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   FG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 13 K 3836/09   

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FG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 13 K 3836/09 (https://dejure.org/2012,29247)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.09.2012 - 13 K 3836/09 (https://dejure.org/2012,29247)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. September 2012 - 13 K 3836/09 (https://dejure.org/2012,29247)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG 2006: Keine Nachbesserung der Konkretisierung des anzuschaffenden Wirtschaftsgutes durch im Einspruchsverfahren eingereichten Kostenvoranschlag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer hinreichenden Konkretisierung der zur Anschaffung beabsichtigten Wirtschaftsgüter bei der Bildung der Ansparrücklage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bildung einer Ansparrücklage nicht möglich, wenn die Konkretisierung der beabsichtigten Investition bei Abgabe der Steuererklärung fehlt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bildung einer Ansparrücklage nicht möglich, wenn die Konkretisierung der beabsichtigten Investition bei Abgabe der Steuererklärung fehlt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachbesserung der Konkretisierung des anzuschaffenden Wirtschaftsgutes bei der Ansparrücklage

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Konkretisierung der anzuschaffenden Wirtschaftsgüter nach § 7g EStG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 2275
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 17.01.2012 - VIII R 23/09

    Erst im Einspruchsverfahren geltend gemachte Ansparabschreibung - Keine

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 13 K 3836/09
    Dabei muss eine Rücklage nicht bereits bei erstmaliger Einreichung der Steuererklärung erklärt werden, sondern kann auch später im Rahmen einer Bescheidänderung gebildet werden (BFH-Urteile vom 29. November 2007 IV R 82/05, BFHE 220, 98, BStBl II 2008, 471; vom 17. Januar 2012 VIII R 23/09, BFH/NV 2012, 933).

    Das Wahlrecht kann auch noch erstmals im Rechtsbehelfsverfahren ausgeübt werden, ohne dass einem Steuerpflichtigen die Bildung einer Ansparrücklage dem Grunde nach versagt werden kann (BFH-Urteile vom 17. Januar 2012 VIII R 23/09, BFH/NV 2012, 933 - zur bis zum 31. Dezember 2005 geltenden Gesetzesfassung des § 7g sowie VIII R 48/10, BFH/NV 2012, 1038 - zur ab dem 01. Januar 2006 geltenden Gesetzesfassung des § 7g).

    Allerdings wird die erstmalige Bildung einer Ansparrücklage im Einspruchsverfahren nur dann gestattet, wenn der gesetzliche Investitionszeitraum, der im Streitfall nach § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG 2006 zwei Jahre nach Ende des Wirtschaftsjahres, für das die Rücklage gebildet werden soll, umfasst, noch nicht abgelaufen ist (BFH-Urteil vom 17. Januar 2012 VIII R 23/09, BFH/NV 2012, 933).

  • BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00

    Ansparabschreibung - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 13 K 3836/09
    Der Steuerpflichtige ist nach der Rechtsprechung zwar nicht gehalten, die Absicht einer Investition nachzuweisen oder glaubhaft zu machen (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00, BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385; BFH-Beschluss vom 26. November 2009 VIII B 190/09, BFHE 226, 541, BFH/NV 2010, 331).

    Jedoch setzt die Ansparabschreibung eine hinreichende Konkretisierung der geplanten Investition voraus (vgl. BFH-Urteile vom 12. Dezember 2001, BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385; vom 19. September 2002 X R 51/00, BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184; vom 15. September 2010 X R 21/08, BFH/NV 2011, 235), so dass im Investitionsjahr festgestellt werden kann, ob eine vorgenommene Investition derjenigen entspricht, für deren Finanzierung die Rücklage gebildet wurde.

  • BFH, 13.12.2005 - XI R 52/04

    Anforderungen an die Bildung der als Betriebsausgabe abziehbaren Rücklage nach §

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 13 K 3836/09
    Dazu muss bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG die Bildung der Ansparrücklage mit den investitionsbezogenen Angaben und die Auflösung der Rücklage wie in einer Buchführung verfolgt werden können (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005 XI R 52/04, BFHE 212, 208, BStBl II 2006, 462; vgl. auch BFH-Urteil vom 6. März 2003 IV R 23/01, BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187).

    Das Gesetz schließt es aber nicht aus, dass der Steuerpflichtige - jedenfalls im Rechtsbehelfsverfahren zur ersten Veranlagung - eingereichte Unterlagen durch weitere, bei der Abgabe der Steuererklärung bereits vorhandene Nachweise ergänzt (s. BFH-Urteile vom 13. Dezember 2005 XI R 52/04, BFHE 212, 208, BStBl II 2006, 462; vom 08. Juni 2011 I R 90/10, BFHE 234, 130, BFH/NV 2011, 1594; BFH-Beschluss vom 03. Dezember 2007 VIII B 28/07, juris).

  • BFH, 19.09.2002 - X R 51/00

    Investitionsabsicht bei Ansparabschreibung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 13 K 3836/09
    Jedoch setzt die Ansparabschreibung eine hinreichende Konkretisierung der geplanten Investition voraus (vgl. BFH-Urteile vom 12. Dezember 2001, BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385; vom 19. September 2002 X R 51/00, BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184; vom 15. September 2010 X R 21/08, BFH/NV 2011, 235), so dass im Investitionsjahr festgestellt werden kann, ob eine vorgenommene Investition derjenigen entspricht, für deren Finanzierung die Rücklage gebildet wurde.
  • BFH, 06.03.2003 - IV R 23/01

    Nachträgliche Beantragung einer Ansparrücklage

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 13 K 3836/09
    Dazu muss bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG die Bildung der Ansparrücklage mit den investitionsbezogenen Angaben und die Auflösung der Rücklage wie in einer Buchführung verfolgt werden können (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005 XI R 52/04, BFHE 212, 208, BStBl II 2006, 462; vgl. auch BFH-Urteil vom 6. März 2003 IV R 23/01, BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187).
  • BFH, 21.09.2005 - X R 32/03

    Vorzeitige Auflösung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 13 K 3836/09
    Die Bildung einer Rücklage nach § 7g Abs. 3 ff. EStG a.F., d.h. in der bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Fassung, und die Inanspruchnahme des Betriebsausgabenabzugs nach Abs. 6 der Vorschrift gehören zu den zeitlich unbefristeten Wahlrechten, die formell grundsätzlich bis zum Eintritt der Bestandskraft derjenigen Steuerfestsetzung ausgeübt werden können, auf welche sie sich auswirken sollen (BFH-Urteile vom 21. September 2005 X R 32/03, BFHE 211, 221, BStBl II 2006, 66; vom 17. Juni 2010 III R 43/06, BFHE 230, 517, BFH/NV 2011, 104).
  • BFH, 29.11.2007 - IV R 82/05

    Anforderungen an die Bildung einer Ansparrücklage

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 13 K 3836/09
    Dabei muss eine Rücklage nicht bereits bei erstmaliger Einreichung der Steuererklärung erklärt werden, sondern kann auch später im Rahmen einer Bescheidänderung gebildet werden (BFH-Urteile vom 29. November 2007 IV R 82/05, BFHE 220, 98, BStBl II 2008, 471; vom 17. Januar 2012 VIII R 23/09, BFH/NV 2012, 933).
  • BFH, 03.12.2007 - VIII B 28/07

    NZB: Zum Zeitpunkt der Bildung einer Ansparrücklage

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 13 K 3836/09
    Das Gesetz schließt es aber nicht aus, dass der Steuerpflichtige - jedenfalls im Rechtsbehelfsverfahren zur ersten Veranlagung - eingereichte Unterlagen durch weitere, bei der Abgabe der Steuererklärung bereits vorhandene Nachweise ergänzt (s. BFH-Urteile vom 13. Dezember 2005 XI R 52/04, BFHE 212, 208, BStBl II 2006, 462; vom 08. Juni 2011 I R 90/10, BFHE 234, 130, BFH/NV 2011, 1594; BFH-Beschluss vom 03. Dezember 2007 VIII B 28/07, juris).
  • BFH, 26.11.2009 - VIII B 190/09

    Investitionsabzugsbetrag, ausschließlich oder fast ausschließlich betriebliche

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 13 K 3836/09
    Der Steuerpflichtige ist nach der Rechtsprechung zwar nicht gehalten, die Absicht einer Investition nachzuweisen oder glaubhaft zu machen (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00, BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385; BFH-Beschluss vom 26. November 2009 VIII B 190/09, BFHE 226, 541, BFH/NV 2010, 331).
  • BFH, 17.06.2010 - III R 43/06

    Bildung einer Ansparabschreibung zur Kompensation eines

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 13 K 3836/09
    Die Bildung einer Rücklage nach § 7g Abs. 3 ff. EStG a.F., d.h. in der bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Fassung, und die Inanspruchnahme des Betriebsausgabenabzugs nach Abs. 6 der Vorschrift gehören zu den zeitlich unbefristeten Wahlrechten, die formell grundsätzlich bis zum Eintritt der Bestandskraft derjenigen Steuerfestsetzung ausgeübt werden können, auf welche sie sich auswirken sollen (BFH-Urteile vom 21. September 2005 X R 32/03, BFHE 211, 221, BStBl II 2006, 66; vom 17. Juni 2010 III R 43/06, BFHE 230, 517, BFH/NV 2011, 104).
  • BFH, 15.09.2010 - X R 21/08

    Ansparrücklage: Voraussetzungen für das Vorliegen einer wesentlichen

  • BFH, 08.06.2011 - I R 90/10

    Investitionsabzugsbetrag: Investitionsabsicht und Dokumentationserfordernis -

  • BFH, 17.01.2012 - VIII R 48/10

    Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags nach Abschluss der begünstigten

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