Rechtsprechung
FG Köln, 15.01.2014 - 13 K 3735/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Steuerliche Behandlung einer anlässlich einer Generalaudienz in Rom dem Papst übergebenen Spende
- Betriebs-Berater
Spende an den Papst nicht abzugsfähig
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuwendungen an den Papst nicht abzugsfähig
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zuwendungen an den Papst nicht abzugsfähig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (17)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Die Quittung des Staatssekretärs seiner Heiligkeit - nutzt wohl nur im Himmel
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Spende an den Papst
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Spende an den Papst kann nicht steuerlich abgesetzt werden
- lto.de (Kurzinformation)
Spende an Papst nicht absetzbar - Die Quittung des Staatssekretärs seiner Heiligkeit
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Spende an den Papst ist steuerlich nicht absetzbar
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Spende an den Papst nicht absetzbar
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Spende an den Papst in Deutschland nicht absetzbar
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Spende an den Papst nicht absetzbar - Steuerberatungs-GmbH spendierte Papst Benedikt Geld für einen guten Zweck
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kein Abzug einer Spende an den Papst
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Spende an den Papst
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Spende an den Papst nicht abzugsfähig
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- welt.de (Pressemeldung, 17.02.2014)
Eine Spende an den Papst ist nicht absetzbar
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Spende an den Papst steuerlich absetzbar?
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Spende an Papst absetzbar?
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Spende an den Papst nicht absetzbar
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Spende an den Papst ist nicht absetzbar - Vatikan als Empfänger der Zuwendung gehört weder der EU noch dem Europäischen Wirtschaftsraum an
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Spendenabzug
Verfahrensgang
- FG Köln, 15.01.2014 - 13 K 3735/10
- BFH - I R 15/14 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- BB 2014, 471
- EFG 2014, 667
Wird zitiert von ... (2)
- FG Hamburg, 25.02.2015 - 5 K 135/12
Veranlasserhaftung wegen nicht zweckentsprechender Verwendung von Spenden - …
Dies erkennt auch die Verwaltung weiterhin an (EStH 2013 zu § 10b EStG R 10b 1. Abs. 2 S. 2; s. a. FG Köln Urteil vom 15.01.2014 13 K 3735/10, EFG 2014, 667 Tz. 51 juris, Rev. zugelassen wegen der Beschr. der Privilegierungstatbestände betr. die Mitgliedstaaten der EU in § 10b EStG/§ 9 KStG, Rev. zwischenzeitlich zurückgenommen). - FG München, 31.03.2022 - 10 K 1766/20
Spendenabzug für Spende an gemeinnützige Stiftung in der Schweiz
Das FA berufe sich auf ein Urteil des Finanzgerichts (FG) Köln vom 15. Januar 2014 (13 K 3735/10, EFG 2014, 667), dem es entnehme, dass Zuwendungen an Empfänger in Drittstaaten auch nach der Erweiterung der Abziehbarkeit von Spenden in EU- und EWR-Staaten einkommensteuerlich in keinem Fall abziehbar seien.Der Ausschluss von Zuwendungsempfängern in Drittstaaten trotz der auf diese Staaten erstreckten Kapitalverkehrsfreiheit wird jedoch vor dem Hintergrund einer auf Seiten des jeweiligen Drittstaats nicht bestehenden Amtshilfe- oder Beitreibungsverpflichtung und der entsprechenden Einschränkung des EuGH in der Entscheidung zur Rechtsache Persche vor dem Hintergrund einer wirksamen Steueraufsicht (EuGH-Urteil vom 27. Januar 2009 Rs. C-318/07 "Persche", Slg. 2009, I-359) von der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (FG Köln, Urteil vom 15. Januar 2014 13 K 3735/10, EFG 2014, 667; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. April 2015 3 K 1766/13, DStRE 2016, 1495) und Teilen des Schrifttums für gerechtfertigt und damit europarechtskonform gehalten (…Kulosa in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 10b EStG Rn. 47;… Unger in Kirchhof/Kulosa/Ratschow, EStG, 2020, § 10b Rn. 55.2;… Pust in Littmann/Bitz/Pust, EStG, § 10b Rn. 23).
Der erkennende Senat schließt sich der bisherigen finanzgerichtlichen Rechtsprechung und der Ansicht im Schrifttum an, wonach im Fall des Fehlens einer Verpflichtung zur Gewährung von Amts- und Beitreibungshilfe des Drittstaats trotz Erstreckung der Kapitalverkehrsfreiheit gemäß Art. 63 AEUV auf diese Staaten bezogene Sachverhalte im Ergebnis ein Abzug von Spenden an Zuwendungsempfänger mit Sitz in diesem Drittstaat ausscheidet (FG Köln, Urteil vom 15. Januar 2014 13 K 3735/10, EFG 2014, 667; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. April 2015 3 K 1766/13, DStRE 2016, 1495;… Pust in Littmann/Bitz/Pust, EStG, § 10b Rn. 23).