Weitere Entscheidung unten: VG Berlin, 12.02.2014

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   FG Düsseldorf, 08.04.2014 - 13 K 339/12 E   

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https://dejure.org/2014,53329
FG Düsseldorf, 08.04.2014 - 13 K 339/12 E (https://dejure.org/2014,53329)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.04.2014 - 13 K 339/12 E (https://dejure.org/2014,53329)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. April 2014 - 13 K 339/12 E (https://dejure.org/2014,53329)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachbezugsversteuerung für Familienheimfahrten bei Pkw-Überlassung durch Arbeitgeber - Aufteilbarkeit der Aufwendungen für repräsentative Büroausstattung - Nachweis der ausschließlich beruflichen Nutzung eines PC

  • rechtsportal.de

    Sachbezugsversteuerung für Familienheimfahrten bei Pkw-Überlassung durch Arbeitgeber - Aufteilbarkeit der Aufwendungen für repräsentative Büroausstattung - Nachweis der ausschließlich beruflichen Nutzung eines PC

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sachbezugsversteuerung für Familienheimfahrten bei Pkw-Überlassung durch Arbeitgeber - Aufteilbarkeit der Aufwendungen für repräsentative Büroausstattung - Nachweis der ausschließlich beruflichen Nutzung eines PC

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.04.2014 - 13 K 339/12
    Aus dem Beschluss des Großen Senats vom 21.9.2009 GrS 1/06 ergebe sich, dass eine Aufteilung in Betracht komme.

    Hieran hat sich - entgegen der Auffassung des Klägers - durch die Rechtsprechung des Großen Senats zur Aufteilung gemischter Aufwendungen (vgl. BFH-Beschluss vom 21.9.2009 GrS 1/06, BStBl II 2010, 672) nichts geändert.

  • BFH, 19.02.2004 - VI R 135/01

    Gemischt genutzter privater PC

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.04.2014 - 13 K 339/12
    PC, Drucker und PC-Zubehör bilden vorliegend - wovon nunmehr auch der Kläger ausgeht - ein einheitlich abzuschreibendes Wirtschaftsgut (vgl. BFH-Urteil vom 19.2.2004 VI R 135/01, BStBl II 2004, 958), dessen Anschaffungskosten sich auf 1.530 EUR belaufen.

    Der Senat geht im Anschluss an das BFH-Urteil vom 19.2.2004 VI R 135/01 (BStBl II 2004, 958) im Schätzungswege von einer 50%-igen Privatnutzung des PC aus.

  • BFH, 12.03.1993 - VI R 92/92

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Ausschmückung seines Dienst- und

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.04.2014 - 13 K 339/12
    Das FA hat die Berücksichtigung der Aufwendungen im Rahmen der Veranlagung zutreffend unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BFH versagt (vgl. BFH-Urteil vom 12.3.1993 VI R 82/92, BStBl II 1993, 506).
  • BFH, 11.02.1993 - VI R 82/92

    Kosten eines Unfalls auf der Abholfahrt (Leerfahrt) zur Arbeitsstätte sind - bis

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.04.2014 - 13 K 339/12
    Das FA hat die Berücksichtigung der Aufwendungen im Rahmen der Veranlagung zutreffend unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BFH versagt (vgl. BFH-Urteil vom 12.3.1993 VI R 82/92, BStBl II 1993, 506).
  • BFH, 21.08.1974 - VI R 201/72

    Arbeitnehmer - Doppelter Haushalt - Familienheimfahrt - Besuch am Arbeitsort -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.04.2014 - 13 K 339/12
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe im Urteil vom 21.8.1974 VI R 201/72 (Bundessteuerblatt --BStBl-- 1975, 64) die Fahrtkosten anerkannt, wenn ein Arbeitnehmer wegen einer Erkrankung nicht nach Hause fahren könne.
  • BFH, 02.02.2011 - VI R 15/10

    Umgekehrte Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.04.2014 - 13 K 339/12
    Während der BFH dies in seiner früheren Rechtsprechung bejaht hat (vgl. etwa BFH-Urteil vom 3.11.1965 VI 14/65 U, BStBl III 1966, 75), hat er diese Frage in seiner jüngeren Rechtsprechung offen gelassen (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 2.2.2011 VI R 15/10, BStBl II 2011, 456).
  • BFH, 03.11.1965 - VI 14/65 U

    Absetzung von Kosten für Familienheimfahrten aus dem Ausland als Werbungskosten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.04.2014 - 13 K 339/12
    Während der BFH dies in seiner früheren Rechtsprechung bejaht hat (vgl. etwa BFH-Urteil vom 3.11.1965 VI 14/65 U, BStBl III 1966, 75), hat er diese Frage in seiner jüngeren Rechtsprechung offen gelassen (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 2.2.2011 VI R 15/10, BStBl II 2011, 456).
  • BFH, 15.11.2016 - VI R 4/15

    Verfassungsmäßigkeit der Entfernungspauschale

    Dabei kann der Senat offen lassen, ob es sich bei einem Taxi einfachrechtlich um ein öffentliches Verkehrsmittel i.S. dieser Vorschriften handelt (so FG Düsseldorf, Urteil vom 8. April 2014  13 K 339/12 E, juris).
  • BFH, 09.06.2022 - VI R 26/20

    Ein Taxi ist kein "öffentliches Verkehrsmittel" i.S. des § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG

    Aus der Entstehungsgeschichte des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und Abs. 2 Satz 2 EStG sowie dem Sinn und Zweck der Vorschriften ergibt sich vielmehr, dass unter die Bezeichnung im Rahmen des § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG lediglich öffentliche Verkehrsmittel im Linienverkehr fallen (ebenso Niedersächsisches FG, Urteil vom 05.12.2018 - 3 K 15/18, EFG 2019, 344; Schmidt/Krüger, EStG, 41. Aufl., § 9 Rz 293; BeckOK EStG/Straßburger, 13. Ed., EStG § 9 Rz 392; Brandis/Heuermann/Thürmer, § 9 EStG Rz 521; a.A. FG Düsseldorf, Urteil vom 08.04.2014 - 13 K 339/12 E; Thüringer FG, Urteil vom 25.09.2018 - 3 K 233/18, EFG 2018, 1944; Kreft/Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 9 EStG Rz 540; Oertel in Kirchhof/Seer, EStG, 21. Aufl., § 9 Rz 74; Fuhrmann in Korn, § 9 EStG Rz 222; Stahlschmidt, Finanz-Rundschau 2005, 1183, 1186).
  • FG Niedersachsen, 05.12.2018 - 3 K 15/18

    Streit um die Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen; Streit um die Höhe

    Insoweit verweist die Klägerin auf das Urteil das Finanzgerichts Düsseldorf vom 8. April 2014 (13 K 339/12 E, juris).

    Für die Entscheidung war ausschließlich maßgebend, dass die Taxikosten höher waren als der Betrag der Entfernungspauschale für diese Fahrten (FG Düsseldorf vom 8. April 2014 13 K 339/12 E, juris, Rn. 21).

  • FG Thüringen, 22.10.2019 - 3 K 490/19

    Taxi als "öffentliches Verkehrsmittel" i.S.d. § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG -

    b.) Das FG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 08.04.2014 (13 K 339/12 E, juris) - allerdings ohne nähere Begründung und in Zusammenhang mit der Abzugsfähigkeit von der Höhe nach nur sehr geringen Aufwendungen - Taxis öffentlichen Verkehrsmitteln im Sinne von § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG zumindest gleichgestellt.
  • FG Thüringen, 25.09.2018 - 3 K 233/18

    Taxi als "öffentliches Verkehrsmittel" i.S.d. § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG -

    Zwar hat das FG Düsseldorf in seinem Urteil vom 08.04.2014 (13 K 339/12 E, juris) - allerdings ohne nähere Begründung und in Zusammenhang mit der Abzugsfähigkeit von der Höhe nach nur sehr geringen Aufwendungen - Taxis öffentlichen Verkehrsmitteln im Sinne von § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG zumindest gleichgestellt.
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Rechtsprechung
   VG Berlin, 12.02.2014 - 13 K 339.12   

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https://dejure.org/2014,25922
VG Berlin, 12.02.2014 - 13 K 339.12 (https://dejure.org/2014,25922)
VG Berlin, Entscheidung vom 12.02.2014 - 13 K 339.12 (https://dejure.org/2014,25922)
VG Berlin, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - 13 K 339.12 (https://dejure.org/2014,25922)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 294/05

    Zurechnung des Verschuldens eines mit Straßenbauarbeiten beauftragten

    Auszug aus VG Berlin, 12.02.2014 - 13 K 339.12
    Die nach alledem aus § 12 Nr. 2 EKrG folgende anteilige Kostentragungspflicht der Beklagten ist auch nicht ausgeschlossen, weil der Klägerin die Verletzung wesentlicher, aus dem zwischen den Beteiligten bestehenden kreuzungsrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis resultierender Pflichten (dazu etwa BGH, Urteil vom 1. Januar 2007 - III ZR 294/05 -) vorzuwerfen wäre.
  • BVerwG, 14.05.1992 - 4 C 28.90

    Eisenbahnkreuzung - Änderung - Erhaltungsmaßnahme - Kreuzungsrechtliche Baulast

    Auszug aus VG Berlin, 12.02.2014 - 13 K 339.12
    In seinem Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 C 28.90 - hat das Bundesverwaltungsgericht den Begriff des "Verlangenmüssens" wie folgt inhaltlich umrissen (Juris, dort Rn. 24):.
  • OLG Frankfurt, 05.08.2002 - 12 W 113/02

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Rechtsgutachten über

    Auszug aus VG Berlin, 12.02.2014 - 13 K 339.12
    Angesichts des Vorstehenden und weil die eigenverantwortliche rechtliche Beurteilung von Sachverhalten ureigene Aufgabe der Gerichte ist (vgl. a. OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. August 2002 - 12 W 113/02 -), sah der Einzelrichter keine Veranlassung, die Einreichung des von Beklagtenseite beauftragten privaten Rechtsgutachtens abzuwarten.
  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 8.02

    Eisenbahnkreuzung; Kreuzungsrechtsverfahren; Schienenweg; Straße; Herstellung

    Auszug aus VG Berlin, 12.02.2014 - 13 K 339.12
    Eine solche Pflichtverletzung ist nicht ersichtlich; insbesondere hat die Klägerin hinreichend Rücksicht auf die Interessen der Beklagten genommen (zum Rücksichtnahmegebot als Bestandteil des Kreuzungsrechtsverhältnisses vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26. November 2003 - 9 C 8/02 - OVG Brandenburg, Urteil vom 13. Februar 2003 - 4 A 40/00 -).
  • OVG Brandenburg, 13.02.2003 - 4 A 40/00

    Eisenbahnkreuzungsrecht, Berufungsverfahren, Grundurteil, Leistungsklage auf

    Auszug aus VG Berlin, 12.02.2014 - 13 K 339.12
    Eine solche Pflichtverletzung ist nicht ersichtlich; insbesondere hat die Klägerin hinreichend Rücksicht auf die Interessen der Beklagten genommen (zum Rücksichtnahmegebot als Bestandteil des Kreuzungsrechtsverhältnisses vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26. November 2003 - 9 C 8/02 - OVG Brandenburg, Urteil vom 13. Februar 2003 - 4 A 40/00 -).
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