Rechtsprechung
   FG Münster, 15.05.2019 - 13 K 3280/18 Kg   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,16048
FG Münster, 15.05.2019 - 13 K 3280/18 Kg (https://dejure.org/2019,16048)
FG Münster, Entscheidung vom 15.05.2019 - 13 K 3280/18 Kg (https://dejure.org/2019,16048)
FG Münster, Entscheidung vom 15. Mai 2019 - 13 K 3280/18 Kg (https://dejure.org/2019,16048)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,16048) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Verfahrensrecht - Zur Frage der Zugangsfiktion bei Übersendung einer Einspruchsentscheidung durch einen privaten Postdienstleister, der zur Briefbeförderung einen weiteren Subunternehmer zwischenschaltet

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Am 3. Tag nach Aufgabe zur Post …

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Bekanntgabefiktion bei Beauftragung eines Subunternehmers durch den privaten Postdienstleister

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Zugangsfrist bei Zustellung mit Kurierdiensten und Subunternehmern

  • datev.de (Kurzinformation)

    Keine Dreitagesfiktion bei Übermittlung eines Briefs durch privaten Dienstleister, der seinerseits Subunternehmer beauftragt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zugang einer Einspruchsentscheidung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Abgabenordnung - Dreitagesfiktion, Übermittlung eines Briefs durch privaten Dienstleister

In Nachschlagewerken

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Münster, 30.03.2017 - 13 K 3907/15

    Fristgerechte Erhebung einer Klage im Rahmen eines Kindergeldverfahrens

    Auszug aus FG Münster, 15.05.2019 - 13 K 3280/18
    Der Kläger hat gegen den ablehnenden Bescheid in Gestalt der Einspruchsentscheidung am 10.12.2015 Klage erhoben (Az. 13 K 3907/15 Kg).

    Mit Urteil vom 30.3.2017 (13 K 3907/15 Kg) hat der Senat die Klage wegen Versäumung der Klagefrist abgewiesen.

  • BFH, 14.06.2018 - III R 27/17

    Bekanntgabe von Verwaltungsakten: Widerlegung der Zugangsvermutung bei

    Auszug aus FG Münster, 15.05.2019 - 13 K 3280/18
    Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens vor dem Bundesfinanzhof (Az. III R 27/17) trägt die Beklagte.

    Dieses Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Gerichtsbescheid vom 14.6.2018 (III R 27/17, Bundessteuerblatt (BStBl) II 2019, 16) aufgehoben und die Sache an das hiesige Gericht zurückverwiesen, da die tatsächlichen Feststellungen nicht ausreichten, um die Zulässigkeit der Klage beurteilen zu können.

  • BFH, 31.05.2005 - I R 68/03

    Anrechnung ausländischer Steuern gemäß § 26 Abs.6 Satz 1 KStG 1991 i.V.m. § 34c

    Auszug aus FG Münster, 15.05.2019 - 13 K 3280/18
    Dem obsiegenden Beteiligten können Kosten nach § 137 Satz 1 FGO nur auferlegt werden, wenn ihm an dem verspäteten Vorbringen ein prozessuales Fehlverhalten von erheblichem Gewicht zur Last gelegt werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 31.5.2005 I R 68/03, BStBl II 2006, 380).
  • OVG Sachsen, 05.09.2014 - 3 A 722/12

    Substantiiertes Bestreiten des Zugangs der Anordnung einer erkennungsdienstlichen

    Auszug aus FG Münster, 15.05.2019 - 13 K 3280/18
    Der BFH führte in dem Gerichtsbescheid hierzu u.a. Folgendes aus: "Die Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO kann sich [..] auch auf schriftliche Verwaltungsakte erstrecken, die durch lizenzierte private Postdienstleister - zu dem auch der Postdienstleister RPD gehört - übermittelt werden, da die Zuverlässigkeitsprüfung durch die Regulierungsbehörde die Vermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO gewährleisten kann (vgl. zu § 41 Abs. 2 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 5. September 2014 3 A 722/12, SächsVBL 2015, 44, Rz 10 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2017 - L 2 R 49/17

    Postlaufzeiten; Universaldienst; Wiedereinsetzung

    Auszug aus FG Münster, 15.05.2019 - 13 K 3280/18
    Zu beachten ist aber, dass im Rahmen der Lizensierung die Einhaltung konkreter Postlaufzeiten nicht geprüft wird (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 21. August 2017 L 2 R 49/17, juris, Rz 32, m.w.N.).
  • BFH, 18.04.2013 - X B 47/12

    Zustellung an eine Postfach-Adresse durch einen privaten Postdienstleister unter

    Auszug aus FG Münster, 15.05.2019 - 13 K 3280/18
    Unter "Aufgabe zur Post" im Sinne des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO wird zwar auch eine Übermittlung des Verwaltungsaktes durch einen privaten Postdienstleister erfasst (vgl. BFH-Beschluss vom 18.4.2013 X B 47/12, BFH/NV 2013, 1218 m.w.N).
  • FG Baden-Württemberg, 01.08.2019 - 1 K 3115/18

    Rückgängigmachung des Verzichts auf die Steuerbefreiung für eine

    Es liegt dann im Verantwortungsbereich des Beklagten nachzuweisen, dass die Bekanntgabe innerhalb des Dreitageszeitraums des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO durch den privaten Postdienstleister mit jedenfalls gleich hoher Verlässlichkeit zu erwarten ist wie bei einer Versendung im Rahmen des Postuniversaldienstes (BFH-Urteil vom 14. Juni 2018 III R 27/17, BFHE 262, 193, BStBl II 2019, 16, Rz 14-16; nachfolgend Finanzgericht Münster, Urteil vom 15. Mai 2019 13 K 3280/18, nicht veröffentlicht, juris).
  • FG Hamburg, 13.04.2023 - 5 K 92/22

    Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bei Versendung von Steuerbescheiden im

    Daher ist grundsätzlich zu ermitteln, ob nach den bei dem privaten Dienstleister vorgesehenen organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen regelmäßig von einem Zugang des zu befördernden Schriftstücks innerhalb von drei Tagen ausgegangen werden kann (BFH, Urteil vom 14. Juni 2018, III R 27/17, BFHE 262, 193, BStBl II 2019, 16; Finanzgericht -FG- Baden-Württemberg, Urteil vom 14. April 2022, 1 K 2137/21, juris; vgl. auch FG Münster, Urteil vom 15. Mai 2019, 13 K 3280/18 Kg, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2019, 1156).
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.08.2022 - 7 K 7045/20

    Zulässigkeit eines Einspruchs: Keine Anwendung der Zugangsvermutung des § 122

    Allerdings besteht beim Einsatz von Subunternehmern eine besondere Ermittlungspflicht des Finanzgerichts -FG- (BFH, Urteil vom 14.06.2018 - III R 27/17, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 2019, 6; nachgehend: FG Münster, Urteil vom 15.05.2019 - 13 K 3280/18 Kg, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2019, 1156; Beschluss vom 07.05.2019 - III B 59/18, BFH/NV 2019, 897).
  • FG Baden-Württemberg, 14.04.2022 - 1 K 2137/21

    Kindergeldberechtigung gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG: Berücksichtigung einer

    Insoweit kann die Einschaltung privater Postdienstleister bei der Frage von Bedeutung sein, ob die Zugangsvermutung als widerlegt gilt, weil hierdurch möglicherweise ein längerer Postlauf die Folge ist (BFH-Urteil vom 14.6.2018 III R 27/17, BStBl II 2019, 16, Rn. 14; FG Münster, Urteil vom 15.5.2019 13 K 3280/18 Kg, EFG 2019, 1156; Ratschow in Klein, AO, 15. Aufl., 2020, § 122 Rn. 55).
  • FG Berlin-Brandenburg, 30.09.2021 - 13 K 13042/17

    Festsetzung der Einkommensteuer ohne Ansatz eines Veräußerungsgewinns

    Ergänzend verweisen die Kläger auf eine Entscheidung des Finanzgerichts Münster vom 15.5.2019 ( 13 K 3280/18 Kg), wonach die Zugangsfiktion bei Übersendung einer Einspruchsentscheidung durch einen privaten Postdienstleister, der zur Briefbeförderung einen weiteren Subunternehmer zwischenschalte, nicht gelte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht