Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 06.04.2005 - 13 K 87/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Befristete Steuerbefreiung für das Halten von Personenkraftwagen ab dem Tag der erstmaligen Zulassung; Maßgeblichkeit der der verkehrsrechtlichen Vorschriften für die im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts; Angaben der ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Bindung des FA an die Feststellung der Straßenverkehrszulassungsbehörde zum Zeitpunkt der Erstzulassung; befristete Zulassung eines Kfz mit einem Kurzzeitkennzeichen nach § 28 Abs. 4 StVZO; keine erstmalige Zulassung i.S. des § 3b Abs. 1 S. 3 KraftStG; ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Bindung des FA an die Feststellung der Straßenverkehrszulassungsbehörde zum Zeitpunkt der Erstzulassung - Befristete Zulassung eines Kfz mit einem Kurzzeitkennzeichen nach § 28 Abs. 4 StVZO - Keine erstmalige Zulassung i.S. des § 3b Abs. 1 S. 3 KraftStG - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Betriebserlaubnis - Kennzeichenmissbrauch - Kfz-Versicherung allgemein - öffentlicher Straßenverkehr - Pflichtversicherungsverstöße - Reifen - Rotes Kennzeichen/Kurzkennzeichen/Saisonkennzeichen - Urkundenfälschung
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 06.04.2005 - 13 K 87/02
- BFH, 23.05.2006 - VII R 27/05
Papierfundstellen
- EFG 2005, 978
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 19.07.2001 - VII R 93/00
Kfz-Steuer für Oldtimer
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.04.2005 - 13 K 87/02
Die Steuervergünstigung des § 3 b Abs. 1 KraftStG kann daher nur dann gewährt werden, wenn das Halten des Fahrzeugs der Besteuerung unterliegt (vgl. BFH, Urteil vom 19. Juli 2001 VII R 93/00, BStBl II 2002, 20).Der Begriff des Haltens ist das verkehrsrechtlich gegebene Recht, ein Fahrzeug dauernd auf öffentlichen Straßen benutzen zu dürfen (…vgl. Strodthoff, Kraftfahrzeugsteuer, Stand: Dezember 2004, § 1 KraftStG, Rn. 27); es knüpft bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen an das Innehaben der straßenverkehrsrechtlichen Zulassung (vgl. BFH, Urteil vom 19. Juli 2001 VII R 93/00, aaO) und damit nach Auffassung des Senats an eine auf Dauer angelegte Zulassung des Fahrzeugs zum Verkehr im Sinne von § 18 Abs. 1 StVZO an, d.h. an eine Zulassung durch Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 19 StVZO und durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichen nach § 23 StVZO.
- OVG Hamburg, 14.08.2001 - 3 Bf 385/00
Betriebserlaubnis - Kennzeichenmissbrauch - Kfz-Versicherung allgemein - …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.04.2005 - 13 K 87/02
Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen ist daher ununterbrochen zugelassen, also auch während des jeweiligen negativen Betriebszeitraums (vgl. BFH, Urteil vom 13. Januar 2005 VII R 12/04, veröffentlicht in JURIS; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 14. August 2001 3 Bf 385/00, NZV 2002, 150). - BFH, 13.01.2005 - VII R 12/04
Keine Verlängerung der Dauer der nach § 3b Abs. 1 KraftStG gewährten …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.04.2005 - 13 K 87/02
Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen ist daher ununterbrochen zugelassen, also auch während des jeweiligen negativen Betriebszeitraums (vgl. BFH, Urteil vom 13. Januar 2005 VII R 12/04, veröffentlicht in JURIS; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 14. August 2001 3 Bf 385/00, NZV 2002, 150). - BFH, 28.01.2004 - VII B 62/03
Kfz-Steuer: Gesamtgewicht als Kriterium für Lkw
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.04.2005 - 13 K 87/02
Besteuerungsgrundlagen technischer Art im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 2 KraftStG sind etwa die von der Zulassungsbehörde übermittelten Daten zum zulässigen Gesamtgewicht (vgl. BFH, Beschluss vom 28. Januar 2004 VII B 62/03, BFH/NV 2004, 823) und zum Hubraum.