Rechtsprechung
VG Köln, 07.02.2008 - 13 K 190/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für die Einfuhr eines in einem anderen EU-Staat zugelassenen Pflanzenschutzmittels; Anforderungen an die im europäischen Ausland erteilte Zulassung des zur Einfuhr begehrten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 2008, 668 (Ls.)
Wird zitiert von ... (14)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2010 - 13 B 1018/10
Ermessen des Gerichts bei der Entscheidung über die Einstellung der …
Die Antragsgegnerin in diesem Verfahren ist die frühere Klägerin in dem rechtskräftig abgeschlossenen Ausgangsverfahren 13 K 190/07 - VG Köln -.Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wurde der Beschluss des Verwaltungsgerichts geändert und der Antragstellerin ein Zwangsgeld in Höhe von 1000, Euro für den Fall angedroht, dass sie ihrer Verpflichtung aus dem rechtskräftigen Urteil im Verfahren 13 K 190/07 - VG Köln - nicht nachkommt (13 E 201/10 - OVG NRW -).
Das Verwaltungsgericht hat zu Recht nach § 167 Abs. 1 Satz 1, § 173 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 769 Abs. 1 Satz 1 ZPO angeordnet, dass die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil im Verfahren 13 K 190/07 - VG Köln - vom 7. Februar 2008 ohne Sicherheitsleistung bis zum Erlass einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die von der Antragstellerin erhobene Vollstreckungsabwehrklage (13 K 3386/10) einstweilen eingestellt wird.
Die Einwendung ist, wie es § 767 ZPO für die Vollstreckungsabwehrklage voraussetzt, nach rechtskräftigem Abschluss des Klageverfahrens 13 K 190/07 VG Köln entstanden.
Der Senat folgt der Antragsgegnerin auch nicht, soweit sie meint, die Berücksichtigung dieses Widerrufs sei unzulässig, weil die Antragstellerin treuwidrig das Ergehen von Widerrufen bis zum Ergehen des verwaltungsgerichtlichen Urteils 13 K 190/07 VG Köln verzögert habe.
Demgegenüber hätte die Antragstellerin aufgrund des Senatsbeschlusses vom 15. Juni 2010 - 13 E 201/10 -, mit dem der Senat der Antragstellerin ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000,-- Euro für den Fall angedroht hat, dass sie ihrer Verpflichtung aus dem rechtskräftigen Urteil im Verfahren 13 K 190/07 - VG Köln - nicht bis zum 16. Juli 2010 nachkommt, eine rechtswidrige Verkehrsfähigkeitsbescheinigung zu erteilen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2010 - 13 E 201/10
Androhung eines Zwangsgeldes nach § 172 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO )
Der Vollstreckungsschuldnerin wird ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000,-- EUR für den Fall angedroht, dass sie ihrer Verpflichtung aus dem rechtskräftigen Urteil im Verfahren 13 K 190/07 VG Köln nicht bis zum 16. Juli 2010 nachkommt.Das am 7. Februar 2008 ergangene Urteil im Verfahren 13 K 190/07 - VG Köln - ist ein seit dem 23. März 2008 rechtskräftiger Vollstreckungstitel nach § 168 Abs. 1 Nr. 1 VwGO.
So liegt es hier, weil die Vollstreckungsschuldnerin die Verpflichtung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 7. Februar 2008 im Verfahren 13 K 190/07 bislang nicht erfüllt hat.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - 13 A 1215/10
Auslegung des § 16g Abs. 2 S. 2 Pflanzenschutzgesetz ( PflSchG ); Vereinbarkeit …
Mit Beschluss vom 12. Oktober 2010 hat der Senat in einem Zwangsvollstreckungsverfahren 13 B 1018/10 , dem im Erkenntnisverfahren gleichfalls die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für ein Pflanzenschutzmittel an die Klägerin zugrundelag, die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung eines rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts (13 K 190/07 Köln) zu Gunsten der Klägerin mit der Begründung bejaht, die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung scheide derzeit aus, weil das BVL der Klägerin erteilte Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen (zuletzt mit am 8. Februar 2010 zugestellten Widerrufsbescheid vom 3. Februar 2010 zu "S. J. ") widerrufen habe, was das Entstehen einer zweijährigen Sperrfrist für die Erteilung von Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen nach § 16g Abs. 2 Satz 2 PflSchG zur Folge habe.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - 13 A 1212/10
Auslegung des § 16g Abs. 2 S. 2 Pflanzenschutzgesetz ( PflSchG ); Vereinbarkeit …
Mit Beschluss vom 12. Oktober 2010 hat der Senat in einem Zwangsvollstreckungsverfahren 13 B 1018/10 , dem im Erkenntnisverfahren gleichfalls die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für ein Pflanzenschutzmittel an die Klägerin zugrundelag, die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung eines rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts (13 K 190/07 Köln) zu Gunsten der Klägerin mit der Begründung bejaht, die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung scheide derzeit aus, weil das BVL der Klägerin erteilte Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen (zuletzt mit am 8. Februar 2010 zugestellten Widerrufsbescheid vom 3. Februar 2010 zu "S. Imidacloprid") widerrufen habe, was das Entstehen einer zweijährigen Sperrfrist für die Erteilung von Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen nach § 16g Abs. 2 Satz 2 PflSchG zur Folge habe. - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - 13 A 1211/10
Anspruch eines in den Niederlanden ansässigen Unternehmens auf Erteilung einer …
Mit Beschluss vom 12. Oktober 2010 hat der Senat in einem Zwangsvollstreckungsverfahren 13 B 1018/10 , dem im Erkenntnisverfahren gleichfalls die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für ein Pflanzenschutzmittel an die Klägerin zugrundelag, die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung eines rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts (13 K 190/07 Köln) zu Gunsten der Klägerin mit der Begründung bejaht, die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung scheide derzeit aus, weil das BVL der Klägerin erteilte Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen (zuletzt mit am 8. Februar 2010 zugestellten Widerrufsbescheid vom 3. Februar 2010 zu "S. J. ") widerrufen habe, was das Entstehen einer zweijährigen Sperrfrist für die Erteilung von Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen nach § 16g Abs. 2 Satz 2 PflSchG zur Folge habe. - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - 13 A 1214/10
Vereinbarkeit einer Sperrfrist wegen Missbrauchs für die Neuerteilung einer …
Mit Beschluss vom 12. Oktober 2010 hat der Senat in einem Zwangsvollstreckungsverfahren 13 B 1018/10 , dem im Erkenntnisverfahren gleichfalls die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für ein Pflanzenschutzmittel an die Klägerin zugrundelag, die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung eines rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts (13 K 190/07 Köln) zu Gunsten der Klägerin mit der Begründung bejaht, die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung scheide derzeit aus, weil das BVL der Klägerin erteilte Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen (zuletzt mit am 8. Februar 2010 zugestellten Widerrufsbescheid vom 3. Februar 2010 zu "S. Imidacloprid") widerrufen habe, was das Entstehen einer zweijährigen Sperrfrist für die Erteilung von Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen nach § 16g Abs. 2 Satz 2 PflSchG zur Folge habe. - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - 13 A 1216/10
Aufhebung eines Bescheids des Bundesamtes für Verbraucherschutz und …
Mit Beschluss vom 12. Oktober 2010 hat der Senat in einem Zwangsvollstreckungsverfahren 13 B 1018/10 , dem im Erkenntnisverfahren gleichfalls die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für ein Pflanzenschutzmittel an die Klägerin zugrundelag, die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung eines rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts (13 K 190/07 Köln) zu Gunsten der Klägerin mit der Begründung bejaht, die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung scheide derzeit aus, weil das BVL der Klägerin erteilte Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen (zuletzt mit am 8. Februar 2010 zugestellten Widerrufsbescheid vom 3. Februar 2010 zu "S. Imidacloprid") widerrufen habe, was das Entstehen einer zweijährigen Sperrfrist für die Erteilung von Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen nach § 16g Abs. 2 Satz 2 PflSchG zur Folge habe. - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - 13 A 1213/10
Sperrfrist für die Erteilung der Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für ein …
Mit Beschluss vom 12. Oktober 2010 hat der Senat in einem Zwangsvollstreckungsverfahren 13 B 1018/10 , dem im Erkenntnisverfahren gleichfalls die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für ein Pflanzenschutzmittel an die Klägerin zugrundelag, die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung eines rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts (13 K 190/07 Köln) zu Gunsten der Klägerin mit der Begründung bejaht, die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung scheide derzeit aus, weil das BVL der Klägerin erteilte Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen (zuletzt mit am 8. Februar 2010 zugestellten Widerrufsbescheid vom 3. Februar 2010 zu "S. Imidacloprid") widerrufen habe, was das Entstehen einer zweijährigen Sperrfrist für die Erteilung von Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen nach § 16g Abs. 2 Satz 2 PflSchG zur Folge habe. - VG Köln, 07.02.2008 - 13 K 1599/07
Anspruch auf Feststellung der Verkehrsfähigkeit eines aus Griechenland …
Hier liegt unstreitig eine Zulassung im Sinne des § 16c Abs. 1 PflSchG, nämlich eine "Vollzulassung" im Sinne der Richtlinie 91/914/EWG, vor, vgl. zu diesem Erfordernis Urteile der Kammer vom 7. Februar 2008, 13 K 188/07 und 13 K 190/07, deren Umsetzung das deutsche Pflanzenschutzgesetz dient. - VG Köln, 07.02.2008 - 13 K 1600/07 Hier liegt unstreitig eine Zulassung im Sinne des § 16c Abs. 1 PflSchG, nämlich eine "Vollzulassung" im Sinne der Richtlinie 91/914/EWG, vor, vgl. zu diesem Erfordernis Urteile der Kammer vom 7. Februar 2008, 13 K 188/07 und 13 K 190/07, deren Umsetzung das deutsche Pflanzenschutzgesetz dient.
- VG Köln, 07.02.2008 - 13 K 1601/07
- VG Köln, 07.02.2008 - 13 K 192/07
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung einer …
- VG Köln, 07.02.2012 - 13 K 188/07
Rechtliche Ausgestaltung der Ausstellung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung …
- VG Köln, 28.02.2008 - 13 K 188/07
Anspruch auf Erteilung der Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für ein aus Belgien …