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   FG Düsseldorf, 28.01.2014 - 13 K 3534/12 E, AO   

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FG Düsseldorf, 28.01.2014 - 13 K 3534/12 E, AO (https://dejure.org/2014,2822)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.01.2014 - 13 K 3534/12 E, AO (https://dejure.org/2014,2822)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Januar 2014 - 13 K 3534/12 E, AO (https://dejure.org/2014,2822)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Betriebs-Berater

    Keine Änderung eines deutschen ESt-Bescheides wegen Doppelerfassung bei japanischem Steuerbescheid

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerstreitende Steuerfestsetzungen bei abkommenswidriger Doppelbesteuerung - Anwendbarkeit des § 174 Abs. 1 AO auf Steuerbescheide aus Nicht-EU-Staaten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Widerstreitende Steuerfestsetzungen bei abkommenswidriger Doppelbesteuerung - Anwendbarkeit des § 174 Abs. 1 AO auf Steuerbescheide aus Nicht-EU-Staaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Ist ein japanischer Einkommensteuerbescheid ein Bescheid?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Änderung wegen Doppelerfassung bei japanischem Steuerbescheid

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Änderung eines Steuerbescheids wegen Doppelerfassung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Änderung eines deutschen ESt-Bescheides wegen Doppelerfassung bei japanischem Steuerbescheid

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine Änderung widerstreitender Steuerfestsetzungen bei Erlass eines Steuerbescheides durch Nicht-EU Behörde?

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine Änderung widerstreitender Steuerfestsetzungen bei Erlass eines Steuerbescheides durch Nicht-EU Behörde?

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 705
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.05.2012 - I R 73/10

    Änderung widerstreitender Steuerfestsetzungen: Berücksichtigung ausländischer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.01.2014 - 13 K 3534/12
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe mit Urteil vom 9.5.2012 (I R 73/10, Sammlung der Entscheidungen des BFH --BFHE-- 238, 1, Bundessteuerblatt --BStBl-- II 2013, 566) entschieden, dass ein Steuerbescheid auch dann nach Maßgabe von § 174 Abs. 1 AO geändert werden könne, wenn der widerstreitende Steuerbescheid von einer Behörde eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) stamme.

    Die vom BFH im Urteil vom 9.5.2012 (I R 73/10, BFHE 238, 1, BStBl II 2013, 566) aufgestellten Grundsätze seien auf den Streitfall nicht übertragbar.

    bb) Der BFH ist der letztgenannten Auffassung jedenfalls insoweit, als Maßnahmen von Steuerbehörden von Mitgliedstaaten der EU in Rede stehen, gefolgt (BFH-Urteil vom 9.5.2012 I R 73/10, BFHE 238, 1, BStBl II 2013, 566).

    Die in § 174 AO angelegte Durchbrechung der Bestandskraft des Steuerbescheids zugunsten der materiellen Richtigkeit der Besteuerung sei der Sache nach vielmehr nicht minder gerechtfertigt, wenn der in Rede stehende Widerspruch zwischen dem (unrichtigen) inländischen Steuerbescheid und einem von einer ausländischen Behörde erlassenen Steuerbescheid bestehe (BFH-Urteil vom 9.5.2012 I R 73/10, BFHE 238, 1, BStBl II 2013, 566, unter II.2.a.aa).

    Die von Wortlaut (vgl. § 155 Abs. 1 Satz 1 AO "soweit nichts anderes vorgeschrieben ist") und Zweck der Norm her mögliche Einbeziehung ausländischer Verwaltungsakte in den Anwendungsbereich des § 174 Abs. 1 AO sei unter dem Aspekt der unionsrechtskonformen Auslegung der nationalen Rechtsnormen jedenfalls insoweit geboten, als es um die Berücksichtigung von Steuerbescheiden gehe, die von Steuerbehörden aus EU-Mitgliedstaaten erlassen worden seien (BFH-Urteil vom 9.5.2012 I R 73/10, BFHE 238, 1, BStBl II 2013, 566, unter II.2.a.bb).

    Im Lichte der unionsrechtlichen Grundfreiheiten erscheine dem Senat eine Auslegung des § 174 Abs. 1 AO dahingehend, dass ein fehlerhafter inländischer Steuerbescheid auch dann geändert werden könne, wenn der widerstreitende Steuerbescheid von der Behörde eines Mitgliedstaats der EU erlassen wurde, vorzugswürdig (BFH-Urteil vom 9.5.2012 I R 73/10, BFHE 238, 1, BStBl II 2013, 566, unter II.2.a.bb bbb).

    Der Senat stimmt der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 9.5.2012 I R 73/10, BFHE 238, 1, BStBl II 2013, 566) insoweit zu, als eine Einbeziehung ausländischer Verwaltungsakte in den Anwendungsbereich des § 174 Abs. 1 AO weder durch den Wortlaut der Vorschrift ausgeschlossen wird noch dem Sinn und Zweck der Regelung widerspricht.

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.01.2014 - 13 K 3534/12
    Er ist nur verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden lässt, also zwischen den Vergleichsgruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (z. B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 8.6.2004 2 BvL 5/00, Entscheidungen des BVerfG --BVerfGE-- 110, 412, unter C.II.1., BVerfG-Beschluss vom 21.7.2010 1 BvR 611/07 u.a., BVerfGE 126, 400, unter B.I.2.b bb).
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.01.2014 - 13 K 3534/12
    Er ist nur verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden lässt, also zwischen den Vergleichsgruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (z. B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 8.6.2004 2 BvL 5/00, Entscheidungen des BVerfG --BVerfGE-- 110, 412, unter C.II.1., BVerfG-Beschluss vom 21.7.2010 1 BvR 611/07 u.a., BVerfGE 126, 400, unter B.I.2.b bb).
  • Drs-Bund, 19.03.1971 - BT-Drs VI/1982
    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.01.2014 - 13 K 3534/12
    Auch die Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drucks. VI/1982, 153 f.) steht der Einbeziehung ausländischer Verwaltungsakte nicht entgegen.
  • FG Baden-Württemberg, 20.10.2015 - 11 K 3775/12

    Änderbarkeit eines inländischen Erbschaftsteuerbescheids nach § 174 Abs. 1 AO bei

    aaa) Die Frage, ob der in § 174 Abs. 1 AO verwendete Begriff "Steuerbescheid" nur nach inländischem Recht erlassene Verwaltungsakte oder auch damit vergleichbare Maßnahmen ausländischer Behörden umfasst, ist im Schrifttum streitig (vgl. etwa die Nachweise im Urteil des Finanzgerichts -FG- Düsseldorf vom 28. Januar 2014, EFG 2014, 705, unter 1. c. aa. und cc. der Entscheidungsgründe) und auch in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt.
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