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   FG Münster, 09.08.2016 - 13 K 3218/13 L   

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https://dejure.org/2016,31193
FG Münster, 09.08.2016 - 13 K 3218/13 L (https://dejure.org/2016,31193)
FG Münster, Entscheidung vom 09.08.2016 - 13 K 3218/13 L (https://dejure.org/2016,31193)
FG Münster, Entscheidung vom 09. August 2016 - 13 K 3218/13 L (https://dejure.org/2016,31193)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommensteuerliche Einordnung von Kosten für die Weiterbildung von Arbeitnehmern als Arbeitslohn

  • Betriebs-Berater

    Eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers an der Übernahme von Fortbildungskosten für angestellte Berufskraftfahrer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensteuerliche Einordnung von Kosten für die Weiterbildung von Arbeitnehmern als Arbeitslohn

  • rechtsportal.de

    Einkommensteuerliche Einordnung von Kosten für die Weiterbildung von Arbeitnehmern als Arbeitslohn

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Arbeitslohn - Eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers an der Übernahme von Fortbildungskosten für angestellte Berufskraftfahrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers hinsichtlich der Übernahme von Fortbildungskosten für angestellte Berufskraftfahrer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Übernahme von Fortbildungskosten kein Arbeitslohn

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Steuerpflichtige Weiterbildung? - Zahlt ein Transportunternehmer Kurse für seine Fahrer, stellen die Kosten keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Sind vom Arbeitgeber übernommene Fortbildungskosten Arbeitslohn?

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 19.10.2016)

    Fortbildung: Kosten kein Arbeitslohn

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Keine Lohnsteuer bei der Übernahme von Fortbildungskosten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Fortbildungskosten für Mitarbeiter nicht als Arbeitslohn zu versteuern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Übernahme von Fortbildungskosten führt nicht zu Arbeitslohn - Kostenübernahme liegt aufgrund der Weiterbildungspflicht im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BB 2016, 2453
  • EFG 2016, 1795
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2011 - 3 Sa 207/11

    Wirksamkeit einer Rückzahlungsvereinbarung für Schulungskosten im Falle einer

    Auszug aus FG Münster, 09.08.2016 - 13 K 3218/13
    So stelle das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 20.12.2011 3 Sa 207/11, juris darauf ab, dass der geldwerte Vorteil darin liege, dass der Arbeitnehmer die erworbenen Kenntnisse, die nach dem BKrFQG erforderlich seien, auch für andere Arbeitsverhältnisse bei anderen Arbeitgebern nutzbar machen könne.
  • BFH, 28.03.2006 - VI R 24/03

    Auslagenersatz bei Erstattung der Reparaturkosten eines Musikinstruments

    Auszug aus FG Münster, 09.08.2016 - 13 K 3218/13
    Für das überwiegende eigenbetriebliche Interesse spricht auch der Umstand, dass der Kläger sich den Kosten für die Weiterbildungen nicht entziehen konnte, da die Fahrer, die an den Weiterbildungen teilgenommen haben, alle mehr als drei Jahre in dem Betrieb des Klägers zugehörig waren und damit der Kläger nach § 4 des Tarifvertrags verpflichtet war, die Kosten der Weiterbildungen zu übernehmen (vgl. insoweit auch BFH-Urteil vom 28.03.2006 VI R 24/03, BFHE 212, 556, BStBl II 2006, 473).
  • BFH, 14.11.2013 - VI R 36/12

    Arbeitslohn: Übernahme von Bußgeldern - Kein eigenbetriebliches Interesse des

    Auszug aus FG Münster, 09.08.2016 - 13 K 3218/13
    Ist aber - neben dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers - ein nicht unerhebliches Interesse des Arbeitnehmers gegeben, so liegt die Vorteilsgewährung nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und führt zur Lohnzuwendung (vgl. u.a. vgl. u.a. BFH-Urteil vom 14.11.2013 VI R 36/12, BFHE 243, 520, BStBl II 2014, 278).
  • FG Köln, 27.11.2019 - 13 K 927/16

    Lohnsteuer: Überlassung von Unterkünften und Gestellung von Mahlzeiten an

    In diesem Kontext sei auch das Urteil des FG Münster vom 09.08.2016 (13 K 3218/13) zu beachten, das zur Frage des Vorliegens eines geldwerten Vorteils unter Berücksichtigung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung des Arbeitgebers zur Übernahme von Fortbildungskosten ergangen sei und ein überwiegendes eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers insoweit bejaht habe.
  • VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 7660/19

    Wohngeldrechtliche Einkommensberechnung; Zahlung von Studiengebühren durch einen

    Aus diesem Grunde spielt das Bestehen oder Nichtbestehen von Interesse des Arbeitnehmers, an einer Ausbildungsmaßnahme teilnehmen zu können, für sich allein für die Beurteilung des überwiegend betrieblichen Interesses keine entscheidende Rolle (vgl. FG Münster, Urt. v. 09.08.2016 - 13 K 3218/13 L - juris, Rn. 22; SG Detmold, Urt. v. 19.05.2011 - S 20 R 24/09 - juris, Rn. 68; vgl. Roscher/Bornhaupt, Die lohnsteuerliche Behandlung beruflicher Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Arbeitgebers, DStR 2003, 964; Heuermann/Wagner, Handbuch des gesamten Lohnsteuerrechts, 54. EL Juli 2015, Teil D, Rn. 131).
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