Weitere Entscheidung unten: FG Düsseldorf, 08.10.2007

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   FG Düsseldorf, 08.04.2008 - 13 K 1896/05 E   

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https://dejure.org/2008,5282
FG Düsseldorf, 08.04.2008 - 13 K 1896/05 E (https://dejure.org/2008,5282)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.04.2008 - 13 K 1896/05 E (https://dejure.org/2008,5282)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. April 2008 - 13 K 1896/05 E (https://dejure.org/2008,5282)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Ansatzes und der Höhe des Ansatzes von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Ansatz von Verlusten in Form von Werbungskosten oder vorab entstandenen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Voraussetzung von sog. vorab ...

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1; ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1
    Einkünfteerzielungsabsicht; Überwiegende Selbstnutzung - Rechtmäßigkeit des Ansatzes und der Höhe des Ansatzes von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rechtmäßigkeit des Ansatzes und der Höhe des Ansatzes von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Werbungskostenabzug nur bei ernsthaftem Bemühen um eine Vermietung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Werbungskostenabzug nur bei ernsthaftem Bemühen um eine Vermietung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Werbungskostenabzug nur bei ernsthaftem Bemühen um eine Vermietung

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Werbungskostenabzug nur bei ernsthaftem Bemühen um eine Vermietung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Werbungskostenabzug nur bei ernsthaftem Bemühen um eine Vermietung

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für leerstehende Mietwohnung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Werbungskostenabzug nur bei ernsthaftem Bemühen um eine Vermietung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorab entstandene Werbungskosten nur bei definitiver Vermietungsabsicht abziehbar! (IMR 2009, 36)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 30/89

    Werbungskosten beim Grundstückskauf

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.04.2008 - 13 K 1896/05
    Ein wirtschaftlicher Zusammenhang kann u. a. nur dann bejaht werden, wenn sich durch objektive Umstände feststellen lässt, dass der Entschluss Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst worden ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 04.06.1991 IX R 30/89, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1991, 761).

    Sowohl hinsichtlich des wirtschaftlichen als auch des zeitlichen Zusammenhangs sind starre Regeln für die Gewichtung der einzelnen Umstände bei der tatrichterlichen Würdigung abzulehnen (vgl. BFH- Urteile IX R 30/89, a. a. O. ; BFH- Beschluss vom 21.09.2000 IX B 75/00, BFH/NV 2001, 585).

  • BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.04.2008 - 13 K 1896/05
    Dagegen liegt ein gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechendes Indiz vor, wenn der Steuerpflichtige ein bebautes Grundstück innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs - von in der Regel bis zu fünf Jahren - seit der Anschaffung oder Herstellung wieder veräußert und innerhalb dieser Zeit nur einen Werbungskostenüberschuss erzielt (vgl. BFH- Urteil vom 09.07.2002 IX R 47/99, BStBl. II 2003, 580; BFH- Urteil vom 09.07.2003 IX R 30/00, BFH/NV 2004, 1382).

    Für die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Vermietungsbemühungen als Voraussetzungen einer (fort-) bestehenden Einkünfteerzielungsabsicht, deren Feststellungen und Würdigung dem Finanzgericht als Tatsacheninstanz obliegt, trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast (vgl. BFH- Urteil IX R 47/99, a. a. O.; BFH- Urteil vom 09.07.2003 IX R 102/00, BStBl. II 2003, 940).

  • BFH, 09.07.2003 - IX R 30/00

    Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV: leerstehende Wohnung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.04.2008 - 13 K 1896/05
    Dagegen liegt ein gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechendes Indiz vor, wenn der Steuerpflichtige ein bebautes Grundstück innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs - von in der Regel bis zu fünf Jahren - seit der Anschaffung oder Herstellung wieder veräußert und innerhalb dieser Zeit nur einen Werbungskostenüberschuss erzielt (vgl. BFH- Urteil vom 09.07.2002 IX R 47/99, BStBl. II 2003, 580; BFH- Urteil vom 09.07.2003 IX R 30/00, BFH/NV 2004, 1382).
  • BFH, 21.09.2000 - IX B 75/00

    Vermietung/Verpachtung: Vorab entstandene Werbungskosten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.04.2008 - 13 K 1896/05
    Sowohl hinsichtlich des wirtschaftlichen als auch des zeitlichen Zusammenhangs sind starre Regeln für die Gewichtung der einzelnen Umstände bei der tatrichterlichen Würdigung abzulehnen (vgl. BFH- Urteile IX R 30/89, a. a. O. ; BFH- Beschluss vom 21.09.2000 IX B 75/00, BFH/NV 2001, 585).
  • BFH, 19.09.1990 - IX R 5/86

    Werbungskosten für leerstehende Einliegerwohnung?

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.04.2008 - 13 K 1896/05
    Aus objektiven Umständen muss auf das Vorliegen der Absicht geschlossen werden können (vgl. BFH- Urteil vom 06.12.1994 IX R 11/91, BStBl. II 1995, 192, und vom 19.09.1990 IX R 5/86, BStBl. II 1990, 1030; BFH- Urteil vom 31.05.2000 IX R 6/96, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2001, 1180).
  • BFH, 09.07.2003 - IX R 102/00

    Einkünfteerzielungsabsicht bei leer stehender Wohnung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.04.2008 - 13 K 1896/05
    Für die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Vermietungsbemühungen als Voraussetzungen einer (fort-) bestehenden Einkünfteerzielungsabsicht, deren Feststellungen und Würdigung dem Finanzgericht als Tatsacheninstanz obliegt, trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast (vgl. BFH- Urteil IX R 47/99, a. a. O.; BFH- Urteil vom 09.07.2003 IX R 102/00, BStBl. II 2003, 940).
  • BFH, 31.05.2000 - IX R 6/96

    Reparaturaufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.04.2008 - 13 K 1896/05
    Aus objektiven Umständen muss auf das Vorliegen der Absicht geschlossen werden können (vgl. BFH- Urteil vom 06.12.1994 IX R 11/91, BStBl. II 1995, 192, und vom 19.09.1990 IX R 5/86, BStBl. II 1990, 1030; BFH- Urteil vom 31.05.2000 IX R 6/96, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2001, 1180).
  • BFH, 06.12.1994 - IX R 11/91

    Doppelte Haushaltsführung - Kausalität bei der Abgabenordnung - Hilfstatsachen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.04.2008 - 13 K 1896/05
    Aus objektiven Umständen muss auf das Vorliegen der Absicht geschlossen werden können (vgl. BFH- Urteil vom 06.12.1994 IX R 11/91, BStBl. II 1995, 192, und vom 19.09.1990 IX R 5/86, BStBl. II 1990, 1030; BFH- Urteil vom 31.05.2000 IX R 6/96, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2001, 1180).
  • BFH, 28.10.2008 - IX R 1/07

    Zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer nach Selbstnutzung leer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.04.2008 - 13 K 1896/05
    Sie ist auch Gegenstand des beim BFH bereits anhängigen Verfahrens IX R 1/07 (vgl. Hinweis in [...]).
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   FG Düsseldorf, 08.10.2007 - 13 K 1896/05   

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FG Düsseldorf, 08.10.2007 - 13 K 1896/05 (https://dejure.org/2007,36852)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.10.2007 - 13 K 1896/05 (https://dejure.org/2007,36852)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Oktober 2007 - 13 K 1896/05 (https://dejure.org/2007,36852)
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