Rechtsprechung
VG Köln, 23.06.2022 - 13 K 1562/19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (4)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Passagen aus einem Gutachten des Verfassungsschutzes, in denen der AfD-Kreisverband Osterholz/Verden erwähnt wird, müssen nicht gestrichen werden
- nrw.de (Pressemitteilung)
Passagen aus einem Gutachten des Verfassungsschutzes, in denen der AfD-Kreisverband Osterholz/Verden erwähnt wird, müssen nicht gestrichen werden
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der AfD-Kreisverband - und das Gutachten des Verfassungsschutzes
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
AfD-Klage abgewiesen
Wird zitiert von ...
- VG Köln, 22.12.2022 - 13 K 2736/19
Äußerungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz im "AFD-Gutachen I"
Denn im vorliegenden Fall ist das vollständige Gutachten jedenfalls tatsächlich der Öffentlichkeit bekannt geworden, vgl. Verwaltungsgericht Köln (VG Köln), Urteil vom 23. April 2022 - 13 K 1562/19 -, juris Rn. 53 ff.; vgl. weiter Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Zwischenurteil vom 5. Dezember 2016 - 16 A 2447/12 -, juris Rn. 114.Außerdem dürfen die Äußerungen im Hinblick auf das mit ihnen verfolgte sachliche Ziel im Verhältnis zu den Rechtspositionen, in die eingegriffen wird, nicht unverhältnismäßig sein, vgl. insgesamt BVerfG, Beschluss vom 15. August 1989 - 1 BvR 881/89 -, juris Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1989 - 7 C 2.87 -, juris Rn. 54; BVerwG, Beschluss vom 11. November 2010 - 7 B 54.10, - juris Rn. 14; BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2022 - 6 C 11.20 -, juris Rn. 23 ff.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof (HessVGH), Beschluss vom 11. Juli 2017 - 8 B 1144/17 -, juris Rn. 32; VG Köln, Urteil vom 24. März 2011 - 26 K 2961/09 -, juris Rn. 25; VG Köln, Urteil vom 23. April 2022 - 13 K 1562/19 -, juris Rn. 85 ff.
Sind beide Äußerungsformen miteinander verbunden und macht dies gemeinsam den Sinn der Äußerung aus, so liegt insgesamt eine Meinungsäußerung vor, wenn das Gesamtergebnis durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt wird, insbesondere wenn durch eine Trennung der wertenden und der tatsächlichen Gehalte der Sinn der Äußerung aufgehoben oder verfälscht würde, vgl. näher Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Urteil vom 28. März 1994 - 7 CE 93.2403 -, juris Rn. 44 m.w.N.; VG Köln, Urteil vom 24. März 2011 - 26 K 2961/09 -, juris Rn. 27 f.; VG Köln, Urteil vom 23. April 2022 - 13 K 1562/19 -, juris Rn. 118 ff.