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   VG Köln, 09.09.2020 - 13 L 1463/20   

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https://dejure.org/2020,26429
VG Köln, 09.09.2020 - 13 L 1463/20 (https://dejure.org/2020,26429)
VG Köln, Entscheidung vom 09.09.2020 - 13 L 1463/20 (https://dejure.org/2020,26429)
VG Köln, Entscheidung vom 09. September 2020 - 13 L 1463/20 (https://dejure.org/2020,26429)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Stadt Köln muss Informationen zu Kunstwerken aus der Sammlung der Russischen Avantgarde des Museums Ludwig herausgeben, die unter Fälschungsverdacht stehen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Stadt Köln muss Informationen über Kunstwerk-Sammlung, die unter Fälschungsverdacht stehen, herausgeben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fälschungsverdacht: Stadt Köln muss Informationen zu Kunstwerken des Museums Ludwig herausgeben - Auskunftsanspruch aufgrund zu erwartender Nachteile

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VG Köln, 09.09.2020 - 13 L 1463/20
    Dieses Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache gilt allerdings im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG dann nicht, wenn die gerichtliche Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, weil der Antragsteller sonst Nachteile zu erwarten hätte, die für ihn unzumutbar wären und das Begehren in der Hauptsache schon aufgrund summarischer Prüfung der Erfolgsaussichten bei Anlegung eines strengen Maßstabes erkennbar Erfolg haben muss, vgl. W. R. Schenke, a.a.O., § 123 Rn. 14; Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 -, NJW 1989, 827; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 13. August 1999 - 2 VR 1/99 -, NJW 2000, 160 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 27. Juni 2012 - 5 B 1463/11 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2012 - 5 B 1463/11

    Einstweiliger Rechtschutz auf Auskunftserteilung über einen Einsatz von Polizei

    Auszug aus VG Köln, 09.09.2020 - 13 L 1463/20
    Dieses Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache gilt allerdings im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG dann nicht, wenn die gerichtliche Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, weil der Antragsteller sonst Nachteile zu erwarten hätte, die für ihn unzumutbar wären und das Begehren in der Hauptsache schon aufgrund summarischer Prüfung der Erfolgsaussichten bei Anlegung eines strengen Maßstabes erkennbar Erfolg haben muss, vgl. W. R. Schenke, a.a.O., § 123 Rn. 14; Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 -, NJW 1989, 827; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 13. August 1999 - 2 VR 1/99 -, NJW 2000, 160 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 27. Juni 2012 - 5 B 1463/11 -, juris.
  • BGH, 20.03.2017 - AnwZ (Brfg) 46/15

    Akteneinsicht in Vorstandsprotokolle einer Rechtsanwaltskammer: Wegfall der

    Auszug aus VG Köln, 09.09.2020 - 13 L 1463/20
    Der Beratungsgegenstand (einschließlich der zuvor vorliegenden Sachinformationen wie hier der Gutachten) und abschließende Entscheidungen sind dagegen offen zu legen, vgl. Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 20. März 2017 - AnwZ (Brfg) 46/15 -, juris Rn. 16 mit umfassenden Nachweisen der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung.
  • BVerwG, 02.08.2012 - 7 C 7.12

    Umweltinformation; Zugangsanspruch; Bundesministerium; gesetzesvorbereitende

    Auszug aus VG Köln, 09.09.2020 - 13 L 1463/20
    Diese amtlichen Informationen sind nur dann geschützt, wenn sie den Vorgang der behördlichen Willensbildung und Abwägung abbilden oder jedenfalls gesicherte Rückschlüsse auf die Meinungsbildung zulassen, vgl. BVerwG, Urteil vom 2. August 2012 - 7 C 7.12 -, juris Rn. 26 zu § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UIG.
  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

    Auszug aus VG Köln, 09.09.2020 - 13 L 1463/20
    Dieses Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache gilt allerdings im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG dann nicht, wenn die gerichtliche Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, weil der Antragsteller sonst Nachteile zu erwarten hätte, die für ihn unzumutbar wären und das Begehren in der Hauptsache schon aufgrund summarischer Prüfung der Erfolgsaussichten bei Anlegung eines strengen Maßstabes erkennbar Erfolg haben muss, vgl. W. R. Schenke, a.a.O., § 123 Rn. 14; Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 -, NJW 1989, 827; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 13. August 1999 - 2 VR 1/99 -, NJW 2000, 160 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 27. Juni 2012 - 5 B 1463/11 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 06.03.2012 - 26 K 3489/11

    Informationsfreiheit Rechtsgutachten Derivatenhandel Swap Akteneinsicht

    Auszug aus VG Köln, 09.09.2020 - 13 L 1463/20
    Ebenso wie Rechtsgutachten über Vorfragen und Stellungnahmen von Fachbehörden nicht unter die Vorschrift des § 7 Abs. 1 IFG NRW fallen, weil der Begriff der unmittelbaren Vorbereitung eng zu fassen ist, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 6. März 2012 - 26 K 3489/11 -, juris Rn. 38, gilt dies auch für die hier in Rede chemischen Gutachten.
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