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   VG Hannover, 24.05.2011 - 13 A 916/11   

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VG Hannover, 24.05.2011 - 13 A 916/11 (https://dejure.org/2011,24937)
VG Hannover, Entscheidung vom 24.05.2011 - 13 A 916/11 (https://dejure.org/2011,24937)
VG Hannover, Entscheidung vom 24. Mai 2011 - 13 A 916/11 (https://dejure.org/2011,24937)
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    Kein Viagra für Polizisten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 24.07

    Alimentation; allgemeiner Gleichheitssatz; Angemessenheit;

    Auszug aus VG Hannover, 24.05.2011 - 13 A 916/11
    Diese "Übertragung" der Entscheidungskompetenz über den Ausschluss bestimmter Arzneimittel auf ein Selbstverwaltungsorgan verschiedener Versichertengemeinschaften (vgl. § 91 Abs. 1 SGB V) begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf die durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistete Fürsorgepflicht des Dienstherrn und die grundlegenden Strukturunterschiede der beiden Sicherungssysteme; die auf dem überkommenen Grundsatz der Vorsorge des Staates für seine Beamten und deren Familien beruhende beamtenrechtliche Krankenfürsorge, zu der auch die Heilfürsorge zählt, steht in deutlichem Gegensatz zur auf dem Gedanken der Solidargemeinschaft beruhenden, wesentlich durch Beiträge der Beteiligten unterhaltenen Sozialversicherung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.12.1982 - 2 BvL 12/79 -, BVerfGE 62, 354; BVerwG, Urteil vom 26.11.1987 - 2 C 52.85 -, Buchholz 237.6 § 130 NdsLBG Nr. 1; Urteil vom 28.05.2008 - 2 C 24.07 -, Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 126; Urteil vom 26.06.2008 -2 C 2.07-, BVerwGE 131, 234; Urteil vom 18.02.2009 - 2 C 23.08 -, Juris).

    Es liegt deshalb nahe, die Tatbestände heilfürsorgerechtlicher Leistungsausschlüsse normativ festzulegen, anstatt ihre nähere Bestimmung einem Gremium zu überlassen, in dem der Dienstherr nicht vertreten ist und das seine Entscheidungen nach Maßgabe des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherungen unter Berücksichtigung der Interessen der Versichertengemeinschaften trifft (vgl. BVerwG, Urteile vom 28.05.2008 - 2 C 24.07 -, und vom 26.06.2008, jeweils a.a.O.).".

    Der Ausschluss beruht auf der Erwägung, dass diese Mittel ungeachtet der krankheitsbedingten Ursache der behandelten Leiden nicht erforderliche sind, um einen vom Willen und vom Verhalten des Patienten unabhängigen Lebenszustand zu beseitigen oder zu lindern und deshalb zu den Arzneimitteln zu rechnen sind, die in ihrer Wirkung nicht von sogenannten Lifestyle-Produkten abzugrenzen sind, von denen auch Gesunde Gebrauch machen (VG Hannover, a.a.O, BVerwG, Entscheidungen vom 28.05.2008 - BVerwG 2 C 24.07 und 2 C 108.07 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2009 - 4 S 87/08

    Gewährung von Heilfürsorge für Polizeibeamten durch Erstattung der Aufwendungen

    Auszug aus VG Hannover, 24.05.2011 - 13 A 916/11
    Grundsätzlich gilt der Vorbehalt des Gesetzes auch für das Recht der Heilfürsorge (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 23.06.2009 - 4 S 87/08 -, zit. n. juris).

    Soweit der VGH Mannheim (Urteil v. 23.06.2009, a.a.O.) rügt, das Land Baden-Württemberg habe durch Verwaltungsvorschriften die vom Land erlassene Heilfürsorgeverordnung eingeschränkt, ist dies nicht mit dem Fall des Klägers vergleichbar.

  • BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 52.85

    Beamtengesetz - Vertrauensschutz - Freie Heilfürsorge - Besoldung -

    Auszug aus VG Hannover, 24.05.2011 - 13 A 916/11
    Diese "Übertragung" der Entscheidungskompetenz über den Ausschluss bestimmter Arzneimittel auf ein Selbstverwaltungsorgan verschiedener Versichertengemeinschaften (vgl. § 91 Abs. 1 SGB V) begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf die durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistete Fürsorgepflicht des Dienstherrn und die grundlegenden Strukturunterschiede der beiden Sicherungssysteme; die auf dem überkommenen Grundsatz der Vorsorge des Staates für seine Beamten und deren Familien beruhende beamtenrechtliche Krankenfürsorge, zu der auch die Heilfürsorge zählt, steht in deutlichem Gegensatz zur auf dem Gedanken der Solidargemeinschaft beruhenden, wesentlich durch Beiträge der Beteiligten unterhaltenen Sozialversicherung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.12.1982 - 2 BvL 12/79 -, BVerfGE 62, 354; BVerwG, Urteil vom 26.11.1987 - 2 C 52.85 -, Buchholz 237.6 § 130 NdsLBG Nr. 1; Urteil vom 28.05.2008 - 2 C 24.07 -, Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 126; Urteil vom 26.06.2008 -2 C 2.07-, BVerwGE 131, 234; Urteil vom 18.02.2009 - 2 C 23.08 -, Juris).
  • VG Lüneburg, 18.01.2006 - 1 A 109/05

    Alimentationsprinzip; Arznei; Arzneimittel; Aufwendung; Beamter; Beihilfe;

    Auszug aus VG Hannover, 24.05.2011 - 13 A 916/11
    Denn beihilfeberechtigte Beamter haben ebenfalls keinen Anspruch auf eine Beihilfe für die hier in Rede stehenden Präparate (so schon Urteil der erkennenden Kammer vom 16. September 2008 - 13 A 2963/06 - VG Lüneburg, Urteil vom 18.01.2006 - 1 A 109/05 - BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2008 - 2 C 24/07 -, NVwZ 2008, 1378 [1380]).
  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 2.07

    Fürsorgepflicht; Alimentation; amtsangemessener Lebensunterhalt; unzumutbare

    Auszug aus VG Hannover, 24.05.2011 - 13 A 916/11
    Diese "Übertragung" der Entscheidungskompetenz über den Ausschluss bestimmter Arzneimittel auf ein Selbstverwaltungsorgan verschiedener Versichertengemeinschaften (vgl. § 91 Abs. 1 SGB V) begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf die durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistete Fürsorgepflicht des Dienstherrn und die grundlegenden Strukturunterschiede der beiden Sicherungssysteme; die auf dem überkommenen Grundsatz der Vorsorge des Staates für seine Beamten und deren Familien beruhende beamtenrechtliche Krankenfürsorge, zu der auch die Heilfürsorge zählt, steht in deutlichem Gegensatz zur auf dem Gedanken der Solidargemeinschaft beruhenden, wesentlich durch Beiträge der Beteiligten unterhaltenen Sozialversicherung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.12.1982 - 2 BvL 12/79 -, BVerfGE 62, 354; BVerwG, Urteil vom 26.11.1987 - 2 C 52.85 -, Buchholz 237.6 § 130 NdsLBG Nr. 1; Urteil vom 28.05.2008 - 2 C 24.07 -, Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 126; Urteil vom 26.06.2008 -2 C 2.07-, BVerwGE 131, 234; Urteil vom 18.02.2009 - 2 C 23.08 -, Juris).
  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus VG Hannover, 24.05.2011 - 13 A 916/11
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht nicht gebietet, einem Beamten an medizinischer Versorgung mehr zu gewährleisten als das, was den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechend dem Inhalt ihrer versicherungsrechtlichen Ansprüche als medizinisch gebotene Behandlung garantiert wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.11.2002 - 2 BvR 1053/98 -, NVwZ 2003, 720 zum Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ärztliche Wahlleistungen).
  • BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79

    Heilfürsorgeansprüche der Soldaten

    Auszug aus VG Hannover, 24.05.2011 - 13 A 916/11
    Diese "Übertragung" der Entscheidungskompetenz über den Ausschluss bestimmter Arzneimittel auf ein Selbstverwaltungsorgan verschiedener Versichertengemeinschaften (vgl. § 91 Abs. 1 SGB V) begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf die durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistete Fürsorgepflicht des Dienstherrn und die grundlegenden Strukturunterschiede der beiden Sicherungssysteme; die auf dem überkommenen Grundsatz der Vorsorge des Staates für seine Beamten und deren Familien beruhende beamtenrechtliche Krankenfürsorge, zu der auch die Heilfürsorge zählt, steht in deutlichem Gegensatz zur auf dem Gedanken der Solidargemeinschaft beruhenden, wesentlich durch Beiträge der Beteiligten unterhaltenen Sozialversicherung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.12.1982 - 2 BvL 12/79 -, BVerfGE 62, 354; BVerwG, Urteil vom 26.11.1987 - 2 C 52.85 -, Buchholz 237.6 § 130 NdsLBG Nr. 1; Urteil vom 28.05.2008 - 2 C 24.07 -, Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 126; Urteil vom 26.06.2008 -2 C 2.07-, BVerwGE 131, 234; Urteil vom 18.02.2009 - 2 C 23.08 -, Juris).
  • LSG Hessen, 01.09.2005 - L 8 KR 80/05

    Krankenversicherung - Arzneimittel - ab 1.1.2004 gesetzlicher Ausschluss

    Auszug aus VG Hannover, 24.05.2011 - 13 A 916/11
    Dieser Ausschluss umfasst alle Fälle der erektilen Dysfunktion (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 3.3.2005 - L 5 KR 169/04 - LSG Hessen, Beschl. v. 1.9.2005 - L 8 KR 80/05 ER -), unabhängig davon, auf welcher Ursache sie beruht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2005 - L 5 KR 169/04

    Krankenversicherung

    Auszug aus VG Hannover, 24.05.2011 - 13 A 916/11
    Dieser Ausschluss umfasst alle Fälle der erektilen Dysfunktion (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 3.3.2005 - L 5 KR 169/04 - LSG Hessen, Beschl. v. 1.9.2005 - L 8 KR 80/05 ER -), unabhängig davon, auf welcher Ursache sie beruht.
  • BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 1.01

    Beihilfe für eine Perücke; unterschiedliche Voraussetzungen für die

    Auszug aus VG Hannover, 24.05.2011 - 13 A 916/11
    Gründe der Fürsorgepflicht gebieten nicht die Erstattung jeglicher notwendiger Aufwendungen des Beamten im Krankheitsfall (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.2002 - BVerwG 2 C 1.01 - Buchholz 237.0 § 101 BaWüLBG Nr. 1 S. 3).
  • BVerwG, 18.02.2009 - 2 C 23.08

    Beihilfensystem; beihilferechtliches Leistungsprogramm; Anlassbezogenheit der

  • AG Winsen, 05.02.2014 - 27 C 1402/13

    PKV - Mittel für altersbedingte erektile Dysfunktion

    Zutreffend führt das Verwaltungsgericht Hannover deshalb in seinem Urteil vom 24.05.2011 [13 A 916/11] (selbst für den Fall einer aufgrund einer Prostatakrebsoperation eingetretenen Erektilen Dysfunktion, dem man insoweit nicht notwendigerweise folgen muss) aus,.
  • VG Köln, 13.12.2013 - 19 K 4356/12

    Cialis, Viagra, Beihilfeausschluss

    Die so begründeten finanziellen Einbußen sind nur die Kehrseite seiner Freiheit, seine Dienst- bzw. Versorgungsbezüge so zu verwenden, wie er es möchte, VG Hannover, Urteil vom 24.05.2011 - 13 A 916/11 -, juris Rn. 34 m.w.N.
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