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   OVG Niedersachsen, 28.11.2001 - 13 L 2847/00   

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https://dejure.org/2001,54377
OVG Niedersachsen, 28.11.2001 - 13 L 2847/00 (https://dejure.org/2001,54377)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.11.2001 - 13 L 2847/00 (https://dejure.org/2001,54377)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. November 2001 - 13 L 2847/00 (https://dejure.org/2001,54377)
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Wird zitiert von ... (9)

  • VG Oldenburg, 19.03.2019 - 7 A 2252/18

    Anerkennung; Ersatzschule; Genehmigung; Physiotherapie; Privatschule

    Mit Schreiben vom 17. April 2018 beantragte die Klägerin bei der Beklagten die Anerkennung ihrer Schulen in W. und O. als Ersatzschulen nach Art. 7 Abs. 4 GG unter Verweis u.a. auf das Urteil des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 28. November 2001 (Az. 13 L 2847/00).

    Das Nds. Oberverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 28. November 2001 (Az. 13 L 2847/00) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es in Niedersachsen öffentliche Schulen für Physiotherapie gebe; u.a. die Schule für Physiotherapie bei der Universitätsklinik G. und die Schule für Physiotherapie am Kreiskrankenhaus N. Diese beiden Schulen gebe es auch noch heute.

    Weiter führt das Nds. Oberverwaltungsgericht in der vorgenannten Entscheidung unter Bezugnahme auf seine frühere Rechtsprechung aus dem Jahr 2001 und der dortigen Annahme des "Vorhandenseins" und des "grundsätzlichen Vorgesehenseins" öffentlicher Schulen für Physiotherapie im Land Niedersachsen aus (Urteil v. 28. November 2001, 13 L 2847/00):.

    Diese Annahme wird auch durch die Ausführungen im Urteil des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 28. November 2001 (a.a.O. Seite 9) bestärkt, als dass es dort im Rahmen der Wiedergabe der tragenden Gründe der erstinstanzlichen Entscheidung hinsichtlich der o.g. Schulen für Physiotherapie in N. und G. heißt:.

    Soweit das Nds. Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 28. November 2001 (13 L 2847/00) ausführt, dass der Qualifikation der vorgenannten Schulen in G. und in N. als "öffentliche Schulen" auch deren Verbindung an eine Hochschule bzw. Krankenhaus nicht entgegenstehe und der Anwendungsausschluss in § 1 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und 3 NSchG nichts daran ändere, dass es sich bei den in Rede stehenden Schulen um "öffentliche Schulen" i.S.v. § 1 Abs. 3 NSchG handele, als deren Ersatz Privatschulen dienen können, folgt die Kammer letzterem aus den obigen Gründen nicht.

    Soweit das Nds. Oberverwaltungsgericht in seiner vorzitierten Entscheidung aus dem Jahr 2001 (Urteil v. 28. November 2001, 13 L 2847/00) ausführte, dass öffentliche Schulen für Physiotherapie jedenfalls im Land Niedersachsen grundsätzlich vorgesehen seien und zur Begründung maßgeblich auf einen Runderlass des Kultusministeriums vom 7. März 1996 über Mindestanforderungen an Schulen für andere als ärztliche Heilberufe (insb. Abschn. V und VI betreffend allgemeine Bestimmungen über die Schulen für Physiotherapie) verweist, lässt sich der obergerichtlichen Entscheidung indes nicht entnehmen, ob in dem vorgenannten Runderlass die Ausbildung an öffentlichen Schulen geregelt war (vgl. VG Berlin, Urteil v. 5. Mai 2011, 3 K 71.09, juris, zur Nichtgenehmigung einer privaten PTA-Lehranstalt als Ersatzschule).

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2012 - 2 ME 375/12

    Aufnahmebeschränkung in einer Schule für Medizinisch-Technische

    Soweit darin sowie in den §§ 101, 102 NSchG Schulträger unmittelbar festgelegt sind, steht ihnen das Recht auf die Errichtung von Schulen in freier Trägerschaft durch "Zwischenschaltung" einer juristischen Person privaten Rechts nicht zu (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 28.11.2001 - 13 L 2847/00 -).

    Zwar hat der 13. Senat in dem bereits genannten Urteil vom 28. November 2001 (- 13 L 2847/00 -) Zweifel daran angesprochen, ob Ausnahmen von der Anwendbarkeit des Schulgesetzes für öffentliche Schulen überhaupt noch gerechtfertigt sind.

    Diese Ausdehnung hatte praktische Bedeutung nur für die entsprechenden Privatschulen, da sie nicht organisatorisch mit Krankenanstalten verbunden sind und deshalb bis dahin in das Gesetz einbezogen waren (vgl. Urt. v. 28.11.2001 - 13 L 2847/00 -).

    Insoweit hat der 13. Senat dieses Gerichts mit Urteil vom 28. November 2001 (- 13 L 2847/00 -) unter Aufnahme von Hinweisen in dem genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts festgestellt, das Unterlassen einer weitergehenden, bestimmte Schultypen erfassenden Normsetzung sei rechtswidrig gewesen.

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2015 - 2 LA 81/15

    Zugangeröffnung zu einem Genehmigungs- und Finanzierungsverfahren der

    Unter der Geltung dieser Rechtslage hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 28. November 2001 (- 13 L 2847/00 -, n.v.) festgestellt, dass das Unterlassen einer Normsetzung des beklagten Landes, die der Klägerin den Zugang zu einem Genehmigungsverfahren gemäß Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG, 4 Abs. 3 NV für ihre staatlich anerkannte Berufsfachschule für Physiotherapie und staatlich anerkannte Berufsfachschule für Massage in D. sowie ihre staatlich anerkannte Berufsfachschule für Physiotherapie in C. eröffnet, rechtswidrig ist und die Klägerin in ihren Rechten verletzt.

    Diese Unvereinbarkeit ergebe sich hier bereits aus dem rechtskräftigen Urteil vom 28. November 2001 (- 13 L 2847/00 -).

    Wie die Klägerin selbst zutreffend dargestellt hat, hat der Niedersächsische Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Verbesserung von Bildungsqualität und zur Sicherung von Schulstandorten vom 2. Juli 2003 (GVBl. S. 244) mit Wirkung zum 1. August 2003 die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Erweiterungsverordnung nach Ergehen der ihm nachteiligen Entscheidungen gestrichen und damit dem Urteil des 13. Senats vom 28. November 2001 (- 13 L 2847/00 -) gleichsam die Geschäftsgrundlage entzogen.

  • OVG Niedersachsen, 06.10.2015 - 2 LB 314/14

    Anerkennungsbescheid; Ermächtigungsgrundlage; Gesetzesvorbehalt;

    Bezüglich der staatlich anerkannten Physiotherapeutenschulen A. -Schulen I. und Schulen J. C. bestehe zwar die Besonderheit, dass das Rechtsverhältnis zwischen der Klägerin und dem Land Niedersachsen durch das den Beteiligten bekannte Urteil des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 28. November 2001 - 13 L 2847/00 - (n.v.) insoweit rechtskräftig geklärt sei, als es sich bei beiden Schulen um Ersatzschulen im Sinne von Art. 7 Abs. 4 Satz 2 GG handele, für die das Land Niedersachsen rechtswidrig nicht den Zugang zu einem Genehmigungsverfahren nach Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG, 4 Abs. 3 Nds. Verfassung (NV) eröffnet habe.

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht habe mit Urteil vom 28. November 2001 (- 13 L 2847/00 -, n.v.) rechtskräftig festgestellt, dass die A. Schulen I. und Schulen J. C. Ersatzschulen im Sinne von Art. 7 Abs. 4 S. 2 GG seien.

    Nach § 1 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes findet dieses auf Schulen für andere als ärztliche Heilberufe keine Anwendung (vgl. zur Vorgeschichte: Senatsbeschl. v. 1.9.2015 - 2 LA 81/15 -, juris, der im Übrigen zur Rechtskraft des in diesem Verfahren wiederholt zitierten Urteils des 13. Senats vom 28.11.2001 - 13 L 2847/00 - einen anderen Standpunkt vertreten hat als das Verwaltungsgericht und die Klägerin).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2011 - L 9 U 225/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger:

    Die Erteilung einer behördlichen Genehmigung sei nicht Voraussetzung für die Qualifizierung einer Schule in privater Trägerschaft als Ersatzschule, sondern lediglich Rechtsfolge der Qualifizierungsentscheidung (Urteil des Niedersächsischen OVG vom 28. November 2001, Az.: 13 L 2847/00 - Bl. 352 ff. GA Bd. II).

    Die Berufungsklägerin könnte dann ggf. auf Feststellung klagen, dass das Land S. verpflichtet sei, sie in den Kreis der Ersatzschulen einzubeziehen (vgl. hierzu Urteil des BVerwG vom 28. Mai 1997, Az.: 6 C 1/96, juris Rdnr. 25; Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. November 2001, Az: 13 L 2847/00).

  • OVG Niedersachsen, 06.10.2015 - 2 LB 315/14

    Ermächtigungsgrundlage; Gesetzesvorbehalt; Physiotherapieschule; Privatschule;

    Bezüglich der staatlich anerkannten Physiotherapeutenschule Schulen G. in C. besteht zwar die Besonderheit, dass das Rechtsverhältnis zwischen der Klägerin und dem Land Niedersachsen durch das den Beteiligten bekannte Urteil des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 28. November 2001 - 13 L 2847/00 - (n.v.) insoweit rechtskräftig geklärt sei, als es sich bei beiden Schulen um Ersatzschulen im Sinne von Art. 7 Abs. 4 Satz 2 GG handele, für die das Land Niedersachsen rechtswidrig nicht den Zugang zu einem Genehmigungsverfahren nach Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG, 4 Abs. 3 Nds. Verfassung (NV) eröffnet habe.
  • VG Hannover, 28.05.2014 - 6 A 8169/13

    Nichtärztliche Heilberufe; Physiotherapeutenschule; Physiotherapie;

    Bezüglich der staatlich anerkannten Physiotherapeutenschule Schulen G. in F. besteht zwar die Besonderheit, dass das Rechtsverhältnis zwischen der Klägerin und dem Land Niedersachsen durch das den Beteiligten bekannte Urteil des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 28. November 2001 - 13 L 2847/00 - (n. v.) insoweit rechtskräftig geklärt ist, als es sich bei beiden Schulen um Ersatzschulen im Sinne von Art. 7 Abs. 4 Satz 2 GG handelt, für die das Land Niedersachsen rechtswidrig nicht den Zugang zu einem Genehmigungsverfahren nach Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG, 4 Abs. 3 Nds. Verfassung (NV) eröffnet hat.
  • VG Hannover, 28.05.2014 - 6 A 6162/13

    Staatliche Anerkennung: Änderung Berufsfachschule; Schulen: Anerkennung

    Bezüglich der staatlich anerkannten Physiotherapeutenschulen A. -Schulen G. und Schulen F. E. besteht zwar die Besonderheit, dass das Rechtsverhältnis zwischen der Klägerin und dem Land Niedersachsen durch das den Beteiligten bekannte Urteil des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 28. November 2001 - 13 L 2847/00 - (n. v.) insoweit rechtskräftig geklärt ist, als es sich bei beiden Schulen um Ersatzschulen im Sinne von Art. 7 Abs. 4 Satz 2 GG handelt, für die das Land Niedersachsen rechtswidrig nicht den Zugang zu einem Genehmigungsverfahren nach Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG, 4 Abs. 3 Nds. Verfassung (NV) eröffnet hat.
  • VG Berlin, 05.05.2011 - 3 K 71.09

    Nichtgenehmigung einer privaten PTA-Lehranstalt als Ersatzschule in Berlin

    Soweit sich die Klägerin auf die Entscheidung des OVG Lüneburg vom 28. November 2001 (13 L 2847/00) beruft, wonach allgemeine Bestimmungen über Schulen für Physiotherapie im Runderlass eines Ministeriums ausreichen sollen für die Annahme, entsprechende öffentliche Schulen seien in Niedersachsen grundsätzlich vorgesehen, lässt sich der Entscheidung nicht entnehmen, ob in dem genannten Runderlass die Ausbildung an öffentlichen Schulen geregelt war.
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