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   VG Hannover, 10.06.2014 - 13 A 8167/13   

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https://dejure.org/2014,12734
VG Hannover, 10.06.2014 - 13 A 8167/13 (https://dejure.org/2014,12734)
VG Hannover, Entscheidung vom 10.06.2014 - 13 A 8167/13 (https://dejure.org/2014,12734)
VG Hannover, Entscheidung vom 10. Juni 2014 - 13 A 8167/13 (https://dejure.org/2014,12734)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Nr 5 Abs 2 GOZ; § 5 Abs 1 S 4 BhV ND; § 5 Abs 1 S 3 Nr 2 BhV ND
    Beihilfe; schwierige Füllgestaltung; Mehrfachlegung; Pfeilerdivergenzen; Schwellenwertüberschreitung; doppelter Wurzelkanal; gekrümmter Wurzelkanal; Zahnengstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beihilfe - und die Schwellenwertüberschreitung bei der Zahnarztbehandlung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 05.04.2011 - 5 LB 231/10

    Die Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen sind angemessen bei Begründung der

    Auszug aus VG Hannover, 10.06.2014 - 13 A 8167/13
    Sie trägt vor, die Anforderungen nach dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg vom 05.05.2011 - 5 LB 231/10 - seien auch in ihrem Fall erfüllt.

    24 Für die Entscheidung, ob nach den Maßstäben des Beihilferechts Aufwendungen für ärztliche Leistungen angemessen sind, ist die Auslegung des ärztlichen Gebührenrechts durch die Zivilgerichte maßgebend (OVG Lüneburg, Urteil vom 05.04.2011 - 5 LB 231/10 - ).

  • BVerwG, 05.01.2011 - 2 B 55.10

    Beihilfefähigkeit; Aufwendungen für die zahnärztliche Versorgung mit

    Auszug aus VG Hannover, 10.06.2014 - 13 A 8167/13
    Ist demnach zivilgerichtlich festgestellt, dass ein Arzt ohne Begründung seine Leistung mit dem 2, 3fachen Gebührenwert abrechnen darf, wenn die Behandlung mit durchschnittlichen Schwierigkeiten und durchschnittlichem Zeitaufwand ohne Erschwernisse verbunden war (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 19.1.2011 - 2 B 70.10 -, juris und Beschl. v. 5.1.2011 - 2 B 55.10 -, juris), folgt daraus auch für das Beihilferecht, dass der Arzt den Schwellenwert des 2, 3fachen Gebührenwertes dann überschreiten kann, wenn er überdurchschnittliche Schwierigkeiten und einen überdurchschnittlichen Zeitaufwand der Leistungen und überdurchschnittlich schwierige Umstände der Ausführung schriftlich begründet (OVG Lüneburg, a.a.O.).
  • BVerwG, 19.01.2011 - 2 B 70.10

    Gleichwertigkeit einer Leistung nach der Dentin-Adhäsiv-Technik mit einer

    Auszug aus VG Hannover, 10.06.2014 - 13 A 8167/13
    Ist demnach zivilgerichtlich festgestellt, dass ein Arzt ohne Begründung seine Leistung mit dem 2, 3fachen Gebührenwert abrechnen darf, wenn die Behandlung mit durchschnittlichen Schwierigkeiten und durchschnittlichem Zeitaufwand ohne Erschwernisse verbunden war (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 19.1.2011 - 2 B 70.10 -, juris und Beschl. v. 5.1.2011 - 2 B 55.10 -, juris), folgt daraus auch für das Beihilferecht, dass der Arzt den Schwellenwert des 2, 3fachen Gebührenwertes dann überschreiten kann, wenn er überdurchschnittliche Schwierigkeiten und einen überdurchschnittlichen Zeitaufwand der Leistungen und überdurchschnittlich schwierige Umstände der Ausführung schriftlich begründet (OVG Lüneburg, a.a.O.).
  • BGH, 08.11.2007 - III ZR 54/07

    Abrechnung ärztlicher Leistungen zum 2,3fachen des Gebührensatzes

    Auszug aus VG Hannover, 10.06.2014 - 13 A 8167/13
    Der Bundesgerichtshof hat aber in seinem Urteil vom 8. November 2007 (- III ZR 54/07 -, BGHZ 174, 101 und juris) die Frage entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Arzt persönlich-ärztliche Leistungen mit dem Höchstsatz der Regelspanne des 2, 3fachen des Gebührensatzes abrechnen darf.
  • BVerwG, 19.01.2011 - 2 B 64.10

    Angemessenheit i.S.v. § 5 Abs. 1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Beihilfen

    Auszug aus VG Hannover, 10.06.2014 - 13 A 8167/13
    Die Entscheidung der Beihilfestelle, ob die Aufwendungen notwendig und angemessen sind, ist keine Ermessensentscheidung und unterliegt uneingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Kontrolle (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom v. 19.1.2011 - 2 B 64.10 -, zitiert nach juris-Langtext Rn. 5; Urteil vom 16.12.2009 - 2 C 79.08 -, NVwZ-RR 2010, 365 und zitiert nach juris-Langtext Rn. 14; Urteil vom 28.10.2004 - 2 C 34.03 -, ZBR 2005, 169 und zitiert nach juris-Langtext, Rn. 11, 14).
  • BVerwG, 16.12.2009 - 2 C 79.08

    Postbeamtenkrankenkasse; B1-Mitglied; Kassenleistungen; Beihilfe; Angemessenheit

    Auszug aus VG Hannover, 10.06.2014 - 13 A 8167/13
    Die Entscheidung der Beihilfestelle, ob die Aufwendungen notwendig und angemessen sind, ist keine Ermessensentscheidung und unterliegt uneingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Kontrolle (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom v. 19.1.2011 - 2 B 64.10 -, zitiert nach juris-Langtext Rn. 5; Urteil vom 16.12.2009 - 2 C 79.08 -, NVwZ-RR 2010, 365 und zitiert nach juris-Langtext Rn. 14; Urteil vom 28.10.2004 - 2 C 34.03 -, ZBR 2005, 169 und zitiert nach juris-Langtext, Rn. 11, 14).
  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 34.03

    Übernahme der Beihilfevorschriften als Landesrecht; Gesetzesvorbehalt;

    Auszug aus VG Hannover, 10.06.2014 - 13 A 8167/13
    Die Entscheidung der Beihilfestelle, ob die Aufwendungen notwendig und angemessen sind, ist keine Ermessensentscheidung und unterliegt uneingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Kontrolle (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom v. 19.1.2011 - 2 B 64.10 -, zitiert nach juris-Langtext Rn. 5; Urteil vom 16.12.2009 - 2 C 79.08 -, NVwZ-RR 2010, 365 und zitiert nach juris-Langtext Rn. 14; Urteil vom 28.10.2004 - 2 C 34.03 -, ZBR 2005, 169 und zitiert nach juris-Langtext, Rn. 11, 14).
  • VG Saarlouis, 26.05.2017 - 6 K 468/16

    Beihilfefähigkeit zahnärztlicher Leistungen; Schwellenwertüberschreitung bei

    auch VG Hannover, Urteil vom 10.06.2014, 13 A 8167/13, zitiert nach juris.
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