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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2010 - L 13 AS 232/10 B ER, L 13 AS 233/10 B (R. A   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2010 - L 13 AS 232/10 B ER, L 13 AS 233/10 B (R. A (https://dejure.org/2010,119679)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.07.2010 - L 13 AS 232/10 B ER, L 13 AS 233/10 B (R. A (https://dejure.org/2010,119679)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - L 13 AS 232/10 B ER, L 13 AS 233/10 B (R. A (https://dejure.org/2010,119679)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Hessen, 11.07.2007 - L 9 AS 161/07

    Widerspruchseinlegung per E-Mail

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2010 - L 13 AS 232/10
    Denn ohne die Sicherungen durch eine digitale Signatur oder durch ein anderes sicheres Verfahren kann nicht mit der gebotenen Sicherheit festgestellt werden, ob die betreffende E-Mail vollständig und inhaltlich richtig ist und ob sie insbesondere tatsächlich von dem in ihr angegebenen Aussteller - hier dem Antragsteller - stammt (HessLSG, Beschl. vom 11.7.2007 - L 9 AS 161/07 ER -, MMR 2008, 99 = ArbRB 2007, 225 -, zit. nach juris, Rz. 6).
  • OVG Niedersachsen, 17.01.2005 - 2 PA 108/05

    Schriftformerfordernis einer E-Mail ; Erforderlichkeit einer elektronischen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2010 - L 13 AS 232/10
    Da es sich hierbei aber um eine schlichte, also ohne eine qualifizierte elektronische Signatur (vgl. § 65 a Abs. 1 Satz 4 SGG) versandte E-Mail handelt, genügt diese nicht der in § 84 Abs. 1 Satz 1 SGG vorgeschriebenen Schriftform, stellt damit keinen formwirksamen Widerspruch dar (Binder, in: Lüdtke, SGG, 3. Aufl. 2009, Rdn. 3 zu § 84; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. vom 7. Juni 2007 - L 8 SO 60/07 ER -, FEVS 59, 73 -, zit. nach juris, Rz. 12; vgl. auch Nds. OVG, Beschl. vom 17. Januar 2005 - 2 PA 108/05 -, NVwZ 2005, 470 = NdsVBl.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2007 - L 8 SO 60/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2010 - L 13 AS 232/10
    Da es sich hierbei aber um eine schlichte, also ohne eine qualifizierte elektronische Signatur (vgl. § 65 a Abs. 1 Satz 4 SGG) versandte E-Mail handelt, genügt diese nicht der in § 84 Abs. 1 Satz 1 SGG vorgeschriebenen Schriftform, stellt damit keinen formwirksamen Widerspruch dar (Binder, in: Lüdtke, SGG, 3. Aufl. 2009, Rdn. 3 zu § 84; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. vom 7. Juni 2007 - L 8 SO 60/07 ER -, FEVS 59, 73 -, zit. nach juris, Rz. 12; vgl. auch Nds. OVG, Beschl. vom 17. Januar 2005 - 2 PA 108/05 -, NVwZ 2005, 470 = NdsVBl.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2011 - L 13 AS 282/11
    Ein verbleibender Ermessensspielraum des Leistungsträgers, die im Eilverfahren beantragte Leistung ggf. auch abzulehnen, steht der Annahme des Bestehens eines Anordnungsanspruchs nämlich regelmäßig entgegen (st. Rspr. des beschließenden Senats, vgl. Senat, Beschluss vom 11. Januar 2011 - L 13 AS 407/10 B ER; Beschluss vom 22. Juli 2010 - L 13 AS 232/10 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2012 - L 13 AS 295/12
    Ein verbleibender Ermessensspielraum des Leistungsträgers, die im Eilverfahren beantragte Leistung ggf. auch abzulehnen, steht der Annahme des Bestehens eines Anordnungsanspruchs nämlich regelmäßig entgegen (st. Rspr. des beschließenden Senats, vgl. Senat, Beschluss vom 16. Januar 2012 - L 13 AS 306/11 B ER - Beschluss vom 9. November 2011 - L 13 AS 296/11 B ER - Beschluss vom 11. Januar 2011 - L 13 AS 407/10 B ER - Beschluss vom 22. Juli 2010 - L 13 AS 232/10 B ER -), und bei der Entscheidung nach § 27 Abs. 4 Satz 1 SGB II handelt es sich selbst dann, wenn das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift zugunsten der Antragstellerin unterstellt würde, um eine Ermessensentscheidung.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2017 - L 13 AS 224/17
    Ein verbleibender Ermessensspielraum des Leistungsträgers, die im Eilverfahren beantragte Leistung ggf. auch abzulehnen, steht der Annahme des Bestehens eines Anordnungsanspruchs nämlich regelmäßig entgegen (st. Rspr. des beschließenden Senats, vgl. Beschluss vom 14. November 2012 - L 13 A 325/12 B ER - Beschluss vom 16. Januar 2012 - L 13 AS 306/11 B ER - Beschluss vom 9. November 2011 - L 13 AS 296/11 B ER - Beschluss vom 11. Januar 2011 - L 13 AS 407/10 B ER - Beschluss vom 22. Juli 2010 - L 13 AS 232/10 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2012 - L 13 AS 306/11
    Ein verbleibender Ermessensspielraum des Leistungsträgers, die im Eilverfahren beantragte Leistung ggf. auch abzulehnen, steht der Annahme des Bestehens eines Anordnungsanspruchs nämlich regelmäßig entgegen (st. Rspr. des beschließenden Senats, vgl. Senat, Beschluss vom 9. November 2011 - L 13 AS 296/11 B ER; Beschluss vom 11. Januar 2011 - L 13 AS 407/10 B ER; Beschluss vom 22. Juli 2010 - L 13 AS 232/10 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2011 - L 13 AS 296/11
    Ein verbleibender Ermessensspielraum des Leistungsträgers, die im Eilverfahren beantragte Leistung ggf. auch abzulehnen, steht der Annahme des Bestehens eines Anordnungsanspruchs nämlich regelmäßig entgegen (st. Rspr. des beschließenden Senats, vgl. Senat, Beschluss vom 11. Januar 2011 - L 13 AS 407/10 B ER; Beschluss vom 22. Juli 2010 - L 13 AS 232/10 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2012 - L 13 AS 325/12
    Ein verbleibender Ermessensspielraum des Leistungsträgers, die im Eilverfahren beantragte Leistung ggf. auch abzulehnen, steht der Annahme des Bestehens eines Anordnungsanspruchs nämlich regelmäßig entgegen (st. Rspr. des beschließenden Senats, vgl. Senat, Beschluss vom 16. Januar 2012 - L 13 AS 306/11 B ER - Beschluss vom 9. November 2011 - L 13 AS 296/11 B ER - Beschluss vom 11. Januar 2011 - L 13 AS 407/10 B ER - Beschluss vom 22. Juli 2010 - L 13 AS 232/10 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2013 - L 13 AS 23/13
    Ein verbleibender Ermessensspielraum des Leistungsträgers, die im Eilverfahren beantragte Leistung ggf. auch abzulehnen, steht der Annahme des Bestehens eines Anordnungsanspruchs nämlich regelmäßig entgegen (st. Rspr. des beschließenden Senats, vgl. Senat, Beschluss vom 16. Januar 2012 - L 13 AS 306/11 B ER - Beschluss vom 9. November 2011 - L 13 AS 296/11 B ER - Beschluss vom 11. Januar 2011 - L 13 AS 407/10 B ER - Beschluss vom 22. Juli 2010 - L 13 AS 232/10 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2013 - L 13 AS 344/12
    In diesem Zusammenhang muss auch eine Verpflichtung des Antragsgegners zur Gewährung von Leistungen im einstweiligen Rechtschutzverfahren auf jeden Fall daran scheitern, dass ein verbleibender Ermessensspielraum des Leistungsträgers, die im Eilverfahren beantragte Leistung ggf. auch abzulehnen, der Annahme des Bestehens eines Anordnungsanspruchs nämlich regelmäßig entgegensteht (st. Rspr. des beschließenden Senats, vgl. Senat, Beschluss vom 16. Januar 2012 - L 13 AS 306/11 B ER - Beschluss vom 9. November 2011 - L 13 AS 296/11 B ER - Beschluss vom 11. Januar 2011 - L 13 AS 407/10 B ER - Beschluss vom 22. Juli 2010 - L 13 AS 232/10 B ER -).
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