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   OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7880/94   

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OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7880/94 (https://dejure.org/1995,2713)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.12.1995 - 13 L 7880/94 (https://dejure.org/1995,2713)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Dezember 1995 - 13 L 7880/94 (https://dejure.org/1995,2713)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 94 SchulG ND; § 121 SchulG ND
    Schülerbeförderung; Anspruch; Anzuwendendes Recht; Private Ersatzschule; Konkordatsschule; Bildungsgang; Fiktive Beförderungskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schülerbeförderung; Anspruch; Anzuwendendes Recht; Private Ersatzschule; Konkordatsschule; Bildungsgang; Fiktive Beförderungskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 656
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.11.1983 - 13 A 56/83
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7880/94
    Unterschiedliche landesrechtliche Regelungen sind eine zwangsläufige Folge des föderalistischen Staatsaufbaus (vgl. z.B. hinsichtlich der Waldorf-Schulen OVG Lüneburg NVwZ 1984, 812 einerseits, OVG Rh.-Pf. SPE IV 670 Nr. 49 andererseits).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist deshalb i.S.d. § 94 Abs. 3 Satz 1 NSchG als "Bildungsgang" die besondere fachliche Schwerpunktbildung in einem schulischen Angebot anzusehen, die sich im allgemeinen zugleich in einer besonderen Gestaltung des Abschlusses auswirkt (Urt. vom 30.11.1983 - 13 A 56/83 - NVwZ 1984, 812; Urt. vom 20.8.1986 - 13 A 51/85 und 13 A 184/84 - Urt. vom 30.8.1990 - 13 A 136/88 - Urt. vom 30.9.1991 - 13 L 71/90 - zustimmend Klügel/Woltering, NSchG, 2. Aufl., Rn. 15 zu § 94; Rn. 4 zu § 43; ebenso zu § 34 HSchVG Hess. StGH, Beschl. vom 25.7.1984 - P St. 952 - NVwZ 1984, 788, 790; Hess. VGH, Urt. vom 25.9.1987 - 6 UE 265/85 - SPE IV 670 Nr. 30).

    Auf der Grundlage der dargelegten Abgrenzungskriterien - unterschiedliche fachliche Schwerpunktbildung; spezifischer Abschluß - hat der Senat den mit dem Besuch Freier Waldorfschulen verfolgten Bildungsgang gegenüber Öffentlichen Schulen als eigenständigen Bildungsgang anerkannt (Urt. vom 30.11.1983, a.a.O.; nicht aber Waldorfschulen untereinander mit unterschiedlichen Angeboten: Beschl. vom 28.4.1992 - 13 L 8720/91 -).

  • BVerwG, 14.09.1994 - 6 C 42.92

    Anwendung irrevisiblen Landesrechts - Schülerbeförderung - Erstattung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7880/94
    Auf die Revision der Kläger hat das BVerwG mit Urteil vom 14.9.1994 (BVerwGE 96, 350) das Urteil des OVG aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

    Der Landesgesetzgeber ist nicht verpflichtet, den Fortbestand von Privatschulen gerade durch die Erstattung von Schülerbeförderungskosten zu sichern (so auch BVerwGE 96, 350).

    Daß bei dieser Auslegung - wie das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 96, 350 betont - auch die "Ausstrahlungen" der Grundrechte des Art. 2 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2, Art. 12 Abs. 1 und des Art. 7 Abs. 4 GG in Bedacht zu nehmen sind, versteht sich von selbst.

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.08.1990 - 13 A 136/88
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7880/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist deshalb i.S.d. § 94 Abs. 3 Satz 1 NSchG als "Bildungsgang" die besondere fachliche Schwerpunktbildung in einem schulischen Angebot anzusehen, die sich im allgemeinen zugleich in einer besonderen Gestaltung des Abschlusses auswirkt (Urt. vom 30.11.1983 - 13 A 56/83 - NVwZ 1984, 812; Urt. vom 20.8.1986 - 13 A 51/85 und 13 A 184/84 - Urt. vom 30.8.1990 - 13 A 136/88 - Urt. vom 30.9.1991 - 13 L 71/90 - zustimmend Klügel/Woltering, NSchG, 2. Aufl., Rn. 15 zu § 94; Rn. 4 zu § 43; ebenso zu § 34 HSchVG Hess. StGH, Beschl. vom 25.7.1984 - P St. 952 - NVwZ 1984, 788, 790; Hess. VGH, Urt. vom 25.9.1987 - 6 UE 265/85 - SPE IV 670 Nr. 30).

    Dagegen fehlt es an der Voraussetzung des § 94 Abs. 4 Satz 1 NSchG, wenn der Träger der Schülerbeförderung die Beförderung zur nächstgelegenen Schule mit eigenen oder angemieteten Transportmitteln für den Schüler kostenlos selbst durchführt (OVG Lüneburg, Urt. v. 30.8.1990 - 13 A 136/88-; Klügel/Woltering, a.a.O., Rn. 17 zu § 94; Ladeur, a.a.O., S. 339).

  • StGH Hessen, 25.07.1984 - P.St. 962

    Grundrechtsklage wegen Erstattung von Schülerbeförderungskosten; Bestimmung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7880/94
    Insbesondere ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß eine Regelung, die - wie § 94 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 NSchG in der hier noch maßgeblichen Fassung vom 6.11.1980 (Nds. GVBl. S. 383), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.7.1990 (Nds. GVBl. S. 275) - die Erstattung der Beförderungskosten auf den Betrag begrenzt, der für den Schulweg zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs entsteht oder entstehen würde, verfassungsrechtlichen Bedenken nicht begegnet (Hess. StGH, NVwZ 1984, 788; BayVerfG, SPE IV 670 Nr. 37; Hess. VGH, SPE IV 670 Nr. 35; Heckel/Avenarius, Schulrechtskunde, 6. Aufl., S. 403 m.N.; Stein/Roell, Handbuch des Schulrechts, 1988, S. 248 m.N.; vgl. auch § 103 Abs. 1 Satz 2 des vom Deutschen Juristentag 1981 vorgelegten Entwurfs für ein Landesschulgesetz).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist deshalb i.S.d. § 94 Abs. 3 Satz 1 NSchG als "Bildungsgang" die besondere fachliche Schwerpunktbildung in einem schulischen Angebot anzusehen, die sich im allgemeinen zugleich in einer besonderen Gestaltung des Abschlusses auswirkt (Urt. vom 30.11.1983 - 13 A 56/83 - NVwZ 1984, 812; Urt. vom 20.8.1986 - 13 A 51/85 und 13 A 184/84 - Urt. vom 30.8.1990 - 13 A 136/88 - Urt. vom 30.9.1991 - 13 L 71/90 - zustimmend Klügel/Woltering, NSchG, 2. Aufl., Rn. 15 zu § 94; Rn. 4 zu § 43; ebenso zu § 34 HSchVG Hess. StGH, Beschl. vom 25.7.1984 - P St. 952 - NVwZ 1984, 788, 790; Hess. VGH, Urt. vom 25.9.1987 - 6 UE 265/85 - SPE IV 670 Nr. 30).

  • BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 56.84

    Konkretisierung - Bauplanerische Festsetzungen - Notwendiges Maß

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7880/94
    Die sich mithin nur im Fall der Klüger zu 2) und 4) stellende Frage, inwieweit jedenfalls ein Anspruch auf Ersatz der fiktiven Kosten der Beförderung zu einer tatsächlich nicht besuchten näher gelegenen Schule besteht, beurteilt sich nach den Ausführungen zu 1 a) ohne bundes(verfassungs)rechtliche Vorgaben nach dem jeweiligen - irrevisiblen - Landesrecht und kann deshalb von Land zu Land unterschiedlich zu beantworten sein (vgl. Ladeur, a.a.O., S. 338 ff.; zum bayer. Recht verneinend BayVGH, BayVBl. 1983, 568 LS; SPE IV 670 Nr. 31; BayVerfGH, SPE IV 670 a.a.O., Nr. 37; zum hess. Recht bejahend Hess. VGH, SPE IV 670 Nr. 39 sowie jetzt § 161 Abs. 5 Satz 2 Hess. SchulG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1990 - 16 A 558/90

    Fachliche Ausrichtung eines Gymnasiums; Sonderstellung ; Gleichbehandlungsgebot;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7880/94
    Mit Blick auf das Kriterium der Schwerpunktbildung sind auch Gymnasien mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunktsetzungen (z.B. mathematisch-naturwissenschaftliches, neu- und altsprachliches Gymnasium) nach allgemeiner Ansicht als eigenständige Bildungsgänge einzustufen (vgl. Urteile des Senats vom heutigen Tage - 13 L 2013/93 - und - 13 L 7975/94 - Ladeur, a.a.O., S. 335; Klügel/Woltering, a.a.O., Rn. 4 zu § 43; Seyderhelm/Nagel/Brockmann, NSchG, Erl. 4.2 zu § 114; so auch noch OVG NW, Urt. vom 22.9.1984 - 8 A 1671/83 - zum "Schultyp" i.S.d. SchfkVO; anders jedoch Urt. vom 18.12.1990 - 16 A 558/90 - SPE IV 670 Nr. 44 zu § 9 Abs. 3 Satz 2 SchfkVO n.F.).
  • VGH Hessen, 23.02.1990 - 7 UE 3284/89

    Zum Umfang der Erstattung von Schülerbeförderungskosten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7880/94
    Der Senat hat demgemäß schon mit Urteilen vom 20.8.1986 (13 A 51/85 und 13 A 184/84) entschieden, daß unterschiedliche Schulformen nicht notwendig unterschiedliche Bildungsgänge i.S.d. § 94 NSchG bedeuten und es sich deshalb bei den Schulzweigen einer Kooperativen Gesamtschule (§ 4 Abs. 2, Abs. 4 Nr. 2, § 13 Abs. 2) im Vergleich zu den entsprechenden selbständigen Regelschulformen Hauptschule, Realschule, Gymnasium (§ 4 Abs. 3 Nrn. 3 bis 5 NSchG) um dieselben Bildungsgänge i.S.d. § 94 Abs. 3 NSchG handelt (ebenso zum hess. Landesrecht Hess. StGH, a.a.O.; Hess. VGH, Urt. vom 11.5.1981 - VI O E 31/80 - SPE IV 670 Nr. 35; Urt. vom 23.2.1990 - 7 UE 3284/89 - SPE IV 670 Nr. 41; anders dagegen jetzt ausdrücklich § 161 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 HSchulG vom 17.6.1992, GVBl. S. 233).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7975/94

    Schülerbeförderung; Eigenständiger Bildungsgang; Altsprachliches Gymnasium

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7880/94
    Mit Blick auf das Kriterium der Schwerpunktbildung sind auch Gymnasien mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunktsetzungen (z.B. mathematisch-naturwissenschaftliches, neu- und altsprachliches Gymnasium) nach allgemeiner Ansicht als eigenständige Bildungsgänge einzustufen (vgl. Urteile des Senats vom heutigen Tage - 13 L 2013/93 - und - 13 L 7975/94 - Ladeur, a.a.O., S. 335; Klügel/Woltering, a.a.O., Rn. 4 zu § 43; Seyderhelm/Nagel/Brockmann, NSchG, Erl. 4.2 zu § 114; so auch noch OVG NW, Urt. vom 22.9.1984 - 8 A 1671/83 - zum "Schultyp" i.S.d. SchfkVO; anders jedoch Urt. vom 18.12.1990 - 16 A 558/90 - SPE IV 670 Nr. 44 zu § 9 Abs. 3 Satz 2 SchfkVO n.F.).
  • VGH Hessen, 25.09.1987 - 6 UE 265/85
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7880/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist deshalb i.S.d. § 94 Abs. 3 Satz 1 NSchG als "Bildungsgang" die besondere fachliche Schwerpunktbildung in einem schulischen Angebot anzusehen, die sich im allgemeinen zugleich in einer besonderen Gestaltung des Abschlusses auswirkt (Urt. vom 30.11.1983 - 13 A 56/83 - NVwZ 1984, 812; Urt. vom 20.8.1986 - 13 A 51/85 und 13 A 184/84 - Urt. vom 30.8.1990 - 13 A 136/88 - Urt. vom 30.9.1991 - 13 L 71/90 - zustimmend Klügel/Woltering, NSchG, 2. Aufl., Rn. 15 zu § 94; Rn. 4 zu § 43; ebenso zu § 34 HSchVG Hess. StGH, Beschl. vom 25.7.1984 - P St. 952 - NVwZ 1984, 788, 790; Hess. VGH, Urt. vom 25.9.1987 - 6 UE 265/85 - SPE IV 670 Nr. 30).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 2013/93

    Schule; Beförderungskosten; Privates Gymnasium; Ersatzschule; Fremdsprache

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7880/94
    Mit Blick auf das Kriterium der Schwerpunktbildung sind auch Gymnasien mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunktsetzungen (z.B. mathematisch-naturwissenschaftliches, neu- und altsprachliches Gymnasium) nach allgemeiner Ansicht als eigenständige Bildungsgänge einzustufen (vgl. Urteile des Senats vom heutigen Tage - 13 L 2013/93 - und - 13 L 7975/94 - Ladeur, a.a.O., S. 335; Klügel/Woltering, a.a.O., Rn. 4 zu § 43; Seyderhelm/Nagel/Brockmann, NSchG, Erl. 4.2 zu § 114; so auch noch OVG NW, Urt. vom 22.9.1984 - 8 A 1671/83 - zum "Schultyp" i.S.d. SchfkVO; anders jedoch Urt. vom 18.12.1990 - 16 A 558/90 - SPE IV 670 Nr. 44 zu § 9 Abs. 3 Satz 2 SchfkVO n.F.).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.1984 - 8 A 1671/83
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

  • BVerwG, 04.02.1982 - 7 B 143.81

    Erstattung von durch den Besuch eines privaten Gymnasiums entstehenden

  • OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07

    Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg durch den Träger der

    Verfassungsrecht des Bundes oder des Landes und einfaches Bundesrecht enthalten keine "Vorgaben" für die Schülerbeförderung (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Dezember 1995, - 13 L 7880/94 -, NVwZ-RR 1996, 656).

    Eine solche Förderungspflicht kann schließlich nicht aus der Pflicht des Staates hergeleitet werden, den Bestand von Ersatzschulen zu sichern und die Errichtung neuer Ersatzschulen zu ermöglichen (vgl. hierzu etwa: BVerfG, Beschluss vom 09. März 1994, - 1 BvR 682/88, 1 BvR 712/88 -, BVerfGE 90, 107 [115]; BVerfG, Beschluss vom 09. März 1994, - 1 BvR 1369/90 -, BVerfGE 90, 128 [141ff]); denn eventuelle Förderungsansprüche stehen nur dem Schulträger, nicht aber den Schülern oder deren Eltern unmittelbar zu (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Dezember 1995, - 13 L 7880/94 -, NVwZ-RR 1996, 656 [657]; BVerwG, Beschluss vom 04. Februar 1982, - BVerwG 7 B 143.81 -, NVwZ 1982, 441; vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 14. September 1994, - BVerwG 6 C 42.92 -, BVerwGE 96, 350 [355]).

    Insbesondere ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass eine Regelung, die - wie § 114 Abs. 1, 3 Satz 1 NSchG - die Erstattung der Beförderungskosten auf den Betrag begrenzt, der für den Schulweg zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs entsteht oder entstehen würde, verfassungsrechtlichen Bedenken nicht begegnet (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Dezember 1995, a.a.O., m.w.N.).

    Hiernach (Urteil des 13. Senats vom 20. Dezember 1995, - 13 L 7880/94 -, NVwZ-RR 1996, 656; Urteil vom 5. März 2003, - 13 L 4066/00 -, NordÖR 2003, 267; jeweils mit weiteren Nachweisen) ist der Begriff des Bildungsgangs im Sinne des Schülerbeförderungsrechts unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Regelungen der Schülerbeförderung und unter Abgrenzung zu den im Niedersächsischen Schulgesetz verwendeten Begriffen der "Schulform" und des "Bildungsweges" dahingehend zu bestimmen, dass den "Bildungsgang" in dem hier interessierenden Sinne das abstrakte Bildungsangebot einer Fachrichtung kennzeichnet, während der "Bildungsweg" den individuellen Weg des einzelnen Schülers von seiner Aufnahme in die Schule bis zu dem angestrebten oder erreichten Abschluss meint.

    In Anwendung dieser Definition hat der 13. Senat weiter das Bestehen eines besonderen Bildungsgangs innerhalb der Klassen 5 und 6 eines privaten Gymnasiums gegenüber der Orientierungsstufe verneint, weil beide in gleicher Weise ohne besonderen (Zwischen-) Abschluss die Fertigkeiten und Kenntnisse zum Besuch aller (danach möglicher) weiterführenden Schulformen vermittelten (Urteil vom 20. Dezember 1995, - 13 L 7880/94 -, NdsVBl. 1996, 237).

    Der 13. Senat hat in seiner ständigen Rechtsprechung die Annahme eines besonderen Bildungsgangs immer auch für schulformübergreifende Abschnitte anerkannt (vgl. Urteil des 13. Senats vom 20. Dezember 1995,- 13 L 7880/94 - a.a.O.).

    Soweit daraus folgen soll, dass die an der M. -Schule in F. möglichen Abschlüsse sich nicht von denen an öffentlichen Schulen unterscheiden, ist darauf zu verweisen, dass in dem mehrfach erwähnten Urteil des 13. Senats vom 20. Dezember 1995 (- 13 L 7880/94 -) ausgeführt ist, dass auf eine Identität von Bildungsgängen nicht schon allein wegen der Gleichartigkeit der Abschlüsse geschlossen werden kann.

  • VG Stade, 15.07.2004 - 6 B 974/04

    Antrag auf Aufnahme und gleichzeitige vorläufige Freistellung einer Schülerin;

    Der Begriff des Bildungsgangs ist im NSchG weder in der in Nr. 1.3 - Abs. 2 - des Erlasses in Bezug genommenen Vorschrift des § 59 Abs. 1 noch in anderen Vorschriften definiert (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 20. Dezember 1995 - 13 L 7880/94 -, Nds.VBl. 1996, 237, 239).

    Mit "Bildungsweg" (vgl. auch § 60 NSchG) wird der Weg des einzelnen Schülers von der ersten Aufnahme in die Einrichtung Schule bis - mit Wechsel in der Schulform und der Unterrichtsart - zur Erlangung des angestrebten oder auch nur erreichten Abschlusses bezeichnet (Nds. OVG, Urteil vom 20. Dezember 1995, a.a.O.; Wolterung/Bräth, NSchG, 4. Aufl. 1998, Rdnr. 2 zu § 60).

    Dieser individuelle Bildungsweg ist nicht identisch mit dem Begriff "Bildungsgang" in § 59 Abs. 1 NSchG (Nds. OVG, Urteil vom 20. Dezember 1995, a.a.O.; Woltering/Bräth, a.a.O.).

    Der "Bildungsgang" kennzeichnet das abstrakte Bildungsangebot einer Fachrichtung (Nds. OVG, Urteil vom 20. Dezember 1995, a.a.O.).

    Als Bildungsgang (auch im Sinne von § 59 Abs. 1 NSchG) ist die besondere fachliche Schwerpunktbildung in einem schulischen Angebot anzusehen, die sich im Allgemeinen zugleich in einer besonderen Gestaltung des Abschlusses auswirkt (Nds. OVG, Urteil vom 20. Dezember 1995, a.a.O.; Woltering/Bräth, a.a.O., Rdnr. 4 zu § 59).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.2019 - 9 S 2679/18

    Normenkontrollverfahren; Anspruch auf Freistellung von den Kosten der

    Weder die staatliche Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie gemäß Art. 6 Abs. 1 GG noch das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Recht der Eltern (Erziehungsberechtigten), den Bildungsweg ihrer Kinder zu bestimmen, begründen einen Anspruch darauf, dass die öffentliche Hand die Kosten der notwendigen Schülerbeförderung (vollständig) übernimmt; entsprechendes gilt für das Grundrecht des Schülers aus Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. hierzu nur den Senatsbeschluss vom 10.06.1991 - 9 S 2111/90 -, juris, Rn. 41 unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 12.04.1985 - 7 B 201.84 -, DVBl. 1985, 1084 bestätigt im Senatsurteil vom 16.04.2010 - 9 S 1500/09 -, VBlBW 2010, 443 im Kontext einer Härtefallklausel; vgl. ferner BVerwG, Beschlüsse vom 04.02.1982 - 7 B 143.81 -, NVwZ 1982, 441 und vom 22.10.1990 - 7 B 128.90 -, juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 20.12.1995 - 13 L 7880/94 -, NVwZ-RR 1996, 656 m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.12.2014 - 2 A 10506/14 -, DVBl 2015, 383, 386 m.w.N.).

    Schließlich lässt sich (im hier nicht gegebenen Fall des Besuchs einer Privatschule) auch aus Art. 7 Abs. 4 GG kein Anspruch auf Ersatz von Schülerbeförderungskosten herleiten (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 27.01.1997 - 9 S 1904/94 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 04.02.1982 - 7 B 143.81 -, NVwZ 1982, 441; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20.12.1995 - 13 L 7880/94 -, NVwZ-RR 1996, 656; gleiches gilt - schon mangels Regelungszuständigkeit der Europäischen Union im Schulbereich - im Übrigen auch für die EU-Grundrechte-Charta, vgl. dazu Hessischer VGH, Beschluss vom 01.11.2012 - 7 A 1256/11 -, NVwZ-RR 2013, 417).

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