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   AG Düsseldorf, 07.08.2018 - 13 C 72/18   

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https://dejure.org/2018,25176
AG Düsseldorf, 07.08.2018 - 13 C 72/18 (https://dejure.org/2018,25176)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.08.2018 - 13 C 72/18 (https://dejure.org/2018,25176)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. August 2018 - 13 C 72/18 (https://dejure.org/2018,25176)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Streitwertbegrenzung beim Filesharing

Papierfundstellen

  • MMR 2018, 704
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 48/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Auszug aus AG Düsseldorf, 07.08.2018 - 13 C 72/18
    Diese tatsächliche Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers kommt auch dann in Betracht, wenn der Internetanschluss - wie bei einem Familienanschluss - regelmäßig von mehreren Personen genutzt wird (BGH NJW 2016, 953 Rn. 39 - Tauschbörse III; BGH NJW 2017, 78 Rn. 34 - Everytime we touch).

    Wer durch die Verletzung eines Urheberrechts etwas erlangt hat, kann sich im Regelfall nicht auf den Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen, da das Erlangte - also der Gebrauch des Schutzgegenstands - nicht mehr entfallen kann (vgl. BGH, Urteil vom 12.5.2016 - I ZR 48/15 "Everytime we touch" m.w.N.).

  • EuGH, 28.07.2016 - C-57/15

    United Video Properties - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechte des geistigen

    Auszug aus AG Düsseldorf, 07.08.2018 - 13 C 72/18
    Das Gericht hat auch in Anbetracht der Entscheidung des EuGH vom 28.07.2016 (Rechtssache C-57/15, United Video Properties Inc.

    ./. Telenet NV = GRUR Int. 2016, 963) keine Bedenken an der Wirksamkeit dieser Bestimmung.

  • BGH, 27.07.2017 - I ZR 68/16

    Urheberrechtsverstoß durch Filesharing: Sekundäre Darlegungslast des

    Auszug aus AG Düsseldorf, 07.08.2018 - 13 C 72/18
    Entspricht der Beklagte seiner sekundären Darlegungslast, ist es wieder Sache der Klägerin als Anspruchstellerin, die für eine Haftung des Beklagten als Täter einer Urheberrechtsverletzung sprechenden Umstände darzulegen und nachzuweisen (vgl. BGH NJW 2018, 68, m.w.N.).
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 75/14

    Urheberrechtsverletzung durch Beteiligung an einer Internet-Musiktauschbörse:

    Auszug aus AG Düsseldorf, 07.08.2018 - 13 C 72/18
    Diese tatsächliche Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers kommt auch dann in Betracht, wenn der Internetanschluss - wie bei einem Familienanschluss - regelmäßig von mehreren Personen genutzt wird (BGH NJW 2016, 953 Rn. 39 - Tauschbörse III; BGH NJW 2017, 78 Rn. 34 - Everytime we touch).
  • BFH, 06.05.2015 - I R 7/14

    Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen sind abzuzinsen

    Auszug aus AG Düsseldorf, 07.08.2018 - 13 C 72/18
    Den Schaden schätzt das Gericht im Anschluss an die Entscheidungen des BGH vom 11.06.2015 (I ZR 19/14 - Tauschbörse I; I R 7/14 - Tauschbörse II; I ZR 75/14 - Tauschbörse III) nach der Methode der Lizenzanalogie vorliegend auf mindestens 900, 00 Euro.
  • BGH, 04.05.1973 - I ZR 11/72

    Wettbewerbsverstoß durch den Abschluss eines Aufstellvertrags über Musikautomaten

    Auszug aus AG Düsseldorf, 07.08.2018 - 13 C 72/18
    Mit dem Bundesgerichtshof (BGH GRUR 1960, 256, 260 - Chérie-Musikwecker; BGH GRUR 1960, 606, 608 - Eisrevue II; BGH GRUR 1974, 97, 98 - Spielautomaten) kann von der beklagten Partei verlangt werden, dass sie sich über die Nutzung der unkörperlichen Rechte gegebenenfalls durch Einholung versierten Rechtsrates die entsprechende Gewissheit verschafft.
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 19/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Auszug aus AG Düsseldorf, 07.08.2018 - 13 C 72/18
    Den Schaden schätzt das Gericht im Anschluss an die Entscheidungen des BGH vom 11.06.2015 (I ZR 19/14 - Tauschbörse I; I R 7/14 - Tauschbörse II; I ZR 75/14 - Tauschbörse III) nach der Methode der Lizenzanalogie vorliegend auf mindestens 900, 00 Euro.
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 7/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Auszug aus AG Düsseldorf, 07.08.2018 - 13 C 72/18
    Die Verjährungszeit beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Abmahnung an die Beklagte versandt worden ist, mithin mit Ablauf des 31.12.2014, und lief bis zum Ablauf des 31.12.2017 (vgl. auch BGH, Urteil vom 11.6.2015 - Az. I ZR 7/14 "Tauschbörse II" m.w.N.).
  • BGH, 18.12.1959 - I ZR 27/58

    Chérie

    Auszug aus AG Düsseldorf, 07.08.2018 - 13 C 72/18
    Mit dem Bundesgerichtshof (BGH GRUR 1960, 256, 260 - Chérie-Musikwecker; BGH GRUR 1960, 606, 608 - Eisrevue II; BGH GRUR 1974, 97, 98 - Spielautomaten) kann von der beklagten Partei verlangt werden, dass sie sich über die Nutzung der unkörperlichen Rechte gegebenenfalls durch Einholung versierten Rechtsrates die entsprechende Gewissheit verschafft.
  • BGH, 18.03.1960 - I ZR 75/58

    Eisrevue II

    Auszug aus AG Düsseldorf, 07.08.2018 - 13 C 72/18
    Mit dem Bundesgerichtshof (BGH GRUR 1960, 256, 260 - Chérie-Musikwecker; BGH GRUR 1960, 606, 608 - Eisrevue II; BGH GRUR 1974, 97, 98 - Spielautomaten) kann von der beklagten Partei verlangt werden, dass sie sich über die Nutzung der unkörperlichen Rechte gegebenenfalls durch Einholung versierten Rechtsrates die entsprechende Gewissheit verschafft.
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 311/98

    SPIEGEL-CD-ROM

  • OLG Nürnberg, 28.10.2019 - 3 U 1387/19

    Schadens- und Abmahnkostenersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung

    Als besonders umsatzstarke Erstverwertungsphase eines Computersiels kann regelmäßig der Zeitraum bis etwa zwei Monate nach Erscheinen angenommen werden (AG Düsseldorf, Urteil vom 07.08.2018 - 13 C 72/18, BeckRS 2018, 18535, Rn. 34).

    Es handelt sich somit nicht um einen allgemeinen und bedingungslosen Ausschluss der Erstattung von Kosten jenseits einer bestimmten Obergrenze, weshalb die Deckelung des Gegenstandswerts - da der deutsche Gesetzgeber lediglich von der von Art. 14 Enforcement-RL eröffneten Möglichkeit, Billigkeitserwägungen bei der Regelung der Kostentragungspflicht einzustellen, Gebrauch gemacht hat - europarechtskonform ist (so auch OLG Celle, MMR 2019, 450, Rn. 22; AG Düsseldorf, Urteil vom 07.08.2018 - 13 C 72/18, BeckRS 2018, 18535, Rn. 31).

  • OLG Frankfurt, 31.03.2020 - 11 U 44/19

    Schadensschätzung und Abmahnkostenersatz beim Filesharing von Computerspielen

    Dem hat sich auch ein Teil der Rechtsprechung angeschlossen (OLG Nürnberg aaO. Rndr. 53; OLG Celle aaO.; AG Düsseldorf, Urteil vom 7.8.2018, 13 C 72/18 - juris Rdnr. 37; a.A. AG Kassel aaO. Rdnr. 15), wobei dieses Kriterium in den genannten Entscheidungen tatsächlich keine Rolle gespielt hat - bei einer öffentlich-Zugänglich-Machung eines Computerspiels knapp zwei Monate nach Erstveröffentlichung haben das OLG Nürnberg (aaO).
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