Weitere Entscheidung unten: VG Düsseldorf, 18.03.2014

Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 19.02.2016 - 13 K 2981/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,3983
FG Baden-Württemberg, 19.02.2016 - 13 K 2981/13 (https://dejure.org/2016,3983)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.02.2016 - 13 K 2981/13 (https://dejure.org/2016,3983)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Februar 2016 - 13 K 2981/13 (https://dejure.org/2016,3983)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,3983) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Kosten einer Lehrerin für die Teilnahme an einer Kunstausstellung als Werbungskosten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Kosten eines verbeamteten Lehrers für bildende Kunst für die Besuche von Kunstausstellungen und Vernissagen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 12 Nr 1 S 2 EStG 2009, § 4 Abs 4 EStG 2009, § 18 EStG 2009, EStG VZ 2009
    Kosten einer Lehrerin für die Teilnahme an einer Kunstausstellung als Werbungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Kosten eines verbeamteten Lehrers für bildende Kunst für die Besuche von Kunstausstellungen und Vernissagen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit

  • rechtsportal.de

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 12 Nr. 1 S. 1
    Berücksichtigung von Kosten eines verbeamteten Lehrers für bildende Kunst für die Besuche von Kunstausstellungen und Vernissagen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Werbungskostenabzug für den Besuch von Kunstausstellungen einer verbeamteten Kunstlehrerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kosten einer Lehrerin für die Teilnahme an Kunstausstellungen finden keine Berücksichtigung als Werbungskosten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kunstlehrerin kann Ausstellungsbesuche nicht von der Steuer absetzen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Besuche von Ausstellungen und Vernissagen durch eine Kunstlehrerin

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Eintritt für Kunstaustellungen als Werbungskosten? - Kunstlehrerin darf ihre Ausgaben für die Kunst nicht von der Steuer absetzen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausstellungsbesuche einer Kunstlehrerin nicht von der Steuer absetzbar - Aufwendungen für Besuch kultureller Veranstaltungen müssen nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sein

In Nachschlagewerken

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 627
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.02.2016 - 13 K 2981/13
    Im Übrigen verweisen die Kläger auf die Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06, wonach bei gemischten Aufwendungen, die sowohl privat als auch beruflich veranlasst sind, eine Aufteilung im Schätzwege möglich sei.

    Beruhen die Aufwendungen hingegen nicht oder in nur unbedeutendem Maße auf beruflichen Umständen, so sind sie nicht abziehbar (vgl. BFH, Beschluss vom 21. September 2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672 und vom 04. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817 unter C. II. 2. b aa und bb).

    Derartige Aufwendungen sind aber, wenn sie nach den Vorschriften über das steuerliche Existenzminimum, als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind, grundsätzlich dem Anwendungsbereich der §§ 4 Abs. 4, 9 EStG entzogen, um eine doppelte Berücksichtigung zu vermeiden (BFH, Beschlüsse vom 21. September 2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672, Rn. 122, und vom 13. November 2013 VI B 40/13, BFH/NV 2014, 335).

    Ist ein abgrenzbarer Teil der Aufwendungen beruflich veranlasst, ist dieser als Werbungskosten abziehbar (BFH, Beschlüsse vom 21. September 2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672, Rn. 122, und vom 13. November 2013 VI B 40/13, BFH/NV 2014, 335).

    Ein Aufteilung kommt jedoch dann nicht in Betracht, wenn die - für sich gesehen jeweils nicht unbedeutenden - beruflichen und privaten Veranlassungsbeiträge so ineinander greifen, dass eine Trennung nicht möglich ist, weil es an objektivierbaren Aufteilungskriterien fehlt (BFH, Beschluss vom 21. September 2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Juli 2014 1 K 1490/12, juris, und FG Münster, Urteil vom 24. März 2015 2 K 3027/12 E, juris zu Pay-TV Abonnements -Bundesliga- eines Profifußballspielers).

    Die unter Ziffer 1 ausgeführten Grundsätze zur Berücksichtigung von Werbungskosten nach § 9 EStG gelten in gleicher Weise für die Berücksichtigungsfähigkeit von Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG (vgl. BFH, Beschluss vom 21. September 2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672).

  • BFH, 13.11.2013 - VI B 40/13

    Aufwendungen für bürgerliche Kleidung sind auch nicht anteilig Werbungskosten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.02.2016 - 13 K 2981/13
    Derartige Aufwendungen sind aber, wenn sie nach den Vorschriften über das steuerliche Existenzminimum, als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind, grundsätzlich dem Anwendungsbereich der §§ 4 Abs. 4, 9 EStG entzogen, um eine doppelte Berücksichtigung zu vermeiden (BFH, Beschlüsse vom 21. September 2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672, Rn. 122, und vom 13. November 2013 VI B 40/13, BFH/NV 2014, 335).

    Ist ein abgrenzbarer Teil der Aufwendungen beruflich veranlasst, ist dieser als Werbungskosten abziehbar (BFH, Beschlüsse vom 21. September 2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672, Rn. 122, und vom 13. November 2013 VI B 40/13, BFH/NV 2014, 335).

  • BFH, 22.07.1993 - VI R 122/92

    Freie Berufe - Nebentätigkeit - Werbungskosten - Nebenberuf

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.02.2016 - 13 K 2981/13
    Unter Verweis auf BFH, Urteil vom 22. Juli 1993 VI R 122/92, BStBl II 1994, 510 trägt die Klägerin weiter vor, sie nehme die Verluste aus ihrer freiberuflichen Tätigkeit in Kauf, weil diese durch ihre nichtselbständige Tätigkeit veranlasst seien und ihr die freiberufliche Tätigkeit Vorteile in ihrer Tätigkeit als Lehrerin eröffne.

    Nach der Rechtsprechung des BFH (BFH, Urteil vom 22. Juli 1993 VI R 122/92, BFHE 171, 558, BStBl II 1994, 510) können Verluste aus einer freiberuflichen Tätigkeit als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden, wenn ihre Inkaufnahme durch den nichtselbständig ausgeübten Beruf veranlasst ist und die Verluste selbst nicht der Einkunftsart des § 18 EStG zugeordnet werden können, da die erforderliche Überschusserzielungsabsicht nicht festgestellt werden kann.

  • FG Münster, 24.03.2015 - 2 K 3027/12

    Sky-Abonnement "Fußballpaket"

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.02.2016 - 13 K 2981/13
    Ein Aufteilung kommt jedoch dann nicht in Betracht, wenn die - für sich gesehen jeweils nicht unbedeutenden - beruflichen und privaten Veranlassungsbeiträge so ineinander greifen, dass eine Trennung nicht möglich ist, weil es an objektivierbaren Aufteilungskriterien fehlt (BFH, Beschluss vom 21. September 2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Juli 2014 1 K 1490/12, juris, und FG Münster, Urteil vom 24. März 2015 2 K 3027/12 E, juris zu Pay-TV Abonnements -Bundesliga- eines Profifußballspielers).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 - 1 K 1490/12

    Premiere-Abonnement, Sportbekleidung und Personal-Trainer keine Werbungskosten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.02.2016 - 13 K 2981/13
    Ein Aufteilung kommt jedoch dann nicht in Betracht, wenn die - für sich gesehen jeweils nicht unbedeutenden - beruflichen und privaten Veranlassungsbeiträge so ineinander greifen, dass eine Trennung nicht möglich ist, weil es an objektivierbaren Aufteilungskriterien fehlt (BFH, Beschluss vom 21. September 2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Juli 2014 1 K 1490/12, juris, und FG Münster, Urteil vom 24. März 2015 2 K 3027/12 E, juris zu Pay-TV Abonnements -Bundesliga- eines Profifußballspielers).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.02.2016 - 13 K 2981/13
    Bei Aufwendungen dieser Art handelt es sich um solche für kulturelle Veranstaltungen und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, die ähnlich wie Konzertbesuche oder der Besuch von Theater- und Kinovorstellungen von einem breiten interessierten Publikum wahrgenommen werden und grundsätzlich von den Vorschriften zur Berücksichtigung des steuerlichen Existenzminimums erfasst werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11, BVerfGE 132, 134).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.02.2016 - 13 K 2981/13
    Beruhen die Aufwendungen hingegen nicht oder in nur unbedeutendem Maße auf beruflichen Umständen, so sind sie nicht abziehbar (vgl. BFH, Beschluss vom 21. September 2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672 und vom 04. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817 unter C. II. 2. b aa und bb).
  • SG Aachen, 09.08.2016 - S 14 AS 175/16

    Nichtabsetzbarkeit der Verluste aus einer selbständigen Tätigkeit als

    Der Umfang des beruflichen Kostenanteiles ist notfalls zu schätzen; Zweifel hinsichtlich der beruflichen Zuordnung gehen zulasten des Steuerpflichtigen (BFH, a.a.O., Rn. 93 ff ...; unter Verweis (Rn. 99) auf BFH, Urteil vom 21. November 1980 - VI R 202/79 -, BStBl II 1981, 131-136, BFHE 132, 63 zur Aufteilung der Telefongrundgebühr; BFH, Urteil vom 09. Oktober 1953 - IV 536/52 U -, BFHE 58, 120 zum Abzug fixer PKW-Kosten; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Februar 2016 - 13 K 2981/13, Rn. 24 ff., juris Bode in: Kirchhof, Einkommensteuergesetz, 15. Aufl. 2016, § 4 EStG, Rn. 5; Seiler in: Kirchhof, Einkommensteuergesetz, 15. Aufl. 2016, § 12 EStG, Rn. 1; von Beckerath in: Kirchhof, Einkommensteuergesetz, 15. Aufl. 2016, § 9 EStG, Rn. 28, zur Schätzung vgl. auch BSG, Urteil vom 05. Juni 2014 - B 4 AS 31/13 R -, SozR 4-4225 § 3 Nr. 5, Rn. 24 m. w. Nachw.; u. a. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 - B 4 AS 27/12 R -, SozR 4-4225 § 6 Nr. 2, SozR 4-4200 § 11 Nr. 58, Rn. 34 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Düsseldorf, 18.03.2014 - 13 K 2981/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,9236
VG Düsseldorf, 18.03.2014 - 13 K 2981/13 (https://dejure.org/2014,9236)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.03.2014 - 13 K 2981/13 (https://dejure.org/2014,9236)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. März 2014 - 13 K 2981/13 (https://dejure.org/2014,9236)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,9236) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2009 - 12 A 2431/08

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides des Integrationsamtes über eine Erteilung der

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.03.2014 - 13 K 2981/13
    Besteht danach kein Zusammenhang zwischen dem Kündigungsgrund und der Behinderung, ist das freie Ermessen nach § 85 SGB IX durch § 91 Absatz 4 SGB IX dahingehend eingeschränkt, dass das Integrationsamt im Regelfall die Zustimmung zu erteilen hat und nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden darf, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 20. April 2009 - 12 A 2431/08 -, juris Rn 12 ff. m.w.N.

    In diesem Fall sind an die im Rahmen der interessenabwägenden Ermessensentscheidung zu berücksichtigende Zumutbarkeitsgrenze für den Arbeitgeber besonders hohe Anforderungen zu stellen, um auch den im Schwerbehindertenrecht zum Ausdruck gekommenen Schutzgedanken der Rehabilitation verwirklichen zu können, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1995 - 5 C 24/93 -, BVerwGE 99, 336 (339) m.w.N.; dem folgend etwa OVG NRW, Beschluss vom 20. April 2009 - 12 A 2431/08 -, juris, Rn 21.

    Vielmehr bedingen die auf der einen Seite zu Lasten des Arbeitgebers bestehenden besonders hohen Anforderungen an dessen Zumutbarkeitsgrenze, dass auf der anderen Seite der Kündigungsgrund nach Art und Umfang besonderes Gewicht haben muss, um im Rahmen der Ermessensabwägung die besonders hohen Anforderungen an die für den Arbeitgeber geltende besonders hohe Zumutbarkeitsgrenze signifikant überschreiten zu können, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 25. Mai 2009 - 12 A 472/09 -, juris, Rn 19, und vom 20. April 2009 - 12 A 2431/08 -, juris, Rn 25.

    Die danach an die Schwere des Kündigungsgrundes zu stellenden besonders hohen Anforderungen sind umso mehr von zentraler Bedeutung, wenn sie nicht nur als Grund für eine ordentliche Kündigung, sondern zum Anlass für eine - hier allein in Betracht kommende - außerordentliche Kündigung genommen werden und zugunsten des Schwerbehinderten weitere abwägungsrelevante Umstände - wie vorliegend die im Widerspruchsbescheid berücksichtigte besonders lange Betriebszugehörigkeit des Klägers und seine unter Berücksichtigung von Alter und der Schwerbehinderung sehr schwere Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt - streiten, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 25. Mai 2009 - 12 A 472/09 -, juris, Rn 21, und vom 20. April 2009 - 12 A 2431/08 -, juris, Rn 27.

    Grundsätzlich nicht zu prüfen hat das Integrationsamt in diesem Zusammenhang allerdings die arbeitsrechtliche bzw. kündigungsschutzrechtliche Wirksamkeit der Kündigung, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1995 - 5 C 24.93 -, a.a.O., S. 340; OVG NRW, Beschluss vom 20. April 2009 - 12 A 2431/08 -, juris, Rn 30.

    In einem Fall, in dem - wie vorliegend - die Kündigung auf ein konkretes Fehlverhalten gestützt wird, das nach den oben dargestellten Grundsätzen im Rahmen der Ermessensbetätigung zu gewichten ist, ist es zudem erforderlich, nicht nur das Fehlverhalten selbst, sondern auch die für die Bewertung der Schwere des Fehlverhaltens unerlässlichen Begleitumstände einschließlich etwaiger Verantwortungsanteile des Arbeitgebers oder von Kollegen zu ermitteln, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 20. April 2009 - 12 A 2431/08-, juris, Rn 32, m.w.N., und vom 12. Februar 2009 - 12 A 3108/08 -, juris, Rn 9 m.w.N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2009 - 12 A 472/09

    Fehlerhafte Zustimmung des Integrationsamtes zu einer außerordentlichen Kündigung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.03.2014 - 13 K 2981/13
    Vielmehr bedingen die auf der einen Seite zu Lasten des Arbeitgebers bestehenden besonders hohen Anforderungen an dessen Zumutbarkeitsgrenze, dass auf der anderen Seite der Kündigungsgrund nach Art und Umfang besonderes Gewicht haben muss, um im Rahmen der Ermessensabwägung die besonders hohen Anforderungen an die für den Arbeitgeber geltende besonders hohe Zumutbarkeitsgrenze signifikant überschreiten zu können, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 25. Mai 2009 - 12 A 472/09 -, juris, Rn 19, und vom 20. April 2009 - 12 A 2431/08 -, juris, Rn 25.

    Die danach an die Schwere des Kündigungsgrundes zu stellenden besonders hohen Anforderungen sind umso mehr von zentraler Bedeutung, wenn sie nicht nur als Grund für eine ordentliche Kündigung, sondern zum Anlass für eine - hier allein in Betracht kommende - außerordentliche Kündigung genommen werden und zugunsten des Schwerbehinderten weitere abwägungsrelevante Umstände - wie vorliegend die im Widerspruchsbescheid berücksichtigte besonders lange Betriebszugehörigkeit des Klägers und seine unter Berücksichtigung von Alter und der Schwerbehinderung sehr schwere Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt - streiten, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 25. Mai 2009 - 12 A 472/09 -, juris, Rn 21, und vom 20. April 2009 - 12 A 2431/08 -, juris, Rn 27.

    Die Aufklärungspflicht wird verletzt, wenn das Integrationsamt (oder der zuständige Widerspruchsausschuss) sich damit begnügt, das Vorbringen des Arbeitgebers, soweit es in der Interessenabwägung zu berücksichtigen ist, nur auf Schlüssigkeit zu prüfen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. Mai 2009 - 12 A 472/09 -, juris, Rn 22, m.w.N.

    Er hat damit nach oben dargelegten Maßstäben seine Aufklärungspflicht verletzt, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. Mai 2009 - 12 A 472/09 -, juris, Rn 22 m.w.N.

  • BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93

    Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.03.2014 - 13 K 2981/13
    In diesem Fall sind an die im Rahmen der interessenabwägenden Ermessensentscheidung zu berücksichtigende Zumutbarkeitsgrenze für den Arbeitgeber besonders hohe Anforderungen zu stellen, um auch den im Schwerbehindertenrecht zum Ausdruck gekommenen Schutzgedanken der Rehabilitation verwirklichen zu können, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1995 - 5 C 24/93 -, BVerwGE 99, 336 (339) m.w.N.; dem folgend etwa OVG NRW, Beschluss vom 20. April 2009 - 12 A 2431/08 -, juris, Rn 21.

    So kann der Arbeitgeber in Ausnahmefällen sogar verpflichtet sein, den schwerbehinderten Arbeitnehmer "durchzuschleppen", während andererseits die im Interesse der Schwerbehindertenfürsorge gebotene Sicherung des Arbeitsplatzes auf jeden Fall dort ihre Grenze findet, wo eine Weiterbeschäftigung des Schwerbehinderten allen Gesetzen wirtschaftlicher Vernunft widersprechen, insbesondere dem Arbeitgeber einseitig die Lohnzahlungspflicht auferlegt würde, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1995 - 5 C 24/93-, a.a.O.

    Grundsätzlich nicht zu prüfen hat das Integrationsamt in diesem Zusammenhang allerdings die arbeitsrechtliche bzw. kündigungsschutzrechtliche Wirksamkeit der Kündigung, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1995 - 5 C 24.93 -, a.a.O., S. 340; OVG NRW, Beschluss vom 20. April 2009 - 12 A 2431/08 -, juris, Rn 30.

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.03.2014 - 13 K 2981/13
    Die Frage des Vorliegens eines wichtigen Grundes im Sinne von § 626 BGB unterliegt jedoch nach den oben genannten Grundsätzen nicht seiner Entscheidungskompetenz und ist damit - abgesehen von dem hier nicht einschlägigen Fall der Frage nach der offensichtlichen arbeitsrechtlichen Unzulässigkeit der beabsichtigten Kündigung vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1992 - 5 C 39/90 -, juris, Rn 30 m.w.N. - für die dem Beklagten überantwortete Ermessensentscheidung gerade ohne Belang.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2009 - 12 A 3108/08

    Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen - verhaltensbedingte

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.03.2014 - 13 K 2981/13
    In einem Fall, in dem - wie vorliegend - die Kündigung auf ein konkretes Fehlverhalten gestützt wird, das nach den oben dargestellten Grundsätzen im Rahmen der Ermessensbetätigung zu gewichten ist, ist es zudem erforderlich, nicht nur das Fehlverhalten selbst, sondern auch die für die Bewertung der Schwere des Fehlverhaltens unerlässlichen Begleitumstände einschließlich etwaiger Verantwortungsanteile des Arbeitgebers oder von Kollegen zu ermitteln, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 20. April 2009 - 12 A 2431/08-, juris, Rn 32, m.w.N., und vom 12. Februar 2009 - 12 A 3108/08 -, juris, Rn 9 m.w.N.
  • VG Ansbach, 06.10.2011 - AN 14 K 11.01275

    Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers; außerordentliche Kündigung mit

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.03.2014 - 13 K 2981/13
    Nur wenn die beabsichtigte Kündigung arbeitsrechtlich evident unzulässig ist, darf das Integrationsamt dies bei seiner Ermessensentscheidung berücksichtigen, da es an einer offensichtlich rechtswidrigen Kündigung zum Nachteil des Schwerbehinderten nicht mitwirken soll, vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. Juni 2011 - 3 L 246/09 -, juris, Rn 32; Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 6. Oktober 2011 - AN 14 K 11.01275 -, juris, Rn 33.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2011 - 3 L 246/09

    Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.03.2014 - 13 K 2981/13
    Nur wenn die beabsichtigte Kündigung arbeitsrechtlich evident unzulässig ist, darf das Integrationsamt dies bei seiner Ermessensentscheidung berücksichtigen, da es an einer offensichtlich rechtswidrigen Kündigung zum Nachteil des Schwerbehinderten nicht mitwirken soll, vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. Juni 2011 - 3 L 246/09 -, juris, Rn 32; Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 6. Oktober 2011 - AN 14 K 11.01275 -, juris, Rn 33.
  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00

    Tarifliche Unkündbarkeit - außerordentliche Kündigung - Annahme von Belohnungen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.03.2014 - 13 K 2981/13
    Mit diesen Erwägungen hat der Beklagte aber seiner Entscheidung ausschließlich solche Kriterien zugrunde gelegt, die für die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zur außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung maßgeblich sind, vgl. BAG, Urteile vom 18. September 2008 - 2 AZR 827/06 -, juris, Rn 33 f., m.w.N., und vom 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 -, juris Rn 17.
  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 827/06

    Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeit

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.03.2014 - 13 K 2981/13
    Mit diesen Erwägungen hat der Beklagte aber seiner Entscheidung ausschließlich solche Kriterien zugrunde gelegt, die für die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zur außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung maßgeblich sind, vgl. BAG, Urteile vom 18. September 2008 - 2 AZR 827/06 -, juris, Rn 33 f., m.w.N., und vom 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 -, juris Rn 17.
  • VG Düsseldorf, 27.09.2011 - 19 K 2234/11

    Zustimmung des Integrationsamtes zur außerordentlichen Kündigung des

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.03.2014 - 13 K 2981/13
    Insbesondere hat die Behörde alle den Streitfall kennzeichnenden widerstreitenden Interessen einzustellen, die Gesichtspunkte angemessen zu gewichten und gegeneinander abzuwägen und sich dabei ausschließlich an sachlichen Erwägungen zu orientieren, vgl. zu diesem Maßstab etwa Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 4. Mai 2012 - 13 K 6422/11 - juris, Rn 44 ff., m.w.N., Urteil vom 27. September 2011 - 19 K 2234/11 -, n.v.
  • VG Karlsruhe, 09.03.2004 - 5 K 3302/02

    Beteiligung von Bevollmächtigten, Einigungsverhandlung und

  • VG Düsseldorf, 18.03.2014 - 13 K 2979/13

    Zusammenhang Behinderung Kündigungsgrund ; unvollständige Sachverhaltsaufklärung

  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 727/09

    Mitteilung der Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.06.1997 - 6 Sa 309/97

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen ausländerfeindlicher Äußerungen

  • VG Düsseldorf, 04.05.2012 - 13 K 6422/11

    Zustimmung Kündigung Arbeitsverhältnis Schwerbehinderung Schwerbehinderter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - 12 A 1635/10

    Anspruch auf Aufhebung der Zustimmungserteilung des Integrationsamtes zur

  • BAG, 30.05.1972 - 2 AZR 298/71

    Kündigungsbefugnis - Personalabteilungsleiter

  • BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 16.11

    Anfechtungsklage; Rechtsschutzinteresse; Fiktion; Fiktion eines Verwaltungsakts;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2011 - 12 A 705/10

    Für einen Zusammenhang zwischen der Behinderung und dem Kündigungsgrund i.S.d. §

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht