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ArbG Stralsund, 01.04.2015 - 13 BV 3002/14 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Stralsund, 01.04.2015 - 13 BV 3002/14
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2016 - 2 TaBV 22/15
Wird zitiert von ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2016 - 2 TaBV 22/15
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden wegen Vorwürfen in …
Das Arbeitsgericht Stralsund - Kammern Neubrandenburg - hat den Antrag der Arbeitgeberin mit Beschluss vom 14. Juli 2015 zurückgewiesen (13 BV 3002/14).unter Abänderung des angegriffenen Beschlusses des Arbeitsgericht Stralsund - Kammern Neubrandenburg - vom 14. Juli 2015 (13 BV 3002/14) die Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung des Beteiligten zu 3 nach § 103 Absatz 2 BetrVG zu ersetzen.