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   FG Baden-Württemberg, 19.12.2014 - 13 K 3148/11   

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FG Baden-Württemberg, 19.12.2014 - 13 K 3148/11 (https://dejure.org/2014,54661)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.12.2014 - 13 K 3148/11 (https://dejure.org/2014,54661)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Dezember 2014 - 13 K 3148/11 (https://dejure.org/2014,54661)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gewerblicher Grundstückshandel durch ein einziges Objekt trotz langjähriger Nichtrealisierung der geplanten Bebauung - Zurückweisung des Bauantrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung einer Teilwertabschreibung für ein im Eigentum des Steuerpflichtigen stehendes Grundstück

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 15 Abs 2 EStG 2002, EStG VZ 2005
    Gewerblicher Grundstückshandel durch ein einziges Objekt trotz langjähriger Nichtrealisierung der geplanten Bebauung - Zurückweisung des Bauantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerblicher Grundstückshandel durch ein einziges Objekt trotz langjähriger Nichtrealisierung der geplanten Bebauung Angabe privater Vermietungseinkünfte in der Steuererklärung trotz Zurückweisung des Bauantrags durch die zuständige Behörde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerblicher Grundstückshandel durch ein einziges Objekt trotz langjähriger Nichtrealisierung der geplanten Bebauung - Angabe privater Vermietungseinkünfte in der Steuererklärung trotz Zurückweisung des Bauantrags durch die zuständige Behörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerblicher Grundstückshandel - bei 1 Grundstück mit langjähriger Nichtbebauung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gewerblicher Grundstückshandel
    Gewerblicher Grundstückshandel ohne Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze
    Allgemeines

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 18.09.2002 - X R 183/96

    Gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.12.2014 - 13 K 3148/11
    Ein gewerblicher Grundstückshandel kann daher auch bei der Veräußerung von weniger als vier Objekten zu bejahen sein, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht erworben oder bebaut worden ist, ihn innerhalb kurzer Zeit zu verkaufen (BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238; vom 17. Dezember 2008 IV R 85/06, BFHE 224, 84, BStBl II 2009, 795; vom 3. März 2011 IV R 10/08, BFH/NV 2011, 1666).

    Die Möglichkeit, das Gebäude für Zwecke der eigenen Vermögensverwaltung herzustellen, scheidet dann aus (BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/09, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238; vom 18. August 2009 X R 25/06, BFHE 226, 77, BStBl II 2009, 965; vom 28. Januar 2009 X R 36/07, m.w.N., juris; vom 16. September 2009 X R 48/07, BFH/NV 2010, 54).

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.12.2014 - 13 K 3148/11
    Diese Grundsätze gelten nach Auffassung des Großen Senats des BFH ebenso in den sogenannten Errichtungsfällen; die Rechtsprechung des BFH unterscheidet nicht danach, ob der Steuerpflichtige die veräußerten Objekte lediglich angeschafft oder ob er sie errichtet hat (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).

    Nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98 (BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) kann beispielsweise auf eine gewerbliche Betätigung geschlossen werden, wenn das im zeitlichen Zusammenhang mit der Bebauung und Veräußerung erworbene Grundstück schon vor seiner Bebauung verkauft worden ist oder wenn ein solches Grundstück von vornherein auf Rechnung und nach den Wünschen des Erwerbers bebaut wird oder das Bauunternehmen des das Grundstück bebauenden Steuerpflichtigen erhebliche Leistungen für den Bau erbringt.

  • BFH, 03.03.2011 - IV R 10/08

    Gewerblicher Grundstückshandel: Bedingte Veräußerungsabsicht in

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.12.2014 - 13 K 3148/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschritten, wenn (bei Vorliegen der übrigen in § 15 Abs. 2 EStG genannten Voraussetzungen) nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten (z.B. durch Selbstnutzung oder Vermietung) entscheidend in den Vordergrund tritt (BFH-Urteil vom 3. März 2011 IV R 10/08, BFH/NV 2011, 1666, m.w.N.).

    Ein gewerblicher Grundstückshandel kann daher auch bei der Veräußerung von weniger als vier Objekten zu bejahen sein, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht erworben oder bebaut worden ist, ihn innerhalb kurzer Zeit zu verkaufen (BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238; vom 17. Dezember 2008 IV R 85/06, BFHE 224, 84, BStBl II 2009, 795; vom 3. März 2011 IV R 10/08, BFH/NV 2011, 1666).

  • BFH, 18.08.2009 - X R 25/06

    Kein gewerblicher Grundstückshandel, weil Steuerpflichtiger seine Tätigkeit

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.12.2014 - 13 K 3148/11
    Die Möglichkeit, das Gebäude für Zwecke der eigenen Vermögensverwaltung herzustellen, scheidet dann aus (BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/09, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238; vom 18. August 2009 X R 25/06, BFHE 226, 77, BStBl II 2009, 965; vom 28. Januar 2009 X R 36/07, m.w.N., juris; vom 16. September 2009 X R 48/07, BFH/NV 2010, 54).

    Maßgeblich für die steuerliche Qualifizierung der Tätigkeit ist nicht die vom Steuerpflichtigen subjektiv vorgenommene Eigenqualifikation und dessen vorgenommene Beurteilung, sondern die Wertung nach objektiven Kriterien (u.a. BFH-Urteil vom 18. August 2009 X R 25/06, BFHE 226, 77, BStBl II 2009, 965).

  • BFH, 16.09.2009 - X R 48/07

    Einbringung eines in unbedingter Veräußerungsabsicht erworbenen Grundstücks -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.12.2014 - 13 K 3148/11
    Der unbedingte Veräußerungsentschluss muss im Fall der Bebauung eines danach verkauften Grundstücks spätestens in dem Zeitpunkt gefasst sein, in dem sich der Unternehmer rechtlich bindet, etwa durch Abschluss der auf die Bebauung gerichteten Verträge (BFH-Urteil vom 28. April 2005 IV R 17/04, BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606; vom 16. September 2009 X R 48/08, BFH/NV 2010, 212).

    Die Möglichkeit, das Gebäude für Zwecke der eigenen Vermögensverwaltung herzustellen, scheidet dann aus (BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/09, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238; vom 18. August 2009 X R 25/06, BFHE 226, 77, BStBl II 2009, 965; vom 28. Januar 2009 X R 36/07, m.w.N., juris; vom 16. September 2009 X R 48/07, BFH/NV 2010, 54).

  • BFH, 19.03.2009 - IV R 40/06

    Liebhaberei bei Verlusten eines Automatenaufstellers - Verzicht auf

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.12.2014 - 13 K 3148/11
    Anhaltspunkte dahingehend, dass die - tatsächlich - verlustbringende Tätigkeit typischerweise dazu bestimmt und geeignet war, der Befriedigung persönlicher Neigungen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkunftssphäre zu dienen (BFH-Urteil vom 19. März 2009 IV R 40/06, BFH/NV 2009, 1115), sind vorliegend nicht ersichtlich.
  • BFH, 20.11.2012 - IX R 10/11

    Abfindungsfreibetrag/gewerblicher Grundstückshandel/privates Veräußerungsgeschäft

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.12.2014 - 13 K 3148/11
    Die Rechtsfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein gewerblicher Grundstückshandel anzunehmen ist, wenn tatsächlich kein geplantes Objekt errichtet und anschließend veräußert wurde, sondern sich die Tätigkeiten letzten Endes in einem nur geplanten potentiellen Grundstückshandel erschöpft haben, ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung noch nicht geklärt (s. Urteil des BFH vom 20. November 2012 IX R 10/11, BFH/NV 2013, 715).
  • BFH, 18.08.2009 - X R 41/06

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.12.2014 - 13 K 3148/11
    Hinsichtlich der unbedingten Veräußerungsabsicht weist der erkennende Senat darauf hin, dass allein die - im vorliegenden Fall gegebene - Branchennähe des Klägers nur ein schwaches Beweisanzeichen für das Vorhandensein einer von vornherein bestehenden Veräußerungsabsicht ist, dem allenfalls in Verbindung mit anderen Indizien Bedeutung zukommt (BFH-Urteil vom 18. August 2009 X R 41/06, BFH/NV 2010, 38).
  • BFH, 28.01.2009 - X R 36/07

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem Objekt?

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.12.2014 - 13 K 3148/11
    Die Möglichkeit, das Gebäude für Zwecke der eigenen Vermögensverwaltung herzustellen, scheidet dann aus (BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/09, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238; vom 18. August 2009 X R 25/06, BFHE 226, 77, BStBl II 2009, 965; vom 28. Januar 2009 X R 36/07, m.w.N., juris; vom 16. September 2009 X R 48/07, BFH/NV 2010, 54).
  • BFH, 28.04.2005 - IV R 17/04

    Voraussetzungen für einen gewerblichen Grundstückshandel bei Verkauf und

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.12.2014 - 13 K 3148/11
    Der unbedingte Veräußerungsentschluss muss im Fall der Bebauung eines danach verkauften Grundstücks spätestens in dem Zeitpunkt gefasst sein, in dem sich der Unternehmer rechtlich bindet, etwa durch Abschluss der auf die Bebauung gerichteten Verträge (BFH-Urteil vom 28. April 2005 IV R 17/04, BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606; vom 16. September 2009 X R 48/08, BFH/NV 2010, 212).
  • BFH, 09.12.1986 - VIII R 317/82

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 17.12.2008 - IV R 85/06

    Gewerblicher Grundstückshandel: Grundsätzlich keine Zusammenrechnung der von

  • BFH, 19.10.2010 - X R 41/08

    Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit der Tätigkeit in

  • BFH, 26.09.2006 - X R 27/03

    Gewerblicher Grundstückshandel; Verkauf nur eines Grundstücks; Nachhaltigkeit

  • BFH, 12.05.2011 - IV R 36/09

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Revisionsbegründung durch Bezugnahme

  • BFH, 23.11.2011 - IV B 107/10

    Beginn eines gewerblichen Grundstückshandels; Anzahl der Objekte im Fall der

  • BFH, 19.07.2011 - X R 48/08

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 7. 2011 X R 26/10 - Bildung einer

  • BFH, 05.04.2017 - X R 6/15

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geplanten Objekt

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 19. Dezember 2014  13 K 3148/11 aufgehoben.
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