktische oder pädagogische) Schwerpunktbildung innerhalb des schulischen Angebots an Schularten und Schulformen verstanden, die sich auch in der besonderen Gestaltung des Abschlusses auswirken kann (VG Meiningen, Beschluss vom 20.12.1995, 8 E 822/95.Me, LKV 1996, 427 f., VG Meiningen, Urteil vom 19.06.1996, 8 K 266/96.ME, ThürVG Rspr. 1997, 150 ff.; VG Gera, Urteil vom 10.06.1996, 2 K 944/95.Ge; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.08.1998, A 2 S 875/97, VwRR MO 1998, 309 ff.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 30.11.1983, 13 A 56/83, NVwZ 1984, 812 ff.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 20.12.1995, 13 L 7880/94, NVwZ-RR 1996, 656 ff., OVG Niedersachsen, Urteil vom 20.12.1995, 13 L 2013/93, NVwZ-RR 1996, 661; BVerwG, Urteil vom 14.09.1994, 6 C 11.93).

    Die Lehrer erhalten eine eigene pädagogische Ausbildung, die Klassenlehrer bleiben von Anfang an über viele Schuljahrgänge dieselben (OVG Niedersachsen, Urteil vom 30.11.1983, 13 A 56/83, NVwZ 1984, 812, 813; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.08.1998, A 2 S 875/97, VwRR MO 309, 311).

    Auf Grund dieser Besonderheiten stellt die Waldorfschule nicht erst im Sekundarbereich, sondern auch bereits im Vergleich zu Grundschulen einen eigenständigen Bildungsgang im Sinne des § 4 Abs. 4 ThürSchFG dar (so auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.08.1998, A 2 S 875/97,VwRR MO 309, 311; OVG Niedersachsen, Urteil vom 30.11.1983, 13 A 56/83, NVwZ 1984, 812, 813).

  • OVG Niedersachsen, 12.08.2011 - 2 LA 283/10

    Bemessung der Länge des Schulwegs anhand der fußläufigen Strecke zwischen der

    In der Rechtsprechung des Senats sowie des zuvor für das Schulrecht zuständigen 13. Senats des beschließenden Gerichts ist geklärt, dass unter Berücksichtigung der allgemeinen altersgemäßen Belastbarkeit für Schülerinnen und Schüler von Regelschulen in der Sekundarstufe I bereits ab der 5. Jahrgangsstufe ein Schulweg von einer Dauer von 60 Minuten je Richtung zu Fuß, mithin eine einfache Entfernung von 4 km (200 m Fußweg in 3 Minuten = 15 Minuten pro km) zumutbar ist (Nds. OVG, Urt. v. 30.11.1983 - 13 A 56/83 -, NVwZ 1984, 812; Urt. v. 16.2.1994 - 13 L 3797/92 -, OVGE MüLü 44, 444 = juris Langtext Rdnr. 3; Urt. v. 20.2.2002 - 13 L 3502/00 -, NVwZ-RR 2002, 580 = juris Langtext Rdnr. 26; Urt. v. 4.6.2008 - 2 LB 5/07 -, juris Langtext Rdnr. 42, 54 ; Urt. v. 11.11.2010 - 2 LB 318/09 -, NdsVBl.
  • VG Hannover, 05.05.2003 - 6 A 5712/02

    Beförderungsrichtlinien; Schulweg; Schulweglänge; Schülerbeförderung; Wegezeit;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts kann zur Beantwortung der Frage, ob eine Schülerbeförderung unter zumutbaren Bedingungen durchgeführt wird, auf die Empfehlungen der Niedersächsischen Landeskommission Schülertransport vom März 1979 abgestellt werden (vgl. OVG Lüneburg, NdsVBl. 2003 S. 83 [84], VG Hannover, NdsVBl. 1996 S. 94), die als Richtwerte für Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs eine tägliche Beanspruchung von 6 Zeitstunden einschließlich Wartezeiten für zumutbar erachtet haben (OVG Lüneburg, NVwZ 1984 S. 812 [813 f.]. Wird dabei die Zeit von 30 bis 45 Minuten für die tägliche Bearbeitung der Hausaufgaben (Nr. 3 des Erl. des MK vom 27.1.1997, SVBl. S. 66) berücksichtigt, liegt eine Überschreitung der 6-Stunden-Grenze im Fall der Klägerin schon bei einem Unterricht von nur vier Unterrichtsstunden und einer entsprechenden Ankunft in der Wohnung um 12.51 Uhr vor, denn sie muss ihre Wohnung im K. spätestens um 7.06 Uhr verlassen muss, um nach einem Fußweg von ca. 500 m um 7.14 Uhr am Bahnhof M. die Abfahrt der S-Bahn S1 zu ereichen.

    Allerdings kann es auch bei der Anwendung der Empfehlungen der Niedersächsischen Landeskommission Schülertransport Fallgestaltungen geben, die eine längere zeitliche Belastung zumutbar erscheinen lassen (OVG Lüneburg, NVwZ 1984 S. 812 [813 f.]).

    Danach war während der Geltung dieser Verordnung für Grundschüler eine reine Wegezeit - ohne Berücksichtigung von Wartezeiten vor und nach Benutzung des öffentlichen Verkehrsmittels - von 45 Minuten je Richtung als zumutbar anzusehen (OVG Lüneburg, NVwZ 1984 S. 812 [813 f.]).

  • OVG Thüringen, 16.08.2001 - 1 KO 945/00

    Schülerbeförderung, Kosten; Erstattung; Schulen in freier Trägerschaft;

    Während das VG Frankfurt/Main diese Frage - soweit es um die Grundschulphase geht - für das hessische Schulrecht unter Hinweis auf die insoweit gesetzlich nicht vorgesehenen Differenzierungsmöglichkeiten verneint hat (vgl. VG Frankfurt/Main, Urteil vom 5.4.1989 - V/2 E 817/88 -, NVwZ-RR 1990, 25 f.), haben die Oberverwaltungsgerichte in Lüneburg und Magdeburg sie für das niedersächsische und das sachsenanhaltinische Schulrecht bejaht (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 30.11.1983 - 13 A 56/83 -, NVwZ 1984, 812, 813; OVG Magdeburg, Urteil vom 19.8.1998 - A 2 S 875/97 -, LKV 1999, 276, 278 f.).

    Im Hinblick auf die Entscheidung des Gesetzgebers, für den Grundschulbereich von jeglicher Differenzierung abzusehen, kann die Waldorfschule für die Klassenstufen 1 - 4 auch nicht deshalb als eigenständiger Bildungsgang angesehen werden, weil an ihr neben den staatlichen Abschlüssen am Ende der 12. Klasse noch eine besondere Prüfung - der sog. Waldorfabschluss - abgelegt wird (vgl. dazu Heckel/Avenarius, Schulrechtskunde, 6. Aufl. 1986, S. 141; vgl. dazu auch OVG Lüneburg, Urteil vom 30.11.1983, NVwZ 1984, 812, 813).

  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 2013/93

    Schule; Beförderungskosten; Privates Gymnasium; Ersatzschule; Fremdsprache

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist deshalb i.S.d. § 94 Abs. 3 Satz 1 NSchG als "Bildungsgang" die besondere fachliche Schwerpunktbildung in einem schulischen Angebot anzusehen, die sich im allgemeinen zugleich in einer besonderen Gestaltung des Abschlusses auswirkt (Urt. vom 30.11.1983 - 13 A 56/83 - NVwZ 1984, 812; Urt. vom 20.8.1986 - 13 A 51/85 und 13 A 184/84 - Urt. vom 30.8.1990 - 13 A 136/88 - Urt. vom 30.9.1991 - 13 L 71/90 - zustimmend Klügel/Woltering, NSchG, 2. Aufl., Rn. 15 zu § 94; Rn. 4 zu § 43; ebenso zu § 34 HSchVG Hess. StGH, Beschl. vom 25.7.1984 - P St. 952 - NVwZ 1984, 788, 790; Hess. VGH, Urt. vom 25.9.1987 - 6 UE 265/85 - SPE IV 670 Nr. 30).

    Auf der Grundlage der dargelegten Abgrenzungskriterien - unterschiedliche fachliche Schwerpunktbildung; spezifischer Abschluß - hat der Senat den mit dem Besuch Freier Waldorfschulen verfolgten Bildungsgang gegenüber Öffentlichen Schulen als eigenständigen Bildungsgang anerkannt (Urt. vom 30.11.1983, a.a.O.; nicht aber Waldorfschulen untereinander mit unterschiedlichen Angeboten: Beschl. vom 28.4.1992 - 13 L 8720/91 -).

  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7975/94

    Schülerbeförderung; Eigenständiger Bildungsgang; Altsprachliches Gymnasium

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist deshalb i.S.d. § 94 Abs. 3 Satz 1 NSchG als "Bildungsgang" die besondere fachliche Schwerpunktbildung in einem schulischen Angebot anzusehen, die sich im allgemeinen zugleich in einer besonderen Gestaltung des Abschlusses auswirkt (Urt. vom 30.11.1983 - 13 A 56/83 - NVwZ 1984, 812; Urt. vom 20.8.1986 - 13 A 51/85 und 13 A 184/84 - Urt. vom 30.8.1990 - 13 A 136/88 - Urt. vom 30.9.1991 - 13 L 71/90 - zustimmend Klügel/Woltering, NSchG, 2. Aufl., Rn. 15 zu § 94; Rn. 4 zu § 43; ebenso zu § 34 HSchVG Hess. StGH, Beschl. vom 25.7.1984 - P St. 952 - NVwZ 1984, 788, 790; Hess. VGH, Urt. vom 25.9.1987 - 6 UE 265/85 - SPE IV 670 Nr. 30).

    Auf der Grundlage der dargelegten Abgrenzungskriterien - unterschiedliche fachliche Schwerpunktbildung; spezifischer Abschluß - hat der Senat den mit dem Besuch Freier Waldorfschulen verfolgten Bildungsgang gegenüber Öffentlichen Schulen als eigenständigen Bildungsgang anerkannt (Urt. vom 30.11.1983, a.a.O.; nicht aber Waldorfschulen untereinander mit unterschiedlichen Angeboten: Beschl. vom 28.4.1992 - 13 L 8720/91 -).

  • VG Lüneburg, 30.05.2006 - 4 A 168/05

    Anthroposophie; Bildungsgang; Ersatzschule; Förderschule; Heilpädagogik;

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 6. November 1993 (NVwZ 1984, 812) den Besuch einer freien Waldorfschule im Verhältnis zu öffentlichen Schulen als eigenständigen Bildungsgang zwar anerkannt.

    Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist als Bildungsgang im schülerbeförderungsrechtlichen Sinne die besondere fachliche Schwerpunktbildung in einem schulischen Angebot anzusehen, die sich im Allgemeinen zugleich in einer besonderen Gestaltung des Abschlusses auswirkt (Nds. OVG, Urteil vom 5.3.2003 - 13 L 4066/00 -, NdsVBl. 2003, 245, 246, Urteile vom 20.12.1995 - 13 L 2013/93 und 13 L 7975/94 -, Urteil vom 30.11.1983 - 13 A 56/83 - NVwZ 1984, 812).

  • VG Braunschweig, 11.01.2006 - 6 B 506/05

    60 Minuten; Ausnahmegenehmigung; Auswahlentscheidung; Beförderungszeit;

  • OVG Niedersachsen, 08.01.2014 - 2 LB 364/12

    Auslegung des Begriffs der Schulform bzgl. des Rechts der Eltern auf freie

  • VG Göttingen, 01.02.2005 - 4 A 3/03

    Schülerbeförderung; Wartezeit; Zumutbarkeit

  • VG Lüneburg, 21.01.2003 - 4 A 247/01

    Schülerbeförderung; Sonderschule; Waldorfschule

  • VG Lüneburg, 19.11.2004 - 4 B 198/04

    Aufwendung; Auslegung; einstweilige Anordnung; Ersatzschule; freie Trägerschaft;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2019 - 3 L 122/18

    Ausnahme vom Schulbezirk; zumutbare Schulwegzeiten

  • OVG Niedersachsen, 12.05.2010 - 2 ME 180/10

    Zumutbarkeit einer um zehn Minuten je Fahrstrecke längeren schultäglichen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.08.1998 - A 2 S 629/97

    Öffentliche Schulen; Schulen in freier Trägerschaft; Bildungsgang;

  • VG Hannover, 19.10.2001 - 6 B 3273/01

    Beförderungspflicht; Beförderungsrichtlinie; Behinderter; Behinderung;

  • VG Göttingen, 07.10.2010 - 4 A 144/08

    Bildungsgang; Montessori; Montessori-Pädagogik; Schülerbeförderungskosten

  • VG Göttingen, 06.05.2008 - 4 A 75/05

    Bildungsgang; Ersatzschule; Laptop-Klassen; methodisch-didaktische

  • VG Hannover, 20.11.2012 - 6 A 3160/12

    Bildungsgang; Grundschule; Montessori; Montessorischule; Schülerbeförderung

  • VG Hannover, 08.03.2006 - 6 A 1460/04

    Genehmigung einer einheitlichen Ersatzschule

  • VG Lüneburg, 19.04.2005 - 4 A 95/03

    Aufwendungen; Fahrkosten; Fahrkostenerstattung; Fahrzeit; ländliche Gegend;

  • VG Hannover, 20.11.2012 - 6 A 3160/11

    Bildungsgang; Montessori-Grundschule; Schülerbeförderung

  • VG Hannover, 22.02.2002 - 6 A 2078/01

    Schülerbeförderung; Schülerbeförderung: Sonderschulen; Waldorf-Sonderschulen:

  • VG Weimar, 13.12.2001 - 2 K 2481/00
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