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   VG Düsseldorf, 28.04.2008 - 13 K 435/07   

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VG Düsseldorf, 28.04.2008 - 13 K 435/07 (https://dejure.org/2008,29157)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.04.2008 - 13 K 435/07 (https://dejure.org/2008,29157)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. April 2008 - 13 K 435/07 (https://dejure.org/2008,29157)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Freie Heilfürsorge Bundespolizei Rehabilitationsmaßnahme genehmigt Fahrkosten Erstattung Krankentransport

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    HfVBPOL Nr 7.3 Satz 1 SGB V § 60 Abs 5
    Freie Heilfürsorge Bundespolizei Rehabilitationsmaßnahme genehmigt Fahrkosten Erstattung Krankentransport

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten zu einer genehmigten stationären Rehabilitationsmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2007 - 1 A 5162/05

    Wandlung des Anspruchs eines Soldaten auf Gewährung einer

    Auszug aus VG Düsseldorf, 28.04.2008 - 13 K 435/07
    Zu einer vergleichbaren Situation Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Juli 2007 - 1 A 5162/05 -, juris.

    Diese verstößt jedoch nicht nur gegen den Gesetzesvorbehalt, so für die VwV über die truppenärztliche Versorgung nach § 69 Abs. 2 BBesG, Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Juli 2007 - 1 A 5162/05 -, juris, und ist daher als Anspruchsgrundlage lediglich für einen Übergangszeitraum weiter anzuwenden, Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 , BVerwGE 121, 103 (105 ff.), sie ist jedoch anerkannter Maßen wie eine revisible Rechtsnorm auszulegen.

    Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. November 2003 - 2 C 38/02- BVerwGE 119, 265; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Juli 2007 - 1 A 5162/05 -, juris.

    vgl. zur Auslegung von Nr. 7 Abs. 1 VwV über die freie Heilfürsorge für Soldaten als entsprechende Anspruchsgrundlage in einem vergleichbaren Fall, Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Juli 2007 - 1 A 5162/05 -, juris.

  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus VG Düsseldorf, 28.04.2008 - 13 K 435/07
    Diese verstößt jedoch nicht nur gegen den Gesetzesvorbehalt, so für die VwV über die truppenärztliche Versorgung nach § 69 Abs. 2 BBesG, Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Juli 2007 - 1 A 5162/05 -, juris, und ist daher als Anspruchsgrundlage lediglich für einen Übergangszeitraum weiter anzuwenden, Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 , BVerwGE 121, 103 (105 ff.), sie ist jedoch anerkannter Maßen wie eine revisible Rechtsnorm auszulegen.
  • BVerwG, 27.11.2003 - 2 C 38.02

    Heilbehandlung; Heilfürsorge; In-vitro-Fertilisation; künstliche Befruchtung;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 28.04.2008 - 13 K 435/07
    Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. November 2003 - 2 C 38/02- BVerwGE 119, 265; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Juli 2007 - 1 A 5162/05 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 25.01.2008 - 13 K 25/07
    Auszug aus VG Düsseldorf, 28.04.2008 - 13 K 435/07
    der Kammer zur Unwirksamkeit nachträglicher systemfremder Einschränkungen der BhV, Urteil vom 25. Januar 2008 - 13 K 25/07-, NRWE.
  • VG Düsseldorf, 15.06.2012 - 13 K 8100/10

    Erstattung von Fahrkosten zu einer Rehabilitationsmaßnahme; Fahrtkosten als nicht

    Aus Nr. 7.3 Satz 1 HfVBPOL i.V.m. § 60 Abs. 5 SGB 5 folgt zwar grundsätzlich auch ein Anspruch auf Erstattung von Fahrkosten zu einer Rehabilitationsmaßnahme (im Anschluss an VG Düsseldorf, Urteil vom 28.04.2008 - 13 K 435/07).

    Zur Begründung verwies er darauf, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf wegen eines gleichgelagerten Sachverhalts in dem Verfahren 13 K 435/07 entschieden habe, dass er einen Anspruch auf Erstattung von Reisekosten zu einer Reha-Maßnahme habe.

    Ein Anspruch folge entgegen der vom Verwaltungsgerichts Düsseldorf in dem Urteil vom 28. April 2008 (13 K 435/07) vertretenen Auffassung auch nicht aus Ziff. 7.3 Satz 1 HfVBPOL und dem dortigen Verweis auf die Regelungen des Sozialgesetzbuchs Fünftes Buch (SGB V).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten sowie auf die Gerichtsakte 13 K 435/07 ergänzend Bezug genommen.

    Das Gericht hält insoweit an der in der Entscheidung vom 28. April 2008 in dem Verfahren 13 K 435/07 vertretenen Rechtsauffassung fest, dass nach den Heilfürsorgevorschriften der Bundespolizei grundsätzlich auch ein Anspruch auf Erstattung von Fahrkosten zu einer Rehabilitationsmaßnahme besteht (1.).

  • VG Düsseldorf, 15.06.2012 - 13 8100/10

    Herleitung eines Anspruchs auf Erstattung von Fahrkosten zu einer

    Aus Nr. 7.3 Satz 1 HfVBPOL i.V.m. § 60 Abs. 5 SGB 5 folgt zwar grundsätzlich auch ein Anspruch auf Erstattung von Fahrkosten zu einer Rehabilitationsmaßnahme (im Anschluss an VG Düsseldorf, Urteil vom 28.04.2008 - 13 K 435/07).

    Zur Begründung verwies er darauf, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf wegen eines gleichgelagerten Sachverhalts in dem Verfahren 13 K 435/07 entschieden habe, dass er einen Anspruch auf Erstattung von Reisekosten zu einer Reha-Maßnahme habe.

    Ein Anspruch folge entgegen der vom Verwaltungsgerichts Düsseldorf in dem Urteil vom 28. April 2008 (13 K 435/07) vertretenen Auffassung auch nicht aus Ziff. 7.3 Satz 1 HfVBPOL und dem dortigen Verweis auf die Regelungen des Sozialgesetzbuchs Fünftes Buch (SGB V).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten sowie auf die Gerichtsakte 13 K 435/07 ergänzend Bezug genommen.

    Das Gericht hält insoweit an der in der Entscheidung vom 28. April 2008 in dem Verfahren 13 K 435/07 vertretenen Rechtsauffassung fest, dass nach den Heilfürsorgevorschriften der Bundespolizei grundsätzlich auch ein Anspruch auf Erstattung von Fahrkosten zu einer Rehabilitationsmaßnahme besteht (1.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.2012 - 2 S 2076/11

    Bundespolizeibeamter; Verwaltungsvorschriften zur Heilfürsorge

    Eine Ausgestaltung allein durch Verwaltungsvorschriften genügt - wie im Recht der Beihilfe (BVerwG, Urteil vom 28.5.2008 - 2 C 24.07 - NVwZ 2008, 1378) und der truppenärztlichen Versorgung (Senatsurteil vom 2.8.2012 - 2 S 786/12 -) - nicht den Anforderungen des rechtsstaatlichen Gesetzesvorbehalts, da jedenfalls die tragenden Strukturprinzipien der Heilfürsorge durch den Gesetzgeber selbst geregelt werden müssen (ebenso: VG Würzburg, Urteil vom 20.7.2010 - W 1 K 10235 - VG Düsseldorf, Urteil vom 28.4.2008 - 13 K 435/07 - VG Frankfurt, Urteil vom 25.4.2005 - 9 E 5909/04 - jeweils juris; zum Heilfürsorgerecht der Länder s. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.6.2009 - 4 S 87/08 - VG Halle, Urteil vom 14.9.2011 - 5 A 41/11 - jeweils juris).
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