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   VG Berlin, 20.10.2016 - 13 K 122.16   

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https://dejure.org/2016,38891
VG Berlin, 20.10.2016 - 13 K 122.16 (https://dejure.org/2016,38891)
VG Berlin, Entscheidung vom 20.10.2016 - 13 K 122.16 (https://dejure.org/2016,38891)
VG Berlin, Entscheidung vom 20. Oktober 2016 - 13 K 122.16 (https://dejure.org/2016,38891)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Blickdichter Zaun und Verunstaltungsverbot

  • RA Kotz

    Blickdichten Zaun muss Nachbar erdulden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer sich belästigt fühlt, darf sich blickdicht einzäunen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Verunstaltender" Metallzaun? - Hauseigentümer streiten über einen Sichtschutz-Zaun an der Grundstücksgrenze

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Blickdichter Zaun ist nicht zwingend verunstaltend

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachbarin gefällt Zaun nicht - muss er entfernt werden?

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Zaun an Grundstücksgrenze zulässig - Nachbar klagt erfolglos

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Blickdichter Zaun verstößt nicht zwingend gegen Verunstaltungsverbot - Bauliche Anlage kann nur bei einer den Geschmacksinn verletzende Hässlichkeit als Verunstaltung angesehen werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer sich vom Nachbarn belästigt fühlt, darf sich blickdicht einzäunen! (IBR 2017, 705)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - 10 N 49.14

    Beseitigungsanordnung; umgebungsbezogenes Verunstaltungsverbot; Maßstab; offene

    Auszug aus VG Berlin, 20.10.2016 - 13 K 122.16
    Diese Rechtsprechung hat das OVG Berlin-Brandenburg im Jahre 2015 bestätigt und zugleich auf die straßenseitige Einfriedung erweitert, sofern im Bebauungsplan eine vordere Baugrenze festgesetzt ist, die von der fraglichen Einfriedung überschritten wird (Beschluss vom 29. Januar 2015 - OVG 10 N 49.14 - bezüglich einer 30 m langen und 1, 90 m hohen Einfriedung aus Metallplatten).

    Dies gilt auch unter Zugrundelegung des gebotenen weiten Maßstabes, wonach hierfür bereits ein deutlich zu Tage tretende Widerspruch des Erscheinungsbildes zu den für die Umgebung bestimmenden städtebaulichen oder stadtbildlichen Gestaltungsmerkmalen, der bei einem nicht unbeträchtlichen, in durchschnittlichem Maße für gestalterische Eindrücke aufgeschlossenen Teil der Betrachter anhaltenden Protest auslösen würde, ausreicht und nicht etwa "krasses Unwerturteil" erforderlich ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2015 - OVG 10 N 49.14 - juris, Rn. 21).

  • OVG Berlin, 31.07.1992 - 2 B 14.90

    Bauordnungsrecht, Verunstaltungsschutz, beabsichtigte Gestaltung des Orts- und

    Auszug aus VG Berlin, 20.10.2016 - 13 K 122.16
    Dass Einfriedungen an den seitlichen und hinteren Grundstücksgrenzen in Gebieten, in denen die offene Bauweise vorgeschrieben ist, verunstaltende Wirkung im Sinne dieser Vorschrift haben können, hat das OVG Berlin zwar in grundsätzlicher Weise in seinem Urteil vom 31. Juli 1992 - 2 B 14.90 -, wo ein ca. 30 m langer und etwa1,80 m hoher undurchsichtiger Holzflechtzaun in Rede stand, ausgesprochen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.08.2015 - 10 S 12.15

    Beschwerde; Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung; Stützmauer mit Aufschüttung;

    Auszug aus VG Berlin, 20.10.2016 - 13 K 122.16
    Danach wäre eine Mindesthöhe von etwa 1, 50 m zu fordern, weil i.d.R. erst ab einer solchen Höhe eine bauliche Anlage gebäudegleiche Wirkung gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 BauO Bln und damit "abriegelnden" Charakter i. S. der genannten obergerichtlichen Rechtsprechung haben kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. August 2015 - OVG 10 S 12.15 -).
  • VGH Bayern, 07.09.2007 - 26 B 04.1591
    Auszug aus VG Berlin, 20.10.2016 - 13 K 122.16
    Diese Einfriedung ist jedoch nicht materiell baurechtswidrig, was trotz Verfahrensfreiheit zu prüfen ist und bauaufsichtliche Maßnahmen nach sich ziehen könnte (vgl. VGH München, Urteil vom 7. September 2007 - 26 B 04.1591 - juris, Rn. 26; VG Berlin, Urteil vom 12. April 2016 - VG 13 K 329.14 -).
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