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   VG Düsseldorf, 31.01.2014 - 13 K 2412/13   

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https://dejure.org/2014,4065
VG Düsseldorf, 31.01.2014 - 13 K 2412/13 (https://dejure.org/2014,4065)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.01.2014 - 13 K 2412/13 (https://dejure.org/2014,4065)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Januar 2014 - 13 K 2412/13 (https://dejure.org/2014,4065)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erholungsurlaub Abgeltungsanspruch Beamtenverhältnis Beendigung durch Entlassungsantrag Dienstunfähigkeit Dauer

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Erholungsurlaub ; Abgeltungsanspruch ; Beamtenverhältnis; Beendigung durch Entlassungsantrag ; Dienstunfähigkeit ; Dauer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuerkennung eines Abgeltungsanspruchs bei krankheitsbedingter Nichtinanspruchnahme des Urlaubs vor der Beendigung des beamtenrechtlichen Arbeitsverhältnisses

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abgeltung von Erholungsurlaub nur bei Andauer der Erkrankung bis Beendigung des Beamtenverhältnisses

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abgeltung von Erholungsurlaub nur bei Andauer der Erkrankung bis Beendigung des Beamtenverhältnisses

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Abgeltung von Erholungsurlaub nur bei Andauer der Erkrankung bis Beendigung des Beamtenverhältnisses

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Abgeltung von Erholungsurlaub nur bei Andauer der Erkrankung bis Beendigung des Beamtenverhältnisses

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus VG Düsseldorf, 31.01.2014 - 13 K 2412/13
    Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat aus Artikel 7 Absatz 2 RL 2003/88/EG einen Anspruch auf Abgeltung von bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses krankheitsbedingt nicht genommenen Urlaubs abgeleitet - allerdings nur im Umfang des unionsrechtlich gewährleisteten Mindesturlaubs von vier Wochen nach Artikel 7 Absatz 1 RL 2003/88/EG -, vgl. EuGH, Urteile vom 3. Mai 2012 - C 337/10- und vom 20. Januar 2009 - C-350/06-, beide in juris.

    Dabei ist in der Rechtsprechung des EuGH seit langem geklärt, dass auch Beamte Arbeitnehmer im Sinne der RL 2003/88/EG sind und damit einen Abgeltungsanspruch haben können, vgl. EuGH, Urteil vom 3. Mai 2012 - C 337/10-, juris, Rn 25, 32 m.w.N.; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10/12-, juris, Rn 11 m.w.N.

    Hierfür spricht allerdings, dass der EuGH für das Vorliegen einer Beendigung im Sinne des Artikels 7 Absatz 2 der Richtlinie 2003/88/EG ausschließlich darauf abstellt, ob die Dienstleistungsverpflichtung des Arbeitnehmers entfallen ist und keine Urlaubsmöglichkeit mehr besteht, vgl. EuGH, Urteile vom 3. Mai 2012 - C 337/10 -, juris, Rn 29, und vom 20. Januar 2009 - C-350/06-, juris, Rn 56, und Artikel 7 Absatz 2 seinem Wortlaut nach auch nicht danach unterscheidet, auf wessen Veranlassung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt ist.

    Der Abgeltungsanspruch nach Artikel 7 Absatz 2 RL 2003/88/EG setzt aber nach der hier maßgeblichen Auslegung des EuGH weiter voraus, dass der Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraums und/oder Übertragungszeitraums des Jahresurlaubs oder eines Teils davon krankgeschrieben bzw. im Krankheitsurlaub war und deshalb seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses nicht ausüben konnte, vgl. EuGH, Urteile vom 3. Mai 2012, - C-337/10 -, juris, Rn 30, und vom 20. Januar 2009 - C-350/06-, juris Rn 62.

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus VG Düsseldorf, 31.01.2014 - 13 K 2412/13
    Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat aus Artikel 7 Absatz 2 RL 2003/88/EG einen Anspruch auf Abgeltung von bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses krankheitsbedingt nicht genommenen Urlaubs abgeleitet - allerdings nur im Umfang des unionsrechtlich gewährleisteten Mindesturlaubs von vier Wochen nach Artikel 7 Absatz 1 RL 2003/88/EG -, vgl. EuGH, Urteile vom 3. Mai 2012 - C 337/10- und vom 20. Januar 2009 - C-350/06-, beide in juris.

    Hierfür spricht allerdings, dass der EuGH für das Vorliegen einer Beendigung im Sinne des Artikels 7 Absatz 2 der Richtlinie 2003/88/EG ausschließlich darauf abstellt, ob die Dienstleistungsverpflichtung des Arbeitnehmers entfallen ist und keine Urlaubsmöglichkeit mehr besteht, vgl. EuGH, Urteile vom 3. Mai 2012 - C 337/10 -, juris, Rn 29, und vom 20. Januar 2009 - C-350/06-, juris, Rn 56, und Artikel 7 Absatz 2 seinem Wortlaut nach auch nicht danach unterscheidet, auf wessen Veranlassung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt ist.

    Der Abgeltungsanspruch nach Artikel 7 Absatz 2 RL 2003/88/EG setzt aber nach der hier maßgeblichen Auslegung des EuGH weiter voraus, dass der Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraums und/oder Übertragungszeitraums des Jahresurlaubs oder eines Teils davon krankgeschrieben bzw. im Krankheitsurlaub war und deshalb seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses nicht ausüben konnte, vgl. EuGH, Urteile vom 3. Mai 2012, - C-337/10 -, juris, Rn 30, und vom 20. Januar 2009 - C-350/06-, juris Rn 62.

    Der Rechtsprechung des EuGH lässt sich ferner entnehmen, dass für die Zuerkennung eines Abgeltungsanspruchs bei krankheitsbedingter Nichtinanspruchnahme des Urlaubs vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses maßgeblich war, dass die Nichtausübung des Urlaubsanspruchs in diesem Fall auf Gründen beruht, die vom Willen des Arbeitnehmers unabhängig sind, vgl. EuGH, Urteil vom 20. Januar 2009 - C 350/06-, juris, Rn 61.

  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12

    Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 31.01.2014 - 13 K 2412/13
    Dabei ist in der Rechtsprechung des EuGH seit langem geklärt, dass auch Beamte Arbeitnehmer im Sinne der RL 2003/88/EG sind und damit einen Abgeltungsanspruch haben können, vgl. EuGH, Urteil vom 3. Mai 2012 - C 337/10-, juris, Rn 25, 32 m.w.N.; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10/12-, juris, Rn 11 m.w.N.

    Diese Auslegung des Unionsrechts ist gemäß Artikel 267 Absatz 1 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vom 26. Oktober 2010 (AEUV) auch für die nationalen Gerichte bindend, vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10/12 -, juris, Rn 10.

    Lediglich ergänzend und ohne dass es für die Entscheidung hierauf ankäme, sei noch angemerkt, dass Artikel 7 Absatz 2 RL 2003/88/EG eine Abgeltung nur im Umfang des nach Artikel 7 Absatz 1 bestehenden unionsrechtlichen Mindesturlaubs von 4 Wochen und nicht auch für den darüber hinausgehenden nach nationalem Recht bestehenden Erholungsurlaubsanspruch vorsieht, vgl. EuGH, Urteil vom 3. Mai 2012 - C-377/10-, juris, Rn 33 ff.; BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013- 2 C 10/12 -, juris, Rn 18.

  • BVerwG, 23.01.2001 - 1 B 8.01

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VG Düsseldorf, 31.01.2014 - 13 K 2412/13
    Denn zum einen enthalten diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen keine Angaben zur Diagnose, Behandlungsdauer oder Therapie der ihnen zugrunde liegenden Erkrankung(en) und erfüllen daher schon nicht die Mindestanforderungen, die an die Nachvollziehbarkeit ärztlicher Atteste zu stellen sind, wenn diese vom Beamten - wie vorliegend - zum Nachweis einer von einer amtsärztlichen Begutachtung abweichenden medizinischen Beurteilung des Privatarztes vorgelegt werden, vgl. zu den Mindestanforderungen an den Inhalt ärztlicher Atteste, BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2006 - 1 D 10/05-, juris, Rn 38, und Beschluss vom 8. März 2001 - 1 B 8/01 -, juris, Rn 12.
  • EuGH, 06.12.2010 - C-377/10

    Baila

    Auszug aus VG Düsseldorf, 31.01.2014 - 13 K 2412/13
    Lediglich ergänzend und ohne dass es für die Entscheidung hierauf ankäme, sei noch angemerkt, dass Artikel 7 Absatz 2 RL 2003/88/EG eine Abgeltung nur im Umfang des nach Artikel 7 Absatz 1 bestehenden unionsrechtlichen Mindesturlaubs von 4 Wochen und nicht auch für den darüber hinausgehenden nach nationalem Recht bestehenden Erholungsurlaubsanspruch vorsieht, vgl. EuGH, Urteil vom 3. Mai 2012 - C-377/10-, juris, Rn 33 ff.; BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013- 2 C 10/12 -, juris, Rn 18.
  • BVerwG, 27.05.1997 - 1 DB 6.97
    Auszug aus VG Düsseldorf, 31.01.2014 - 13 K 2412/13
    Dieser Grundsatz des Vorrangs amtsärztlicher Beurteilungen greift nur dann nicht, wenn keine Aussage eines Amtsarztes zu einer vom Privatarzt bescheinigten Erkrankung vorliegt, also wenn sich die Dienstunfähigkeitsbescheinigung des Privatarztes entweder auf eine Erkrankung bezieht, die nicht Gegenstand der amtsärztlichen Untersuchung gewesen ist, oder auf eine Neuerkrankung bezieht, die in der Zeit nach dieser Untersuchung aufgetreten ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2006 - 1 D 10/05-, juris, Rn 38, m.w.N., und Beschluss vom 27. Mai 1997 - 1 DB 6/97 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2012 - 6 A 3015/11

    Zulassungsantrag bei Schadensersatz wegen Verletzung der Fürsorgepflicht mangels

    Auszug aus VG Düsseldorf, 31.01.2014 - 13 K 2412/13
    Entgegen der Auffassung der Klägerin ergibt sich aus der Fürsorgepflicht keine allgemeine Pflicht des Dienstherrn zur Beratung des Beamten über alle von diesem zu beachtenden oder für ihn maßgeblichen Vorschriften, vor allem nicht, wenn die Kenntnis dieser Vorschriften bei dem Beamten vorausgesetzt werden oder dieser sich die Kenntnisse unschwer selbst verschaffen kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1997 - 2 C 10/96-, juris; OVG NRW, Beschluss vom 6. August 2012 - 6 A 3015/11 -, juris, Rn 4, m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2013 - 6 A 2497/11

    Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im

    Auszug aus VG Düsseldorf, 31.01.2014 - 13 K 2412/13
    Offen bleiben kann zunächst, ob die hier von der Klägerin selbst beantragte Entlassung aus dem Beamtenverhältnis überhaupt eine Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Sinne des Artikels 7 Absatz 2 Richtlinie 2003/88/EG darstellt, in der Rechtsprechung bisher offen gelassen, vgl. insoweit Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 21. März 2013 - 6 A 2497/11-, juris, Rn 15.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2016 - 4 B 38.14

    EUGH soll Fragen zum Urlaubsrecht klären

    Diese Auffassung wird so oder der Sache nach auch von anderen deutschen Verwaltungsgerichten vertreten (vgl. VG Trier, Urteil vom 10. Mai 2011 - 1 K 1550/10.TR -, juris Rn. 37 ff.; zur Krankheit und der daraus folgenden Unmöglichkeit, Erholungsurlaub zu nehmen, als Voraussetzung für den Anspruch auf finanzielle Abgeltung von Erholungsurlaub s. OVG Münster, Urteil vom 22. August 2012 - 1 A 2122/10 -, DÖD 2012 S. 259; VG Münster, Urt. vom 25. September 2012 - 4 K 182/09 -, juris Rn. 47 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 31. Januar 2014 - 13 K 2412/13 -, juris Rn. 52 ff.).
  • VG Augsburg, 03.04.2014 - Au 2 K 13.1420

    Da sich die Rechtsgrundlage des Urlaubsabgeltungsanspruchs für Ruhestandsbeamte

    Eine derartige Hinweispflicht kann aus der allgemeinen beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht nicht abgeleitet werden (s. hierzu z.B. BVerwG, U.v. 30.1.1997 - 2 C 10.96 - BVerwGE 104, 55; VGH BW, U.v. 3.12.2013 - 4 S 221/13 - juris Rn. 23 ff.; OVG NW, B.v. 6.8.2012 - 6 A 3015/11 - juris Rn. 4; VG Düsseldorf, U.v. 31.1.2014 - 13 K 2412/13 - juris Rn. 82).
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