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   FG Baden-Württemberg, 31.01.2007 - 13 K 139/04   

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https://dejure.org/2007,34877
FG Baden-Württemberg, 31.01.2007 - 13 K 139/04 (https://dejure.org/2007,34877)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.01.2007 - 13 K 139/04 (https://dejure.org/2007,34877)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. Januar 2007 - 13 K 139/04 (https://dejure.org/2007,34877)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stufenweise Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge; Kapitalisierung der Verpachtungsraten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Stufenweise Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge - Kapitalisierung der Verpachtungsraten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.01.2002 - X R 56/99

    Die Veräußerung des Geschäftswerts nach Betriebsaufgabe und anschließender

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 31.01.2007 - 13 K 139/04
    Der Geschäftswert blieb auch nach der im Jahr 1993 erfolgten Betriebsaufgabe "Restbetriebsvermögen" und konnte somit - auch im Jahr 1998 - Gegenstand einer Verpachtung von Betriebsvermögen sein (vgl. BFH-Urteil vom 30.01.2002 X R 56/99, BStBl II 2002, 387 ).
  • BFH, 12.06.1968 - IV 254/62

    Erfassen von Kaufpreisratenzahlungen für einen Gewerbebetrieb als laufende Bezüge

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 31.01.2007 - 13 K 139/04
    Dies ergebe sich aus dem klaren Wortlaut des H 139 (11) "Ratenzahlungen" EStH 2000 und des zugrunde liegenden BFH-Urteils vom 12.06.1968 in BStBl II 1968, 653.
  • BFH, 21.07.2016 - X R 36/08

    Rubrumsberichtigung bei Erbfolge

    Dieser Klage gab das Finanzgericht Baden-Württemberg, Außensenate Karlsruhe (FG), durch Urteil vom 31. Januar 2007  13 K 139/04 statt und hob den Feststellungsbescheid auf.
  • BFH, 15.06.2010 - X R 36/08

    Veräußerung eines Betriebs gegen Kaufpreisraten - Verpächterwahlrecht - Annahme

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Karlsruhe, vom 31. Januar 2007  13 K 139/04 aufgehoben.
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