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   FG Köln, 21.06.2006 - 13 K 4550/05   

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https://dejure.org/2006,12876
FG Köln, 21.06.2006 - 13 K 4550/05 (https://dejure.org/2006,12876)
FG Köln, Entscheidung vom 21.06.2006 - 13 K 4550/05 (https://dejure.org/2006,12876)
FG Köln, Entscheidung vom 21. Juni 2006 - 13 K 4550/05 (https://dejure.org/2006,12876)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Apothekenwert nach der Gesundheitsreform

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer - Gesundheitsreformen rechtfertigen keine Teilwertabschreibung auf Apotheken-Geschäftswert

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Apothekenwert nach der Gesundheitsreform

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Teilwertabschreibung auf den Geschäftswerts einer Apotheke wegen voraussichtlicher Ertragsverschlechterung infolge der Gesundheitsreform; Voraussetzungen einer voraussichtlich nachhaltigen Wertminderung

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1504
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 16.11.1977 - I R 212/75

    Abschreibung - Geschäftswert - Apotheke - Niedriger Teilwert

    Auszug aus FG Köln, 21.06.2006 - 13 K 4550/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (vgl. BFH-Urteil vom 13. April 1983 I R 63/79, BFHE 138, 541, BStBl II 1983, 667; BFH-Beschluss vom 12. November 1993 I B 131/93, BFH/NV 1994, 800) kann ein Geschäftswert statt mit den Anschaffungskosten mit dem niedrigeren Teilwert angesetzt werden, wenn sich die Zahlung des Mehrbetrags unmittelbar als Fehlmaßnahme erweist oder wenn nachgewiesen wird, dass der Teilwert des Geschäftswerts in seiner Gesamtheit -- einschließlich seiner zwischenzeitlich angewachsenen originären Bestandteile -- unter den seinerzeit gezahlten und aktivierten Betrag gesunken bzw. überhaupt nicht mehr vorhanden ist (vgl. auch BFH-Urteil vom 16. November 1977 I R 212/85, BStBl II 1978, 103 betreffend die Abschreibung des Geschäftswerts eine Apotheke).

    Auch die für eine eventuelle Teilwertabschreibung bei einer Apotheke letztlich entscheidende Entwicklung der Ertragslage (vgl. dazu BFH, BStBl II 1978, 103) hat sich bis zum Streitjahr nicht in einer Weise entwickelt, dass dies eine Teilwertabschreibung rechtfertigen könnte.

  • BFH, 19.04.2005 - VIII R 68/04

    Verzicht der Altgesellschafter einer GmbH auf die Beteiligung an einer

    Auszug aus FG Köln, 21.06.2006 - 13 K 4550/05
    Es ist hinreichend, wenn die Voraussetzungen einer Korrekturvorschrift erfüllt sind (vgl. BFH-Urteil vom 19. April 2005 VIII R 68/04, BStBl II 2005, 762 unter II. 2. a.).
  • BFH, 12.11.1993 - I B 131/93

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage zur Vornahme einer Teilwertabschreibung auf

    Auszug aus FG Köln, 21.06.2006 - 13 K 4550/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (vgl. BFH-Urteil vom 13. April 1983 I R 63/79, BFHE 138, 541, BStBl II 1983, 667; BFH-Beschluss vom 12. November 1993 I B 131/93, BFH/NV 1994, 800) kann ein Geschäftswert statt mit den Anschaffungskosten mit dem niedrigeren Teilwert angesetzt werden, wenn sich die Zahlung des Mehrbetrags unmittelbar als Fehlmaßnahme erweist oder wenn nachgewiesen wird, dass der Teilwert des Geschäftswerts in seiner Gesamtheit -- einschließlich seiner zwischenzeitlich angewachsenen originären Bestandteile -- unter den seinerzeit gezahlten und aktivierten Betrag gesunken bzw. überhaupt nicht mehr vorhanden ist (vgl. auch BFH-Urteil vom 16. November 1977 I R 212/85, BStBl II 1978, 103 betreffend die Abschreibung des Geschäftswerts eine Apotheke).
  • BFH, 13.04.1983 - I R 63/79

    Erwerb eines Geschäftswerts - Abschreibung eines Geschäftswerts - Aktivierung des

    Auszug aus FG Köln, 21.06.2006 - 13 K 4550/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (vgl. BFH-Urteil vom 13. April 1983 I R 63/79, BFHE 138, 541, BStBl II 1983, 667; BFH-Beschluss vom 12. November 1993 I B 131/93, BFH/NV 1994, 800) kann ein Geschäftswert statt mit den Anschaffungskosten mit dem niedrigeren Teilwert angesetzt werden, wenn sich die Zahlung des Mehrbetrags unmittelbar als Fehlmaßnahme erweist oder wenn nachgewiesen wird, dass der Teilwert des Geschäftswerts in seiner Gesamtheit -- einschließlich seiner zwischenzeitlich angewachsenen originären Bestandteile -- unter den seinerzeit gezahlten und aktivierten Betrag gesunken bzw. überhaupt nicht mehr vorhanden ist (vgl. auch BFH-Urteil vom 16. November 1977 I R 212/85, BStBl II 1978, 103 betreffend die Abschreibung des Geschäftswerts eine Apotheke).
  • BFH, 30.08.1989 - I R 212/85

    Unbeschränkte einkommensteuerpflichtigkeit von Arbeitnehmern

    Auszug aus FG Köln, 21.06.2006 - 13 K 4550/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (vgl. BFH-Urteil vom 13. April 1983 I R 63/79, BFHE 138, 541, BStBl II 1983, 667; BFH-Beschluss vom 12. November 1993 I B 131/93, BFH/NV 1994, 800) kann ein Geschäftswert statt mit den Anschaffungskosten mit dem niedrigeren Teilwert angesetzt werden, wenn sich die Zahlung des Mehrbetrags unmittelbar als Fehlmaßnahme erweist oder wenn nachgewiesen wird, dass der Teilwert des Geschäftswerts in seiner Gesamtheit -- einschließlich seiner zwischenzeitlich angewachsenen originären Bestandteile -- unter den seinerzeit gezahlten und aktivierten Betrag gesunken bzw. überhaupt nicht mehr vorhanden ist (vgl. auch BFH-Urteil vom 16. November 1977 I R 212/85, BStBl II 1978, 103 betreffend die Abschreibung des Geschäftswerts eine Apotheke).
  • BFH, 20.04.1977 - I R 234/75

    Teilwertabschreibung - Derivativer Geschäftswert - Handwerksbetrieb - Fall der

    Auszug aus FG Köln, 21.06.2006 - 13 K 4550/05
    Erst wenn derartige Anhaltspunkte festgestellt werden können, kann zusätzlich mit Hilfe einer anerkannten Berechnungsmethode im Wege einer Kontrollrechnung ermittelt werden, ob der Geschäftswert auf einen bestimmten Teilwert gesunken oder überhaupt nicht mehr vorhanden ist (BFH-Urteile vom 20. April 1977 I R 234/75, BFHE 122, 268, BStBl II 1977, 607).
  • BFH, 29.07.1982 - IV R 49/78

    Buchmacher - Gewerbliches Unternehmen - Geschäftswert

    Auszug aus FG Köln, 21.06.2006 - 13 K 4550/05
    Anhaltspunkte für eine solche Entwicklung liegen insbesondere vor, wenn sich die Rentabilität des Unternehmens vermindert, weil die Entwicklung der Umsätze und Gewinne über einen längeren Zeitraum stagniert oder zurückgeht (nach BFH-Urteil vom 29. Juli 1982 IV R 49/78, BFHE 136, 270, BStBl II 1982, 650 z. B. fünf Jahre).
  • Drs-Bund, 09.06.2005 - BT-Drs 15/5670
    Auszug aus FG Köln, 21.06.2006 - 13 K 4550/05
    Auch dem Gutachten 2005 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (Bundestagsdrucksache 15/5670) kann entnommen werden, dass trotz leicht sinkender Preise bei den Arzneimitteln insgesamt die Aufwendungen der GKV für Arzneimittel seit 1999 kontinuierlich gestiegen sind.
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