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   FG Niedersachsen, 14.04.2009 - 13 K 218/08   

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https://dejure.org/2009,8954
FG Niedersachsen, 14.04.2009 - 13 K 218/08 (https://dejure.org/2009,8954)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.04.2009 - 13 K 218/08 (https://dejure.org/2009,8954)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. April 2009 - 13 K 218/08 (https://dejure.org/2009,8954)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Keine Fristverlängerung für Steuerberater in eigener Angelegenheit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 152 Abs. 1 AO; § 101 S. 2 FGO
    Festsetzung eines Verspätungszuschlages; Versagen einer Fristverlängerung für einen Steuerberater bezüglich der Ausübung einer Tätigkeit in eigener Angelegenheit

  • IWW
  • Judicialis

    AO § 152 Abs. 1; ; FGO § 101

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 152; FGO § 102
    Keine Fristverlängerung für Steuerberater in eigener Angelegenheit - Verspätungszuschlag; Fristverlängerung; Steuerberater; Eigene Angelegenheit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Fristverlängerung für Steuerberater in eigener Angelegenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Fristverlängerung für Steuerberater in eigener Angelegenheit

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1266
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.06.2000 - X R 56/98

    Festsetzung und Bemessung eines Verspätungszuschlags

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.04.2009 - 13 K 218/08
    Diesen Teil der Entscheidung darf das FG gemäß § 102 FGO nur eingeschränkt daraufhin überprüfen, ob die Behörde den entscheidungserheblichen Sachverhalt einwandfrei und erschöpfend ermittelt, die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechender Weise Gebrauch gemacht hat (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Juni 2000 X R 56/98, BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60, unter II. 2. a., m.w.N.).

    Das FA hat anhand der in § 152 Abs. 2 Satz 2 AO aufgeführten Kriterien entschieden und dabei die Grundsätze beachtet, die der BFH in seiner Rechtsprechung (vgl. insbesondere die Darstellung im BFH-Urteil in BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60, unter II. 2. d, m.w.N.) aufgestellt hat.

  • BFH, 27.09.2001 - X R 134/98

    Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.04.2009 - 13 K 218/08
    Auch wenn der Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeschränkt ist, dass lediglich eine Entscheidung ganz bestimmten Inhalts ermessensgerecht ist (sog. Ermessensreduzierung auf Null), darf das Gericht den Verspätungszuschlag nicht selbst aufheben oder herabsetzen, sondern ist darauf beschränkt, eine entsprechende Verpflichtung nach § 101 Satz 1 FGO auszusprechen (vgl. BFH-Urteil vom 27. September 2001 X R 134/98, BFHE 196, 400, BStBl II 2002, 176, unter B. I. 2. a, m.w.N.).
  • BFH, 29.01.2003 - XI R 82/00

    Fristverlängerung für Steuererklärungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.04.2009 - 13 K 218/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist das Finanzamt nicht verpflichtet, einem Steuerberater die Frist zur Abgabe der eigenen Steuererklärung aufgrund der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über Steuererklärungsfristen zu verlängern (vgl. BFH-Urteil vom 29. Januar 2003 XI R 82/00, BFHE 201, 399, BStBl II 2003, 550).
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