Weitere Entscheidung unten: AG Berlin-Schöneberg, 20.07.2007

Rechtsprechung
   AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 01.06.2006 - 13 C 50/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,27075
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 01.06.2006 - 13 C 50/06 (https://dejure.org/2006,27075)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 01.06.2006 - 13 C 50/06 (https://dejure.org/2006,27075)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 01. Juni 2006 - 13 C 50/06 (https://dejure.org/2006,27075)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieterhöhung - Ausübung des Sonderkündigungsrechts durch Mieter - Mieter muss Sonderkündigungsrecht nicht bezeichnen und begründen

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Rechtsprechung
   AG Berlin-Schöneberg, 20.07.2007 - 13 C 50/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,40453
AG Berlin-Schöneberg, 20.07.2007 - 13 C 50/06 (https://dejure.org/2007,40453)
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 20.07.2007 - 13 C 50/06 (https://dejure.org/2007,40453)
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 20. Juli 2007 - 13 C 50/06 (https://dejure.org/2007,40453)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht für Gefahrenstelle; von Unbekannten entfernte Sicherungseinrichtung; Schmerzensgeld; Loch im Radweg

  • rabüro.de

    Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht auf einer Baustelle

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Köln, 10.10.2002 - 7 O 426/01

    Verkehrssicherungspflichten für Baustellen; Gefahren für Passanten durch

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 20.07.2007 - 13 C 50/06
    Die Verkehrsteilnehmer sind vor den Gefahren zu schützen, die für sie auch bei der im Baustellenbereich gebotenen erhöhten Aufmerksamkeit nicht erkennbar sind und auf die sie sich nicht einstellen können (Landgericht Köln NJW-RR 03, 386).
  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 20.07.2007 - 13 C 50/06
    Die Beklagte als Verkehrssicherungspflichtige musste in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar waren und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermochte (vgl. BGH, VersR 1979, 1055).
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