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   ArbG Dresden, 26.08.2020 - 13 Ca 1046/20   

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https://dejure.org/2020,32035
ArbG Dresden, 26.08.2020 - 13 Ca 1046/20 (https://dejure.org/2020,32035)
ArbG Dresden, Entscheidung vom 26.08.2020 - 13 Ca 1046/20 (https://dejure.org/2020,32035)
ArbG Dresden, Entscheidung vom 26. August 2020 - 13 Ca 1046/20 (https://dejure.org/2020,32035)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    1.500 EURO Schadensersatz aus Art 82 Abs.1 DSGVO für unberechtigte Weitergabe von Gesundheitsdaten durch ehemaligen Arbeitgeber an Behörde

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unerlaubte Weitergabe von Gesundheitsdaten durch den Arbeitgeber: 1.500 EUR Schadensersatz ...

  • ra-juedemann.de (Kurzinformation)

    Datenschutzrecht - 1.500€ Schadensersatz nach DSGVO

  • patientenrechte-datenschutz.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Unerlaubte Weitergabe von Gesundheitsdaten durch ein Unternehmen an Behörden führt zu Schadensersatzanspruch

  • rosepartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Immaterielle Schäden bei DSGVO-Verstößen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    DSGVO-Schadensersatz iHv. 1.500 bei unerlaubter Weitergabe von Gesundheitsdaten

Besprechungen u.ä. (2)

  • cr-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    Strafschadensersatz wegen DSGVO-Verstößen

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz bei unberechtigter Weitergabe von Arbeitsunfähigkeitszeiten - DSGVO

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Baden-Württemberg, 25.02.2021 - 17 Sa 37/20

    Immaterieller Schadensersatz - Verstoß gegen die DSGVO - Datenübermittlung in ein

    Der Erwägungsgrund 75 führt als mögliche Schäden etwa Diskriminierungen, ein Identitätsdiebstahl oder -betrug, einem finanziellen Verlust, einer Rufschädigung, einem Verlust der Vertraulichkeit von dem Berufsgeheimnis unterliegenden personenbezogenen Daten, der unbefugten Aufhebung der Pseudonymisierung oder anderen erheblichen wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Nachteile, aber auch den Verlust, die personenbezogenen Daten kontrollieren zu können, auf (vgl. auch: ArbG Dresden 26. August 2020 - 13 Ca 1046/20 - Rn. 15, ZD 2021, 54; ArbG Düsseldorf 5. März 2020 - 9 Ca 6557/18 - Rn. 102, NZA-RR 2020, 409; Klein GRUR-Prax 2020, 433, 434) .
  • LAG Niedersachsen, 22.10.2021 - 16 Sa 761/20

    Inhalt und Reichweite des Herausgabeanspruchs nach Art. 15 Abs. 3 DS-GVO;

    Ein immaterieller Schaden entstehe auch, wenn die betroffene Person um ihre Rechte und Freiheiten gebracht oder daran gehindert ist, die sie betreffenden personenbezogen Daten zu kontrollieren (vgl. ArbG Dresden 26. August 2020 - 13 Ca 1046/20 - Rn. 14) .

    Schadenersatz bei Datenschutzverstößen sollen eine abschreckende Wirkung haben, um der Datenschutzgrundverordnung zum Durchbruch zu verhelfen (effet utile) (ArbG Dresden 26. August 2020 - 13 Ca 1046/20 - Rn. 16) .

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