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   OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2010 - 13 B 1018/10   

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https://dejure.org/2010,7623
OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2010 - 13 B 1018/10 (https://dejure.org/2010,7623)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.10.2010 - 13 B 1018/10 (https://dejure.org/2010,7623)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Oktober 2010 - 13 B 1018/10 (https://dejure.org/2010,7623)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermessen des Gerichts bei der Entscheidung über die Einstellung der Zwangsvollstreckung bis zum Erlass des Urteils im Verfahren der Vollstreckungsgegenklage; Berücksichtigung der Erfolgsaussichten einer Vollstreckungsgegenklage und der drohenden Nachteile für die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermessen des Gerichts bei der Entscheidung über die Einstellung der Zwangsvollstreckung bis zum Erlass des Urteils im Verfahren der Vollstreckungsgegenklage; Berücksichtigung der Erfolgsaussichten einer Vollstreckungsgegenklage und der drohenden Nachteile für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 1586
  • DÖV 2011, 84
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Köln, 07.02.2008 - 13 K 190/07

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2010 - 13 B 1018/10
    Die Antragsgegnerin in diesem Verfahren ist die frühere Klägerin in dem rechtskräftig abgeschlossenen Ausgangsverfahren 13 K 190/07 - VG Köln -.

    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wurde der Beschluss des Verwaltungsgerichts geändert und der Antragstellerin ein Zwangsgeld in Höhe von 1000, Euro für den Fall angedroht, dass sie ihrer Verpflichtung aus dem rechtskräftigen Urteil im Verfahren 13 K 190/07 - VG Köln - nicht nachkommt (13 E 201/10 - OVG NRW -).

    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht nach § 167 Abs. 1 Satz 1, § 173 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 769 Abs. 1 Satz 1 ZPO angeordnet, dass die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil im Verfahren 13 K 190/07 - VG Köln - vom 7. Februar 2008 ohne Sicherheitsleistung bis zum Erlass einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die von der Antragstellerin erhobene Vollstreckungsabwehrklage (13 K 3386/10) einstweilen eingestellt wird.

    Die Einwendung ist, wie es § 767 ZPO für die Vollstreckungsabwehrklage voraussetzt, nach rechtskräftigem Abschluss des Klageverfahrens 13 K 190/07 VG Köln entstanden.

    Der Senat folgt der Antragsgegnerin auch nicht, soweit sie meint, die Berücksichtigung dieses Widerrufs sei unzulässig, weil die Antragstellerin treuwidrig das Ergehen von Widerrufen bis zum Ergehen des verwaltungsgerichtlichen Urteils 13 K 190/07 VG Köln verzögert habe.

    Demgegenüber hätte die Antragstellerin aufgrund des Senatsbeschlusses vom 15. Juni 2010 - 13 E 201/10 -, mit dem der Senat der Antragstellerin ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000,-- Euro für den Fall angedroht hat, dass sie ihrer Verpflichtung aus dem rechtskräftigen Urteil im Verfahren 13 K 190/07 - VG Köln - nicht bis zum 16. Juli 2010 nachkommt, eine rechtswidrige Verkehrsfähigkeitsbescheinigung zu erteilen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2010 - 13 E 201/10

    Androhung eines Zwangsgeldes nach § 172 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO )

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2010 - 13 B 1018/10
    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wurde der Beschluss des Verwaltungsgerichts geändert und der Antragstellerin ein Zwangsgeld in Höhe von 1000, Euro für den Fall angedroht, dass sie ihrer Verpflichtung aus dem rechtskräftigen Urteil im Verfahren 13 K 190/07 - VG Köln - nicht nachkommt (13 E 201/10 - OVG NRW -).

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. Juni 2010 - 13 E 201/10 -, juris.

    Demgegenüber hätte die Antragstellerin aufgrund des Senatsbeschlusses vom 15. Juni 2010 - 13 E 201/10 -, mit dem der Senat der Antragstellerin ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000,-- Euro für den Fall angedroht hat, dass sie ihrer Verpflichtung aus dem rechtskräftigen Urteil im Verfahren 13 K 190/07 - VG Köln - nicht bis zum 16. Juli 2010 nachkommt, eine rechtswidrige Verkehrsfähigkeitsbescheinigung zu erteilen.

  • EuGH, 18.07.2006 - C-406/04

    DIE FREIZÜGIGKEIT UND DIE AUFENTHALTSFREIHEIT STEHEN EINER AUFENTHALTSKLAUSEL ALS

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2010 - 13 B 1018/10
    vgl. etwa EuGH, Urteil vom 18. Juli 2006 C 406/04 , EuZW 2006, 500, 503 - Gérald De Cuyper/Office national de l'emploi; Große Kammer, Urteil vom 23. Oktober 2007 - C-11/06 u. C-12/06, NVwZ 2008, 298, 299 - R. Morgan/Bezirksregierung und Landrat; vgl. auch Kischel, EuR 2000, 380, 384, m. w. N.
  • EuGH, 23.10.2007 - C-11/06

    DAS BUNDESAUSBILDUNGSFÖRDERUNGSGESETZ BESCHRÄNKT DIE FREIZÜGIGKEIT DER

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2010 - 13 B 1018/10
    vgl. etwa EuGH, Urteil vom 18. Juli 2006 C 406/04 , EuZW 2006, 500, 503 - Gérald De Cuyper/Office national de l'emploi; Große Kammer, Urteil vom 23. Oktober 2007 - C-11/06 u. C-12/06, NVwZ 2008, 298, 299 - R. Morgan/Bezirksregierung und Landrat; vgl. auch Kischel, EuR 2000, 380, 384, m. w. N.
  • VGH Bayern, 23.10.2006 - 22 C 06.2640
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2010 - 13 B 1018/10
    vgl. Bay VGH, Beschluss vom 23. Oktober 2006 - 22 C 06.2640 , NVwZ-RR 2007, 353; Pietzner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: November 2009, § 167 Rn. 41.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.1967 - III B 484/67
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2010 - 13 B 1018/10
    vgl. OVG Nds., Beschluss vom 25. August 2000 - 1 O 2424/00 -, juris, m. w. N., vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 12. Oktober 1967 - III B 484/67 , NJW 1968, 422.
  • OVG Niedersachsen, 25.08.2000 - 1 O 2424/00

    Auslegung; einstweilige Einstellung; Unterlassungsanspruch; Urteilstenor;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2010 - 13 B 1018/10
    vgl. OVG Nds., Beschluss vom 25. August 2000 - 1 O 2424/00 -, juris, m. w. N., vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 12. Oktober 1967 - III B 484/67 , NJW 1968, 422.
  • Drs-Bund, 18.09.2007 - BT-Drs 16/6386
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2010 - 13 B 1018/10
    In den Gesetzesmaterialien heißt es hierzu lediglich, die Liste der Widerrufsgründe werde erweitert und erfasst werde jetzt auch der in § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PflSchG beschriebene Fall (BT-Drucks. 16/6386, S. 15).
  • VG Stuttgart, 03.07.2020 - 17 K 3162/20

    Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Darüber hinaus sind auch die den Beteiligten jeweils drohenden Nachteile bei der Entscheidung über die Einstellung der Zwangsvollstreckung zu berücksichtigen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 13 B 1018/10 -, juris Rn. 3 ff; Pietzner/Möller in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juli 2019, § 167, Rn. 41).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - 13 A 1215/10

    Auslegung des § 16g Abs. 2 S. 2 Pflanzenschutzgesetz ( PflSchG ); Vereinbarkeit

    Mit Beschluss vom 12. Oktober 2010 hat der Senat in einem Zwangsvollstreckungsverfahren 13 B 1018/10 , dem im Erkenntnisverfahren gleichfalls die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für ein Pflanzenschutzmittel an die Klägerin zugrundelag, die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung eines rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts (13 K 190/07 Köln) zu Gunsten der Klägerin mit der Begründung bejaht, die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung scheide derzeit aus, weil das BVL der Klägerin erteilte Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen (zuletzt mit am 8. Februar 2010 zugestellten Widerrufsbescheid vom 3. Februar 2010 zu "S. J. ") widerrufen habe, was das Entstehen einer zweijährigen Sperrfrist für die Erteilung von Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen nach § 16g Abs. 2 Satz 2 PflSchG zur Folge habe.

    32 vgl. hierzu und zum Nachstehenden OVG NRW, Beschluss vom 12. Oktober 2010 13 B 1018/10 -, juris.

    Dass solche Folgen während der laufenden Sperrfrist bis Februar 2012 als erheblicher Nachteil für die Klägerin entstehen werden, hat sie in diesem Verfahren gar nicht und auch im Verfahren 13 B 1018/10 nicht schlüssig dargelegt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - 13 A 1212/10

    Auslegung des § 16g Abs. 2 S. 2 Pflanzenschutzgesetz ( PflSchG ); Vereinbarkeit

    Mit Beschluss vom 12. Oktober 2010 hat der Senat in einem Zwangsvollstreckungsverfahren 13 B 1018/10 , dem im Erkenntnisverfahren gleichfalls die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für ein Pflanzenschutzmittel an die Klägerin zugrundelag, die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung eines rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts (13 K 190/07 Köln) zu Gunsten der Klägerin mit der Begründung bejaht, die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung scheide derzeit aus, weil das BVL der Klägerin erteilte Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen (zuletzt mit am 8. Februar 2010 zugestellten Widerrufsbescheid vom 3. Februar 2010 zu "S. Imidacloprid") widerrufen habe, was das Entstehen einer zweijährigen Sperrfrist für die Erteilung von Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen nach § 16g Abs. 2 Satz 2 PflSchG zur Folge habe.

    32 vgl. hierzu und zum Nachstehenden OVG NRW, Beschluss vom 12. Oktober 2010 13 B 1018/10 -, juris.

    Dass solche Folgen während der laufenden Sperrfrist bis Februar 2012 als erheblicher Nachteil für die Klägerin entstehen werden, hat sie in diesem Verfahren gar nicht und auch im Verfahren 13 B 1018/10 nicht schlüssig dargelegt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - 13 A 1211/10

    Anspruch eines in den Niederlanden ansässigen Unternehmens auf Erteilung einer

    Mit Beschluss vom 12. Oktober 2010 hat der Senat in einem Zwangsvollstreckungsverfahren 13 B 1018/10 , dem im Erkenntnisverfahren gleichfalls die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für ein Pflanzenschutzmittel an die Klägerin zu-grundelag, die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung eines rechts-kräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts (13 K 190/07 Köln) zu Gunsten der Klägerin mit der Begründung bejaht, die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung scheide derzeit aus, weil das BVL der Klägerin erteilte Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen (zuletzt mit am 8. Februar 2010 zugestellten Widerrufsbescheid vom 3. Februar 2010 zu "S. J. ") widerrufen habe, was das Entstehen einer zweijährigen Sperrfrist für die Erteilung von Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen nach § 16g Abs. 2 Satz 2 PflSchG zur Folge habe.

    Sie ergibt sich aufgrund des am 8. Februar 2010 zugestellten Widerrufsbescheids vom 3. Februar 2010 zu "S. J. " vgl. hierzu und zum Nachstehenden OVG NRW, Beschluss vom 12. Oktober 2010 13 B 1018/10 -, juris.

    Dass solche Folgen während der laufenden Sperrfrist bis Februar 2012 als erheblicher Nachteil für die Klägerin entstehen werden, hat sie in diesem Verfahren gar nicht und auch im Verfahren 13 B 1018/10 nicht schlüssig dargelegt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - 13 A 1214/10

    Vereinbarkeit einer Sperrfrist wegen Missbrauchs für die Neuerteilung einer

    Mit Beschluss vom 12. Oktober 2010 hat der Senat in einem Zwangsvollstreckungsverfahren 13 B 1018/10 , dem im Erkenntnisverfahren gleichfalls die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für ein Pflanzenschutzmittel an die Klägerin zugrundelag, die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung eines rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts (13 K 190/07 Köln) zu Gunsten der Klägerin mit der Begründung bejaht, die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung scheide derzeit aus, weil das BVL der Klägerin erteilte Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen (zuletzt mit am 8. Februar 2010 zugestellten Widerrufsbescheid vom 3. Februar 2010 zu "S. Imidacloprid") widerrufen habe, was das Entstehen einer zweijährigen Sperrfrist für die Erteilung von Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen nach § 16g Abs. 2 Satz 2 PflSchG zur Folge habe.

    32 vgl. hierzu und zum Nachstehenden OVG NRW, Beschluss vom 12. Oktober 2010 13 B 1018/10 -, juris.

    Dass solche Folgen während der laufenden Sperrfrist bis Februar 2012 als erheblicher Nachteil für die Klägerin entstehen werden, hat sie in diesem Verfahren gar nicht und auch im Verfahren 13 B 1018/10 nicht schlüssig dargelegt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - 13 A 1216/10

    Aufhebung eines Bescheids des Bundesamtes für Verbraucherschutz und

    Mit Beschluss vom 12. Oktober 2010 hat der Senat in einem Zwangsvollstreckungsverfahren 13 B 1018/10 , dem im Erkenntnisverfahren gleichfalls die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für ein Pflanzenschutzmittel an die Klägerin zugrundelag, die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung eines rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts (13 K 190/07 Köln) zu Gunsten der Klägerin mit der Begründung bejaht, die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung scheide derzeit aus, weil das BVL der Klägerin erteilte Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen (zuletzt mit am 8. Februar 2010 zugestellten Widerrufsbescheid vom 3. Februar 2010 zu "S. Imidacloprid") widerrufen habe, was das Entstehen einer zweijährigen Sperrfrist für die Erteilung von Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen nach § 16g Abs. 2 Satz 2 PflSchG zur Folge habe.

    32 vgl. hierzu und zum Nachstehenden OVG NRW, Beschluss vom 12. Oktober 2010 13 B 1018/10 -, juris.

    Dass solche Folgen während der laufenden Sperrfrist bis Februar 2012 als erheblicher Nachteil für die Klägerin entstehen werden, hat sie in diesem Verfahren gar nicht und auch im Verfahren 13 B 1018/10 nicht schlüssig dargelegt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - 13 A 1213/10

    Sperrfrist für die Erteilung der Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für ein

    Mit Beschluss vom 12. Oktober 2010 hat der Senat in einem Zwangsvollstreckungsverfahren 13 B 1018/10 , dem im Erkenntnisverfahren gleichfalls die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für ein Pflanzenschutzmittel an die Klägerin zugrundelag, die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung eines rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts (13 K 190/07 Köln) zu Gunsten der Klägerin mit der Begründung bejaht, die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung scheide derzeit aus, weil das BVL der Klägerin erteilte Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen (zuletzt mit am 8. Februar 2010 zugestellten Widerrufsbescheid vom 3. Februar 2010 zu "S. Imidacloprid") widerrufen habe, was das Entstehen einer zweijährigen Sperrfrist für die Erteilung von Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen nach § 16g Abs. 2 Satz 2 PflSchG zur Folge habe.

    32 vgl. hierzu und zum Nachstehenden OVG NRW, Beschluss vom 12. Oktober 2010 13 B 1018/10 -, juris.

    Dass solche Folgen während der laufenden Sperrfrist bis Februar 2012 als erheblicher Nachteil für die Klägerin entstehen werden, hat sie in diesem Verfahren gar nicht und auch im Verfahren 13 B 1018/10 nicht schlüssig dargelegt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2015 - 2 B 581/15

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung; Verpflichtung zur Erteilung

    vgl. zur Unstatthaftigkeit der Beschwerde gegen die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen einer analogen Anwendung des § 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Hess. VGH, Beschluss vom 30. April 2009 - 7 B 675/09 -, NVwZ-RR 2009, S. 989 f. = juris Rn. 12 ff., Bay.VGH, Beschluss vom 28. August 2014 - 8 C 12.2559 -, BayVBl 2015, S. 65 = juris Rn. 4 f., VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26. Februar 2014 - 5 S 2583/13 -, VBlBW 2014, S. 432 = juris Rn. 2 ff. sowie OVG Berlin-Bbg, Beschluss vom 28. August 2013 - OVG 1 L 128.12 -, NVwZ-RR 2013, S. 945 f. = juris Rn. 3; anders wohl OVG NRW, Beschlüsse vom 12. Oktober 2010 - 13 B 1018/10 -, juris Rn. 2 und vom 23. Februar 1987 - 11 B 43/87 -, NJW 1987, S. 3029.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2014 - 5 S 2583/13

    Entscheidung des Verwaltungsgerichts über einen Antrag auf einstweilige

    Auch Besonderheiten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens rechtfertigen - im Hinblick auf die in § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO nur subsidiär und entsprechend angeordnete Anwendung der Vorschriften des Achten Buchs der ZPO - keine andere Beurteilung (ebenso Hess.VGH, Beschluss vom 30.04.2009 - 7 B 675/09 -, NVwZ-RR 2009, 989; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.08.2013 - OVG 1 L 128.12 - a. A. - jedoch ohne nähere Begründung - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.10.2010 - 13 B 1018/10 -, RdL 2011, 21; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.11.2006 - 9 S 2407/06 -, juris und BayVGH, Beschluss vom 23.10.2006 - 22 C 06.2640 -, NVwZ-RR 2007, 353).
  • OVG Sachsen, 14.12.2022 - 6 B 23/22

    Kostenfestsetzungsbeschluss; Anordnung der einstweiligen Vollstreckbarkeit;

    Soweit im Vollstreckungsverfahren die Beschwerde nach § 146 VwGO die in § 793 ZPO vorgesehene sofortige Beschwerde verdrängt, kann dies nicht gelten, soweit - wie im Fall des § 769 Abs. 1 ZPO - die sofortige Beschwerde nicht gegeben ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28. August - 3 K 135/16 -, juris Rn. 3 ff.; Beschl. vom 28. August 2013 - 1 L 128.12 -, juris Rn. 3 ff.; VGH BW, Beschl. v. 24. April 2018 - 10 S 421/18 -, juris Rn. 13; Beschl. v. 26. Februar 2014 - 5 S 2583/13 -, juris Rn. 2 ff.; BayVGH, Beschl. v. 28. August 2014 - 8 C 12.2559 -, juris Rn. 4; HessVGH, Beschl. v. 30. April 2009 - 7 B 675/09 -, juris Rn. ff.; a. A. ohne nähere Begründung: OVG NRW, Beschl. v. 12. Oktober 2010 - 13 B 1018/10 -, juris; Pietzner/Möller, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Werkstand: 42. EL Februar 2022, § 167 VwGO Rn. 42).
  • VG Leipzig, 12.09.2014 - 3 L 289/14

    Rückzahlung eines bereits ausgekehrten Teilbetrags des Verkehrswertes für ein

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