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   FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1097/08 E, AO   

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https://dejure.org/2011,58041
FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1097/08 E, AO (https://dejure.org/2011,58041)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.07.2011 - 13 K 1097/08 E, AO (https://dejure.org/2011,58041)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - 13 K 1097/08 E, AO (https://dejure.org/2011,58041)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Betriebs-Berater

    Erstattungszinsen bei Einkünften aus Kapitalvermögen sowie Vermietung und Verpachtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erstattungszinsen im Sinne des § 233a AO als Einnahmen aus Kapitalvermögen - Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Gesetzesänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Erstattungszinsen bei Einkünften aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 2273
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 03.12.1991 - IX R 155/89

    Keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eines Unterbeteiligten an einer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1097/08
    Er muss Vermieter oder Verpächter und damit Träger der Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag oder Pachtvertrag sein (vgl. BFH-Urteil vom 3.12.1991 IX R 155/89, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFHE-- 166, 460).

    Für die Zurechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung kommt es nicht entscheidend darauf an, ob der Steuerpflichtige rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer des Mietobjekts bzw. des Grundstücks ist (vgl. BFH-Urteil vom 3.12.1991 IX R 155/89, BFHE 166, 460).

    Der rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer eines Grundstücks wird zwar im Regelfall dessen Vermieter sein; zwingend ist die Verbindung von Eigentum und Vermieterstellung indes nicht (vgl. BFH-Urteil vom 3.12.1991 IX R 155/89, BFHE 166, 460).

    Nicht allein maßgebend für die Zurechnung ist auch, wem letztlich das wirtschaftliche Ergebnis der Vermietung zugute kommt (vgl. BFH-Urteil vom 3.12.1991 IX R 155/89, BFHE 166, 460).

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1097/08
    Die Einkünfteerzielungsabsicht muss dann durch eine Prognose überprüft werden, die den Anforderungen des BFH-Urteils vom 6.11.2001 IX R 97/00 (BStBl II 2002, 726) entspricht.

    Bei seiner Schätzung hat der Senat in Bezug auf die Erhaltungsaufwendungen nicht den Schnitt der in den Jahren 1998 bis 2002 angefallenen Erhaltungsaufwendungen zugrunde gelegt, sondern - entsprechend dem BFH-Urteil vom 6.11.2001 IX R 97/00 (BStBl II 2002, 726) - die Werte lt.

  • BFH, 12.11.2013 - VIII R 1/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12. 11. 2013 VIII R 36/10 -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1097/08
    Der Senat schließt sich der Rechtsauffassung des FG Münster im Urteil vom 16.12.2010 5 K 3626/03 E (Deutsches Steuerrecht 2011, 303, Revision eingelegt, Aktenzeichen des BFH VIII R 1/11) und des Schleswig-Holsteinischen FG vom 1.6.2011 2 V 35/11 (n.v.) an, wonach die rückwirkende Gesetzesänderung verfassungskonform ist.

    Die Zulassung der Revision erfolgte im Hinblick auf den Ansatz der Erstattungszinsen als Einnahmen aus Kapitalvermögen und das insoweit beim BFH anhängige Revisionsverfahren mit dem Aktenzeichen VIII R 1/11.

  • BFH, 26.04.1983 - VIII R 205/80

    Einkünfte bei Vorbehaltsnießbrauch

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1097/08
    Bei einem solchen Vorbehalt eines Nießbrauchs bleibt die Stellung als Vermieter und damit die Zurechnung der Einkünfte zunächst unberührt (vgl. etwa BFH-Urteil vom 26.4.1983 VIII R 205/80, Bundessteuerblatt --BStBl-- II 1983, 502).
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1097/08
    Durch die Zahlung von Gleichstellungsgeldern könnte es vorliegend zwar zu einem teilentgeltlichen Erwerb des Gebäudes gekommen sein (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 5.7.1990 GrS 4-6/89, BStBl II 1990, 847), so dass insoweit eine neue AfA-Bemessungsgrundlage sowie eine höhere AfA als bislang berücksichtigt anzusetzen wäre.
  • BFH, 16.12.1996 - I B 48/94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1097/08
    Dies gilt umso mehr als der BFH im Normalfall eine Vorbereitungszeit von einem Monat als ausreichend erachtet (vgl. BFH-Beschluss vom 16.12.1996 I B 48/94, BFH/NV 1997, 424).
  • BFH, 16.07.2002 - IX R 6/01

    Ferienwohnungen - Überschuss-Erzielungsabsicht; Darlehenszinsen als WK

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1097/08
    Schuldzinsen hat der Senat bei seiner Prognose nicht berücksichtigt, da - wie vom BFH im Urteil vom 16.7.2002 IX R 6/01 (Revisionsverfahren gegen das Urteil des 13. Senats im Verfahren 13 K 7008/96 E) bestätigt - der Veranlassungszusammenhang der Darlehen, die nach dem Vortrag des Klägers für die Anschaffung dieses Objektes aufgenommen wurden, nicht nachgewiesen und auch nicht plausibel ist.
  • BFH, 26.10.2004 - IX R 57/02

    Ermittlung der Einkünfte bei Ferienwohnungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1097/08
    Bei Ferienwohnungen ist nach der BFH-Rechtsprechung dann typisierend von der Absicht des Steuerpflichtigen auszugehen, einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften, wenn diese ausschließlich an Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (vgl. etwa BFH-Urteil vom 19.8.2008 IX R 39/07, BStBl II 2009, 138, m.w.N.) und das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen - abgesehen von Vermietungshindernissen - nicht erheblich (d.h. um mindestens 25 %) unterschreitet (vgl. BFH-Urteile vom 26.10.2004 IX R 57/02, BStBl II 2005, 388; vom 24.8.2006 IX R 15/06, BStBl II 2007, 256, m.w.N.).
  • BFH, 19.04.2005 - IX R 15/04

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Fremdfinanzierung unter dem Einsatz von

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1097/08
    Jedoch gelten Ausnahmen von diesem Grundsatz, wenn besondere Umstände gegen das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht sprechen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 19.4.2005 IX R 15/04, BStBl II 2005, 754).
  • BFH, 24.08.2006 - IX R 15/06

    Einkünfteerzielungsabsicht bei ausschließlich an wechselnde Feriengäste

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1097/08
    Bei Ferienwohnungen ist nach der BFH-Rechtsprechung dann typisierend von der Absicht des Steuerpflichtigen auszugehen, einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften, wenn diese ausschließlich an Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (vgl. etwa BFH-Urteil vom 19.8.2008 IX R 39/07, BStBl II 2009, 138, m.w.N.) und das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen - abgesehen von Vermietungshindernissen - nicht erheblich (d.h. um mindestens 25 %) unterschreitet (vgl. BFH-Urteile vom 26.10.2004 IX R 57/02, BStBl II 2005, 388; vom 24.8.2006 IX R 15/06, BStBl II 2007, 256, m.w.N.).
  • BFH, 10.05.2007 - IX R 7/07

    Einkünfteerzielungsabsicht aus Vermietung und Verpachtung

  • BFH, 19.08.2008 - IX R 39/07

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

  • FG Düsseldorf, 07.08.1997 - 13 K 7008/96

    Vermietung und Verpachtung; Schuldzinsenabzug; Kontokorrent; Fremdfinanzierung

  • FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1098/08

    Zinsen auf Steuererstattungen wieder steuerpflichtig!

  • BFH, 22.03.1994 - X R 66/93

    Rechtswidrige Besetzung des Spruchkörpers als Revisionsgrund

  • BFH, 18.08.2003 - X S 5/03

    PKH für NZB; Verfahrensmangel; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BFH, 09.12.2010 - VI R 42/09

    Werbungskosten eines Pfarrers anlässlich einer Pilgerwallfahrt und

  • FG Münster, 16.12.2010 - 5 K 3626/03

    Keine ernstlichen Zweifel an der Steuerbarkeit von Erstattungszinsen - Verfahren

  • FG Schleswig-Holstein, 01.06.2011 - 2 V 35/11

    Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)

  • FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1098/08

    Herabsetzung der Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietung verschiedener

    Insoweit werde auf den Vortrag im Klageverfahren 13 K 1097/08 E Bezug genommen.

    Die Wirkung der Ladung für und gegen den Kläger ging auch nicht dadurch verloren, dass der Bevollmächtigte in der Sitzung vom 28.7.2011 im Verfahren 13 K 1097/08 E mitgeteilt hat, er habe keine Vollmacht des Klägers, in diesem und in dem vorliegenden Verfahren aufzutreten.

    Im Streitfall ist der Entzug des Mandats erstmals am 28.7.2011 durch den Bevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung im Verfahren 13 K 1097/08 E und damit nach Ausfertigung und Zustellung der Ladung angezeigt worden.

    Schließlich brauchte das FG den Termin auch nicht wegen der in der Sitzung vom 28.7.2011 im Verfahren 13 K 1097/08 E angezeigten Aufkündigung des Mandats aufzuheben.

    Diesen Betrag hat der Senat im Verfahren 13 K 1097/08 E als gemeinen Wert im Sinne des § 16 Abs. 3 Satz 7 EStG angesehen, so dass hiervon die weiteren Abschreibungen vorzunehmen sind.

    Mit Hinweisschreiben vom 21.3.2011 hat der Berichterstatter durch Bezugnahme auf das Hinweisschreiben vom 18.3.2011 im Verfahren 13 K 1097/08 E darauf hingewiesen, dass im Streitfall aus den o.g. Rechtsgründen möglicherweise eine Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht vorzunehmen und eine Prognoserechnung anzustellen ist.

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