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   OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 13 LA 155/07   

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https://dejure.org/2009,9367
OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 13 LA 155/07 (https://dejure.org/2009,9367)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.02.2009 - 13 LA 155/07 (https://dejure.org/2009,9367)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Februar 2009 - 13 LA 155/07 (https://dejure.org/2009,9367)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 65 Abs. 2 NWG; § 67 S. 1 NWG; § 100 Abs. 1 NWG; § 118 Abs. 1 NWG
    Auswirkungen der Leitung des größten Teils des Wassers in den Mühlenkanal auf die Eigenschaft eines als Mühlenkanal angelegten Gewässers und die Unterhaltungspflicht; Anwendbarkeit des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) zur inhaltlichen ...

  • Judicialis

    NWG § 1 Abs. 2; ; NWG § 65; ; NWG § 67; ; NWG § 100 Abs. 1; ; NWG § 107 Abs. 1; ; NWG § 118 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterhaltungspflicht für einen Mühlenkanal: Gewässer dritter Ordnung; Gewässer zweiter Ordnung; Gewässer, Nebenarm; Mühlengraben; Mühlenkanal; Triebwerkskanal; Unterhaltungspflicht; Unterhaltungsverband; künstliches Gewässer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Mühlenkanal bleibt Mühlenkanal

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mühlenkanal bleibt Mühlenkanal

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auswirkungen der Leitung des größten Teils des Wassers in den Mühlenkanal auf die Eigenschaft eines als Mühlenkanal angelegten Gewässers und die Unterhaltungspflicht; Anwendbarkeit des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) zur inhaltlichen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 13 LA 155/07
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458; BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4/03 -, juris).

    Da das Erfordernis der ernstlichen Zweifel auch auf die Ergebnisrichtigkeit abstellt, dürfen sich die Zweifel nicht ausschließlich auf die vom Verwaltungsgericht gegebene Begründung beziehen, sondern es ist zusätzlich das Ergebnis, zu dem das Verwaltungsgericht gelangt ist, mit in den Blick zu nehmen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 13 LA 155/07
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 13 LA 155/07
    Dafür müsste aber substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328).
  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 13 LA 155/07
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Ablehnung eines Antrags auf Zulassung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 13 LA 155/07
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 13 LA 155/07
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458; BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4/03 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 19.08.2011 - 13 LA 34/10

    Gewässerrechtliche Einstufung eines Mühlenkanals

    Das Verfahren nach § 118 Abs. 1 NWG über die Feststellung der Unterhaltungspflicht im Streitfall ist hingegen für inhaltliche Korrekturen der Verordnung, mit der die Gewässer zweiter Ordnung bestimmt werden, nicht geeignet (Nds. OVG, Beschl. v. 09.02.2009 - 13 LA 155/07 -, juris Rdnr. 7).
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