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   VG Stuttgart, 09.08.2016 - 13 K 2947/12   

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https://dejure.org/2016,23573
VG Stuttgart, 09.08.2016 - 13 K 2947/12 (https://dejure.org/2016,23573)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 09.08.2016 - 13 K 2947/12 (https://dejure.org/2016,23573)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 09. August 2016 - 13 K 2947/12 (https://dejure.org/2016,23573)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zum Anspruch auf Erlass einer Anordnung im Wege einer vorbeugenden Verpflichtungsklage zur Verhütung eines künftigen Verstoßes gegen die Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes - hier Bahnsteiganlagen des oberirdischen Kopfbahnhofes Stuttgart Hauptbahnhof

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 AEG, § 11 AEG, § 18 AEG, § 23 AEG
    Zum Anspruch auf Erlass einer Anordnung im Wege einer vorbeugenden Verpflichtungsklage zur Verhütung eines künftigen Verstoßes gegen die Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes - hier Bahnsteiganlagen des oberirdischen Kopfbahnhofes Stuttgart Hauptbahnhof

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEG § 2; AEG § 11; AEG § 18; AEG § 23
    Sonstiges Wegerecht - Stuttgart 21 / Rückbau des Gleisvorfeldes; Vorbeugende Verpflichtungsklage; Qualifiziertes Rechtsschutzinteresse; Anwendungsbereich §§ 11 und 23 AEG Stilllegungs- und Freistellungsverfahren; Anwendungsbereich § 18 AEG Planfeststellungsverfahren; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klage der Stuttgarter Netz AG gegen den Abbau des Gleisvorfeldes im Rahmen von S 21 bleibt ohne Erfolg

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Klage der Stuttgarter Netz AG gegen den Abbau des Gleisvorfeldes im Rahmen von S 21 bleibt ohne Erfolg

  • juve.de (Kurzinformation)

    Stuttgarter Monopoly: SNAG wartet weiter auf Bahnhofskauf

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    S 21: Klage der Stuttgarter Netz AG gegen den Abbau der Gleisanlagen des Stuttgarter Hauptbahnhofs -mündliche Verhandlung-

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Niedersachsen, 19.09.2013 - 7 KS 209/11

    Einwendungspräklusion Einwendung einer unterlassenen

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.08.2016 - 13 K 2947/12
    Aus dem von der Klägerin weiter zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.05.2016 in dem Verfahren 3 C 2.15 (Verbindungsspange Sulingen), dessen Entscheidungsgründe bislang nicht schriftlich vorliegen, kann hier bereits deshalb nichts Gegenteiliges hergeleitet werden, weil der dort entschiedene Sachverhalt, den das Gericht dem Tatbestand des vorausgegangenen Urteils des OVG Lüneburg vom 19.09.2013 (Az 7 KS 209/11) entnehmen kann, mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbar ist.

    Der Streitwert wird gemäß § 52 Abs. 1 GKG auf 15.000,00 EUR festgesetzt (vgl. auch OVG Lüneburg, Streitwertbeschluss v. 19.09.2013 im Verfahren 7 KS 209/11, in juris: 15.000,00 EUR für das Aufhebungsinteresse der dortigen Klägerin, bei der es sich um ein zugelassenes öffentliches EVU und EIU handelte.

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.08.2016 - 13 K 2947/12
    Durch die Stilllegungsgenehmigung wird aber die persönliche Pflicht des EIU zum Betreiben dieser Eisenbahninfrastruktur aufgehoben (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.10.2007 - 3 C 51.06 - und v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 - beide in juris).

    Um deren planungsrechtlichen Status aufzuheben, bedarf es beim Vorliegen eines Stilllegungstatbestandes des § 11 AEG deshalb zusätzlich einer Freistellung von Bahnbetriebszwecken in einem Freistellungsverfahren gemäß § 23 AEG (BVerwG, Urt. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, in juris).

  • BVerwG, 12.07.2016 - 1 B 85.16

    Erhebliche Verschlechterung einer vorhandenen psychischen Erkrankung des

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.08.2016 - 13 K 2947/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn sie eine abstrakte, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen (Bundes-)Rechts mit einer über den Einzelfall hinausgehenden allgemeinen Bedeutung aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder im Interesse der Rechtsfortbildung in einem Revisionsverfahren geklärt werden muss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.07.2016 - 1 B 85.16 -).
  • VGH Bayern, 09.07.2013 - 22 B 13.475

    Nutzungsrecht bezüglich stillgelegter Bahnanlagen

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.08.2016 - 13 K 2947/12
    Dritte, die - wie die Klägerin - nicht zu dem in § 23 Abs. 1 AEG genannten Personenkreis (EIU; Grundstückseigentümer; Gemeinde) gehören, können deshalb auch weder einen Freistellungsanspruch durch Stellung eines Antrags auf Durchführung eines Freistellungsverfahrens noch einen Anspruch auf Beibehaltung der eisenbahnspezifischen Zweckbestimmung einer Betriebsanlage - etwa im Wege der Anfechtungsklage gegen einen positiven Freistellungsbescheid - gerichtlich geltend machen (ebenso BayVGH, Urt. v. 09.07.2013 - 22 B 13.475 - in juris und Hermes/Sellner, a.a.O, § 23 Rn 51ff).
  • BVerwG, 25.05.2016 - 3 C 2.15

    Strecke; Streckenabschnitt; Teilstrecke; Schienenweg; Schienennetz; Bahnhof; für

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.08.2016 - 13 K 2947/12
    Aus dem von der Klägerin weiter zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.05.2016 in dem Verfahren 3 C 2.15 (Verbindungsspange Sulingen), dessen Entscheidungsgründe bislang nicht schriftlich vorliegen, kann hier bereits deshalb nichts Gegenteiliges hergeleitet werden, weil der dort entschiedene Sachverhalt, den das Gericht dem Tatbestand des vorausgegangenen Urteils des OVG Lüneburg vom 19.09.2013 (Az 7 KS 209/11) entnehmen kann, mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbar ist.
  • OVG Sachsen, 18.10.2012 - 1 B 198/11

    Netzergänzende Maßnahme, Abschnittsbildung, Planfeststellung, Waldbahn,

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.08.2016 - 13 K 2947/12
    Eine solche Abschnittsbildung und abschnittsweise Zulassung eines planfeststellungspflichtigen Vorhabens darf jedoch nicht zu einer Rechtsverletzung Dritter führen, indem sie deren durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleisteten Rechtsschutz einschränkt oder faktisch unmöglich macht (vgl. hierzu auch SächsOVG, Beschl. v. 18.10.2012 - 1 B 198/11 -, in juris).
  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.08.2016 - 13 K 2947/12
    Nach diesen Grundsätzen ist die Bildung von Abschnitten bei Planfeststellungsverfahren für Verkehrswege - insbesondere auch bei solchen gemäß § 18 AEG - zwar grundsätzlich erlaubt, weil angesichts der nur schwer vorhersehbaren möglichen Schwierigkeiten und Unwägbarkeiten eines planfeststellungspflichtigen Vorhabens ein planerisches Gesamtkonzept häufig nur in Teilabschnitten verwirklicht werden kann (so bereits BVerwG, Urt. v. 26.06.1981 - 4 C 5.78 -, Rn 26; Beschl. v. 21.12.1995, m.w.N., beide in juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2003 - 9 S 2526/03

    Approbation: kein vorbeugender Rechtsschutz gegen angekündigte Ruhensanordnung

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.08.2016 - 13 K 2947/12
    Ein spezifisches Interesse an vorbeugendem Rechtsschutz im Sinne der genannten obergerichtlichen Rechtsprechung kann daher nur bejaht werden, wenn dem Rechtsschutzsuchenden im konkreten Fall ausnahmsweise nicht zugemutet werden kann, den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.05.1987 - 3 C 1/86 - ebenso VGH Baden-Württ., Beschl. v. 24.05.1994 - 10 S 451/94 - und v. 25.11.2003 - 9 S 2526/03 -, alle in juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.1994 - 10 S 451/94

    Kein vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz eines Rundfunkunternehmens gegen

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.08.2016 - 13 K 2947/12
    Ein spezifisches Interesse an vorbeugendem Rechtsschutz im Sinne der genannten obergerichtlichen Rechtsprechung kann daher nur bejaht werden, wenn dem Rechtsschutzsuchenden im konkreten Fall ausnahmsweise nicht zugemutet werden kann, den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.05.1987 - 3 C 1/86 - ebenso VGH Baden-Württ., Beschl. v. 24.05.1994 - 10 S 451/94 - und v. 25.11.2003 - 9 S 2526/03 -, alle in juris).
  • BVerwG, 21.03.2014 - 6 B 55.13

    Verhältnis der Stilllegungsgenehmigung nach § 11 AEG 1994 zur

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.08.2016 - 13 K 2947/12
    Die Freistellungsentscheidung ist demnach ein rechtsgestaltender Verwaltungsakt, mit dem die Gestaltungswirkungen der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung einschließlich der damit festgestellten eisenbahnspezifischen Zweckbindung (Widmung) der Betriebsanlagen und Grundstücke beseitigt und der durch die Planfeststellung verdrängte (vgl. § 38 BauGB) frühere bauplanungsrechtliche Status dieser "Bahnanlage" wiederherstellt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.03.2014 - 6 B 55.13 - Sächs. OVG, Urt. v. 05.03.3014 - 1 C 28/11 - beide in juris).
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

  • BVerwG, 16.07.2008 - 9 A 21.08

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts;

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 5 S 848/05

    Erfolglose Klage eines mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffenen

  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 1.86

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage - Genehmigungsbedürftigkeit von

  • BVerwG, 25.10.2007 - 3 C 51.06

    Eisenbahn; Eisenbahninfrastruktur; Eisenbahninfrastruktureinrichtung;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16

    Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes;

    Sämtliche Streckenverbindungen, worunter nicht die konkreten Gleisanlagen in einem anlagentechnischen, sondern in einem räumlich-funktionalen Sinn die Verbindung zwischen einem Abfahrts- und einem Bestimmungsort zu verstehen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.5.2016 - 3 C 2.15 - NVwZ 2017, 235, juris Rn. 17) bleiben erhalten (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 5.7.2018 - 3 C 21.16 - juris Rn. 29 ff., und VG Stuttgart, Urteil vom 9.8.2016 - 13 K 2947/12 - juris Rn.85).
  • OVG Hamburg, 15.08.2018 - 1 Es 1/18

    Eilantrag gegen die Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona erfolgreich

    Diese Auffassung hat zwar bei der insoweit vergleichbaren Konstellation beim Hauptbahnhof Stuttgart ("Stuttgart 21") das VG Stuttgart vertreten (Urt. v. 9.8.2016, 13 K 2947/12, juris Rn. 64 ff., 104), doch dürfte dies unzutreffend sein.

    a) Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass sowohl der Begriff der Strecke als auch der des (betriebswichtigen) Bahnhofs nach einer funktionalen Betrachtung zu bestimmen ist (BVerwG, Urt. v. 25.5.2016, 3 C 2.15, BVerwGE 155, 218, juris Rn. 17; Urt. v. 5.7.2018, 3 C 21.16, insoweit bisher nur Pressemitteilung Nr. 46/2018 auf www.bverwg.de; so auch das VG Stuttgart als Vorinstanz, Urt. v. 9.8.2016, 13 K 2947/12, juris Rn. 80, 88).

  • VG Stuttgart, 17.07.2013 - 7 K 4182/11

    Bürgerbegehren zur Kündigung der Projektverträge zur Finanzierung des Projekts

    Das von der Beklagten verfolge Ziel, durch die Stilllegung und Entwidmung von Bahnanlagen in Folge der Verlegung des Hauptbahnhofs unter die Erde städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten zu erschließen, sei schließlich durch die beim Verwaltungsgericht Stuttgart anhängige Klage der S AG, den Rückbau der Gleisanlagen im Bereich des Stuttgarter Hauptbahnhofs zu untersagen (13 K 2947/12), unmöglich geworden.

    Eine veränderte Sach- und Rechtslage ergibt sich auch nicht aus der beim Verwaltungsgericht Stuttgart anhängigen Klage der S AG, die sich gegen den Rückbau der Gleisanlagen im Bereich des Hauptbahnhofs Stuttgart richtet (13 K 2947/12).

  • VGH Bayern, 24.08.2023 - 22 C 22.1856

    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung einer beantragten (einfachen) Beiladung

    Ein Rückbau von Eisenbahnbetriebsanlagen sei daher nach § 18 AEG zwingend vor einer Freistellung von Bahnbetriebszwecken zu regeln (VG Stuttgart, U.v. 9.8.2016 - 13 K 2947/12 - juris Rn. 64 ff.).
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