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   FG Düsseldorf, 08.05.2018 - 13 K 614/17 E   

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https://dejure.org/2018,22074
FG Düsseldorf, 08.05.2018 - 13 K 614/17 E (https://dejure.org/2018,22074)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.05.2018 - 13 K 614/17 E (https://dejure.org/2018,22074)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Mai 2018 - 13 K 614/17 E (https://dejure.org/2018,22074)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Bezug von monatlichen Zahlungen aus einem Forschungsstipendium als steuerbare sonstige Einkünfte?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuerbarkeit eines Nicht-EU-Stipendiums

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Steuerbarkeit von Stipendienzahlungen als wiederkehrende Bezüge

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 1372
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.10.1994 - VIII R 79/91

    1. Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse (sog.

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.05.2018 - 13 K 614/17
    Dies stünde in Widerspruch zu dem das Einkommensteuerrecht rechtfertigenden und zugleich von Verfassungs wegen begrenzenden Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (BFH-Urteil vom 25.10.1994 VIII R 79/91, BStBl II 1995, 121, unter II.1.c aa, m.w.N.).

    So steigert etwa die bloße Umschichtung von Privatvermögen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ebenso wenig wie die nur zum Ausgleich für verletzungsbedingt entstandene zusätzliche Bedürfnisse gezahlten Ersatzleistungen (BFH in BStBl II 1995, 121, unter II.1.c bb).

  • BFH, 28.02.1978 - VIII R 116/75

    Tutortätigkeit - Einnahme - Nichtselbständige Arbeit - Einkünfte

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.05.2018 - 13 K 614/17
    Mithin seien "alle Merkmale erfüllt", die an § 22 Nr. 1b EStG (heute § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. b EStG) zu stellen seien (BFH-Urteil vom 28.02.1978 VIII R 116/75, BStBl II 1978, 387).
  • BFH, 15.09.2010 - X R 33/08

    Steuerfreiheit eines Stipendiums einer gemeinnützigen EU/EWR-Institution -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.05.2018 - 13 K 614/17
    In einem anderen Fall hat der BFH offengelassen, ob "in dem Bezug des Stipendiums Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG oder Einkünfte aus selbständiger Arbeit i.S. des § 18 EStG zu sehen" seien, da das Stipendium gemäß § 3 Nr. 44 EStG nicht der Einkommensteuer unterliege (BFH-Urteil vom 15.09.2010 X R 33/08, BStBl II 2011, 637, unter II.2.).
  • BFH, 14.04.2015 - IX R 35/13

    Vergütung für die Verpfändung eines GmbH-Anteils zur Sicherung eines Darlehens in

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.05.2018 - 13 K 614/17
    Solche setzen eine Wiederholung der Bezüge auf Grund eines einheitlichen Entschlusses oder eines einheitlichen Rechtsgrunds mit einer gewissen Regelmäßigkeit voraus (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14.04.2015 IX R 35/13, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2015, 795, unter II.1.a, m.w.N.).
  • BFH, 26.11.2008 - X R 31/07

    Schadensersatzrente wegen Tötung des Ehegatten unterliegt nicht der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.05.2018 - 13 K 614/17
    Die Einkommensteuer erfasst grundsätzlich nur die erwirtschaftete objektive Leistungsfähigkeit, d.h. den "erzielten" Zuwachs an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen (BFH-Urteil vom 26.11.2008 X R 31/07, BStBl II 2009, 651, unter II.2.a, m.w.N.).
  • BFH, 08.07.2020 - X R 6/19

    Steuerbarkeit und -pflicht eines Gastarztstipendiums

    Hieran anknüpfend hat das FG Düsseldorf in einer jüngeren Entscheidung die Ansicht vertreten, ein Stipendium, das aus ausländischen Mitteln im Rahmen eines im Inland absolvierten Forschungsprojekts gewährt werde, löse sonstige Einkünfte i.S. von § 22 Nr. 1 Satz 1 i.V.m. Satz 3 Buchst. b EStG aus; ausreichend sei eine Erhöhung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, ein Leistungsaustausch sei nicht erforderlich (Urteil vom 08.05.2018 - 13 K 614/17 E, EFG 2018, 1372, rkr.).

    Gerade aus diesem Grund kann der Senat der Ansicht des FA, für eine Steuerbarkeit von wiederkehrend gewährten Zuschüssen oder sonstigen Vorteilen i.S. von § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. b EStG bedürfe es keiner (Gegen-)Leistung des Zahlungsempfängers (ebenso FG Düsseldorf, Urteil in EFG 2018, 1372), nicht folgen.

  • FG Niedersachsen, 14.02.2019 - 10 K 247/17

    Keine Steuerpflicht für Zahlungen im Rahmen eines Stipendiums bei einer

    Das FG Düsseldorf hat mit rechtskräftigem Urteil vom 8. Mai 2018 (13 K 614/17 EFG 2018, 1372) monatliche Zahlungen aus einem Forschungsstipendium unabhängig von der Frage nach einer Gegenleistung als steuerbare sonstige Einkünfte angesehen.
  • FG Nürnberg, 18.11.2019 - 4 K 234/18

    Einkommensteuer bei Promotionsstipendium

    Hierbei handelt es sich um sonstige wiederkehrende Bezüge i.S.d. § 22 Nr. 1 EStG (BFH-Urteil vom 15.09.2010 X R 33/08, BStBl II 2011, 637; FG Hamburg Urteil vom 05.09.2012 6 K 39/12, juris; FG Düsseldorf Urteil vom 08.05.2018 13 K 614/17, EFG 2018, 1372; a.A. FG Niedersachsen, Urteil vom 14.02.2019 10 K 247/17, EFG 2019, 706 Revision anhängig: Az. des BFH X R 6/19).
  • FG München, 23.03.2021 - 12 K 1085/20

    Keine Steuerfreiheit von Forschungsmitteln

    Hieran anknüpfend hat das FG Düsseldorf in einer jüngeren Entscheidung die Ansicht vertreten, ein Stipendium, das aus ausländischen Mitteln im Rahmen eines im Inland absolvierten Forschungsprojekts gewährt werde, löse sonstige Einkünfte i.S. von § 22 Nr. 1 Satz 1 i.V.m. Satz 3 Buchst. b EStG aus; ausreichend sei eine Erhöhung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, ein Leistungsaustausch sei nicht erforderlich (FG Düsseldorf, Urteil vom 8. Mai 2018, Az. 13 K 614/17 E, EFG 2018, 1372, rkr.).
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