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   FG Düsseldorf, 17.10.2017 - 13 K 3544/15 E   

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https://dejure.org/2017,53481
FG Düsseldorf, 17.10.2017 - 13 K 3544/15 E (https://dejure.org/2017,53481)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.10.2017 - 13 K 3544/15 E (https://dejure.org/2017,53481)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Oktober 2017 - 13 K 3544/15 E (https://dejure.org/2017,53481)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Betriebs-Berater

    Eintragung von Beiträgen zu einem berufsständischen Versorgungswerk durch den Steuerpflichtigen in einer falschen Kennziffer der ESt-Erklärung als offenbare Unrichtigkeit gemäß § 129 AO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit: Übernahmefehler bei falscher Kennzifferwahl durch den Steuerpflichtigen - Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen - Erkennbarkeit des Fehlers aufgrund vorgelegter Bescheinigungen - Ausschluss eines Rechtirrtums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Verfahrensrecht | Änderung eines Eintrags in einer falschen Formularzeile nach § 129 AO

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wann kann die Eintragung von Beiträgen zu einem berufsständischen Versorgungswerk in einer falschen Kennziffer als offenbare Unrichtigkeit gewertet werden?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eintragung von Beiträgen zu einem berufsständischen Versorgungswerk durch den Steuerpflichtigen in einer falschen Kennziffer der ESt-Erklärung als offenbare Unrichtigkeit gemäß § 129 AO

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zur offensichtlichen Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheids

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Steuerbescheid kann bei versehentlicher Falscheintragung von Beiträgen zum berufsständischen Versorgungswerk in der Steuererklärung geändert werden - Finanzamt darf sich offenbare unterlaufende Unrichtigkeit des Steuerpflichtigen nicht zu eigen machen

Papierfundstellen

  • BB 2018, 277
  • EFG 2018, 342
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.10.2016 - X R 1/14

    Keine Berichtigungsmöglichkeit bei fehlerhafter Eintragung von Beiträgen an

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.10.2017 - 13 K 3544/15
    Dagegen schließen Fehler bei der Auslegung oder Anwendung einer Rechtsnorm, eine unrichtige Tatsachenwürdigung oder die unzutreffende Annahme eines in Wirklichkeit nicht vorliegenden Sachverhalts eine offenbare Unrichtigkeit aus (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH--vom 26.10.2016 X R 1/14, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH --BFH/NV-- 2017, 257).

    § 129 AO ist ferner nicht anwendbar, wenn auch nur die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass die Nichtbeachtung einer feststehenden Tatsache in einem sonstigen sachverhaltsbezogenen Denk- oder Überlegungsfehler begründet ist oder auf mangelnder Sachverhaltsaufklärung beruht (vgl. BFH-Urteil vom 26.10.2016 X R 1/14, BFH/NV 2017, 257).

    Zu der im Streitfall gegebenen Problematik, dass ein Steuerpflichtiger seine Vorsorgeaufwendungen in eine falsche Kennziffer eingetragen hat, hat der BFH mit Urteil vom 26.10.2016 X R 1/14 (BFH/NV 2017, 257) in einem ähnlich gelagerten Sachverhalt entschieden, dass keine Änderung nach § 129 AO in Betracht komme.

  • BFH, 16.09.2015 - IX R 37/14

    Keine Berichtigung nach § 129 AO bei Übernahme "vermeintlicher" mechanischer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.10.2017 - 13 K 3544/15
    b) Die Berichtigungsmöglichkeit gemäß § 129 AO setzt voraus, dass der offenbare Fehler in der Sphäre der den Verwaltungsakt erlassenden Finanzbehörde entstanden ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16.9.2015 IX R 37/14, BFHE 250, 332, BStBl II 2015, 1040).

    Da die Unrichtigkeit nicht aus dem Bescheid selbst erkennbar sein muss, ist die Vorschrift allerdings auch dann anwendbar, wenn das Finanzamt offenbar fehlerhafte Angaben des Steuerpflichtigen als eigene übernimmt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16.9.2015 IX R 37/14, BFHE 250, 332, BStBl II 2015, 1040).

  • BFH, 01.07.2010 - IV R 56/07

    Anordnung des Vorbehalts der Nachprüfung im Wege einer Änderung nach § 129 AO -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.10.2017 - 13 K 3544/15
    Die Kenntnis dieser Dienstanweisung ist auch beim Abstellen auf einen unvoreingenommenen Dritten in dessen (gleichfalls objektivierten) Erkenntnishorizont einzubeziehen (vgl. BFH-Urteil vom 1.7.2010 IV R 56/07, BFH/NV 2010, 2004).
  • BFH, 06.11.2012 - VIII R 15/10

    Sachverhaltsaufklärung bei offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.10.2017 - 13 K 3544/15
    c) Bei der Beurteilung, ob eine offenbare Unrichtigkeit i.S.v. § 129 AO anzunehmen ist, sind alle bekannten Umstände - auch außerhalb der eigentlichen Steuerakten - zu berücksichtigen, aus denen sich aus der Sicht eines unvoreingenommenen Dritten ein - ggf. bereits im Vorfeld der Steuerfestsetzung unterlaufenes oder angebahntes - Versehen klar und eindeutig ergibt (vgl. BFH-Urteil vom 6.11.2012 VIII R 15/10, BFHE 239, 296, BStBl II 2013, 307).
  • BFH, 27.05.2009 - X R 47/08

    Berichtigung eines Steuerbescheids wegen offenbarer Unrichtigkeit - Vom FA

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.10.2017 - 13 K 3544/15
    Eine aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen erforderliche, vom Sachbearbeiter - ggf. unter Verletzung der Amtsermittlungspflicht - jedoch unterlassene Sachverhaltsermittlung ist kein mechanisches Versehen (vgl. etwa BFH-Urteil vom 27.5.2009 X R 47/08, Sammlung der Entscheidungen des BFH --BFHE-- 226, 8, Bundessteuerblatt --BStBl-- II 2009, 946).
  • BFH, 17.02.1993 - X R 47/91

    Begriff der ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten bei der Berichtigung von

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.10.2017 - 13 K 3544/15
    Der Fehler kann daher im Ergebnis nicht anders behandelt werden, als der Fall, in dem einem Finanzbeamten aufgrund eines Versehens eine falsche Eintragung im Eingabewertbogen unterläuft (vgl. BFH-Urteil vom 17.2.1993 X R 47/91, abrufbar in juris).
  • BFH, 12.02.2020 - X R 27/18

    Keine Berichtigungsmöglichkeit nach § 129 AO bei Tatsachen- oder Rechtsirrtum

    dd) Soweit sich die Kläger für ihre Auffassung auf das Urteil des FG Düsseldorf vom 17.10.2017 - 13 K 3544/15 E (EFG 2018, 342) berufen, liegt jener Entscheidung --in dem entscheidungserheblichen Punkt-- ein vom vorliegenden Streitfall abweichender Sachverhalt zugrunde.
  • FG Baden-Württemberg, 07.05.2018 - 8 K 2881/16

    Keine Änderung nach § 129 AO bei falscher Eintragung von Beiträgen an eine

    Es handelt sich demzufolge um einem Schreib- oder Rechenfehler ähnliche mechanische Versehen, die ebenso mechanisch, d.h. ohne weitere Prüfung, erkannt und berichtigt werden können (Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 17. Oktober 2017 13 K 3544/15 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2018, 342).
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