Rechtsprechung
   FG Hessen, 09.11.2009 - 13 K 1931/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,30588
FG Hessen, 09.11.2009 - 13 K 1931/06 (https://dejure.org/2009,30588)
FG Hessen, Entscheidung vom 09.11.2009 - 13 K 1931/06 (https://dejure.org/2009,30588)
FG Hessen, Entscheidung vom 09. November 2009 - 13 K 1931/06 (https://dejure.org/2009,30588)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,30588) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einwendungen der Kindergeldkasse gegen Erstattungsansprüche anderer nachrangig verpflichteter Sozialeistungsträger; Erstattungsanspruch; Sozialeistungsträger; Aufrechnung; Einwendung; Nachrangig verpflichtet; Sozialleistung; Kindergeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einwendungen der Kindergeldkasse gegen Erstattungsansprüche anderer nachrangig verpflichteter Sozialeistungsträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1330
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Hessen, 07.09.2006 - 13 K 3592/04

    Sozialhilfe als gegenüber dem Kindergeldanspruch nachrangige Leistung -

    Auszug aus FG Hessen, 09.11.2009 - 13 K 1931/06
    Der Kläger beruft sich zudem auf das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 7. September 2006 13 K 3592/04, in welchem der Senat in dem dort zu entscheidenden Fall eine wirksame Aufrechnung mit Rückforderungsansprüchen gegen einen Erstattungsanspruch eines Sozialleistungsträgers verneint hat.

    Insoweit hält der Senat an seiner im Urteil vom 7. September 2006 13 K 3592/04 ausgeführten Rechtsauffassung nicht mehr fest.

  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 88/01

    Kindergeld; Erstattungsverfahren nach § 74 Abs. 5 EStG 1996

    Auszug aus FG Hessen, 09.11.2009 - 13 K 1931/06
    Zwischen den Leistungsträgern besteht kein Über- und Unterordnungsverhältnis, das zu einer Entscheidung durch Verwaltungsakt berechtigen würde (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 1. Mai 2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1165 ).

    Es besteht eine wechselseitige Abhängigkeit dahingehend, dass der auf Erstattung in Anspruch genommene Leistungsträger grundsätzlich diejenigen Einwendungen, die ihm gegenüber dem Leistungsberechtigten zustünden, auch gegenüber dem Erstattungsanspruch erheben kann (vgl. Urteil des BFH vom 14. Mai 2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156 , mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts; Kater in Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, § 103 Rz. 46, § 104 Rz. 40; Roos in von Wulffen Sozialgesetzbuch X , 6. Auflage, vor § 102 Rz. 6; vgl. auch: Helmke/Bauer Familienleistungsausgleich, 65. Auflage, § 74 EStG Rz. 22 und Bergkemper in Hermann/Heuer/Raupach Einkommensteuergesetz , § 74 Rz. 16, die von einem grundsätzlichen Vorrang der Aufrechnung der Familienkasse vor Forderungen Dritter sprechen).

  • BFH, 25.04.2002 - XI S 17/02

    Gegenvorstellung

    Auszug aus FG Hessen, 09.11.2009 - 13 K 1931/06
    Zwischen den Leistungsträgern besteht kein Über- und Unterordnungsverhältnis, das zu einer Entscheidung durch Verwaltungsakt berechtigen würde (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 1. Mai 2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1165 ).
  • BFH, 07.04.2011 - III R 88/09

    Klage des nachrangig verpflichteten Sozialleistungsträgers gegen die

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1330 veröffentlichten Urteil vom 9. November 2009  13 K 1931/06 ab.
  • FG Münster, 18.02.2010 - 6 K 390/08

    Erstattungsanspruch bei nachträglich festgesetztem Kindergeld

    Gegen eine Anwendung der skizzierten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes auf den Streitfall spricht schließlich, dass eine Gleichartigkeit von Kindergeld einerseits und Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. ähnlichen Geldleistungen nach dem BSHG andererseits im Rahmen der (bisherigen) Rechtsprechung der Finanzgerichte prinzipiell anerkannt war und auch noch anerkannt wird (vgl. etwa BFH, Urteile v. 14.05.2002, VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156; Urteil v. 07.12.2004, VIII R 59/04, BFH/NV 2005, 864; FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 18.10.2002, 3 K 1503/02, juris; FG Niedersachsen, Urteile v. 04.08.2005, 10 K 293/03, EFG 2006, 988; v. 16.10.2007, 15 K 647/04, juris; FG München, Urteil v. 11.09.2007, 12 K 1275/05, EFG 2008, 1135; FG Hessen, Urteile v. 07.09.2006, 13 K 3592/04, ZFSH/SGB 2007, 494; v. 07.11.2008, 3 K 2236/03, EFG 2009, 674; v. 09.11.2009, 13 K 1931/06, juris, letztere unter ausdrücklichem Rekurs auf § 104 Abs. 2 SGB X).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht