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AG Lüdenscheid, 18.08.1982 - 13 C 667/82 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Kurzinformation)
Ein fernmündliches Gespräch des Anwalts mit dem Sachbearbeiter der gegnerischen Haftpflichtversicherung über eine Vorschußzahlung löst eine Besprechungsgebühr aus
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- LG Hagen, 06.01.1982 - 17 S 118/81
Auszug aus AG Lüdenscheid, 18.08.1982 - 13 C 667/82
Die Akten - 8 C 355/81 - AG Lüdenscheid = 17 S 118/81 - LG Hagen waren zu Informationszwecken beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.Anderes gilt jedoch, wenn Inhalt und Zweck des Telefongesprächs eine irgendwie geartete Erörterung und Verhandlung über die Schadensregulierung ist (vgl. LG Hagen - 17 S 118/81 - unter Hinweis auf OVG Münster, NJW 1977, 461).