Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2020 - 13 B 1686/20.NE |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- RA Kotz
SARS-CoV-2-Virus - Verbot für Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Fußballspielen bleibt verboten
- lto.de (Kurzinformation)
Fußballspielen bleibt verboten
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Fußballspielen bleibt verboten - Corona-Virus
- juris.de (Pressemitteilung)
Art 2 GG
Fußballspielen bleibt in Nordrhein-Westfalen verboten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2020 - 13 B 1780/20
Kein Outdoor-Training in Kleingruppen
Zur Begründung nimmt der Senat zunächst Bezug auf seine Ausführungen im Beschluss vom 13. November 2020 -13 B 1686/20.NE -, juris. - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2020 - 13 B 1675/20
Tennis in der Halle bleibt verboten
vgl. dazu bereits OVG NRW, Beschluss vom 13. November 2020 - 13 B 1686/20.NE -, juris, Rn. 44. - OVG Sachsen, 08.12.2020 - 3 B 377/20
Kindergarten; Sportanlage
Diese ist auch nicht entscheidungserheblich, da es dem wissenschaftlichen Stand entsprechen dürfte, dass die Infektion nicht bei allen Kindern symptomfrei verläuft (Epidemiologischer Steckbrief zu SARS-CoV-2 und COVID-19 vom 13. November 2020 a. a. O.).Da danach aber anhand des wissenschaftlichen Erkenntnisstands nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch Kinder bei der Verbreitung des Infektionsgeschehens eine Rolle spielen - sei es möglicherweise auch eine geringere als andere Bevölkerungsgruppen -, durfte der Verordnungsgeber auch die Einschränkung von Kontakten von Kindern zur Pandemiebekämpfung als geeignet ansehen.Dies ist gerade bei Sportarten, in denen es auch zu einem unmittelbaren körperlichen Kontakt der Spieler kommt (z. B. Fußball), zu befürchten (so auch OVG NRW, Beschl. v. 13. November 2020 - 13 B 1686/20.NE -, juris Rn. 39).
- OVG Sachsen, 27.11.2020 - 3 B 394/20
Corona-Pandemie; Vereinssportverbot für Kinder und Jugendliche; Infektionsrisiken …
Diese ist auch nicht entscheidungserheblich, da es dem wissenschaftlichen Stand entsprechen dürfte, dass die Infektion nicht bei allen Kindern symptomfrei verläuft (Epidemiologischer Steckbrief zu SARS-CoV-2 und COVID-19 vom 13. November 2020 a. a. O.).40 Da danach aber anhand des wissenschaftlichen Erkenntnisstands nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch Kinder bei der Verbreitung des Infektionsgeschehens eine Rolle spielen - sei es möglicherweise auch eine geringere als andere Bevölkerungsgruppen -, durfte der Verordnungsgeber auch die Einschränkung von Kontakten von Kindern zur Pandemiebekämpfung als geeignet ansehen.Dies ist gerade bei Sportarten, in denen es auch zu einem unmittelbaren körperlichen Kontakt der Spieler kommt (z. B. Fußball), zu befürchten (so auch OVG NRW, Beschl. v. 13. November 2020 - 13 B 1686/20.NE -, juris Rn. 39).