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   FG Düsseldorf, 18.12.2007 - 13 K 3342/05 F   

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https://dejure.org/2007,9457
FG Düsseldorf, 18.12.2007 - 13 K 3342/05 F (https://dejure.org/2007,9457)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.2007 - 13 K 3342/05 F (https://dejure.org/2007,9457)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - 13 K 3342/05 F (https://dejure.org/2007,9457)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerpflicht von außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen aus den in den Beiträgen zu Lebensversicherungen enthaltenen Sparanteilen; Voraussetzungen des Sonderausgabenabzugs; Wortlautkorrigierende Auslegung des Tatbestandsmerkmals der "unmittelbaren und ...

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 2; ; EStG § 20 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerpflicht von außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen aus den in den Beiträgen zu Lebensversicherungen enthaltenen Sparanteilen - Steuerpflicht; Zinsen aus Lebensversicherungen; Schädliche Verwendung; Darlehen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerpflicht von außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen aus den in den Beiträgen zu Lebensversicherungen enthaltenen Sparanteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.07.2004 - VIII R 61/03

    Kapitallebensversicherung: teilweise steuerschädliche Verwendung - keine

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2007 - 13 K 3342/05
    Bei der Auszahlung eines Darlehens, das für die Herstellungskosten eines Gebäudes oder einer Betriebsvorrichtung (hier: Waschstraße) verwendet werden soll, auf ein Baukonto handelt es sich jedoch nicht grundsätzlich um ein steuersparendes und damit steuerschädliches Finanzierungsmodell, sondern um einen üblichen Zahlungsweg (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13.07.2004, VIII R 61/03, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2005, 184).

    Eine wortlautkorrigierende Auslegung könnte aus Gründen der Praktikabilität und zur Vermeidung unlösbarer Abgrenzungsschwierigkeiten nur dahin gehen, dass die zwischenzeitliche Begründung einer Forderung durch das mit der Lebensversicherung abgesicherte Darlehen nur dann unschädlich ist, wenn die Forderung lediglich ein notwendiges Durchgangsstadium im Rahmen einer wirtschaftlich sinnvollen Zahlungsgestaltung ist (BFH- Urteil VIII R 61/03, a. a. O.; BFH- Urteil vom 04.07.2007, VIII R 46/06, BFH/NV 2007, 2400).

    Dient das Darlehen anteilig auch einen steuerschädlichen Zweck, entfällt die Begünstigung insgesamt (vgl. BFH- Urteil VIII R 61/03, a. a. O.).

  • BFH, 04.07.2007 - VIII R 46/06

    Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen - Steuerschädliche

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2007 - 13 K 3342/05
    Eine wortlautkorrigierende Auslegung könnte aus Gründen der Praktikabilität und zur Vermeidung unlösbarer Abgrenzungsschwierigkeiten nur dahin gehen, dass die zwischenzeitliche Begründung einer Forderung durch das mit der Lebensversicherung abgesicherte Darlehen nur dann unschädlich ist, wenn die Forderung lediglich ein notwendiges Durchgangsstadium im Rahmen einer wirtschaftlich sinnvollen Zahlungsgestaltung ist (BFH- Urteil VIII R 61/03, a. a. O.; BFH- Urteil vom 04.07.2007, VIII R 46/06, BFH/NV 2007, 2400).
  • BFH, 12.10.2011 - VIII R 7/09

    Steuerpflicht der Zinsen aus Kapitallebensversicherung

    das Urteil des FG Düsseldorf vom 18. Dezember 2007 13 K 3342/05 F sowie die Bescheide über die gesonderte Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen vom 2. Mai 2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 8. Juli 2005 aufzuheben.
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