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   FG München, 14.07.2009 - 13 K 55/08   

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FG München, 14.07.2009 - 13 K 55/08 (https://dejure.org/2009,18400)
FG München, Entscheidung vom 14.07.2009 - 13 K 55/08 (https://dejure.org/2009,18400)
FG München, Entscheidung vom 14. Juli 2009 - 13 K 55/08 (https://dejure.org/2009,18400)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung bei der Briefbeförderung - Entfernungspauschale: offensichtlich verkehrsgünstigere Straßenverbindung - Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unverschuldetem Fristversäumnis im Falle der Verzögerung der Briefbeförderung und Briefzustelllung; Berechnung der Entfernungspauschale anlässlich des Weges zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anhand der kürzesten und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung bei der Briefbeförderung; Entfernungspauschale: offensichtlich verkehrsgünstigere Straßenverbindung; Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung bei der Briefbeförderung - Entfernungspauschale: offensichtlich verkehrsgünstigere Straßenverbindung - Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • steuerberaten.de (Entscheidungsbesprechung)

    Absetzberkeit von Handwerkerarbeiten in Werkstatt und Wohnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 745
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • FG Düsseldorf, 23.03.2007 - 1 K 3285/06

    Bemessung der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und

    Auszug aus FG München, 14.07.2009 - 13 K 55/08
    Eine sich in diesem Rahmen bewegende längere Fahrtzeit bei Benutzung der kürzesten Strecke hält sich auch dann, wenn man eine Mindestzeitersparnis von täglich (also für Hin- und Rückfahrt) 30 min (so aber FG Düsseldorf, Urteil vom 23. März 1 2007 K 3285/06 E, EFG 2007, 1014) nicht für erforderlich halten sollte, jedenfalls im Rahmen des Zumutbaren.

    Dass die vom Kl. benutzte Strecke von diesem möglicherweise als angenehmer und stressfreier empfunden wird, spielt nach den dargelegten Maßstäben für die Beurteilung einer Strecke als "offensichtlich verkehrsgünstiger" keine Rolle (FG Düsseldorf in EFG 2007, 1014; FG Nürnberg, Urteil vom 5. April 1977 III 100/75, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1977, 575).

    Dasselbe gilt für die möglicherweise gegenüber der Benutzung der Autobahn gesteigerte Unfallgefahr (FG Düsseldorf in EFG 2007, 1014; FG Nürnberg in DStR 1977, 575), und zwar auch, soweit sich der Kl. (im Einspruchsverfahren) insoweit auf die Gefahren eines Reifendefektes während der Hopfenernte beruft, zumal dies allenfalls während eines geringen Teil des Jahres der Fall ist.

  • BFH, 08.05.2006 - VII B 219/05

    Wiedereinsetzung; Auslieferungszeitpunkt von Postsendungen

    Auszug aus FG München, 14.07.2009 - 13 K 55/08
    Denn Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung sind einem Prozessbeteiligten nach der Rechtsprechung des BFH (Beschlüsse vom 8. Mai 2006 VII B 219/05, BFH/NV 2006, 1504; vom 4. September 2008 I R 41/08, BFH/NV 2008, 2042) regelmäßig nicht als Verschulden anzurechnen.

    Anderes gilt nur bei konkreten Anhaltspunkten, die die ernsthafte Gefahr längerer Postlaufzeiten begründen (BFH in BFH/NV 2006, 1504 und in BFH/NV 2008, 2042; BGH-Beschluss vom 13. Mai 2004 V ZB 62/03, HFR 2005, 67, NJW-RR 2004, 1217).

  • BFH, 04.09.2008 - I R 41/08

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Beauftragung eines privaten

    Auszug aus FG München, 14.07.2009 - 13 K 55/08
    Denn Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung sind einem Prozessbeteiligten nach der Rechtsprechung des BFH (Beschlüsse vom 8. Mai 2006 VII B 219/05, BFH/NV 2006, 1504; vom 4. September 2008 I R 41/08, BFH/NV 2008, 2042) regelmäßig nicht als Verschulden anzurechnen.

    Anderes gilt nur bei konkreten Anhaltspunkten, die die ernsthafte Gefahr längerer Postlaufzeiten begründen (BFH in BFH/NV 2006, 1504 und in BFH/NV 2008, 2042; BGH-Beschluss vom 13. Mai 2004 V ZB 62/03, HFR 2005, 67, NJW-RR 2004, 1217).

  • FG Hessen, 01.11.2007 - 4 K 1048/07

    Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung

    Auszug aus FG München, 14.07.2009 - 13 K 55/08
    Im Haushalt bedeutet in der privaten Wohnung bzw. dem Privathaus nebst Zubehörräumen und Garten (Hessisches FG, Urteil vom 1. November 2007 4 K 1048/07, juris; Glanegger in Schmidt, EStG, 28. Aufl., § 35 a Rz. 12; Köhler in Bordewin/ Brandt, EStG, § 35a Rz. 21).
  • BFH, 20.11.2008 - VI R 14/08

    Keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Barzahlung der Rechnung

    Auszug aus FG München, 14.07.2009 - 13 K 55/08
    Weiter wird ausgeführt, dass die Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsplatz" eine steuerliche Förderung von Dienstleistungen in privaten Haushalten vorgeschlagen hat, um einen Anreiz für Beschäftigungsverhältnisse im Privathaushalt und die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen zu schaffen und die Schwarzarbeit in diesem Bereich zu bekämpfen (vgl. Bericht des Ausschusses a.a.O.; BFH-Urteil vom 20. November 2008 VI R 14/08, BStBl II 2009, 307).
  • BFH, 04.11.1986 - VIII R 1/84

    Beschränkte Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Betriebsstätte

    Auszug aus FG München, 14.07.2009 - 13 K 55/08
    Deshalb hat sich ihre Anwendung eng an den in der Gesetzesbegründung umschriebenen Förderzweck zu orientieren, da Ausnahmevorschriften eng auszulegen sind (vgl. BFH-Urteil vom 4. November 1986 VIII R 1/84, BStBl II 1987, 259).
  • BFH, 17.03.1992 - IX R 55/90

    Zurückgezahlte Vorsteuerbeträge als Werbungskosten (§ 9 b Abs. 2 EStG )

    Auszug aus FG München, 14.07.2009 - 13 K 55/08
    Der Feststellung des zum Ausdruck gekommenen objektivierten Willen des Gesetzgebers dienen die Auslegung aus dem Wortlaut der Norm (grammatikalische Auslegung), aus dem Zusammenhang (systematische Auslegung), aus ihrem Zweck (teleologische Auslegung) sowie aus den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte (historische Auslegung) (vgl. BFH-Urteil vom 17. März 1992 IX R 55/90, BStBl II 1993, 17 m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 02.09.2004 - 4 K 2030/04

    Renovierungsarbeiten sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen

    Auszug aus FG München, 14.07.2009 - 13 K 55/08
    Zudem besteht für eine weitergehende Auslegung des § 35a Abs. 2 EStG auch deshalb kein Raum, weil die Vorschrift gesetzessystematisch eine Lenkungsnorm darstellt; sie bewirkt nicht nur eine Ausnahme von dem in § 12 EStG zum Ausdruck kommenden Grundsatz des EStG, dass Aufwendungen für die Lebensführung die steuerliche Bemessungsgrundlage nicht vermindern dürfen, sondern sie gewährt eine direkte Subvention für bestimmte vom Steuerpflichtigen in Anspruch genommene Dienstleistungen, die nicht der Sphäre der Einkünfteerzielung zuzuordnen sind (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. September 2004 4 K 2030/04, EFG 2004, 1769).
  • BFH, 10.10.1975 - VI R 33/74

    Fahrkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Benutzung einer

    Auszug aus FG München, 14.07.2009 - 13 K 55/08
    Das Tatbestandsmerkmal "offensichtlich verkehrsgünstiger" ist einer Formulierung des BFH im Urteil vom 10. Oktober 1975 VI R 33/74 (BStBl II 1975, 852) entnommen (dort "offenkundig verkehrsgünstiger") und ist durch das "Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften - Steueränderungsgesetz 2001" vom 20. Dezember 2001 (StÄndG 2001, BGBl. I 2001, 3794) in den Gesetzestext aufgenommen worden.
  • BFH, 26.06.2006 - II B 99/05

    Zu Unrecht ergangenes Prozessurteil als Verfahrensmangel; Feststellungslast für

    Auszug aus FG München, 14.07.2009 - 13 K 55/08
    Diese Frist verlängert sich, wenn das Fristende auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt, bis zum nächstfolgenden Werktag (BFH-Beschluss vom 26. Juni 2006 II B 99/05, BFH/NV 2006, 1860 m.w.N.; AEAO zu § 108, Nr. 2).
  • BFH, 26.06.1975 - IV R 122/71

    Urteilsbegründung - Zwischenurteil - Berufung auf Zwischenurteil - Aufhebung aus

  • BFH, 10.04.2007 - VI B 134/06

    Entfernungspauschale; offensichtlich verkehrsgünstigere Straßenverbindung

  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 62/03

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Versäumung von Fristen durch

  • VGH Bayern, 12.02.2008 - 14 ZB 07.3116

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Begründungsfrist; Wiedereinsetzung

  • FG Hessen, 13.11.1973 - VIII a 548/71
  • BFH, 28.04.1977 - IV R 98/73

    Zur Abgrenzung zwischen gewerblicher Tätigkeit und Gelegenheitsgeschäften

  • FG Nürnberg, 04.08.2017 - 4 K 16/17

    Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer

    Außerdem habe das Finanzgericht München mit Urteilen vom 14.07.2009 (Az. 13 K 55/08) und 24.10.2011 (Az. 7 K 2544/09) entschieden, dass Aufwendungen für ausschließlich in der Werkstatt erbrachte Arbeiten nicht als Handwerkerleistungen gemäß § 35a Abs. 3 EStG begünstigt seien.
  • FG München, 24.10.2011 - 7 K 2544/09

    Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG für die Inanspruchnahme von

    Für den Teil der Leistung, der in der Werkstatt des Handwerksbetriebs durchgeführt wird, sind die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung nicht erfüllt (vgl. auch Urteil des Finanzgerichts München vom 14.07.2009, 13 K 55/08, EFG 2010, 745).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.05.2011 - 1 K 2732/09

    Kürzeste Straßenverbindung oder verkehrsgünstigere Strecke i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz

    Mit anderen Worten: Die Zumutbarkeit ist das Maß dafür, welche kilometermäßig kürzere, aber zeitliche längere oder anderen Nachteile aufweisende Fahrtstrecke (noch) für die Berechnung der Entfernungspauschale zugrunde zu legen ist (Finanzgericht München, Urteil vom 14. Juli 2009, 13 K 55/08, EFG 2010, 745).
  • FG Baden-Württemberg, 08.03.2012 - 6 K 4420/11

    Haushaltsnahe Dienstleistung für Bewohner eines Wohnstifts

    So haben Finanzgerichte bereits entschieden, dass es der Gewährung der Steuerermäßigung nach § 35 a EStG entgegensteht, wenn die Zubereitung von Mahlzeiten bei einer "Essen auf Rädern" anbietenden Organisation nicht im Haushalt des Empfängers, sondern im anliefernden Unternehmen erfolgt (vgl. FG Münster, Urteil vom 15. Juli 2011 14 K 1226/10 E, EFG 2012, 126), wenn die Reinigung von Kleidungsstücken in einem Reinigungsunternehmen erledigt wird (vgl. FG Nürnberg, Urteil vom 22. September 2005 IV 33/2005, DStRE 2006, 599) und wenn bei der Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, für die § 35a Abs. 4 EStG ebenfalls gilt, die Überarbeitung von Zimmertüren in einer Schreinerwerkstatt durchgeführt wird (vgl. FG München, Urteil vom 14. Juli 2009 13 K 55/08, EFG 2010, 745).
  • FG München, 10.10.2013 - 5 K 1580/12

    § 35a EStG: Badsanierung im Keller mit Außenzugang des Elternhauses auf demselben

    Hierunter wird regelmäßig die private Wohnung bzw. das Privathaus nebst Zubehörräumen und Garten verstanden (vgl. insoweit Bundesfinanzhof -BFH- Urteil vom 13. Juli 2011 VI R 61/10 BStBl II 2012, 232; Finanzgericht München, Urteil vom 14. Juli 2009 13 K 55/08, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2010, 745, mit weiteren Nachweisen).
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