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   VG Köln, 18.03.2021 - 13 K 1189/20   

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VG Köln, 18.03.2021 - 13 K 1189/20 (https://dejure.org/2021,7948)
VG Köln, Entscheidung vom 18.03.2021 - 13 K 1189/20 (https://dejure.org/2021,7948)
VG Köln, Entscheidung vom 18. März 2021 - 13 K 1189/20 (https://dejure.org/2021,7948)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Behörde darf schon bei Eingang eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf Angabe einer persönlichen Adresse bestehen

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Behörde darf schon bei Eingang eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf Angabe einer persönlichen Adresse bestehen

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Durchführung des Antragsverfahrens, Antragsberechtigung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Geltendmachung eines Anspruchs nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) setzt persönliche Adresse oder E-Mail voraus

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Persönliche Anschrift für Behördenauskunft erforderlich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 24.11.2020 - 10 C 12.19

    Anspruch auf Informationszugang trotz rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des

    Auszug aus VG Köln, 18.03.2021 - 13 K 1189/20
    Die Norm soll die Behörde - anstelle einer allgemeinen Missbrauchsklausel - entlasten, zu dieser Einordnung des § 9 Abs. 3 IFG vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2020 - 10 C 12.19 -, juris Rn. 11.

    Erst wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Verfolgung des Rechtsanspruchs keinerlei nachvollziehbare Motive zu Grunde liegen, sondern das Handeln des Antragstellers allein von der Absicht geprägt ist, die Behörde oder einen Drittbetroffenen zu schikanieren oder zu belästigen oder einem anderen Schaden zuzufügen, ist die Grenze zum Rechtsmissbrauch überschritten, vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 2020 - 10 C 24.19-, juris Rn. 11 und 12, sowie vom 24. November 2020 - 10 C 12.19 -, juris Rn. 12 - 14; Hess. VGH, Urteil vom 24. März 2010 - 6 A 1832/09 -, juris Rn. 8.

    Zur Erfüllung der Darlegungslast ist sie nicht auf Tatsachenvortrag aus dem konkreten IFG-Verfahren beschränkt, sondern die Feststellung, der IFG-Antragsteller verfolge informationsfremde Zwecke und handele damit rechtsmissbräuchlich, kann sich auch aus anderen Umständen, insbesondere aus dem bisherigen Antragsverhalten des IFG-Antragstellers ergeben, vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 2020 - 10 C 24.19 -, juris Rn. 12, sowie vom 24. November 2020 - 10 C 12.19 -, juris Rn. 15 und insbesondere Rn. 16.

  • BVerwG, 15.12.2020 - 10 C 24.19

    Anspruch auf Informationszugang trotz Vielzahl von Anträgen

    Auszug aus VG Köln, 18.03.2021 - 13 K 1189/20
    Erst wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Verfolgung des Rechtsanspruchs keinerlei nachvollziehbare Motive zu Grunde liegen, sondern das Handeln des Antragstellers allein von der Absicht geprägt ist, die Behörde oder einen Drittbetroffenen zu schikanieren oder zu belästigen oder einem anderen Schaden zuzufügen, ist die Grenze zum Rechtsmissbrauch überschritten, vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 2020 - 10 C 24.19-, juris Rn. 11 und 12, sowie vom 24. November 2020 - 10 C 12.19 -, juris Rn. 12 - 14; Hess. VGH, Urteil vom 24. März 2010 - 6 A 1832/09 -, juris Rn. 8.

    Zur Erfüllung der Darlegungslast ist sie nicht auf Tatsachenvortrag aus dem konkreten IFG-Verfahren beschränkt, sondern die Feststellung, der IFG-Antragsteller verfolge informationsfremde Zwecke und handele damit rechtsmissbräuchlich, kann sich auch aus anderen Umständen, insbesondere aus dem bisherigen Antragsverhalten des IFG-Antragstellers ergeben, vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 2020 - 10 C 24.19 -, juris Rn. 12, sowie vom 24. November 2020 - 10 C 12.19 -, juris Rn. 15 und insbesondere Rn. 16.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2014 - 2 B 1111/14

    Kann eine Baugenehmigung auch per E-Mail bekannt gegeben werden?

    Auszug aus VG Köln, 18.03.2021 - 13 K 1189/20
    In der vorliegend erfolgten Antragstellung über die generierte E-Mail-Adresse zeigt sich die Zugangseröffnung und grundsätzliche Bereitschaft, die Kommunikation über dieses Medium zu führen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. November 2014 - 2 B 1111/14 -, juris Rn. 11; Ramsauer, a.a.O., § 3a Rn. 7, § 41 Rn. 11b.
  • VG Mainz, 24.09.2020 - 1 K 584/19

    Teilweise erfolgreiche Klage gegen eine datenschutzrechtliche Verwarnung und

    Auszug aus VG Köln, 18.03.2021 - 13 K 1189/20
    Richtiger Beklagter ist hier abweichend von § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO nicht die Bundesrepublik Deutschland, sondern gemäß § 20 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die Aufsichtsbehörde, hier der Beklagte, der gemäß § 20 Abs. 4 BDSG beteiligtenfähig ist, vgl. zum LfDI in Rheinland-Pfalz, VG Mainz, Urteil vom 24. September 2020 - 1 K 584/19.MZ -, juris Rn. 18; Lapp, in Gola/Heckmann, BDSG, 13. Aufl. 2019, § 20 Rn. 11; Mundil, in Wolff/Brink, BeckOK Datenschutzrecht, 34. Ed., Stand 1.2.2020, § 20 BDSG Rn. 4, 5.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2016 - 15 A 2051/14

    Herausgabe einer Kopie des indizierten Videofilms "Carl Ludwig 2. Teil" als

    Auszug aus VG Köln, 18.03.2021 - 13 K 1189/20
    Mit der Zumutbarkeitsklausel werden die individuellen Umstände des Antragstellers berücksichtigt, wie z. B. Behinderung, technische Ausstattung und Wohnsitz, vgl. unter Rückgriff auf die Gesetzesbegründung, BT-Drucks. 15/4493, S. 16: OVG NRW, Urteil vom 24. Mai 2016 - 15 A 2051/14-, juris Rn. 42.
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 11 LA 16/20

    Verwarnung des Ortsvereins einer Partei wegen der Veröffentlichung von Fotos

    Auszug aus VG Köln, 18.03.2021 - 13 K 1189/20
    Unter Berücksichtigung von Erwägungsgrund 39 Satz 9 DSGVO muss die Datenverarbeitung zur Erreichung des Zwecks objektiv tauglich sein und der Zweck der Verarbeitung nicht in zumutbarer Weise durch andere Mittel erreicht werden können, vgl. zur Erforderlichkeit i.S.d. Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f DSGVO: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 11 LA 16/20 -, juris Rn. 17; Buchner/Petri, in Kühling/Buchner, a.a.O, Art. 6 Rn. 15; Schulz, in Gola, a.a.O., Art. 6 Rn. 20; Wolff, in Wolff/Brink, a.a.O., § 3 BDSG Rn. 17a.
  • EuGH, 16.12.2008 - C-73/07

    Der Gerichtshof präzisiert das Verhältnis zwischen Datenschutz und Pressefreiheit

    Auszug aus VG Köln, 18.03.2021 - 13 K 1189/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist die Datenverarbeitung mit Blick auf die betroffenen Grundrechte aus Art. 7 und 8 der Grundrechtecharta auf das "absolut Notwendige" zu begrenzen, vgl. Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 16. Dezember 2008 - C 73/07 -, juris Rn. 56; Buchner/Petri, in Kühling/Buchner, a.a.O., Art. 6 Rn. 119; Heberlein, in Ehmann/Selmayr, a.a.O., Art. 6 Rn. 23.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.1991 - 22 A 871/90

    Behörde; Stellen zur Durchführung studienbegleitender Leistungskontrollen;

    Auszug aus VG Köln, 18.03.2021 - 13 K 1189/20
    Diese Bestimmung ist entsprechend heranzuziehen, wenn in der Klageschrift der Rechtsträger bezeichnet wird, richtigerweise aber die Behörde zu verklagen ist, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 13. März 1991 - 22 A 871/90 -, juris Rn. 5; vgl. auch Kintz, in BeckOK VwGO, Posser/Wolff, 55. Ed. 1.10.2020, § 78 Rn. 43 m.w.N.
  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 4.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

    Auszug aus VG Köln, 18.03.2021 - 13 K 1189/20
    Durch die Antragstellung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 IFG wird zwischen dem Antragsteller und der informationspflichtigen Stelle ein Verwaltungsrechtsverhältnis begründet, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 3. November 2011 - 7 C 4.11 -, juris Rn. 16; Schoch, a.a.O., Vorb §§ 7 - 9 Rn. 2.
  • VGH Hessen, 24.03.2010 - 6 A 1832/09

    Informationsgesuch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Auszug aus VG Köln, 18.03.2021 - 13 K 1189/20
    Erst wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Verfolgung des Rechtsanspruchs keinerlei nachvollziehbare Motive zu Grunde liegen, sondern das Handeln des Antragstellers allein von der Absicht geprägt ist, die Behörde oder einen Drittbetroffenen zu schikanieren oder zu belästigen oder einem anderen Schaden zuzufügen, ist die Grenze zum Rechtsmissbrauch überschritten, vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 2020 - 10 C 24.19-, juris Rn. 11 und 12, sowie vom 24. November 2020 - 10 C 12.19 -, juris Rn. 12 - 14; Hess. VGH, Urteil vom 24. März 2010 - 6 A 1832/09 -, juris Rn. 8.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2022 - 16 A 857/21

    Standardmäßige Erhebung der Postanschrift des Antragstellers bei IFG-Antrag über

    Das habe der Beklagte mit seiner Weisung, die Gegenstand des Parallelverfahrens (Az. 13 K 1189/20) sei, auch anerkannt.
  • VG Köln, 18.03.2021 - 13 K 1190/20

    Behörde darf schon bei Eingang eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten sowie die Gerichts- und Verwaltungsakte im Parallelverfahren 13 K 1189/20 Bezug genommen.

    Dazu hat das Gericht mit Urteil vom heutigen Tage im Parallelverfahren 13 K 1189/20 ausgeführt:.

    Für diesen Fall darf nach der Weisung des Beklagten im Parallelverfahren 13 K 1189/20 eine postalische Erreichbarkeit gefordert werden, da ein Nachweis bei einer Übermittlung an die Plattform "fragdenstaat.de" nicht in vergleichbarer Weise wie bei einer Versendung per Post möglich ist.

    Es wird insoweit auf die Ausführungen des Gerichts vom heutigen Tage in dem Parallelverfahren 13 K 1189/20 verwiesen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2022 - 16 A 858/21

    Datenschutzrechtliche Anweisung; Bestimmtheit; personenbezogene Daten;

    Der Beklagte beantragt, das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 18. März 2021 - 13 K 1189/20 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

    Der Beigeladene beantragt, das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 18. März 2021 - 13 K 1189/20 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

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