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   FG Niedersachsen, 03.05.2011 - 13 K 12121/10   

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FG Niedersachsen, 03.05.2011 - 13 K 12121/10 (https://dejure.org/2011,19796)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.05.2011 - 13 K 12121/10 (https://dejure.org/2011,19796)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Mai 2011 - 13 K 12121/10 (https://dejure.org/2011,19796)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine verbindliche Bestellung zum Nachweis der Investitionsabsicht - Grds. Möglichkeit der nachträglichen Erhöhung des Investitionsvolumens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verbindliche Bestellung ist zum Nachweis der Investitionsabsicht nicht erforderlich; Erforderlichkeit einer verbindlichen Bestellung zum Nachweis der Investitionsabsicht

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Keine verbindliche Bestellung zum Nachweis der Investitionsabsicht erforderlich

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine verbindliche Bestellung zum Nachweis der Investitionsabsicht erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 2098
  • EFG 2011, 1601
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.09.2002 - X R 51/00

    Investitionsabsicht bei Ansparabschreibung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.05.2011 - 13 K 12121/10
    Für die hinreichende Konkretisierung der voraussichtlichen Investition ist weiterhin eine Prognoseentscheidung über das künftige Investitionsverhalten zu fordern (BFH-Urteil vom 19. September 2002, BStBl 2004 II S. 184).

    Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles (BFH-Urteil vom 19.09.2002, BFHE 200, 343, BStBl. II 2004, 184).

    Sie lässt sich weder der bisherigen Rechtsprechung entnehmen, wonach für die Konkretisierung eine Prognoseentscheidung im Zeitpunkt der Bildung des Abzugsbetrages maßgeblich ist (BFH-Urteil vom 19.09.2002, BFHE 200, 343, BStBl. II 2004, 184), noch der Gesetzesbegründung, die die Folgen eines Übersteigens oder Unterschreitens des beabsichtigen Investitionsvolumens als unschädlich ansieht (BT-Drs. 16/4841, S. 52).

  • FG Niedersachsen, 20.07.2010 - 16 K 116/10

    Steuerermäßigung für den Umbau von Garagen zu Wohnraum i.R.d. hinreichenden

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.05.2011 - 13 K 12121/10
    20 Der Senat geht davon aus, dass eine nachträgliche Erhöhung des mit Abgabe der Einkommensteuererklärung beantragten Investitionsabzugsbetrages im Rahmen des Einspruchsverfahrens jedenfalls dann von der gesetzlichen Regelung gedeckt ist, wenn die Investition erst nach Stellung des Erhöhungsbegehrens erfolgt (vgl. zur weitergehenden Problematik der Aufstockung im nachfolgenden Veranlagungszeitraum FG Niedersachsen, Urteil vom 20.07.2010, EFG 2010, 2075).
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 12 K 12197/09

    Nachträgliche Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g EStG n.F.

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.05.2011 - 13 K 12121/10
    In der Rechtsprechung wird das nachträgliche Begehren eines Investitionsabzugsbetrags im Einspruchsverfahren jedenfalls dann versagt, wenn der Steuerpflichtige die Investition vor Einreichung seiner ursprünglichen Steuererklärung tätigt, aber den Investitionsabzugsbetrag nicht sogleich mit der Steuererklärung geltend macht (FG Brandenburg-Berlin, Urteil vom 16.09.2010, EFG 2010, 2076).
  • BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00

    Bildung einer Ansparrücklage vor Betriebseröffnung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.05.2011 - 13 K 12121/10
    Daraus folgt jedoch nicht zwingend, dass das für die Altfassung des § 7g Abs. 3 EStG a.F. entwickelte Nachweiserfordernis für die Bildung einer Ansparrücklage im Falle einer noch nicht abgeschlossenen Betriebseröffnung, also der Nachweis einer verbindlichen Bestellung von wesentlichen Betriebsgrundlagen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 25. April 2002 IV R 30/00, BFHE 199, 170, BStBl II 2004, 182), für das Tatbestandsmerkmal der Investitionsabsicht nach § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Buchst. a EStG in gleich gelagerten Fällen zu übernehmen ist.
  • BFH, 18.03.2010 - X B 124/09

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei ausgelaufenem Recht -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.05.2011 - 13 K 12121/10
    Die neu eingefügte Tatbestandsvoraussetzung der Investitionsabsicht stellt zwar gegenüber der alten Fassung des § 7g EStG a.F., die lediglich eine Prognoseentscheidung über das künftige Investitionsverhalten des Steuerpflichtigen erforderte, scheinbar eine strengere Anforderung dar (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 18. März 2010 X B 124/09, BFH/NV 2010, 1278; Kulosa in Schmidt, Kommentar zum EStG, 30. Aufl. 2011, § 7g Rz. 13).
  • FG München, 26.10.2010 - 2 K 655/10

    Nachweis der Investitionsabsicht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.05.2011 - 13 K 12121/10
    Auch ein nicht beabsichtigter Stundungseffekt (so Kulosa, aaO, § 7g Rz 4) dürfte wegen der damit verbundenen Verzinsung der Steuernachforderung kaum eintreten (ebenso FG München, Urteil vom 26.10.2010, EFG 2011, 521).
  • BFH, 20.06.2012 - X R 42/11

    Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben - Berücksichtigung

    b) Der Senat folgt der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben in BStBl I 2009, 633, Rz 29 Satz 2) jedoch nicht darin, dass auch im zeitlichen Anwendungsbereich des § 7g EStG n.F. die erforderliche Konkretisierung der Investitionsabsicht bei der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen für wesentliche Betriebsgrundlagen noch zu eröffnender Betriebe ausschließlich durch eine verbindliche Bestellung des Wirtschaftsguts bis zum Ende des Jahres, für das der Abzug vorgenommen wird, erfolgen kann (ebenso --neben der Vorinstanz-- die weiteren bisher zu dieser Frage ergangenen finanzgerichtlichen Entscheidungen; vgl. Urteile des FG München vom 26. Oktober 2010  2 K 655/10, EFG 2011, 521, Rev. X R 20/11, des Niedersächsischen FG vom 3. Mai 2011  13 K 12121/10, EFG 2011, 1601, Rev. III R 37/11, und des FG Münster vom 8. Februar 2012  11 K 3035/10 E, EFG 2012, 825, rkr.; alle zur beabsichtigten Anschaffung von Photovoltaikanlagen).
  • FG Nürnberg, 28.07.2011 - 7 K 655/10

    Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage: verbindliche Bestellung zum

    Die Kläger verweisen auf die inzwischen ergangenen Urteile des Finanzgerichts München vom 26.10.2010 (2 K 655/10, EFG 2011, 521) und des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 03.05.2011 (13 K 12121/10, juris), nach denen eine verbindliche Bestellung als Nachweis der Investitionsabsicht nach der neuen Rechtslage nicht mehr erforderlich sei.

    31 Daraus folgt nach Auffassung der Senats, dass der Nachweis für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "beabsichtigt" auch bei noch zu eröffnenden Betrieben anders als durch eine verbindliche Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen erbracht werden kann (so auch Finanzgericht München mit Urteil vom 26.10.2010 2 K 655/10, EFG 2011, 521; Niedersächsisches FG mit Urteil vom 03.05.2011 13 K 12121/10, juris).

  • FG Münster, 15.08.2012 - 12 K 4601/11

    Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG - Nachweis der Investitionsabsicht

    Nach der Rechtsprechung der Finanzgerichte (FG Nürnberg, Urteil vom 28. Juli 2011 - 7 K 655/10 - EFG 2011, 1964, Rev. eingel., Az. des BFH - X R 42/11; Niedersächsisches FG, Urteil vom 03. Mai 2011 - 13 K 12121/10 - EFG 2011, 1601, Rev. eingel., Az. des BFH - III R 37/11; FG München, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 2 K 655/10 - EFG 2011, 521, Rev. eingel., Az. des BFH - X R 20/11) könne die Investitionsabsicht in den Fällen der Betriebseröffnung aber auch anders als durch eine verbindliche Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen nachgewiesen werden.

    Angesichts der geringeren Gestaltungsmöglichkeiten bei § 7 g EStG n.F. hält es der Senat mit der einhelligen finanzgerichtlichen Rechtsprechung (FG Nürnberg, Urteil vom 28. Juli 2011 - 7 K 655/10 - EFG 2011, 1964, Rev. eingel., Az. des BFH - X R 42/11; Niedersächsisches FG, Urteil vom 03. Mai 2011 - 13 K 12121/10 - EFG 2011, 1601, Rev. eingel., Az. des BFH - III R 37/11; FG München, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 2 K 655/10 - EFG 2011, 521, Rev. eingel., Az. des BFH - X R 20/11; s. auch Schmidt/Kulosa EStG § 7 g Rz 14) für ausreichend, wenn der Nachweis der Investitionsabsicht bei noch zu eröffnenden Betrieben anders als durch eine verbindliche Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen geführt wird.

  • BFH, 26.07.2012 - III R 37/11

    Investitionsabzugsbetrag - Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1601 veröffentlichten Urteil statt.
  • FG Niedersachsen, 19.12.2012 - 2 K 189/12

    Möglichkeit der Aufstockung des Investitionsabzugsbetrages für eine

    Der Senat folgt - wie schon andere Senate des Nds. Finanzgerichts (vgl. das aus anderen Gründen aufgehobene Urteil des 16. Senats vom 20. Juli 2010, 16 K 116/10, EFG 2010, 2075f. und das obiter dictum im Urteil des 13. Senats vom 3. Mai 2011, 13 K 12121/10, EFG 2011, 1601f.) der in der Literatur weit überwiegend vertretenen Auffassung, wonach diese Aufstockung möglich ist (vgl. Kratzsch, a.a.O, Rz. 56ff.; Kulosa, a.a.O., Rz. 23; Brandis in Blümich, EStG-Loseblattkommentar, 107. Erg.-Lfg., Rz. 60 zu § 7g; B. Meyer in Hermann/Heuer/Raupach, EStG-KStG, 236. Lfg., Rz. 25 zu § 7g EStG; Lambrecht in Kirchhof, EStG-Kommentar, 11. Aufl. 2012, Rz. 11 zu § 7g; Bartone in Korn, EStG-Kommentar, 67. Erg.-Lfg. 2012, Rz. 81 zu § 7g n. F.; Kaligin in Lademann, EStG-KStG-GewStG, Nachtrag 183, Rz. 15 zu § 7g EStG; Meyer/Ball: (Zweifelhafte) Zweifelsfragen zu § 7g EStG, FR 2009, 641ff.; Rosarius: Investitionsabzugsbetrag - neues BMF-Schreiben zu Zweifelsfragen, DStZ 2009, 463ff.).
  • BFH, 24.04.2013 - X B 179/12

    Notwendigkeit der verbindlichen Bestellung vor Betriebseröffnung beim

    Die Revisionsverfahren gegen die von den Klägern genannten Urteile des Finanzgerichts (FG) München vom 26. Oktober 2010  2 K 655/10 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2011, 521), des Niedersächsischen FG vom 3. Mai 2011  13 K 12121/10 (EFG 2011, 1601) sowie des FG Nürnberg vom 28. Juli 2011  7 K 655/10 (EFG 2011, 1964) wurden zwischenzeitlich durch die beiden Senatsurteile vom 20. Juni 2012 X R 42/11 (BFHE 237, 377) und X R 20/11 (BFH/NV 2012, 1778) sowie durch das Urteil des III. Senats des BFH vom 26. Juli 2012 III R 37/11 (BFH/NV 2013, 351) beendet.
  • FG München, 24.10.2011 - 5 V 491/11

    Annahme mehrerer Gewerbebetriebe - Absetzung für Abnutzung (AfA) für einen 12

    Die Investitionsabzugsbeträge seien für den zunächst beabsichtigten und dann tatsächlich durchgeführten Erwerb von Photovoltaikanlagen zu Unrecht vom Finanzamt versagt worden sei (Urteil des Finanzgerichts München vom 26. Oktober 2010 2 K 655/10, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2011, 521; Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 3. Mai 2011 13 K 12121/10, Deutsche Steuer-Zeitung -DStZ- 2011, 579).
  • FG Niedersachsen, 15.03.2012 - 14 K 164/11

    Anspruch auf Gewährung eines Investitionsabzugsbetrages und Feststellung des

    aa) Im Schrifttum und in der Rechtsprechung ist im Hinblick auf die mit der neu gefassten Vorschrift verbundenen geminderten Missbrauchsgefahr umstritten, ob das von der BFH- Rechtsprechung entwickelte Nachweiserfordernis für die Bildung einer Ansparrücklage im Falle einer noch nicht abgeschlossenen Betriebseröffnung ohne Modifizierung für das Tatbestandsmerkmal der Investitionsabsicht nach § 7g Abs. 1 S, 2 Nr. 2 Buchst. a EStG n.F. in gleich gelagerten Fällen zu übernehmen wäre (verneinend: FG München, Urteil vom 26.10.2010 2 K 655/10, EFG 2011, 521; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 3.5.2011 13 K 12121/10, EFG 2011, 1601 und FG Nürnberg, Urteil 7 K 655/10; bejahend: Kulosa in Schmidt, Kommentar zum EStG, 31. Aufl., § 7g, Rz 13).
  • FG Münster, 08.02.2012 - 11 K 3035/10

    Keine verbindliche Bestellung bei noch zu eröffnendem Betrieb notwendig

    Der Nachweis für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "beabsichtigt" kann mithin bei noch zu eröffnenden Betrieben auch anders als durch eine verbindliche Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen erbracht werden (vgl. auch FG Nürnberg Urteil vom 28. Juli 2011, 7 K 655/10, StE 2011, 643; FG München Urteil vom 26. Oktober 2010, 2 K 655/10, EFG 2011, 521; FG Niedersachsen Urteil vom 3. Mai 2011, 13 K 12121/10, EFG 2011, 1601).
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