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   VG Berlin, 18.04.2013 - 13 L 63.13   

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VG Berlin, 18.04.2013 - 13 L 63.13 (https://dejure.org/2013,7290)
VG Berlin, Entscheidung vom 18.04.2013 - 13 L 63.13 (https://dejure.org/2013,7290)
VG Berlin, Entscheidung vom 18. April 2013 - 13 L 63.13 (https://dejure.org/2013,7290)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 BauGB, § 31 Abs 2 BauGB, § 34 Abs 2 BauGB, § 212a Abs 1 BauGB, § 4 Abs 2 Nr 1 BauNVO
    Umnutzung eines ehemaligen Jugendwohnheims in ein Wohnprojekt für Menschen mit psychischen Störungen; Nachbarklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Maßregelvollzug in einem allgemeinen Wohngebiet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorerst keine Unterbringung von Patienten des Maßregelvollzugs in Berlin-Weißensee - Maßregelvollzug am vorgesehenen Ort baurechtlich unzulässig

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Berlin, 18.04.2013 - 13 L 63.13
    (1.) Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass die Festsetzung von Baugebieten durch einen Bebauungsplan nachbarschützende Funktion zugunsten der Grundstückseigentümer im jeweiligen Baugebiet hat (Urteile vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 und vom 23. August 1996 - BVerwG 4 C 13.94 - BVerwGE 101, 364; Beschluss vom 2. Februar 2000 - BVerwG 4 B 87.99 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 163).

    Die Beschränkung der Nutzungsmöglichkeiten des eigenen Grundstücks wird dadurch ausgeglichen, dass auch die anderen Grundeigentümer diesen Beschränkungen unterworfen sind (Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 [155]).

    Aus der Gleichstellung geplanter und faktischer Baugebiete im Sinne der BauNVO hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung durch § 34 Abs. 2 BauGB folgt, dass ein identischer Nachbarschutz auch in solchen Gebieten besteht, die zwar nicht überplant sind, aber einem der Baugebiete nach der BauNVO entsprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 -, NJW 1994, S. 1546 [1547]).

  • VG Berlin, 17.09.2008 - 13 A 104.08

    Kein Baustop für Straftäterprojekt in Lankwitz

    Auszug aus VG Berlin, 18.04.2013 - 13 L 63.13
    Das ist bei der geplanten Einrichtung des Maßregelvollzugs, die gerade nicht für einen wechselnden Teil der Bevölkerung frei zugänglich ist, sondern der Aufnahme von psychisch kranken Straftätern dient, nicht der Fall (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 17. September 2008 - VG 13 A 104.08 -).

    Deshalb dürften im Allgemeinen keine oder nur untergeordnete, eine bloße Randkorrektur der städtebaulichen Situation darstellende Abweichungen im Wege der Befreiung in Betracht kommen (zu einem solchen Fall vgl. Beschluss der Kammer vom 17. September 2008 - VG 13 A 104.08 -), selbst wenn die Abweichung zulässiger Inhalt eines Bebauungsplans sein könnte und mit den Anforderungen des § 1 Abs. 5 und 6 BauGB vereinbar, mithin für sich genommen städtebaulich vertretbar ist.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2009 - 10 S 5.09

    Vorverlagerung des maßgebenden Zeitpunktes für die Verwirkung des

    Auszug aus VG Berlin, 18.04.2013 - 13 L 63.13
    Denn ungeachtet dieser Bezeichnung ist der Regelungsumfang des angefochtenen Bescheides nicht darauf beschränkt, kleinere Änderungen eines bereits genehmigten, aber noch nicht (vollständig) ausgeführten Vorhabens zuzulassen und festzustellen, dass die zur Änderung vorgesehenen Teile des Vorhabens mit den im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften übereinstimmen (vgl. zum Begriff der Nachtragsgenehmigung OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. April 2009 - OVG 10 S 5.09 -, juris, Rn. 16).

    Dies setzt bei der durch § 212a Abs. 1 BauGB getroffenen Wertentscheidung des Gesetzgebers einen offensichtlich gegebenen Abwehranspruch des Dritten voraus (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. April 2009 - OVG 10 S 5.09 - BauR 2009, S. 1427).

  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus VG Berlin, 18.04.2013 - 13 L 63.13
    Denn die Aufstellung und Änderung eines Bebauungsplans ist nach § 1 Abs. 3 bzw. Abs. 8 BauGB nicht Sache der Bauaufsichtsbehörde, sondern dem Bezirk vorbehalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. März 1999 - BVerwG 4 B 5.99 -, BRS 62 Nr. 99).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2008 - 10 S 32.07

    Bauplanungsrechtlicher Nachbarschutz: Plangebietsübergreifender Nachbarschutz;

    Auszug aus VG Berlin, 18.04.2013 - 13 L 63.13
    Anhaltspunkte für ein baugebietsübergreifendes Abwehrrecht, welches eine konkrete Beeinträchtigung voraussetzt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. August 2008 - OVG 10 S 32.07 -, juris, Rn. 2), sind weder dargelegt noch sonst ersichtlich.
  • VG Hamburg, 12.10.1984 - 1 VG 2930/84
    Auszug aus VG Berlin, 18.04.2013 - 13 L 63.13
    Gleiches gilt für die KFZ-Reparaturwerkstatt "A..." im rückwärtigen Bereich des Grundstücks P...straße 64. Denn auch eine als Kleinbetrieb geführte Reparaturwerkstatt, in der keine Lack- und Karosseriearbeiten durchgeführt werden, kann in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig sein (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 20. September 1985 - OVG 2 B 128.83 -, NVwZ 1985, S. 678).
  • OVG Berlin, 20.09.1985 - 2 B 128.83
    Auszug aus VG Berlin, 18.04.2013 - 13 L 63.13
    Gleiches gilt für die KFZ-Reparaturwerkstatt "A..." im rückwärtigen Bereich des Grundstücks P...straße 64. Denn auch eine als Kleinbetrieb geführte Reparaturwerkstatt, in der keine Lack- und Karosseriearbeiten durchgeführt werden, kann in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig sein (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 20. September 1985 - OVG 2 B 128.83 -, NVwZ 1985, S. 678).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VG Berlin, 18.04.2013 - 13 L 63.13
    Dabei hebt der Begriff der "näheren" Umgebung allerdings hervor, dass in aller Regel die größere Nähe mit einer stärker prägenden Wirkung Hand in Hand geht (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG IV C 9.77 - BVerwGE 55, 369 [380]).
  • BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75

    Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und

    Auszug aus VG Berlin, 18.04.2013 - 13 L 63.13
    Die Gründe des Wohls der Allgemeinheit im vorgenannten Sinne beschränken sich nicht auf spezifisch bodenrechtliche Belange, sondern erfassen alles, was gemeinhin unter den öffentlichen Belangen oder - insoweit gleichbedeutend - den öffentlichen Interessen zu verstehen ist (vgl. BVerwGE 56, 71; Beschluss vom 19. Februar 1982 - BVerwG 4 B 21.82 -, Buchholz 406.11 § 31 BauGB).
  • BVerwG, 19.02.1982 - 4 B 21.82

    "Gründe des Wohls der Allgemeinheit" als öffentliche Belange

    Auszug aus VG Berlin, 18.04.2013 - 13 L 63.13
    Die Gründe des Wohls der Allgemeinheit im vorgenannten Sinne beschränken sich nicht auf spezifisch bodenrechtliche Belange, sondern erfassen alles, was gemeinhin unter den öffentlichen Belangen oder - insoweit gleichbedeutend - den öffentlichen Interessen zu verstehen ist (vgl. BVerwGE 56, 71; Beschluss vom 19. Februar 1982 - BVerwG 4 B 21.82 -, Buchholz 406.11 § 31 BauGB).
  • BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88

    Brennelement-Zwischenlager - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

  • BVerwG, 06.03.1996 - 4 B 184.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Umfang gerichtlicher Aufklärungspflicht

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 17.95

    Bauplanungsrecht - Arztpraxis als Anlage für gesundheitliche Zwecke in einem

  • BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 87.99

    Bebauungsplan; Immissionsschutz; Gewerbegebiet; erheblich belästigende

  • BVerwG, 05.02.2004 - 4 B 110.03

    Abwägung der Baurechtsbehörde bei Versorgung mit Mobilfunkanlagen -

  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2011 - 2 S 93.10

    Neubau einer Sporthalle neben denkmalgeschütztem Herrenhaus in Groß Kreutz

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2012 - 10 S 21.12

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Eigentümers eines Denkmals gegen ein Bauvorhaben;

  • OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09

    Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans; Vielzahl gleichgelagerter

  • VG Berlin, 08.12.2011 - 13 K 85.10

    Irakische Botschaft in reinem Wohngebiet zulässig

  • VGH Bayern, 18.10.2012 - 15 B 11.1938

    Maßregelvollzug nicht in privater geschlossener Einrichtung

  • VG Berlin, 11.12.2014 - 13 L 327.14

    Kein Aufschub für Asylbewerberunterkünfte in Köpenick

    Bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise spricht vieles dafür, dass es bei einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber mit 146 Plätzen ohne eigene abgetrennte Wohnungen an der dem Begriff des Wohnens immanenten, auf Dauer angelegten Häuslichkeit, der Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie der Freiwilligkeit des Aufenthalts fehlt (vgl. dazu Kammer, B. v. 18.04.2013 - 13 L 63.13 - BA S. 11/12 m.w.N).

    Der Allgemeinheit dient eine Anlage im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB, wenn sie einem nicht fest bestimmten, wechselnden Teil der Bevölkerung zugänglich ist (vgl. dazu VG Berlin, B. v. 18.04.2013 - 13 L 63.13 - BA S. 11/12).

  • VG Berlin, 11.12.2014 - 13 L 355.14

    Einrichtung von zwei Unterkünften für Asylbewerber; Asylbewerberunterkunft als

    Bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise spricht vieles dafür, dass es bei einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber mit bis zu 444 Plätzen, 10 Verwaltungs- und Betreuungspersonen und 2 Wachschutzangestellten ohne eigene abgetrennte Wohnungen an der dem Begriff des Wohnens immanenten, auf Dauer angelegten Häuslichkeit, der Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie der Freiwilligkeit des Aufenthalts fehlt (vgl. dazu Kammer, B. v. 18.04.2013 - 13 L 63.13 - BA S. 11/12 m.w.N).

    Der Allgemeinheit dient eine Anlage im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB, wenn sie einem nicht fest bestimmten, wechselnden Teil der Bevölkerung zugänglich ist (vgl. dazu VG Berlin, B. v. 18.04.2013 - 13 L 63.13 - BA S. 11/12).

  • VG Berlin, 08.10.2020 - 13 L 181.20
    Der Allgemeinheit dient eine Anlage im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB, wenn sie einem nicht fest bestimmten, wechselnden Teil der Bevölkerung zugänglich ist (vgl. dazu VG Berlin, B. v. 18.04.2013 - 13 L 63.13 - BA S. 11/12).
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   VG Berlin, 16.01.2015 - 13 L 63.13   

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