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   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1998 - 13 B 1488/97   

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https://dejure.org/1998,5527
OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1998 - 13 B 1488/97 (https://dejure.org/1998,5527)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.02.1998 - 13 B 1488/97 (https://dejure.org/1998,5527)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Februar 1998 - 13 B 1488/97 (https://dejure.org/1998,5527)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    PBefG § 13 § 54a Abs. 1 ; GG Art. 2 Abs. 1
    Straßenverkehrsrecht: Taxiunternehmern im Zusammenhang mit der Überprüfung der Vergabe weiterer Taxikonzessionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Personenbeförderung; Vergabe von Taxikonzessionen; Erforderlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art 2; PBefG §§ 13, 54a

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 264 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 02.07.1996 - Ss 183/96
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1998 - 13 B 1488/97
    Insofern schließt sich der Senat den zutreffenden Ausführungen des OLG Köln (Beschluß vom 2.7.1996 - Ss 183/96 -, VRS Bd. 92, S. 450) an.
  • BVerwG, 25.02.1966 - VII C 24.65
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1998 - 13 B 1488/97
    Hinzu kommt, daß nach der Rechtsprechung des BVerwG (vgl. etwa BVerwGE 23, 314 und VRS Band 40, 303, 305) die Behörde zur Feststellung der schwierig zu ermittelnden Zulassungssperre besonders sorgfältig mit Hilfe aller erreichbaren und auch geeigneten Mittel die dafür maßgebenden Umstände prüfen muß, wobei es auf eine Gesamtbetrachtung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Taxengewerbe ankommt.
  • BVerwG, 20.06.1969 - VII C 166.66

    Sieg der Parkscheibe

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1998 - 13 B 1488/97
    Da auch der verfolgte Zweck - Anhalten zur korrekten Auskunftserteilung und deren Überprüfbarkeit - in Zusammenhang mit der Richtigkeit der zu treffenden behördlichen Entscheidung steht, kann nicht davon ausgegangen werden, die Kontrollerhebungen dienten lediglich verbotenerweise (vgl. BVerwGE 32, 204, 206) dazu, der Behörde die ihr obliegende Aufsicht zu erleichtern.
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1998 - 13 B 1488/97
    Aus demselben Grund kann ferner nur verlangt werden, Rechtsvorschriften so genau zu fassen, wie es nach der Eigenart der zu regelnden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (BVerfGE 49, 168, 181; 87, 234, 263), wobei sich der Grad rechtstaatlich gebotener Bestimmtheit nicht allgemein festlegen läßt (BVerfGE 49, 168, 181).
  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1998 - 13 B 1488/97
    Aus demselben Grund kann ferner nur verlangt werden, Rechtsvorschriften so genau zu fassen, wie es nach der Eigenart der zu regelnden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (BVerfGE 49, 168, 181; 87, 234, 263), wobei sich der Grad rechtstaatlich gebotener Bestimmtheit nicht allgemein festlegen läßt (BVerfGE 49, 168, 181).
  • BVerfG, 15.07.1969 - 2 BvF 1/64

    Eisenbahnkreuzungsgesetz

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1998 - 13 B 1488/97
    Den Einwänden des Antragstellers, diese Verweisung auf § 13 Abs. 4 PBefG sei nicht hinreichend bestimmt (vgl. BVerfGE 26, 338, 367) und für den Bürger nicht hinreichend erkennbar, ist schon deshalb nicht zu folgen, weil es sich gar nicht um eine Verweisung im rechtstechnischen Sinn handelt, sondern nur um die Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "Erforderlichkeit".
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1998 - 13 B 1488/97
    Wegen der bestehenden Bedürfnisse nach allgemeiner, also abstrakter Regelung ist z. B. die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe - wie des Begriffes "erforderlich" in § 54 a Abs. 1 PBefG - zulässig (BVerfGE 21, 73, 96) und die Einräumung von Ermessen an die Verwaltung - wie in § 54 a Abs. 1 PBefG durch das Wort "kann" geschehen - möglich (BVerfGE 9, 137).
  • BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56

    Einfuhrgenehmigung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1998 - 13 B 1488/97
    Wegen der bestehenden Bedürfnisse nach allgemeiner, also abstrakter Regelung ist z. B. die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe - wie des Begriffes "erforderlich" in § 54 a Abs. 1 PBefG - zulässig (BVerfGE 21, 73, 96) und die Einräumung von Ermessen an die Verwaltung - wie in § 54 a Abs. 1 PBefG durch das Wort "kann" geschehen - möglich (BVerfGE 9, 137).
  • OVG Hamburg, 08.08.2005 - 1 Bs 200/05

    Erteilung einer Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen – Zweifel an der

    Insoweit betrifft der von ihr herangezogene Beschluss des OVG Münsters vom 3.2.1998, GewArch 1999, 113-116, eine andere Konstellation, in der die Beschränkung der Prüfungsbefugnisse der Aufsichtsbehörde durch die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr nicht in Frage stand.
  • VG Neustadt, 22.09.2014 - 3 K 364/14

    Betriebsprüfung des Taxenunternehmers

    Es ist davon auszugehen, dass § 54a Abs. 1 PBefG für die Überprüfung von Taxiunternehmen im Sinne der dargestellten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine hinreichend bestimmte Rechtsgrundlage für alle zur Durchführung dieser Aufgabe erforderlichen Fragen darstellt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. Februar 1998 -13 B 1488/97 -, VRS 95, 151 und GewArch 1999, 113).
  • VG Neustadt, 24.06.2015 - 3 K 662/14

    Beurteilung der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes durch die

    Zwar können die Genehmigungsbehörden im Rahmen eines eingerichteten Beobachtungszeitraums nach § 54a PBefG von den Taxiunternehmern (zutreffende) Angaben verlangen ( OVG NRW, Beschluss vom 3. Februar 1998 - 13 B 1488/97 -, juris, Rn. 7):.
  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 11 CS 10.2862

    Zu den Voraussetzungen der Anordnung einer Betriebsprüfung für ein

    Mit dem Oberverwaltungsgericht Münster ist davon auszugehen, dass § 54a Abs. 1 PBefG für die Überprüfung von Taxiunternehmen im Sinne der dargestellten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine hinreichend bestimmte Rechtsgrundlage für alle zur Durchführung dieser Aufgabe erforderlichen Fragen darstellt (OVG Münster vom 3.2.1998 VRS 95, 151).
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