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   VG Köln, 08.11.2018 - 13 K 6682/15   

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https://dejure.org/2018,36449
VG Köln, 08.11.2018 - 13 K 6682/15 (https://dejure.org/2018,36449)
VG Köln, Entscheidung vom 08.11.2018 - 13 K 6682/15 (https://dejure.org/2018,36449)
VG Köln, Entscheidung vom 08. November 2018 - 13 K 6682/15 (https://dejure.org/2018,36449)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Streckenbezogene Fahrverbote ab April 2019

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Land NRW legt Berufungen gegen Urteile zu Fahrverboten in Köln und Bonn ein

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Bonn: Streckenbezogene Fahrverbote ab April 2019

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Land NRW legt Berufungen gegen Urteile zu Fahrverboten in Köln und Bonn ein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streckenbezogene Fahrverbote in Bonn

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Stickstoffdioxidbelastung: Diesel-Fahrverbote auch in Köln und Bonn

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Streckenbezogene Fahrverbote ab April 2019

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.02.2018 - 7 C 30.17

    Städte dürfen Fahrverbote verhängen

    Auszug aus VG Köln, 08.11.2018 - 13 K 6682/15
    Unverhältnismäßige oder aus anderen Gründen rechtswidrige Maßnahmen muss und darf die zuständige Behörde nicht ergreifen, Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 27. September 2007 - 7 C 36.07 - juris und Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE) 129, 296 ff., jeweils Rn. 26; BVerwG, Urteile vom 27. Februar 2018 - 7 C 26.16 - (Luftreinhalteplan Düsseldorf), juris Rn. 17, - 7 C 30.17 - (Luftreinhalteplan Stuttgart), Rn. 20.

    Werden lediglich Maßnahmen festlegt, aufgrund derer die Grenzwerte für NO 2 erst frühestens 2020, gegebenenfalls aber auch erst später eingehalten werden, ohne im oben beschriebenen Sinn geeignete Maßnahmen vorzusehen, die eine frühere Einhaltung der Grenzwerte herbeiführen, ist die Luftreinhalteplanung, bei der auch die Länge des Zeitraums zu betrachten ist, die eine Grenzwertüberschreitung bereits anhält - und nicht, wie lange sie noch andauern wird -, unzureichend, vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Februar 2018 - 7 C 30.17 - (Luftreinhalteplan Stuttgart), juris Rn. 34, 35, und - 7 C 26.16 - (Luftreinhalteplan Düsseldorf), juris Rn. 32 jeweils unter Berufung auf Europäischer Gerichtshof (EuGH), Urteil vom 5. April 2017 - C-488/15 -, juris Rn. 115.

    Nach der bereits zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 27. Februar 2018 - 7 C 30.17 - (Luftreinhalteplan Stuttgart), juris Rn. 35, verstößt indes eine Luftreinhalteplanung gegen Art. 23 Abs. 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2008/50/EG, die die derzeit am besten geeigneten Luftreinhaltemaßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der überschrittenen Grenzwerte nicht ergreift, sondern das Wirksamwerden von Bedingungen abhängig macht, deren Eintritt ungewiss ist und vom Plangeber nicht selbst herbeigeführt werden können.

    Bleibt das Konzept hinter den Anforderungen zurück, obliegt es den angerufenen nationalen Gerichten, gegenüber den nationalen Behörden jede erforderliche Maßnahme zu erlassen, damit diese Behörden den erforderlichen Plan gemäß den europarechtlich vorgeschriebenen Bedingungen erstellen, vgl. BVerwG, Urteil v. 27. Februar 2018 - 7 C 30.17 - (Luftreinhalteplan Stuttgart), juris Rn. 36.

    Streckenbezogene Fahrverbote sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, BVerwG, Urteile vom 27. Februar 2018 - 7 C 26.16 - (Luftreinhalteplan Düsseldorf), juris Rn. 38, - 7 C 30.17 - (Luftreinhalteplan Stuttgart), der das Gericht folgt, ohne weiteres angemessen und zumutbar, mithin verhältnismäßig.

    Sie können auf die Ermächtigungsgrundlage in § 40 Abs. 1 Satz 1 BImSchG gestützt werden, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2018 - 7 C 30.17 - (Luftreinhalteplan Stuttgart), juris Rn. 19 ff.

    Angesichts der unionsrechtlichen Verpflichtung, den Zeitraum für die Nichteinhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid so kurz wie möglich zu halten, muss dieser Verpflichtung entgegenstehendes Bundesrecht unangewendet bleiben oder unionsrechtskonform ausgelegt werden, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2018 - 7 C 30.17 - (Luftreinhalteplan Stuttgart), juris Rn. 31, 37.

    Die Umsetzung unionsrechtlich gebotener Verkehrsverbote scheitert zudem nicht an straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, vgl. hierzu im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2018 - 7 C 30.17 - (Luftreinhalteplan Stuttgart), juris Rn. 51 ff.

    Zwar dürfte der Vollzug von Verkehrsverboten ohne eine Kennzeichnung der von einem Verkehrsverbot ausgenommenen Kraftfahrzeuge - namentlich durch eine im Zuge einer Anpassung der 35. BImSchV einzuführende, hierfür geeignete Plakette (etwa einer "Blauen Plakette", mit deren Schaffung indes auf absehbare Zeit nicht zu rechnen ist, vgl. die im Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 5. September 2018 - 4 K 1613/15.WI -, juris Rn. 86 wiedergegebenen Ausführungen des Vertreters der beigeladenen Bundesrepublik Deutschland sowie Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der FDP, BTDrucks 19/5237 vom 23. Oktober 2018, S. 2, - deutlich erschwert sein. Dies führt allerdings nicht zur Rechtswidrigkeit einer Verbotsregelung, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2018 - 7 C 30.17 - (Luftreinhalteplan Stuttgart), juris Rn. 61 ff.

    Verkehrsverbote sind als vom jeweiligen Eigentümer eines Kraftfahrzeugs entschädigungslos hinzunehmende Inhaltsbestimmung des Eigentums i.S.d. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) verfassungskonform, soweit sie verhältnismäßig ausgestaltet werden, BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2018 - 7 C 30.17 - (Luftreinhalteplan Stuttgart), juris Rn. 48 f.

    Sowohl bei der Verhängung eines Fahrverbotes wie auch insbesondere bei der Einräumung von Ausnahmen hierzu ist dem allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen, vgl. hierzu ausführlich: BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2018 - 7 C 30.17 - (Luftreinhalteplan Stuttgart), juris Rn. 39 ff.

  • BVerwG, 27.02.2018 - 7 C 26.16

    Luftreinhaltepläne: Städte dürfen Diesel-Fahrverbote verhängen

    Auszug aus VG Köln, 08.11.2018 - 13 K 6682/15
    Unverhältnismäßige oder aus anderen Gründen rechtswidrige Maßnahmen muss und darf die zuständige Behörde nicht ergreifen, Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 27. September 2007 - 7 C 36.07 - juris und Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE) 129, 296 ff., jeweils Rn. 26; BVerwG, Urteile vom 27. Februar 2018 - 7 C 26.16 - (Luftreinhalteplan Düsseldorf), juris Rn. 17, - 7 C 30.17 - (Luftreinhalteplan Stuttgart), Rn. 20.

    Werden lediglich Maßnahmen festlegt, aufgrund derer die Grenzwerte für NO 2 erst frühestens 2020, gegebenenfalls aber auch erst später eingehalten werden, ohne im oben beschriebenen Sinn geeignete Maßnahmen vorzusehen, die eine frühere Einhaltung der Grenzwerte herbeiführen, ist die Luftreinhalteplanung, bei der auch die Länge des Zeitraums zu betrachten ist, die eine Grenzwertüberschreitung bereits anhält - und nicht, wie lange sie noch andauern wird -, unzureichend, vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Februar 2018 - 7 C 30.17 - (Luftreinhalteplan Stuttgart), juris Rn. 34, 35, und - 7 C 26.16 - (Luftreinhalteplan Düsseldorf), juris Rn. 32 jeweils unter Berufung auf Europäischer Gerichtshof (EuGH), Urteil vom 5. April 2017 - C-488/15 -, juris Rn. 115.

    Streckenbezogene Fahrverbote sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, BVerwG, Urteile vom 27. Februar 2018 - 7 C 26.16 - (Luftreinhalteplan Düsseldorf), juris Rn. 38, - 7 C 30.17 - (Luftreinhalteplan Stuttgart), der das Gericht folgt, ohne weiteres angemessen und zumutbar, mithin verhältnismäßig.

    Unter Orientierung an Ziff. 34.4 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013, wonach für Verbandsklagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse regelmäßig Streitwerte von 15.000 bis 30.000 EUR vorgesehen sind, wird ein Streitwert in Höhe von 30.000 EUR der Bedeutung der Sache gerecht (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Februar 2018 - 7 C 26.16 - und - 7 C 30.16 -, jeweils juris).

  • VGH Bayern, 27.02.2017 - 22 C 16.1427

    Münchener Luftreinhalteplan: Freistaat Bayern bleibt in der Pflicht

    Auszug aus VG Köln, 08.11.2018 - 13 K 6682/15
    14/8450 S. 14; BVerwG, Urteile vom 27. Februar 2018, wie vor, die in den Luftreinhalteplan aufgenommenen Maßnahmen müssen mithin (gesichert) rechtlich und tatsächlich umsetzbar sein, so klar: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 27. Februar 2017 - 22 C 16.1427 -, juris Rn. 145.

    den gegenüber der Fahrleistung überproportionalen Beitrag der Linienbusse von 5, 9 % sowie BayVGH, Beschluss vom 27. Februar 2017, a.a.O. Rn. 138.

    Angesichts des bereits verstrichenen Zeitraums, in dem der NO 2 -Grenzwert im Stadtgebiet von Bonn überschritten worden ist und der herausragenden Bedeutung, die dem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in der Wertordnung des Grundgesetzes zukommt, vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Februar 2017 - 22 C 16.1427 - juris Rn. 154, vermögen die dem Schutz der Gesundheit gegenläufigen Interessen - auch angesichts des Umstandes, dass die Überschreitungen des NO 2 -Grenzwertes in den letzten Jahren zurückgegangen sein mögen und der Zeitraum bis zur Einhaltung desselben nach Ansicht des beklagten Landes gering ist - nicht zu überwiegen.

  • VG Köln, 08.11.2018 - 13 K 6684/15

    Zonenbezogenes Fahrverbot ab April 2019

    Auszug aus VG Köln, 08.11.2018 - 13 K 6682/15
    Nach den unwidersprochenen Angaben des Klägers (Verfahren 13 K 6684/15, GA 676 f.) sind von den verpflichtenden Softwareupdates = 50 % von Euro 5 und Euro 6 alle seit Mitte 2018 umgesetzt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 8 B 548/18

    Abgasmanipulationen: Halter von Dieselfahrzeugen zum Software-Update verpflichtet

    Auszug aus VG Köln, 08.11.2018 - 13 K 6682/15
    Dabei handelt es sich um eine Maßnahme, die von der Beigeladenen als Straßenverkehrsbehörde beeinflusst werden kann: Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, OVG NRW, Beschlüsse vom 17. August 2018 - 8 B 548/18 - und - 8 B 865/18 -, juris, kann eine Betriebsuntersagung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde erfolgen, wenn ein Eigentümer eines von Manipulationen der Autohersteller betroffenen Fahrzeugs (unzulässige Abschalteinrichtung) nicht an der vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückrufaktion des Herstellers teilnimmt und an dem Fahrzeug auch nach schriftlicher Aufforderung zur Mängelbeseitigung kein Software-Update vornehmen lässt.
  • VG Wiesbaden, 05.09.2018 - 4 K 1613/15

    Frankfurt/Main muss Fahrverbot einführen

    Auszug aus VG Köln, 08.11.2018 - 13 K 6682/15
    Zwar dürfte der Vollzug von Verkehrsverboten ohne eine Kennzeichnung der von einem Verkehrsverbot ausgenommenen Kraftfahrzeuge - namentlich durch eine im Zuge einer Anpassung der 35. BImSchV einzuführende, hierfür geeignete Plakette (etwa einer "Blauen Plakette", mit deren Schaffung indes auf absehbare Zeit nicht zu rechnen ist, vgl. die im Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 5. September 2018 - 4 K 1613/15.WI -, juris Rn. 86 wiedergegebenen Ausführungen des Vertreters der beigeladenen Bundesrepublik Deutschland sowie Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der FDP, BTDrucks 19/5237 vom 23. Oktober 2018, S. 2, - deutlich erschwert sein. Dies führt allerdings nicht zur Rechtswidrigkeit einer Verbotsregelung, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2018 - 7 C 30.17 - (Luftreinhalteplan Stuttgart), juris Rn. 61 ff.
  • VG Aachen, 08.06.2018 - 6 K 2211/15

    Dieselfahrverbote auch in Düren? - Weitere Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen

    Auszug aus VG Köln, 08.11.2018 - 13 K 6682/15
    Denn ein Luftreinhalteplan kann - wie bereits dargelegt - nur dasjenige rechtlich zulässigerweise regeln, das in die Kompetenz des Plangebers fällt, in diesem Sinne auch VG Aachen, Urteil vom 8. Juni 2018 - 6 K 2211/15 -, juris Rn. 53.
  • EuGH, 05.04.2017 - C-488/15

    Kommission / Bulgarien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

    Auszug aus VG Köln, 08.11.2018 - 13 K 6682/15
    Werden lediglich Maßnahmen festlegt, aufgrund derer die Grenzwerte für NO 2 erst frühestens 2020, gegebenenfalls aber auch erst später eingehalten werden, ohne im oben beschriebenen Sinn geeignete Maßnahmen vorzusehen, die eine frühere Einhaltung der Grenzwerte herbeiführen, ist die Luftreinhalteplanung, bei der auch die Länge des Zeitraums zu betrachten ist, die eine Grenzwertüberschreitung bereits anhält - und nicht, wie lange sie noch andauern wird -, unzureichend, vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Februar 2018 - 7 C 30.17 - (Luftreinhalteplan Stuttgart), juris Rn. 34, 35, und - 7 C 26.16 - (Luftreinhalteplan Düsseldorf), juris Rn. 32 jeweils unter Berufung auf Europäischer Gerichtshof (EuGH), Urteil vom 5. April 2017 - C-488/15 -, juris Rn. 115.
  • EuGH, 22.02.2018 - C-336/16

    Polen tut zu wenig gegen Smog

    Auszug aus VG Köln, 08.11.2018 - 13 K 6682/15
    Ein teilweise rückläufiger Trend bei der Immissionsbelastung, der jedoch nicht dazu führt, dass die Grenzwerte eingehalten werden, ist nicht geeignet, die Feststellung der einem Mitgliedsstaat zuzurechnenden Vertragsverletzung zu entkräften, EuGH, Urteil vom 22. Februar 2018 - C-336/16 -, Rn. 62 und 65.
  • BVerwG, 27.09.2007 - 7 C 36.07

    Anspruch auf Verkehrsbeschränkung; Anspruch auf Minderung anlagenbezogener

    Auszug aus VG Köln, 08.11.2018 - 13 K 6682/15
    Unverhältnismäßige oder aus anderen Gründen rechtswidrige Maßnahmen muss und darf die zuständige Behörde nicht ergreifen, Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 27. September 2007 - 7 C 36.07 - juris und Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE) 129, 296 ff., jeweils Rn. 26; BVerwG, Urteile vom 27. Februar 2018 - 7 C 26.16 - (Luftreinhalteplan Düsseldorf), juris Rn. 17, - 7 C 30.17 - (Luftreinhalteplan Stuttgart), Rn. 20.
  • VG Schleswig, 09.11.2018 - 3 B 127/18

    Eilantrag von Opel gegen Rückrufanordnung des KBA abgelehnt

    Diese Dringlichkeit zeigt sich nicht zuletzt in den Dieselfahrverboten, die zurzeit in vielen deutschen Großstädten durchgesetzt werden (zuletzt durch Urteile vom 8. November 2018 (13 K 6682/15 und 13 K 6684/15) des VG Köln in Köln und B-Stadt), weil die immissionsschutzrechtlichen Luftverschmutzungsgrenzwerte deutlich überschritten sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2020 - 8 A 4774/18

    Luftreinhalteplan Bonn: Beteiligte schließen Vergleich

    8 A 4774/18 (I. Instanz: VG Köln 13 K 6682/15).
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