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   ArbG Berlin, 07.07.2015 - 13 BV 1848/15   

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https://dejure.org/2015,16338
ArbG Berlin, 07.07.2015 - 13 BV 1848/15 (https://dejure.org/2015,16338)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 07.07.2015 - 13 BV 1848/15 (https://dejure.org/2015,16338)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 07. Juli 2015 - 13 BV 1848/15 (https://dejure.org/2015,16338)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Betriebs-Berater

    Massenentlassung bei der Fluggastabfertigung auf dem Flughafen Tegel - Sozialplan unwirksam

  • hensche.de

    Einigungsstelle, Sozialplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Fluggastabfertigung auf dem Flughafen Tegel - Massenentlassung - Sozialplan

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fluggastabfertigung auf dem Flughafen Tegel - Massenentlassung und kein Sozialplan

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sozialplan unwirksam - Massenentlassungen in der Fluggastabfertigung Berlin-Tegel

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fluggastabfertigung auf dem Flughafen Tegel - Massenentlassung ohne Sozialplan

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fluggastabfertigung auf dem Flughafen Tegel - Massenentlassung - Sozialplan

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Massenentlassung bei der Fluggastabfertigung auf dem Flughafen Tegel: Sozialplan unwirksam

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Massenentlassung am Flughafen - Sozialplan unwirksam

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Einigungsstelle darf Sozialplanabfindungen nicht dem Konzern überlassen

Sonstiges (2)

  • berlin.de (Terminmitteilung)

    Fluggastabfertigung auf dem Flughafen Tegel - Massenentlassung - Sozialplan

  • berlin.de (Terminmitteilung)

    Fluggastabfertigung auf dem Flughafen Tegel - Massenentlassung - Sozialplan

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

    Auszug aus ArbG Berlin, 07.07.2015 - 13 BV 1848/15
    An der Klärung dieser Frage haben beide Betriebsseiten ein rechtliches Interesse unabhängig davon, ob sie die betreffende Regelung hätten verhindern können oder durch sie beschwert sind oder nicht (BAG vom 8. Juni 2004 - 1 ABR 4/03 - zitiert nach juris [BB 2005, 836 Ls]).

    Daraus folgt, dass die getroffene Regelung in ihrem Ergebnis auch denjenigen Interessen Rechnung tragen muss, um derentwillen dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zusteht (BAG vom 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - BAGE 80, 366, 378 [BB 1996, 643]; BAG vom 8. Juni 2004 - 1 ABR 4/03 - [BB 2005, 836 Ls], vom 9. Juli 2013 - 1 ABR 19/12 -, vom 11. Februar 2014 - 1 ABR 72/12 - jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95

    Einigungsstellenspruch über Telefonanlage mit Kontrollmöglichkeit

    Auszug aus ArbG Berlin, 07.07.2015 - 13 BV 1848/15
    Das Gericht hat hingegen nicht sein eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens der Einigungsstelle zu setzen (BAG, Beschluss vom 17.10.1989 - 1 ABR 31/87 [BB 1990, 354 Ls]; BAG, Beschluss vom 30.08.1995 - 1 ABR 4/95 - zitiert jeweils nach Juris [BB 1996, 643]).

    Daraus folgt, dass die getroffene Regelung in ihrem Ergebnis auch denjenigen Interessen Rechnung tragen muss, um derentwillen dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zusteht (BAG vom 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - BAGE 80, 366, 378 [BB 1996, 643]; BAG vom 8. Juni 2004 - 1 ABR 4/03 - [BB 2005, 836 Ls], vom 9. Juli 2013 - 1 ABR 19/12 -, vom 11. Februar 2014 - 1 ABR 72/12 - jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 427/08

    Betriebsrentenanpassung - Berechnungsdurchgriff - Patronatserklärung

    Auszug aus ArbG Berlin, 07.07.2015 - 13 BV 1848/15
    Der Berechnungsdurchgriff setzt deshalb grundsätzlich einen Gleichlauf von Zurechnung und Innenhaftung voraus (vgl. BAG, Beschluss vom 29.09.2010 - 3 AZR 427/08 - zitierte nach Juris [BB 2011, 575 m. BB-Komm. Bissels]).

    Ob die Patronin eine eigene rechtliche Bindung eingeht oder nicht, ist im Wege der Auslegung (§§ 133, 157 BGB) zu ermitteln (BAG, Urteil vom 29.09.2009 - 3 AZR 427/08 - Rn. 38, zitiert nach Juris [BB 2011, 575 m. BB-Komm. Bissels]).

  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 11/02

    Wirtschaftliche Vertretbarkeit eines Sozialplans

    Auszug aus ArbG Berlin, 07.07.2015 - 13 BV 1848/15
    Bei einem wirtschaftlich wenig leistungsstarken Unternehmen können im Falle der Entlassung eines großen Teils der Belegschaft auch einschneidende Belastungen bis an den Rand der Bestandsgefährdung vertretbar seien (BAG, Beschluss vom 06.05.2003 - 1 ABR 11/02 - AP Nr. 161 zu § 112 BetrVG 1972 [BB 2004, 218]).
  • BAG, 11.02.2014 - 1 ABR 72/12

    Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilungen - Wirksamkeit eines

    Auszug aus ArbG Berlin, 07.07.2015 - 13 BV 1848/15
    Daraus folgt, dass die getroffene Regelung in ihrem Ergebnis auch denjenigen Interessen Rechnung tragen muss, um derentwillen dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zusteht (BAG vom 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - BAGE 80, 366, 378 [BB 1996, 643]; BAG vom 8. Juni 2004 - 1 ABR 4/03 - [BB 2005, 836 Ls], vom 9. Juli 2013 - 1 ABR 19/12 -, vom 11. Februar 2014 - 1 ABR 72/12 - jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 11.01.2011 - 1 ABR 104/09

    Unterweisung zum Arbeitsschutz

    Auszug aus ArbG Berlin, 07.07.2015 - 13 BV 1848/15
    Das Verfahren vor der Einigungsstelle dient dazu, die regelungsbedürftige Angelegenheit im Rahmen der gestellten Anträge vollständig zu lösen; demzufolge ist ein Einigungsstellenspruch per se unwirksam, wenn die Einigungsstelle ihren Regelungsauftrag nicht bzw. nicht ausreichend nachkommt und keine abschließende Regelung trifft (BAG vom 11. Januar 2011 - 1 ABR 104/09 - BAGE 136, 353).
  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87

    Einigungsstelle: Ermessensüberschreitung

    Auszug aus ArbG Berlin, 07.07.2015 - 13 BV 1848/15
    Das Gericht hat hingegen nicht sein eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens der Einigungsstelle zu setzen (BAG, Beschluss vom 17.10.1989 - 1 ABR 31/87 [BB 1990, 354 Ls]; BAG, Beschluss vom 30.08.1995 - 1 ABR 4/95 - zitiert jeweils nach Juris [BB 1996, 643]).
  • BGH, 16.07.2007 - II ZR 3/04

    "TRIHOTEL" - Existenzvernichtender Eingriff: Änderung des Haftungskonzepts

    Auszug aus ArbG Berlin, 07.07.2015 - 13 BV 1848/15
    Der BGH hat in der maßgebenden Entscheidung vom 16.07.2007 - II ZR 3/04 [Trihotel] BGHZ 173, 246 [BB 2007, 1970; RIW 2007, 781 m. Anm. Sester]) den unter dem Stichwort "qualifiziert faktischer GmbH-Konzern" an dem Missbrauch der Rechtsform der GmbH anknüpfenden Handlungsdurchgriff der Gläubiger der Gesellschaft aufgegeben.
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 37/01

    Mitbestimmung bei Bildungsurlaub - Zuständigkeit der Einigungsstelle

    Auszug aus ArbG Berlin, 07.07.2015 - 13 BV 1848/15
    Deshalb ist die Feststellung der Unwirksamkeit des Spruchs und nicht seine Aufhebung zu beantragen (BAG vom 28. Mai 2002 - 1 ABR37/01 - BAGE 101, 203 ff [BB 2003, 160 Ls]).
  • BGH, 13.07.1992 - II ZR 269/91

    Eigenkapitalersatz durch Gesellschafterdarlehen - Überschuldung der GmbH

    Auszug aus ArbG Berlin, 07.07.2015 - 13 BV 1848/15
    Während es für das Bestehen einer Unterbilanz genügt, dass bei Zugrundelegung der Handelsbilanz die Passiva die Aktiva übersteigen, liegt rechnerische Überschuldung erst vor, wenn das Vermögen der Gesellschaft auch bei Ansatz von Liquidationswerten unter Einbeziehung der stillen Reserven die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.1992 - II ZR 269/91, BGHZ 119, 201 [BB 1992, 1898]).
  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 23/03

    Mindestdotierung eines Sozialplans durch Einigungsstelle

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 19/12

    Betriebsrat - Einigungsstelle - Schichtarbeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2016 - 9 TaBV 1519/15

    Anfechtung Sozialplan - Spruch der Einigungsstelle - Transfergesellschaft

    Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 7. Juli 2015, 13 BV 1848/15 wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 7. Juli 2015, Az 13 BV 1848/15 abzuändern und den Antrag zurückzuweisen.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2016 - 2 Sa 157/16

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Massenentlassungsanzeige

    Das Beschlussverfahren war beim Arbeitsgericht Berlin zum Geschäftszeichen 13 BV 1848/15 anhängig und befand sich zuletzt im Beschwerdeverfahren beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zum Geschäftszeichen 9 TaBV 1519/15.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.12.2015 - 26 Sa 1265/15

    Konsultationsverfahren - Massenentlassungsanzeige - unzuständige Arbeitsagentur -

    Der Spruch der Einigungsstelle ist erstinstanzlich in dem Verfahren 13 BV 1848/15 vor dem Arbeitsgericht Berlin durch den Betriebsrat erfolgreich angefochten worden.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.04.2016 - 17 Sa 31/16

    Zu den Anforderungen eines ordungsgemäßen Konsultationsverfahrens bzw.

    Der Spruch wurde von dem Betriebsrat erfolgreich vor dem Arbeitsgericht Berlin und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg angefochten ( 13 BV 1848/15 und 9 TaBV 1519/15).
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