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   FG Hessen, 01.12.2008 - 13 K 2874/07   

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https://dejure.org/2008,6072
FG Hessen, 01.12.2008 - 13 K 2874/07 (https://dejure.org/2008,6072)
FG Hessen, Entscheidung vom 01.12.2008 - 13 K 2874/07 (https://dejure.org/2008,6072)
FG Hessen, Entscheidung vom 01. Dezember 2008 - 13 K 2874/07 (https://dejure.org/2008,6072)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 19 Abs 1 S 1 EStG, § 8 Abs 2 S 2 EStG, § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG, § 8 Abs 2 S 4 EStG
    Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ist auch dann erforderlich und kann nicht durch eine Excel-Datei ersetzt werden, wenn es dem Nachweis dienen soll, dass gar keine private Nutzung eines überlassenen Dienstwagens stattgefunden hat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besteuerungspflicht der privaten Nutzung eines PKW aufgrund Einordnung dieser als geldwerten Vorteil bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit; Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch i.S.v. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 EStG

  • Judicialis

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3

  • gruenderlexikon.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3
    Fahrtenbuch; Exceltabelle; Elektronische Datei - Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Fahrtenbuch als Excel-Tabelle

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 07.11.2006 - VI R 19/05

    Zur Anwendung des 1 v.H.-Regelung bei Überlassung eines Firmenfahrzeugs

    Auszug aus FG Hessen, 01.12.2008 - 13 K 2874/07
    Zudem verweisen die Kläger auf eine Entscheidung des BFH, wonach die Vorschriften über die Bewertung des Vorteils aus einer unentgeltlichen oder verbilligten Fahrzeugüberlassung nicht zur Anwendung kommen, wenn eine private Nutzung gänzlich ausscheide (BFH vom 07.11.2006 VI R 19/05, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2007, 136).

    Die Bestimmungen des § 8 Abs. 3 S. 2 und 4 EStG kommen dann nicht zur Anwendung, wenn eine Privatnutzung ausscheidet (vgl. BFH- Urteil vom 7. November 2006 VI R 19/05, BStBl II 2007, 116).

    Hierzu bedarf es der Darlegung eines Sachverhalts, der die ernsthafte Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehensablaufs ergibt (vgl. BFH- Urteil vom 7. November 2006 VI R 19/05, BStBl II 2007, 116 m.w.N.).

  • BFH, 16.11.2005 - VI R 64/04

    Computerdatei als ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

    Auszug aus FG Hessen, 01.12.2008 - 13 K 2874/07
    Eine solche Aufzeichnungsmethode ist nicht geeignet, den fortlaufenden und lückenlosen Charakter der Angaben und ihre zeitnahe Erfassung mit hinreichender Zuverlässigkeit zu belegen (vgl. BFH- Urteil vom 16.11.2005 VI R 64/04, BStBl II 2006, 864).

    Er ist kein in sich geschlossenes Verzeichnis, mithin kein Fahrtenbuch im Sinne des Gesetzes (vgl. BFH- Urteil vom 16.11.2005 VI R 64/04, a.a.O.).

    Wenn die Antragsteller einwenden, der Anteil der privaten Nutzung lasse sich aus anderen Aufzeichnungen entnehmen, die zwar nicht den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch erfüllten, aber dennoch geeignet seien, den privaten Nutzungsanteil zu ermitteln, so ist dieser Argumentation entgegen zu halten, dass in dem Falle, in dem ordnungsgemäße Aufzeichnungen durch ein Fahrtenbuch fehlen, nach dem Wortlaut des § 8 Abs. 2 S. 2 und 4 EStG weder Raum für eine freie Schätzung noch für eine Schätzung, die sich an den Angaben des Steuerpflichtigen in einem Fahrtenbuch orientiert, das sich im Besteuerungs- oder Klageverfahren als nicht ordnungsgemäß herausgestellt hat (vgl. BFH-Urteil vom 16. November 2005 VI R 64/04, a.a.O.).

  • BFH, 16.03.2006 - VI R 87/04

    Erforderliche Angaben in ordnungsgemäßem Fahrtenbuch

    Auszug aus FG Hessen, 01.12.2008 - 13 K 2874/07
    Dazu gehört auch, dass das Fahrtenbuch zeitnah und in geschlossener Form geführt worden ist und dass es die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Kilometerstands vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergibt (BFH-Urteile vom 9. November 2005 VI R 27/05, BStBl II 2006, 408, und vom 16.03.2006 VI R 87/04, BStBl II 2006, 625).

    Der BFH hat vielmehr in dem Urteil vom 09. November 2005 VI R 27/05, BStBl II 2006, 408 und vom 16.03.2006 VI R 87/04, BStBl II 2006, 625, klargestellt, welche Anforderungen in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht an ein Fahrtenbuch zu stellen sind.

  • BFH, 09.11.2005 - VI R 27/05

    Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch - zeitnahe Führung in geschlossener Form

    Auszug aus FG Hessen, 01.12.2008 - 13 K 2874/07
    Dazu gehört auch, dass das Fahrtenbuch zeitnah und in geschlossener Form geführt worden ist und dass es die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Kilometerstands vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergibt (BFH-Urteile vom 9. November 2005 VI R 27/05, BStBl II 2006, 408, und vom 16.03.2006 VI R 87/04, BStBl II 2006, 625).

    Der BFH hat vielmehr in dem Urteil vom 09. November 2005 VI R 27/05, BStBl II 2006, 408 und vom 16.03.2006 VI R 87/04, BStBl II 2006, 625, klargestellt, welche Anforderungen in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht an ein Fahrtenbuch zu stellen sind.

  • BFH, 10.04.2008 - VI R 38/06

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs trotz kleinerer Mängel

    Auszug aus FG Hessen, 01.12.2008 - 13 K 2874/07
    Die Kläger berufen sich auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs -BFH- (VI R 38/06, Bundessteuerblatt -BStBl- 2008, 1591), wonach kleinere Mängel der Aufzeichnungen im Fahrtenbuch nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuches führten.

    Auch die Entscheidung des BFH vom 10. April 2008 VI R 38/06, BStBl II 2008, 768, führt vorliegend zu keiner anderen rechtlichen Würdigung.

  • BFH, 06.11.2001 - VI R 54/00

    Pkw-Kosten-Erstattung durch Arbeitgeber

    Auszug aus FG Hessen, 01.12.2008 - 13 K 2874/07
    Diese Regelung gilt für alle Arbeitnehmer, auch für Gesellschafter-Geschäftsführer (vgl. BFH- Urteil vom 15. März 2007 VI R 94/04, BFH/NV 2007, 1302; BFH- Urteil vom 6. November 2001VI R 54/00, BStBl II 2002, 164).
  • FG Münster, 08.06.2005 - 1 K 6435/02

    Vorlage eines Terminkalenders als Ersatz für ein ordnungsgemäß geführtes

    Auszug aus FG Hessen, 01.12.2008 - 13 K 2874/07
    Nach dieser Entscheidung kann eine Berücksichtigung eines nachträglich erstelltes Fahrtenbuches dann in Betracht kommen, wenn die der Erstellung des Fahrtenbuchs zugrundeliegenden Grundaufzeichnungen eine sichere Einschätzung in der Weise zulassen, dass Privatfahrten nur in dem dargestellten Umfang stattgefunden haben können (vgl. auch Finanzgericht Münster 1 K 6435/02 L, EFG 2007, 999).
  • BFH, 22.08.2006 - I R 116/04

    (Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Abzugsausschluss von Verlusten einer

    Auszug aus FG Hessen, 01.12.2008 - 13 K 2874/07
    Eine solche Aufzeichnungsmethode ist nicht geeignet, den fortlaufenden und lückenlosen Charakter der Angaben und ihre zeitnahe Erfassung mit hinreichender Zuverlässigkeit zu belegen (vgl. BFH- Urteil vom 16.11.2005 VI R 64/04, BStBl II 2006, 864).
  • BFH, 07.11.2006 - VI R 95/04

    Die 1 % - Regelung kann nicht durch Vereinbarung eines Nutzungsentgelts vermieden

    Auszug aus FG Hessen, 01.12.2008 - 13 K 2874/07
    Die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers und damit zu einem nach § 19 Abs. 1 S. 1 des Einkommensteuergesetzes -EStG- zu erfassenden Lohnzufluss (vgl. Urteile des BFH vom 6. November 2001 VI R 62/96, BStBl II 2002, 370 und BFH vom 7. November 2006 VI R 95/04, BFH/NV 2007, 329).
  • BFH, 24.02.2000 - IV B 83/99

    Nachträgliche Fahrtenbuchaufzeichnungen

    Auszug aus FG Hessen, 01.12.2008 - 13 K 2874/07
    Auch die seitens der Antragsteller herangezogene Entscheidung des BFH (Beschluss vom 24.02.2000 IV B 83/99, BStBl II 2000, 298) lässt keine andere Beurteilung zu.
  • BFH, 15.03.2007 - VI R 94/04

    Betriebliches Kfz: private Nutzung, Fahrtenbuch

  • BFH, 06.11.2001 - VI R 62/96

    Nach § 8 EStG zu bewertende Nutzungsüberlassung eines vom Arbeitnehmer geleasten

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