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   FG Köln, 11.11.2015 - 13 K 2604/11   

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https://dejure.org/2015,75149
FG Köln, 11.11.2015 - 13 K 2604/11 (https://dejure.org/2015,75149)
FG Köln, Entscheidung vom 11.11.2015 - 13 K 2604/11 (https://dejure.org/2015,75149)
FG Köln, Entscheidung vom 11. November 2015 - 13 K 2604/11 (https://dejure.org/2015,75149)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 19.07.2017 - I R 87/15

    Unionsrechtlicher Prüfungsmaßstab für § 8b Abs. 6 Nr. 1 KStG 1999 a.F. bei

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 11. November 2015 13 K 2604/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 11. November 2015  13 K 2604/11 wies das FG die Klage als unbegründet ab, da § 8b Abs. 6 KStG 1999 i.d.F. bis zur Änderung durch das Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz --StSenkG--) vom 23. Oktober 2000 (BGBl I 2000, 1433, BStBl I 2000, 1428) --KStG 1999 a.F.-- der Berücksichtigung entgegenstehe.

    Mit der Revision beantragt die Klägerin, das Urteil des FG Köln vom 11. November 2015  13 K 2604/11 aufzuheben und die Bescheide über die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer sowie die Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31. Dezember 2001 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26. Juli 2011 dahin gehend zu ändern, dass die Teilwertabschreibung in Höhe von ... DM zusätzlich berücksichtigt wird.

  • FG Köln, 06.09.2011 - 13 K 482/07

    Vorlage des Finanzgerichts Köln - Anrechnung ausländischer Körpeschaftsteuer bei

    Der Körperschaftsteuerbescheid 2001 ist Gegenstand der vor dem vorlegenden Senat anhängigen Klageverfahren 13 K 1911/08 (Teileinspruchsentscheidung I) und 13 K 2604/11 (Teileinspruchsentscheidung II) sowie eines beim Beklagten anhängigen (Rest-)Einspruchsverfahrens.
  • FG Köln, 11.04.2013 - 13 K 1911/08

    Hinzurechnung, Dauerschuldzinsen, Vorlagepflicht zum EuGH, Niederlassungsfreiheit

    Die Teileinspruchsentscheidung ist Gegenstand des vor dem erkennenden Senat anhängigen Verfahrens 13 K 2604/11.
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