Rechtsprechung
   AG Mülheim/Ruhr, 12.03.2014 - 13 C 797/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,57744
AG Mülheim/Ruhr, 12.03.2014 - 13 C 797/13 (https://dejure.org/2014,57744)
AG Mülheim/Ruhr, Entscheidung vom 12.03.2014 - 13 C 797/13 (https://dejure.org/2014,57744)
AG Mülheim/Ruhr, Entscheidung vom 12. März 2014 - 13 C 797/13 (https://dejure.org/2014,57744)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,57744) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit des Ausschlusses des ordentlichen Kündigungsrechts in einem Mietvertrag; Zahlung der vereinbarten Miete aufgrund Mietvertrag

  • rabüro.de

    Zur vorzeitigen Beendigung eines Wohnmietverhältnisses durch Stellung eines Ersatzmieters

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Karlsruhe, 25.03.1981 - 3 REMiet 2/81

    Prüfung der Entscheidungserheblichkeit bei einem Vorlagebeschluss im

    Auszug aus AG Mülheim/Ruhr, 12.03.2014 - 13 C 797/13
    " Nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ist es erforderlich, dass " das berechtigte Interesse des Mieters an der Aufhebung dasjenige des Vermieters am Bestand des Vertrags ganz erheblich überragt "(so ausdrücklich OLG Karlsruhe, NJW 1981, S. 1741; ähnlich OLG Hamm, WuM 1995, S. 577; OLG Oldenburg, WuM 1981, S. 125).

    Ein berechtigtes Interesse ist zu bejahen, wenn dem Mieter aufgrund von Ereignissen, die er nicht mit dem Ziel, seine Wohnungssituation zu verändern, bewusst herbeigeführt hat, das Festhalten an der Wohnung unzumutbar geworden ist (OLG Karlsruhe NJW 1981, 1741).

    Es ist demgegenüber zu verneinen, wenn der Mieter nur deshalb ausziehen will, weil er eine qualitativ bessere, billigere, verkehrsgünstigere, oder aus ähnlichen Gründen für ihn wirtschaftlich besser geeignete Wohnung beziehen möchte (OLG Karlsruhe NJW 1981, 1741).

  • BGH, 23.11.2011 - VIII ZR 120/11

    Wohnraummiete: Auslegung eines befristeten Kündigungsverzichts

    Auszug aus AG Mülheim/Ruhr, 12.03.2014 - 13 C 797/13
    Schon daraus ist herzuleiten, dass die Regelung in § 2 des Mietvertrages insgesamt nur den vorübergehenden Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung zum Gegenstand hat (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt BGH, NJW 2012, S. 521).

    Die Auffassung, die Regelung in § 2 Abs. 1 S. 2 der Klausel könne auch dahin verstanden werden, dass nach Ablauf von drei Jahren "nur" eine ordentliche Kündigung möglich sein solle, eine außerordentliche Kündigung dagegen auch nach Ablauf von drei Jahren unzulässig sei, ist fernliegend (BGH, NJW 2012, S. 521).

    Für die vorliegende Klausel gilt nichts Anderes (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt BGH, NJW 2012, S. 521).

  • BGH, 22.01.2003 - VIII ZR 244/02

    Zumutbarkeit und Eignung eines Mieters

    Auszug aus AG Mülheim/Ruhr, 12.03.2014 - 13 C 797/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 2003, S. 1246; BGH, WuM 2003, S. 204) kann der Mieter seine vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis verlangen, wenn er hieran " ein berechtigtes Interesse " hat und dem Vermieter " einen geeigneten und zumutbaren Ersatzmieter (Nachmieter) stellt.

    Es ist also eine Interessenabwägung vorzunehmen, bei der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Tatrichter ein nicht überprüfbarer Beurteilungsspielraum vorbehalten ist (BGH, NJW 2003, S. 1246).

  • LG Gießen, 30.11.1994 - 1 S 413/94

    Kündigung bei befristetem Mietvertrag

    Auszug aus AG Mülheim/Ruhr, 12.03.2014 - 13 C 797/13
    Insoweit kann auf den Rechtsgedanken des § 537 Abs. 1 S. 1 BGB zurückgegriffen werden (vgl. LG Gießen, NJW-RR 1995, S. 395), wonach der Mieter von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit wird, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts verhindert wird.

    Insbesondere berufliche Veränderungen lassen weder den Mietzahlungsanspruch des Vermieters entfallen (Palandt/Weidenkaff, BGB, 71. Auflage 2012, § 537 Rn. 4 m. w. N.; Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 11. Auflage 2013, § 537 Rn. 3) noch begründen sie ein Kündigungsrecht des Mieters (LG Gießen, NJW-RR 1995, S. 395).

  • BGH, 25.01.2006 - VIII ZR 3/05

    Formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsverzichts in einem Staffelmietvertrag

    Auszug aus AG Mülheim/Ruhr, 12.03.2014 - 13 C 797/13
    Vielmehr ergibt sich schon aus dem Gesetz, nämlich aus § 557a Abs. 3 S. 1 BGB, dass ein vierjähriger Ausschluss des Kündigungsrechts möglich ist (so auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, BGH, WuM 2005, S. 346; BGH, NJW 2006, S. 1059).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass Kündigungsausschlussklauseln in Staffelmietverträgen, die ebenso wie § 557a Abs. 3 BGB nur allgemein vom Kündigungsrecht sprechen, im Sinne dieser gesetzlichen Bestimmung auszulegen sind (BGH, NJW 2006, S. 1059).

  • BGH, 22.12.2003 - VIII ZR 81/03

    Zur Zulässigkeit des Ausschlusses des gesetzlichen Kündigungsrechts des Mieters

    Auszug aus AG Mülheim/Ruhr, 12.03.2014 - 13 C 797/13
    Die Vereinbarung des Verzichts auf eine Kündigung tangiert nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung den Anwendungsbereich des § 573c BGB, der ausschließlich Kündigungsfristen regelt, mithin gerade nicht (BGH, NJW 2004, S. 1448, dessen Ausführungen zum Kündigungsverzicht sich das erkennende Gericht ausdrücklich zu Eigen macht).

    Demgemäß ist, wovon auch der Gesetzgeber ausgegangen ist (BT-Drucks. 14/4553, S. 69), die Vereinbarung eines befristeten Kündigungsausschlusses nicht einem unzulässigen Zeitmietvertrag im Sinne des § 575 Abs. 1, Abs. 4 BGB gleichzusetzen (so ausdrücklich BGH, NJW 2004, S. 1448).

  • LG Hamburg, 01.12.1987 - 16 S 23/87
    Auszug aus AG Mülheim/Ruhr, 12.03.2014 - 13 C 797/13
    Vor diesem Hintergrund ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass ein berechtigtes Interesse bei einem beruflich bedingten Ortswechsel zu bejahen ist (LG Hamburg, WuM 1988, S. 125; vgl. auch Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 11. Auflage 2013, nach § 542 Rn. 13).
  • OLG Oldenburg, 19.02.1981 - 5 UH 12/80

    Zur Ablehnung eines Nachmieters bei vorzeitigem Auszug des Mieters

    Auszug aus AG Mülheim/Ruhr, 12.03.2014 - 13 C 797/13
    " Nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ist es erforderlich, dass " das berechtigte Interesse des Mieters an der Aufhebung dasjenige des Vermieters am Bestand des Vertrags ganz erheblich überragt "(so ausdrücklich OLG Karlsruhe, NJW 1981, S. 1741; ähnlich OLG Hamm, WuM 1995, S. 577; OLG Oldenburg, WuM 1981, S. 125).
  • OLG Düsseldorf, 25.07.2008 - 24 W 53/08

    Gewerbliches Mietrecht: Kein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bei schwerer

    Auszug aus AG Mülheim/Ruhr, 12.03.2014 - 13 C 797/13
    Eine unverschuldete persönliche Verhinderung befreit den Mieter weder von seiner Pflicht zur Entrichtung der Miete (OLG Düsseldorf, MDR 2001, S. 83; OLG Düsseldorf, NZM 2008, S. 807) noch berechtigt sie ihn zur Kündigung.
  • OLG Düsseldorf, 06.06.2000 - 24 U 186/99

    Kündigung des Mieters wegen schwerer Erkrankung

    Auszug aus AG Mülheim/Ruhr, 12.03.2014 - 13 C 797/13
    Eine unverschuldete persönliche Verhinderung befreit den Mieter weder von seiner Pflicht zur Entrichtung der Miete (OLG Düsseldorf, MDR 2001, S. 83; OLG Düsseldorf, NZM 2008, S. 807) noch berechtigt sie ihn zur Kündigung.
  • BGH, 14.11.1990 - VIII ZR 13/90

    Nachträgliche Unmöglichkeit der Gebrauchsüberlassung; Annahmeverzug des Mieters

  • BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 379/03

    Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses der Kündigung eines

  • BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 27/04

    Formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsverzichts in einem Mietvertrag

  • BGH, 03.07.2002 - XII ZR 234/99

    Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung des Bestehens eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht